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Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
84 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, den bestehenden Baumbestand und die Freiflächen rund um die Stalburg vor einer möglichen Bebauung zu schützen. Dies soll durch Änderungen im Bebauungsplan erreicht werden, um langfristig die kulturelle Nutzung des Areals zu sichern. Dies ist von Bedeutung, da die Stalburg als identitätsstiftender Ort im Stadtteil betrachtet wird.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dicht besiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der Anregung vom 25.01.2024, OM 5041, bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 921) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht vom 02.12.2024, B 437, weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, um das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen.

Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW 21b Nr 1 herauszunehmen und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu erhalten und gegen eine Nachverdichtung abzusichern.

Begründung

der Stalburg sichern Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24; B 437/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dicht besiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der Anregung vom 25.01.2024, OM 5041, bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 921) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht vom 02.12.2024, B 437, weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2024OFOF 628/3Stalburg langfristig als sozialen Ort sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. Januar 2024OMOM 5041Stalburg langfristig als sozialen Ort sichernDirektanregung
  3. 13. Mai 2024STST 921Stalburg langfristig als sozialen Ort sichernStellungnahme
  4. 2. Dezember 2024BB 437Stalburg als Kulturerbe erhaltenMagistratsbericht
  5. 2. Februar 2025OFOF 826/3Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 20. Februar 2025Sie sind hier
    OMOM 6578Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
    Direktanregung
  7. 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1396Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

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