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Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)

Vorlagentyp: V
71 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft zum aktuellen Sachstand des Bebauungsplans 903 gebeten, insbesondere ob dieser rechtskräftig ist und ob die Krankenhausnutzung festgelegt wurde. Dies ist von Bedeutung, da der Umzug des Clementinen Kinderhospitals an die Richard-Wagner-Straße nicht erfolgt.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 903 ist. Ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig? Wenn ja, ist damit die Krankenhausnutzung festgelegt? Wenn nein, wie ist das weitere Verfahren?

Begründung

Der o. g. Bebauungsplan legt für das Planungsgebiet rechts und links der Richard-Wagner-Straße eine Krankenhausnutzung fest. Der Presse war zu entnehmen, dass der ursprünglich geplante Umzug des Clementinen Kinderhospitals an die Richard-Wagner-Straße nun doch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan für den Ortsbeirat 3 von Interesse.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2024OFOF 629/3Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Januar 2024Sie sind hier
    VV 840Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)
    Anfrage
  3. 19. April 2024STST 791Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Stellungnahme
  4. 5. Februar 2025OFOF 834/3Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. Februar 2025OMOM 6583Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeDirektanregung
  6. 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 792Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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