S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und
Baumbestand der Stalburg sichern Nach wie vor liegt dem Magistrat
weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage für die Liegenschaft vor. Seit der
Stellungnahme ST 921 vom 25.01.2025 haben weiterhin keine Bauberatungen
stattgefunden. Ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück ist dem Magistrat
deshalb nicht bekannt. Der Magistrat ist sich gleichzeitig der Qualität der in
Frage stehenden Baulücke mit ihrem Baumbestand bewusst. Die Stalburg befindet sich im Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplans NW 21b Nr. 1 - Holzhausenstraße-. Dieser
schränkt das bauliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks durch die
Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,3 erheblich ein. Gleichzeitig ist ein
großer Freiflächenanteil damit gesichert. Darüber hinaus liegt das Grundstück sowohl innerhalb
des Geltungsbereichs der städtebaulichen Erhaltungssatzung E39 "Nordend I" als
auch der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Nr. 50
"Nordend-Mitte". Beide Satzungen dienen dem Schutz der bestehenden
städtebaulichen und sozialen Struktur und stellen zusätzliche Anforderungen an
mögliche Bauvorhaben. Im bebauten Bereich (dem sogenannten Innenbereich)
und damit auch für das Grundstück der Stalburg gilt die Baumschutzsatzung.
Diese Satzung dient ausdrücklich dem Schutz der Grünbestände. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Regelungen sieht
der Magistrat nicht die Voraussetzungen für die vom Ortsbeirat vorgeschlagene
Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578
Vorlagentyp: ST
ID: ST_1396_2025
Erstellt: 18.08.2025
Aktualisiert: 19.08.2025
Parser Lab: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
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