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Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
71 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand des Bebauungsplans 903 sowie die zukünftige Bebauung auf dem Grundstück Richard-Wagner-Straße zu prüfen. Dies ist wichtig, um Klarheit über die Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:

a) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Bebauungsplanes 903?

b) Welche Bebauung wird künftig auf dem Grundstück realisierbar sein?

In der Stellungnahme vom 19.04.2024, ST 791, wurde eine ausstehende Stellungnahme des Hessischen Sozialministeriums erwähnt, die mittlerweile vorliegen sollte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2024OFOF 629/3Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Januar 2024VV 840Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Anfrage
  3. 19. April 2024STST 791Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Stellungnahme
  4. 5. Februar 2025OFOF 834/3Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. Februar 2025Sie sind hier
    OMOM 6583Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße
    Direktanregung
  6. 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 792Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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