Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, die Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar zu machen. Es sind keine Pflanzkübel oder Änderungen der Parkordnung geplant, da die Straße in einer Tempo 30-Zone liegt und keine Verkehrsunfälle mit Personenschaden verzeichnet wurden. Die Anlieger:innen werden ermutigt, ihre Fahrzeuge auf privaten Abstellflächen abzustellen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ergänzend zur bisherigen Stellungnahme teilt der Magistrat mit, dass derzeit keine Pflanzkübel in der Straße Am Ziehgraben geplant sind.
Eine Änderung der Parkordnung ist ebenfalls nicht geplant. Die Straße Am Ziehgraben befindet sich in einer Tempo 30-Zone, in der nahezu ausschließlich Anlieger:innen verkehren. Auch ist der Verlauf der Ziehgrabenstraße von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die Bewohner:innen können selbst einen Beitrag zu einem im Sinne der Anregung verbesserten Straßenraum leisten, indem sie ihre Fahrzeuge konsequent auf die zahlreich zur Verfügung stehenden, bauaufsichtlich vorgegebenen und vorhandenen privaten Abstellflächen beziehungsweise in Garagen abstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2024OFOF 394/7Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2024OMOM 5389Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machenDirektanregung
- 26. August 2024STST 1554Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machenStellungnahme
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 475Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab