Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass keine Bauanträge für die Stalburg vorliegen und sieht keine Grundlage für eine Änderung des Bebauungsplans. Die bestehenden städtebaulichen und sozialen Schutzsatzungen sichern die Qualität des Grundstücks und den Baumbestand.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach wie vor liegt dem Magistrat weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage für die Liegenschaft vor. Seit der Stellungnahme ST 921 vom 25.01.2025 haben weiterhin keine Bauberatungen stattgefunden. Ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück ist dem Magistrat deshalb nicht bekannt. Der Magistrat ist sich gleichzeitig der Qualität der in Frage stehenden Baulücke mit ihrem Baumbestand bewusst.
Die Stalburg befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans NW 21b Nr. 1 - Holzhausenstraße-. Dieser schränkt das bauliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,3 erheblich ein. Gleichzeitig ist ein großer Freiflächenanteil damit gesichert.
Darüber hinaus liegt das Grundstück sowohl innerhalb des Geltungsbereichs der städtebaulichen Erhaltungssatzung E39 "Nordend I" als auch der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Nr. 50 "Nordend-Mitte". Beide Satzungen dienen dem Schutz der bestehenden städtebaulichen und sozialen Struktur und stellen zusätzliche Anforderungen an mögliche Bauvorhaben.
Im bebauten Bereich (dem sogenannten Innenbereich) und damit auch für das Grundstück der Stalburg gilt die Baumschutzsatzung. Diese Satzung dient ausdrücklich dem Schutz der Grünbestände.
Vor dem Hintergrund der vorhandenen Regelungen sieht der Magistrat nicht die Voraussetzungen für die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2024OMOM 5041Stalburg langfristig als sozialen Ort sichernDirektanregung
- 13. Mai 2024STST 921Stalburg langfristig als sozialen Ort sichernStellungnahme
- 2. Dezember 2024BB 437Stalburg als Kulturerbe erhaltenMagistratsbericht
- 2. Februar 2025OFOF 826/3Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2025OMOM 6578Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichernDirektanregung
- 18. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 1396Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab