Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt einen Bericht des Magistrats über den aktuellen Sachstand des Bebauungsplans 903 für die Baulücke an der Richard-Wagner-Straße. Dies ist von Interesse, da der geplante Umzug des Clementinen Kinderkrankenhauses nicht erfolgt.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten,
a) Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 903? Ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig?
b) Wenn ja, ist damit die Krankenhausnutzung festgelegt?
c) Wenn nein, wie ist das weitere Verfahren?
Begründung
Der o.g. Bebauungsplan legt für das Planungsgebiet rechts und links der Richard-Wagner-Straße eine Krankenhausnutzung fest. Der Presse war zu entnehmen, dass der ursprünglich geplante Umzug des Clementinen Kinderkrankenhauses an die Richard-Wagner-Straße nun doch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan für den Ortsbeirat 3 von Interesse.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024Sie sind hierOFOF 629/3Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2024VV 840Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Anfrage
- 19. April 2024STST 791Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)Stellungnahme
- 5. Februar 2025OFOF 834/3Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2025OMOM 6583Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 792Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme