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  • Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme
    OMOB 1
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6545 entstanden aus Vorlage: OF 1520/1 vom 02.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG als Bauherrin des Objekts "Altenhainer Straße ohne Nummer" zuzugehen und diese aufzufordern, nach Beendigung der Baumaßnahme den Fußweg Kameruner Rosengärtchen wieder als solchen verkehrssicher herzustellen. Dies soll insbesondere durch Ausbesserungen des Bodenbelags geschehen, der durch das ständige Befahren auch mit schweren Fahrzeugen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, das Befahren von Richtung Schneidhainer Straße aus durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Poller, zu unterbinden. Begründung: Die Baustelle der ABG in der Altenhainer Straße, die vor allem durch das Kameruner Rosengärtchen angedient wurde, wird in den nächsten Wochen fertiggestellt werden. Während des Baus wurde der Fußweg werktäglich durch viele Handwerkerfahrzeuge befahren, auch schwere Kräne wurde über den Weg angeliefert. Dies hat bei dem nicht asphaltierten Weg zu Schäden geführt, die ihn vor allem bei nasser Witterung für Fußgänger schwer passierbar machen. Der Fußweg war zuvor sehr beliebt, um von der Idsteiner Straße und den anliegenden Wohneinheiten Richtung Tel-Aviv-Platz und Europagarten zu kommen. Auch für die Nutzer des Kinderzentrums Idsteiner Straße ist der Weg wesentlich, um in die Einrichtung zu kommen. Durch das Parken der Handwerkerautos hat sich der Fußweg und Teile der angrenzenden Rasenflächen auch bei Anwohnern als beliebter Parkplatz etabliert. Das Beparken soll durch die Abpollerung unterbunden werden. Die Feuerwehrzufahrt ist weiterhin aus Richtung Idsteiner Straße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 294 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40

  • Weitere Abfalleimer für die Osloer Straße
    OMOB 1
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6546 entstanden aus Vorlage: OF 1521/1 vom 28.01.2025 Betreff: Weitere Abfalleimer für die Osloer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Osloer Straße zwischen Platz der Einheit und Güterplatz auf der Seite des Kap Europa mindestens zwei weitere, ausreichend große Abfallbehälter entlang der Gehwege aufstellen zu lassen. Begründung: Nach Fertigstellung aller Gebäude entlang der Osloer Straße hat sich die Passantenfrequenz zwischenzeitlich stark erhöht. Seitdem hat die Verschmutzung dieses Abschnitts zugenommen. Anwohnende haben bereits über ffm.de weitere Abfalleimer angeregt, diese wurden allerdings bisher nicht installiert. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 639 Aktenzeichen: 79-4

  • Bänke in der Hundewiese im LotteSpechtPark
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6547 entstanden aus Vorlage: OF 1522/1 vom 28.01.2025 Betreff: Bänke in der Hundewiese im Lotte-Specht-Park Der Magistrat wird gebeten , innerhalb der neuen, eingezäunten Hundewiese im Lotte-Specht-Park zwei Sitzbänke aufstellen zu lassen. Begründung: Die neue, eingezäunte Hundewiese im Lotte-Specht-Park wird gut angenommen. Hundehaltende wünschen sich zwei Sitzbänke innerhalb der Hundewiese, damit die Menschen sich ausruhen können, während die Hunde sich austoben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 731 Aktenzeichen: 67-0

  • Lieferzone für die Pariser Straße II
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6548 entstanden aus Vorlage: OF 1524/1 vom 02.02.2025 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße II Vorgang: OM 3030/22 OBR 1; ST 371/24 Der Magistrat wird gebeten, die beantragte Lieferzone für die Pariser Straße von der Uhrzeit her wie ursprünglich beantragt von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gelten zu lassen. Begründung: Da die Lieferzone nicht ausschließlich für das örtliche Café vorgesehen werden soll, sondern auch für die Belieferung der örtlichen Wohngebäude durch zahlreiche Paketdienste, Speditionen und Lieferdienste, soll diese bis 20:00 Uhr gelten. Der Samstag entfällt aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 722 Aktenzeichen: 32-1

  • Poller vor Seitenflächen EuropagartenTunnel anbringen - Umweltverschmutzung begegnen
    OMOB 1
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6549 entstanden aus Vorlage: OF 1525/1 vom 02.02.2025 Betreff: Poller vor Seitenflächen Europagarten-Tunnel anbringen - Umweltverschmutzung begegnen Der Magistrat wird gebeten, vor den beiden Seitenflächen für Einsatzfahrzeuge, welche sich östlich vor dem Europagarten- Tunnel befinden (Einfahrt- und Ausfahrtseite), Poller mit Feuerwehrschließung anbringen zu lassen. Begründung: Auf den Seitenbereichen vor dem Europagarten-Tunnel, welche für Einsatzfahrzeuge vorgesehen sind, parken immer wieder Autofahrer, um Malzeiten einzunehmen. Essensreste sowie Verpackungsmüll werden anschließend in der umliegenden Grünfläche entsorgt, wodurch die Umwelt geschädigt wird. Um dies zu unterbinden, soll die Zufahrt zukünftig beschränkt werden, sodass diese Flächen nur noch von berechtigten Einsatzfahrzeugen genutzt werden können. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 717 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 621

  • Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6550 entstanden aus Vorlage: OF 1526/1 vom 02.02.2025 Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten , die Beschilderung in der Moselstraße so anzupassen, dass Fahrzeugführer, die in die Kaiserstraße (Richtung Kaisertor) abbiegen, schon vor oder an der Ampel darauf hingewiesen werden, dass für sie die Einfahrt möglicherweise verboten ist. Begründung: Wenn man aus nördlicher Richtung auf der Moselstraße fährt und dann an der Ampel rechts in die Kaiserstraße abbiegen möchte, um Richtung Kaisertor zu fahren, kann man noch nicht ahnen, dass dieser Straßenabschnitt mittlerweile für den Verkehr gesperrt ist. Das Verbotsschild für die Einfahrt ist so aufgestellt, dass man es an der Ampel noch nicht sehen kann (siehe Bild). Erst beim Abbiegen kann der Fahrzeugführer das Schild sehen, dann steht er schon auf dem Fußgängerüberweg und muss ein kompliziertes Manöver auf der Kreuzung ausüben, um zu wenden. Dies verursacht mitunter Probleme und birgt Gefahren für Fußgänger und den gesamten Verkehr im Kreuzungsbereich. Der Fahrzeugführer sollte schon vor dem Vorgang des Abbiegens darauf hingewiesen worden sein, dass für ihn die Einfahrt verboten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1166 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6551 entstanden aus Vorlage: OF 1527/1 vom 28.01.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Wiesenhüttenplatz vor der Hausnummer 37 einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Überquerung der Straße und den Schulweg sicherer zu machen. Begründung: Viele Menschen gehen vom Bahnhofsausgang Süd kommend durch die Wiesenhüttenstraße und über den Wiesenhüttenplatz in Richtung Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße. Morgens und nachmittags sind viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Karmeliterschule und Weißfrauenschule unterwegs, deren Eingang sich in der Gutleutstraße befindet. Auch die Kinder im Interimsquartier des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Villa Kleyer könnten auf diese Weise die Straße zur Platz-/Grünfläche leichter und sicherer überqueren. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde zur Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und Schulkinder beitragen. Grafik: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1014 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK)
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6552 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 28.01.2025 Betreff: Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK) Vorgang: OM 6126/20 OBR 1; ST 1730/20 Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass vor der Fassade des Museums für Moderne Kunst (MMK) in der Berliner Straße eine freistehende, intensiv begrünte Konstruktion errichtet wird, die die denkmalgeschützte Fassade nicht beeinträchtigt. Begründung: In der Stellungnahme vom 25.09.2020, ST 1730, hat der Magistrat dargelegt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und entsprechend seiner bauzeitlichen Konzeption und Gestaltung erhalten und gepflegt werden muss. Die Untere Denkmalbehörde stimmt in vergleichbaren Fällen einer direkten Fassadenbegrünung meist nicht zu. Im Zuge des Klimawandels und sehr heißer Sommer müssen kühlende Lösungen gefunden werden, die auch mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden. Um das Kleinklima in der sich aufwärmenden Stadt zu verbessern, sind Fassadenbegrünungen und vertikale Pflanzflächen notwendig. Eine vom Gebäude unabhängige, vertikale Begrünung in der Berliner Straße würde sowohl mikroklimatische, luftreinigende als auch gestalterische Verbesserungen bewirken und die Aufenthaltsqualität für die Menschen deutlich verbessern. Damit bliebe das Gebäude, bis auf eine mögliche Verankerung am Dach, in seiner subjektiven Schönheit völlig unangetastet. Beispielbild: OMC°C Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6126 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1730 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 670 Aktenzeichen: 41

  • Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6553 entstanden aus Vorlage: OF 1531/1 vom 02.02.2025 Betreff: Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel zum Abschließen von Fahrrädern in ausreichender Zahl vor der Neuen Mainzer Straße 47 anbringen zu lassen. Begründung: Kürzlich wurde der Rammschutz aller Bäume auf diesem Abschnitt entfernt, welche rege zum Anschließen von Fahrrädern genutzt wurden. Da diese ohnehin nicht optimal zum Anschließen von Fahrrädern geeignet sind, sollen speziell dafür vorgesehene Fahrradbügel aufgestellt werden. Vor allem Mitarbeiter und Kunden, welche mit dem Fahrrad kommen, haben vor Ort aktuell keine ausreichenden Möglichkeiten mehr, ihr Fahrrad sicher abzuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1015 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6554 entstanden aus Vorlage: OF 1533/1 vom 02.02.2025 Betreff: Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur westlichen Albusstraße von der Klingerstraße kommend nur noch für den Lieferverkehr freizugeben. Begründung: Die Albusstraße hat auf dem Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Klingerstraße keine Bedeutung mehr für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr. Aus diesem Grund soll die Zufahrt nur noch dem Lieferverkehr vorbehalten sein. Dadurch bleibt mehr Platz für Fußgänger, die dort häufig durch Falschparker behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1102 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Umgestaltung Töngesgasse
    OMOB 1
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6555 entstanden aus Vorlage: OF 1535/1 vom 03.02.2025 Betreff: Umgestaltung Töngesgasse Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die metallene Umzäunung, die um einige der neu angelegten Grünflächen errichtet wurde, dauerhaft bestehen bleiben soll. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Eingangsbereich des Aldi-Marktes einen Abfallbehälter mit Aschenbecher sowie einen weiteren Abfallbehälter im Bereich der Einmündung zum Schärfengäß chen aufzustellen. Begründung: Im Rahmen der jüngeren Umgestaltungsmaßnahmen in der Töngesgasse wurden einige der neu angelegten Grünflächen mit Metallzäunen umzäunt. Diese Zäune sollten nur so lange bestehen bleiben, wie sie als Aufwuchsschutz erforderlich sind, da sie dem Straßenbild abträglich sind und außerdem die Reinigung der umzäunten Flächen erschweren. Im Eingangsbereich des Aldi-Marktes besteht ausweislich der dort festzustellenden Vermüllung des Bürgersteigs und der Grünfläche ein großes Bedürfnis nach einem Abfallbehälter mit der Möglichkeit der Entsorgung von Zigarettenkippen. Auch an der Einmündung zum Schärfengäßchen fehlt ein Abfallbehälter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 911 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67-0

  • Bänke in der Töngesgasse
    OMOB 1
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6556 entstanden aus Vorlage: OF 1536/1 vom 03.02.2025 Betreff: Bänke in der Töngesgasse Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Ablauf und die Modalitäten der Aufstellung von mobilen Bänken in der Töngesgasse in Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden als Paten zu erläutern. Insbesondere wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Standorte und der Paten? 2. Wie hoch sind die Kosten der Aufstellung, und wer trägt diese? 3. Welche Befugnisse haben die Paten hinsichtlich der Benutzung der Bänke durch die Allgemeinheit? Dürfen sie einzelnen Benutzern die Benutzung untersagen? 4. Ist eine Ausweitung des Konzepts der mobilen Bänke auf andere Straßen im Ortsbezirk 1 beabsichtigt? Begründung: Offenbar soll in Bälde die Ausstattung der Töngesgasse mit mobilen Bänken durch das Amt für Straßenbau und Erschließung erfolgen. Dabei sollen die mobilen Bänke jeweils örtlichen Gewerbetreibenden übergeben werden, die als Bankpaten diese morgens aufstellen und abends wieder in ihrem Geschäft unterstellen. Zweck dieses Vorgehens ist es offenbar auch, dass die Paten eine Art Kontrollfunktion dahin gehend ausüben, unerwünschte Nutzungen zu unterbinden. Dabei stellt sich die Frage der Abgrenzung von privaten und öffentlichen Befugnissen hinsichtlich der Nutzung des öffentlichen Raums. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 801 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 758

  • Benennung von zwei U-BahnStationen im Europaviertel
    OMOB 14
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6557 entstanden aus Vorlage: OF 1542/1 vom 16.02.2025 Betreff: Benennung von zwei U-Bahn-Stationen im Europaviertel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darauf hinzuwirken, dass die zukünftigen U-Bahn- Stationen im Europaviertel der Linie U5 den jeweiligen Namen "Emser Brücke/Messe" und "Europagarten" tragen. Begründung: In der bisherigen Planung heißt die Station an der Emser Brücke nur "Emser Brücke". Dem Ortsbeirat ist wichtig, dass hier der Zusatz "Messe" immer mit aufgeführt wird. Im gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Messe hat sich der Ortsbeirat auf diese Formulierung geeinigt. Die Station "Europagarten" soll den Namen behalten. Hier wäre ein Zusatz "Messe" irreführend, da es an dieser Stelle keinen Eingang für Besucher, die mit der U5 anreisen werden, geben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1011 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92-10

  • Ausbesserung der Straße Am Steinberg
    OMOB 13
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6558 entstanden aus Vorlage: OF 192/13 vom 03.02.2025 Betreff: Ausbesserung der Straße Am Steinberg Der Magistrat wird gebeten, die Frostschäden an der Straße Am Steinberg zwischen den Hausnummern 15 bis 54 auszubessern. Begründung: Zwischen Hausnummer 15 und dem Obsthof Schneider ist ungefähr ein Viertel der Fahrbahn durch Frost weggebrochen. Nicht nur Autos können nicht mehr aneinander vorbeifahren, auch Fahrräder können nicht mehr gefahrlos überholt werden. Die Straße wird täglich von zahlreichen Schülern aus Dortelweil benutzt, die die Anna-Schmidt-Schule besuchen. Vor allem im Sommer ist der Obsthof Schneider ein stark frequentiertes Ausflugsziel. Außerdem gibt es auf der Höhe der beiden Aussiedlerhöfe und weiter in Richtung Dortelweil zwei tiefe Schlaglöcher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 505 Aktenzeichen: 66-0

  • Glasfasernetz Nieder-Erlenbach
    OMOB 13
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6559 entstanden aus Vorlage: OF 194/13 vom 04.02.2025 Betreff: Glasfasernetz Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, sich bei dem beauftragten Glasfaserunternehmen dafür einzusetzen, dass der Netzausbau auch in Nieder- Erlenbach endlich startet. Begründung: Nieder-Erlenbach ist beim Ausbau des Glasfasernetzes abgehängt. Hausanschlüsse mit mehr als 1 Gbit/s Bandbreite sind ohne Fernsehkabel nicht zu bekommen. Zudem sind nicht alle Haushalte an das TV-Kabelnetz angeschlossen. Das mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Frankfurt beauftragte Unternehmen muss endlich einen Zeitplan für den Anschluss im Stadtteil vorlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 590 Aktenzeichen: 61-0

  • Urnenwand auf dem Bergener Friedhof
    OMOB 14
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 313/16 vom 03.02.2025 Betreff: Urnenwand auf dem Bergener Friedhof Der Magistrat wird gebeten, an der östlichen Mauer (zu sehen als weiße, ungepflegte Wand vom Eingang der Marktstraße aus) des Bergener Friedhofes eine Urnenwand einzurichten und dem Friedhof damit wieder ein schöneres Ansehen zu geben. Begründung: Schon seit längerer Zeit befindet sich die östlich gelegene Mauer des Bergener Friedhofes in einem sehr ungepflegten Zustand, der eines Friedhofes unwürdig ist. Mit einer Urnenwand würde man diesen Zustand ändern. Auch hätten die Hinterbliebenen die Möglichkeit, Blumen abzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 759 Aktenzeichen: 67-41

  • Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II
    VOB 1
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128 entstanden aus Vorlage: OF 1532/1 vom 02.02.2025 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II Vorgang: V 501/22 OBR 1; ST 869/23; M 165/23 Der Magistrat wird gebeten, Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der geplanten Außenstelle der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36 mitzuteilen und einen Zeitplan für die weiteren Schritte vorzulegen. Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats sowie der Vorlage M 165 des Magistrats sollte im Jahr2023 mit dem Bau begonnen werden. Passiert ist bis heute noch nichts. Daher möchten die Bürgerinnen und Bürger gerne den aktuellen Stand erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 501 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 689 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 165 Antrag vom 07.06.2025, OF 1663/1 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 967 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7170

  • Sicherheit an S- und U-Bahnsteigen im Ortsbezirk 1
    VOB 3
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1129 entstanden aus Vorlage: OF 1543/1 vom 16.02.2025 Betreff: Sicherheit an S- und U-Bahnsteigen im Ortsbezirk 1 In der Presse liest man vereinzelt von Personenunfällen im Gleis an S- und U-Bahnhöfen im Ortsbezirk 1. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist die Zahl der Personenunfälle im Gleis im Jahr 2024 und hat diese in den letzten drei Jahren zugenommen? 2. Hat sich die Zahl der Personenunfälle mit Fremdeinwirkung erhöht? 3. Welche Maßnahmen haben Magistrat und Deutsche Bahn bereits umgesetzt und was plant der Magistrat künftig, um Personenunfälle zu reduzieren oder zu vermeiden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1225 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verlängerung der Linie U 4
    A
    17.02.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.02.2025, A 338 Betreff: Verlängerung der Linie U 4 Die Bevölkerung und die gewählten VertreterInnen in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsbeiräten benötigen genauere Informationen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. bei der Variante 3i zum Verlust von Bäumen genauere Auskünfte zu geben (Ort, Baumnummern, Pflanzjahre). Akut bedroht seien 174 Bäume. Welche sind das? 1.1 Welche Bäume genau sind in der August-Siebert-Straße und in der Siesmayerstraße von Fällungen aus welchem Grund akut bedroht? 1.2 Welche ortsnahen Ersatzstandorte werden bei Fällungen zeitnah bepflanzt, damit dem Klimaschutz etwas Rechnung getragen wird? 2. eine aktuelle Nutzen-Kosten-Untersuchung der Varianten vorzulegen. 3. Die Kosten zu aktualisieren. 4. Wie wird damit umgegangen, dass die Campus-Station auf dem Privatgelände der Goethe-Uni liegt, so dass der Präsident die Hausmacht hat und eine Schließung veranlassen kann? Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 338 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Aufnahme auf TO) Aktenzeichen: 69-0

  • Anpassung der Vergütungsstruktur für Kindertagespflegefamilien
    B
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 75 Betreff: Anpassung der Vergütungsstruktur für Kindertagespflegefamilien Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5469 - NR 924/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 399/24 - Der Magistrat nimmt zu allen Fragen wie folgt Stellung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, wurde zum Januar 2025 so weit wie möglich umgesetzt. Im Einzelnen: 1. Der monatliche Anerkennungsbetrag pro Kind (für ein bis maximal fünf Kinder) beträgt bei zum Beispiel 40 wöchentlichen Betreuungsstunden 866 € pro Monat. 2. Die Degression des Anerkennungsbetrags wird nicht fortgeführt, es gibt keine Reduzierung bezüglich einer bestimmten Betreuungszahl von Kindern mehr. 3. Die monatliche Sachkostenpauschale wird nicht nach dem Beschluss ausgezahlt, da diese Regelung nicht den rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichts Frankfurt und des Gutachtens entspricht. Grundsätzlich kann aber eine Erhöhung der Sachkosten erfolgen. Die Erhöhung der Sachkostenpauschale erfolgt auf der Grundlage der Neukalkulation nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts und beträgt bis zur nächsten Überprüfung pro Kind bei 40 Wochenstunden Betreuung 330 €. 4. Die im Beschluss vorgesehe "stundengenaue Vergütung" kann zurzeit nicht zur Umsetzung gebracht werden. Der im Beschluss vorgesehene Wechsel auf die stundengenaue Vergütung ist rückwirkend nicht möglich. Dies ist darin begründet, dass die Entgeltberechnung derzeit im Rahmen von Betreuungspaketen = Stundenpaketen erfolgt und nicht ausreichend genaue Daten vorliegen, um rückwirkend die tatsächlichen Betreuungsstunden pro Kind und Monat festzustellen. Der Arbeitsaufwand für die nachträgliche Feststellung ist weder für die Tagesfamilien, die Eltern noch für die Verwaltung leistbar. Die stundengenaue Vergütung kann mit Inkrafttreten der Satzung umgesetzt werden, da mit den weiteren Änderungen, die die Satzung vorsieht, das gesamte Verwaltungsverfahren (Anträge, Formulare etc.) umgestellt wird. Der Beschluss der neuen Satzung wird den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, ablösen. Eine externe Stelle hat eine rechtswissenschaftliche Beurteilung des Satzungsentwurfs vorgenommen. Die Rechtskonformität wurde in allen wichtigen Punkten bestätigt. Bezüglich einzelner Aspekte der Satzung muss eine Überarbeitung erfolgen. Nach der Überarbeitung wird der Satzungsentwurf erneut vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2024, NR 924 Bericht des Magistrats vom 21.10.2024, B 399 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5846, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Rückkehr zum regulären ÖPNV-Fahrplan - Personal gewinnen
    B
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 76 Betreff: Rückkehr zum regulären ÖPNV-Fahrplan - Personal gewinnen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5047 - NR 967/24 CDU - 1. Personalentwicklung VGF Bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist die Rekrutierung neuer Fahrpersonale ein Fokusbereich der Personalgewinnung. Für das Jahr 2024 bestand das Ziel, ca. 150 neue Fahrdienst-Anwärterinnen und -Anwärter für die VGF zu gewinnen. Mit diesen neuen Kolleginnen und Kollegen wird zum einen den Anforderungen der erhöhten Kapazität begegnet und zudem Fluktuation kompensiert. Zusätzlich fehlen der VGF aktuell jedoch ca. weitere 40 Fahrpersonale im Betrieb Schiene, um zum regulären Fahrplan zurückkehren zu können. In den kommenden fünf Jahren werden insgesamt bis zu 150 Fahrpersonale altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden. In den zurückliegenden vier Jahren ist die jährliche Fluktuation im Betrieb Schiene jedoch von 60 Fahrpersonalen im Jahr 2020 auf über 90 Personale im Jahr 2023 angestiegen. Die Gründe für diesen Anstieg liegen unter anderem im derzeitig stark arbeitnehmerorientierten Arbeitsmarkt, bei dem die VGF in der Metropole Frankfurt einem starken Wettbewerb ausgesetzt ist. 2. Umgesetzte Maßnahmen der VGF Als eine wichtige Maßnahme hat die Stadt Frankfurt am Main die Rahmenbedingungen für den Einstieg in den Fahrdienst der VGF zum 01.01.2024 erheblich verbessert und so die Attraktivität des Berufsbildes deutlich erhöht: Stellen im Fahrdienst werden nicht mehr befristet, sondern unbefristet ausgeschrieben. Dies hat bereits zu einem spürbaren Anstieg im Bewerbungseingang geführt, sowohl was die Quantität als auch die Qualität der Bewerbungen betrifft. Verglichen zum Vorjahresmonat sind im Januar 2024 10 % mehr Bewerbungen (Anzahl Bewerbungen Fahrdienst Januar 2023 im Vergleich zu Januar 2024: 157/173) eingegangen. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Gewinnung neuer Mitarbeitenden ist die neue Employer Branding Kampagne der VGF, die im September gestartet ist. Unter dem Slogan "Werde ein Teil von uns" präsentiert die VGF sich als attraktive Arbeitgeberin im Streifenlook in der Stadt und zeigt die große Bandbreite der Jobs im Verkehrsunternehmen. Darüber hinaus sorgt ein entsprechend professionalisiertes Personalmarketing dafür, Bewerberinnen und Bewerber für die VGF zu gewinnen. Nicht zuletzt durch den Anfang 2024 neu verhandelten Manteltarifvertrag des TV-N Hessen kann die VGF deutlich verbesserte finanzielle Anreize bieten. Insbesondere für die im Fahrdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen wurden eigene Vergütungsgruppen mit Anreizwirkung für die Ausbildung auf allen Strecken der VGF geschaffen, die das Niveau der Entgelte angehoben haben. Weiterhin steht das Thema Gesundheit im Fahrdienst im Mittelpunkt. Mit der Gründung des Stabsbereichs Nachhaltigkeit und Gesundheit hat die VGF im März 2024 die Grundlage für ein strategisches und nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement geschaffen. Es werden zielgruppenspezifische Angebote, etwa für Fahrpersonal, technische Beschäftigte und Verwaltung erarbeitet, um die Mitarbeitenden in ihren vielfältigen Aufgaben gesund zu halten. Dazu gehören die Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsmanagements. Die Bemühungen tragen Früchte und der Bewerbungseingang für den Einstieg im Fahrdienst ist sehr hoch, weshalb alle freien Lehrgangsplätze für das Jahr 2024 zu Mitte Oktober besetzt werden konnten. Um nun eine Rückkehr zum Regelfahrplan ermöglichen zu können, muss die Ausbildungskapazität erhöht werden. Hierfür hatte die VGF bereits im Sommer des Jahres 2023 das Ausbildungskonzept für den Betrieb Schiene inhaltlich und strukturell überarbeitet, so dass anstatt bisher 120 Fahranwärterinnen und -anwärter nunmehr im Jahr 2024 150 Fahrpersonale ausgebildet werden. Für das Jahr 2025 sind bis zu 220 Ausbildungsplätze für Fahranwärterinnen und -anwärter im Betrieb Schiene geplant, und die Rekrutierungen sind gestartet. 3. Personalentwicklung ICB Die Personalabteilung der ICB befindet sich weiter im Aufbau. In 2024 wurde ein Recruiter eingestellt; zum 01.01.2025 wird die Stelle der Personalentwickler:in besetzt. Für die ICB ist in der Personalentwicklung die Ausbildung neuer Busfahrerinnen und Busfahrer ein zentrales Element. Um die Anzahl möglicher Bewerber:innen zu erhöhen, erarbeitet der neu eingestellte Recruiter unter anderem Ausbildungskonzepte für Bewerber:innen ohne Busführerschein. Bis zum 30. September 2024 gab es bei der ICB im Fahrdienst 55 Eintritte. Demgegenüber standen 48 Austritte. Neben den Busfahrer:innen besteht vor allem im Bereich der KFZ-Mechatroniker:innen ein großer Engpass. Bis zum 30. September 2024 gab es in der Werkstatt drei Eintritte und einen Austritt. Da diese Fachkräfte kaum kurzfristig zu rekrutieren sind, hat die ICB Mitarbeiter:innen in Arbeitnehmerüberlassung in der Werkstatt beschäftigt. Außerdem wurde mit Fremdwerkstätten (Fremdvergabe von Aufträgen) gearbeitet. Im Ausbildungsjahr 2024/2025 wurden neun Auszubildende bei der ICB aufgenommen: Fünf Auszubildende als Berufskraftfahrer:innen (denen auch ein Pkw-Führerschein finanziert werden muss) und 4 Auszubildende als Kfz-Mechatroniker:innen, von denen ein Auszubildender im 2. Lehrjahr beginnt. 4. Umgesetzte Maßnahmen der ICB Neben einem weiteren hohen Tarifabschluss für die Fahrer:innen im LHO-Tarif wird bei der ICB vor allem an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen gearbeitet. Die Infrastruktur im Verkehrsgebiet (Toiletten und Aufenthaltsräume) wurde maßgeblich verbessert. Darüber hinaus sind gemeinsam mit dem Betriebsrat neue Konzepte für Lehrfahrer:innen und Arbeitseinteilungen erarbeitet worden. Die Anzahl der geteilten Dienste wurde ebenfalls deutlich verringert. Ein erweitertes, sechswöchiges Qualifizierungsprogramm trägt dazu bei, dass neue Fahrpersonale mit einer guten Einarbeitung mehr Sicherheit im Verkehrsgebiet erlangen und sich langfristig an das Unternehmen gebunden fühlen. Die Fluktuation ist bereits deutlich gesunken. Die Betriebsleitstelle der ICB wurde ebenfalls überarbeitet und ertüchtigt, um die Fahrer:innen bei Problemen im Verkehrsgebiet zu unterstützen. Ein besonders wichtiges Thema im Fahrdienst ist die Reduzierung der Krankenquote. Deshalb wurde im Sommer 2024 ein neuer Mitarbeiter Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) eingestellt, der aktuell ein Konzept zum BGM erarbeitet. Schließlich wurden auch neue Werbemaßnahmen und -materialien entwickelt. 5. Aussicht auf eine Rückkehr zum regulären Fahrplan Eine Rücknahme aller Maßnahmen des Stabilisierungsfahrplans kann erst erfolgen, wenn die Verkehrsunternehmen über eine ausreichende Anzahl an Fahrpersonalen verfügen und auch die notwendigen Fachkräfte in den Werkstätten zur Verfügung stehen. Die Anstrengungen hierzu laufen stetig weiter. Für 2025 ist eine Rückkehr zum regulären Fahrplan jedoch noch nicht vorgesehen. An besonders relevanten Stellen wurden jedoch bereits wieder Verbesserungen im Fahrplan vorgenommen: Noch rechtzeitig vor der Euro 2024, ab 10. Juni, konnte die U-Bahnlinie U5 wieder von Preungesheim über die Konstablerwache bis zum Hauptbahnhof fahren. Damit konnte die Maßnahme mit der größten Einschränkung für die Fahrgäste bereits zurückgenommen werden. Um die Leistungserweiterung zum Hauptbahnhof mit dem verfügbaren Personal realisieren zu können, wurde der Takt auf der U5 montags bis freitags zwischen 9.30 Uhr und 21 Uhr von 7,5 auf 10 Minuten leicht gedehnt. Sonn- und feiertags fuhr die Linie seitdem durchgehend viertelstündlich. Alle Züge verkehrten durchgehend mit drei Wagen, um den Fahrgästen möglichst viel Platz zu bieten. Mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 - und dem aktuell verfügbaren Personal - kehrt die U-Bahnlinie U5 nachmittags zu ihrem 7,5- Minuten-Takt zurück, abends wird ihr Takt von 15 auf 10 Minuten verdichtet. Gleichzeitig wird die Taktung der U-Bahnlinien U4 und U5 in der Hauptverkehrszeit besser aufeinander abgestimmt, sodass beide Linien auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof wieder im gleichen Takt verkehren und den Fahrgästen ein regelmäßiges Fahrtenangebot bieten. Das bedeutet für die U4 eine Reduzierung des Takts in der Hauptverkehrszeit auf 7,5 Minuten (bislang: alle 5 Minuten). In den Tageszeiten, zu denen sie sonst alle 7,5 Minuten fuhr, ist U4 fortan alle 10 Minuten unterwegs. Verbesserungen gibt es auch bei den U-Bahnlinien U6 und U9: Die Taktausdünnung der Linie U6 an Sonntagen wird zurückgenommen, sie fährt ab Fahrplanwechsel wieder alle 10 (statt alle 20) Minuten. Auch bei der Linie U9 wird das Angebot wieder etwas verbessert: Nachdem sie für den Stabilisierungsfahrplan samstags auf einen 30-Minuten-Takt ausgedünnt wurde, fährt sie ab dem 15. Dezember an Samstagen wieder viertelstündlich. Im Bereich Bus gab es ebenfalls kleine Verbesserungen. So verkehrt die Linie 79 für einen kurzen Zeitraum in der morgendlichen Hauptverkehrszeit wieder, um die Linie 78 im Bereich Bürostadt Niederrad zu entlasten. Die Linie M34 wird in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zudem kurzzeitig wieder auf einen 7,5-Minuten-Takt verdichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.06.2024, NR 967 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, SPD, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, AfD und fraktionslos (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und VOLT gegen Linke ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6028, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Aus welchen Stadtteilen wechseln die meisten Schulkinder auf das Gymnasium?
    B
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 77 Betreff: Aus welchen Stadtteilen wechseln die meisten Schulkinder auf das Gymnasium? Vorgang: A 328/24 ÖkoLinX-ELF zu Frage 1 Zum Schuljahr 2024/25 lag der Anteil der Kinder beim Übergang von der Grundschule in ein Gymnasium bei durchschnittlich 54,1%. zu Frage 2 Eine nach Stadtteilen gegliederte Auswertung für das Schuljahr 2024/2025 wird vom Bürgeramt für Statistik und Wahlen im Frühjahr 2025 bereitgestellt. Die Auswertung nach Stadteilen für das Schuljahr 2023/2024 ist als Anhang beigefügt. Für das Schuljahr 2024/2025 liegt eine Auswertung nach Bildungsregionen vor: Übergänge von der Primarstufe an die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2024/25 differenziert nach Bildungsregionen BR Förderstufe Haupt-schule Realschule Gymnasium Integrierte Ge-samtschule Summe An-zahl Anteil An-zahl An-teil An-zahl Anteil An-zahl Anteil An-zahl Anteil An-zahl Anteil Mitte 6 0,5% 14 1,1% 103 8,3% 787 63,4% 332 26,7% 1242 20,6% Mitte-Nord 23 2,0% 4 0,3% 169 14,4% 586 49,8% 394 33,5% 1176 19,5% Nord 57 10,5% 0 0,0% 18 3,3% 359 66,1% 109 20,1% 543 9,0% Ost 1 0,1% 24 2,4% 191 18,8% 535 52,5% 267 26,2% 1018 16,9% Süd 6 0,6% 22 2,4% 123 13,3% 551 59,4% 226 24,4% 928 15,4% West 3 0,3% 86 7,6% 244 21,7% 446 39,6% 347 30,8% 1126 18,7% Summe 96 1,59% 150 2,5% 848 14,1% 3264 54,1% 1675 27,8% 6034 100,0% Quelle: Vorläufige Landesschulstatistik. zu Frage 3 Zum Schuljahr 2024/25 lag der Anteil der Kinder beim Übergang von der Grundschule in eine Hauptschule bei durchschnittlich 2,5%. zu Frage 4 Zum Schuljahr 2024/25 lag der Anteil der Kinder beim Übergang von der Grundschule in die Realschule bei durchschnittlich 14,1%. Anhang zu Frage 2: Übergänge auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2023/24 insgesamt auf Förderstufen auf Hauptschulen auf Realschulen auf integrierte Jahrgangsstufen auf Gymnasien 01 - Altstadt - - - - - - 02 - Innenstadt 81 - - - 22 51 03 - Bahnhofsviertel 31 - - - 12 17 04 - Westend-Süd 182 - - 6 6 170 05 - Westend-Nord 172 - - 7 19 146 06 - Nordend-West 245 57 - - 24 162 07 - Nordend-Ost 146 - - 19 53 74 08 - Ostend 267 - - 20 53 194 09 - Bornheim 129 - - 23 38 68 10 - Gutleutviertel - - - - - - 11 - Gallus 281 - - - 101 152 12 - Bockenheim 214 - - 8 59 147 13 - Sachsenhausen-Nord 380 - - 25 55 289 14 - Sachsenhausen-Süd (inkl. Flughafen) (1) 66 - - - - 57 16 - Oberrad 102 - - - 27 53 17 - Niederrad 195 - 12 42 53 88 18 - Schwanheim 203 - 10 37 70 86 19 - Griesheim 201 - - - 73 83 20 - Rödelheim 128 - 10 14 31 73 21 - Hausen 73 - - - 25 41 22 - Praunheim 159 - - 6 37 116 24 - Heddernheim 171 3 - 25 80 63 25 - Niederursel 206 - - - 87 88 26 - Ginnheim 104 - - 11 25 68 27 - Dornbusch 292 - - 28 52 212 28 - Eschersheim 125 - - - 39 67 29 - Eckenheim 140 - - - 60 52 30 - Preungesheim 76 - - - 21 41 31 - Bonames 66 18 - 11 12 25 32 - Berkersheim 69 4 - 4 23 38 33 - Riederwald - - - - - - 34 - Seckbach 111 - - - 28 60 35 - Fechenheim 189 - 11 61 45 72 36 - Höchst 214 - 17 39 72 86 37 - Nied 178 - 4 14 71 89 38 - Sindlingen 68 - 11 18 9 30 39 - Zeilsheim 104 - 6 26 27 45 40 - Unterliederbach 146 - 11 39 20 76 41 - Sossenheim 76 - 9 16 23 28 42 - Nieder-Erlenbach 35 5 - - 10 20 43 - Kalbach-Riedberg 240 5 - 9 32 194 44 - Harheim 54 6 - - 7 39 45 - Nieder-Eschbach 72 25 - 6 3 38 46 - Bergen-Enkheim 126 - - - 15 89 47 - Frankfurter Berg 104 7 - 6 51 40 Summe (2) 6.356 148 114 775 1.603 3.716 (1) Stadtteil 15 (Flughafen) ist in Stadtteil 14 (Sachsenhausen-Süd) enthalten. (2) Einschließlich Schülerinnen und Schüler, die eine Grundschule außerhalb Frankfurts besucht haben. Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; abgerufen am 18.12.24 auf Statistikportal der Stadt Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.11.2024, A 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6029, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Förderschulen
    B
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 78 Betreff: Förderschulen Vorgang: A 327/24 ÖkoLinX-ELF Alle Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind dort auf expliziten Wunsch der Eltern nach Beratung im Förderausschuss oder aufgrund eines Wechsels aus der inklusiven Beschulung nach Antrag der Eltern aufgenommen worden. Die folgende Grafik zeigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2023/2024. Kasinoschule (4602) Bürgermeister-Grimm-Schule (4611) Charles-Hallgarten-Schule (4612) Johann-Hinrich-Wichern-Schule (4614) Wallschule (4616) 2019 164 SuS 133 SuS 108 SuS 301 SuS 34 SuS 2020 168 SuS 127 SuS 104 SuS 305 SuS 25 SuS 2021 174 SuS 138 SuS 108 SuS 328 SuS 2022 176 SuS 148 SuS 88 SuS 312 SuS 2023 167 SuS 134 SuS 86 SuS 279 SuS SuS = Schülerinnen und Schüler Quelle: Landesschulstatistik. Endgültige Zahlen für das Schuljahr 2024/25 liegen im Februar 2025 vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.11.2024, A 327 Anfrage vom 16.09.2025, A 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6030, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-32

  • Fotovoltaik über freistehende Parkflächen installieren
    B
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 79 Betreff: Fotovoltaik über freistehende Parkflächen installieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5109 - NR 371/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 291/24 - Nach Hessischem Energiegesetz muss auf neuen Parkflächen mit 50 oder mehr Stellplätzen eine PV-Anlage installiert werden. Bestandsparkflächen sind von dieser Pflicht ausgenommen, jedoch hat sich die Stadt Frankfurt am Main frühzeitig mit dem Potenzial zur Nutzung von Parkflächen als Standort für Photovoltaikanlagen auseinandergesetzt. Im Rahmen der in der NR 371/22 erbetenen Eignungsprüfung hat der Magistrat Parkplätze und Parkhäuser im Stadtgebiet mit Hilfe einer GIS-Analyse ausgewertet. Im Ergebnis wurden überschlägig etwa 120 Parkplatzstandorte auf Freiflächen mit einer Parkplatzfläche von ca. 650.000 m2 und rund 90 Parkhäuser mit einer Parkplatzfläche von ca. 200.000 m2 ermittelt. Im Verlauf der Untersuchung hat sich gezeigt, dass eine tiefergehende standardisierte und automatisierte kartografische Auswertung der Flächen und Objekte nicht zielführend ist. Die Flächenermittlung allein sagt noch nichts über die grundsätzliche Eignung für eine Überbauung mit PV-Modulen aus, vielmehr bedarf es einer Vielzahl von Einzelerhebungen (u.a. Eigentumsverhältnisse, Baugrund, Fundamente, Entwässerung, Statik, Planungsrecht, Kosten, Randbebauung, Wirtschaftlichkeit etc.), um ein auswertbares Kataster erstellen zu können. Im Ergebnis wäre eine individuelle und zum Teil auch kostenintensive Betrachtung jeder einzelnen Fläche notwendig, die mit den verfügbaren personellen Ressourcen im Klimareferat und mit angemessenem zeitlichen Aufwand aufgrund der permanent hohen Auslastung (Antragsbearbeitung Klimabonus, Wärmeplanung, Erstellung Klimaschutzplan u. v. m.) nicht leistbar ist. Da nicht alle Flächen gleichermaßen geeignet und leicht zu erschließen sind, hat die Stadt Frankfurt bei der Hebung von Potenzialen ihren Fokus bislang auf rasch umsetzbare Projekte, insbesondere auf Dachflächen und oberste Parkdecks von Parkhäusern gelegt. Hierfür wurden und werden Parkhäuser in Zusammenarbeit zwischen ABG Frankfurt Holding und Mainova geprüft, das genaue Potenzial ermittelt und deren Umsetzung vorangetrieben. Die ABG Frankfurt Holding hat in diesem Kontext auf Parkhausdächern in ihrem Eigentum im Jahr 2023 bereits 4.800 Quadratmeter PV-Anlagen in Zusammenarbeit mit Mainova errichtet. Auf weiteren Parkhäusern besteht ein Potenzial von weiteren 1.000 Quadratmetern (überschläglich), die in den kommenden zwei Jahren belegt werden sollen. Durch die so errichteten Anlagen auf Parkhausdächern wird eine Stromerzeugung von ca. 200.000 kWh und eine CO2-Einsparung von über 100 Tonnen erwartet. Die bisherige Herangehensweise nach dem Best-Practice-Ansatz setzt auf kurzfristig umsetzbare Projekte mit sichtbar großen Potenzialen, um schnell und effizient nennenswerte Strommengen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur erzeugen zu können. Ziel ist es, zukünftig in erster Linie Projekte auf großen Dachflächen, z.B. auf Parkhäusern oder sonstigen Dachflächen im Einflussbereich der Stadt Frankfurt in den Fokus zu nehmen. Die personellen und fachlichen Rahmenbedingungen hierfür werden weiter ausgebaut: · Gemeinsam mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) erhält das Klimareferat eine ELENA-Förderung der Europäischen Investitionsbank, die dem personellen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten zugutekommen soll. Der Projektschwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Photovoltaik vor allem auf Dachflächen im Stadtgebiet. · Mit geeigneten Förderprodukten, wie beispielsweise dem Klimabonus, werden auch weiterhin für Investoren, z. B. Genossenschaften, Anreize für den Bau von PV-Anlagen auf Parkflächen und Parkhäusern gegeben. · Im Laufe des Jahres 2025 soll eine digitale dreidimensionale Visualisierung des Solarpotenzials aller Gebäude Frankfurts aufgebaut werden. Dieses Solarpotenzialkataster dient der ersten Information über die grundsätzliche Eignung von Gebäudeflächen zur energetischen Nutzung durch Solarthermie und Photovoltaik. Grundlage hierfür ist das 3D-Gebäudemodell der Stadt. Besonderes Interesse liegt auf den Solarpotentialen der Dachflächen, aber auch vertikaler Gebäudeflächen, wie Fassaden oder Balkonbrüstungen, wodurch sich das System vom Solarpotenzialkataster des Landes abgrenzt. Es soll u.a. Informationen zur Solareinstrahlung und einen Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner umfassen. · Die Standorte von Parkhäusern und Parkflächen werden im Freiflächensolarkataster, das sich derzeit im Aufbau befindet, aufgenommen und mit einem Punktsymbol gekennzeichnet, so dass mögliche Potenzialflächen auch hier auffindbar und gekennzeichnet sein werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.05.2022, NR 371 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 291 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5847, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 79-1

  • Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt 2026/27 verwenden
    B
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 80 Betreff: Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt 2026/27 verwenden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5524 - NR 1043/24 CDU - Der Ermittlung der angeforderten Zahlen liegt ein aufwändiges Verfahren durch individuelle Abfrage bei den geförderten Kulturinstitutionen im Rahmen der Transparenzberichterstattung zugrunde. Für den Doppelhaushalt 2026/2027 kann jetzt auf Zahlen aus dem Jahr 2023 zugegriffen werden, die mit den Statusberichten zur Transparenz von den Zuwendungsnehmern gemeldet wurden. Die Zahlen für das gerade eben erst zu Ende gegangene Jahr 2024 liegen erfahrungsgemäß frühestens vollständig gegen Ende des III. Quartal 2025 vor. Insofern ist es fraglich, ob die Zahlen des Jahres 2024 rechtzeitig Eingang in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/2027 finden werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.03.2025, NR 1171 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.10.2024, NR 1043 Anfrage vom 04.06.2025, A 352 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und BFF-BIG (B 80 = Kenntnis) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 80 = Zurückweisung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5985, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 41

  • Neuwahl zur Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 5.36 (Niederrad, Bürostadt)
    M
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.02.2025, M 28 Betreff: Neuwahl zur Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 5.36 (Niederrad, Bürostadt) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt Frau Monika von der Brüggen für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur Stadtbezirksvorsteherin zu ernennen. Begründung: Die Funktion der Stadtbezirksvorsteherin /des Stadtbezirksvorstehers im Bezirk 5.36 ist neu zu besetzen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Es wird die im Beschlusstext genannte Frau Monika von der Brüggen vorgeschlagen. Gemäß § 2 der Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main ist die Stadtverordnetenversammlung zu den Vorschlägen zu hören. Anlage 1_Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5969, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • U 4 was passiert bei 3i - offene Fragen
    NR
    17.02.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2025, NR 1131 Betreff: U 4 was passiert bei 3i - offene Fragen Die Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: Die M16 wird zurück gestellt, bis folgende Fragen beantwortet sind 1. bei der Variante 3i zum Verlust von Bäumen genauere Auskünfte zu geben (Ort, Baumnummern, Pflanzjahre). Akut bedroht seien 174 Bäume. Welche sind das? 1.1 Welche Bäume genau sind in der August-Siebert-Straße und in der Siesmayerstraße von Fällungen aus welchem Grund akut bedroht? 1.2 Welche ortsnahen Ersatzstandorte werden bei Fällungen zeitnah bepflanzt, damit dem Klimaschutz etwas Rechnung getragen wird? 2. eine aktuelle Nutzen-Kosten-Untersuchung der Varianten vorzulegen. 3. Die Kosten zu aktualisieren. 4. Wie wird damit umgegangen, dass die Campus-Station auf dem Privatgelände der Goethe-Uni liegt, so dass der Präsident die Hausmacht hat und eine Schließung veranlassen kann? Begründung: Die Bevölkerung und die gewählten VertreterInnen in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsbeiräten benötigen genauere Informationen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 16 und NR 1131 = Ablehnung) Gartenpartei (M 16 = Ablehnung, NR 1131 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Huber, Zieran, Papke, Luxen, Dr. Schulz. Schwichtenberg, Nagel, Dr. Mehler-Würzbach, Ditfurth und Ritter sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5776, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 60-2

  • Kulturcampus Open Air 2025 unterstützen
    OIOB 2
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 17.02.2025, OI 90 entstanden aus Vorlage: OF 1071/2 vom 02.02.2025 Betreff: Kulturcampus Open Air 2025 unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), das nicht kommerzielle Stadtteilfest Κulturcampus Open Air im Juni 2025 mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Das Kulturcampus Open Air etabliert sich im Viertel zu einem festen jährlichen Event, bei dem niedrigschwellig kulturelle Teilhabe angeboten wird. Es wird nicht nur die Musik und das Kinderprogramm kostenlos für alle angeboten, es wird auch die gesellschaftliche Diskussion um die Entwicklung des Kulturcampus vorangebracht. Das Bündnis Zweite Chance Campus Bockenheim setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Das nicht kommerzielle Straßenfest zeigt eine Vision auf, wie der ehemalige Unicampus als öffentliche Veranstaltungs- und Versammlungsfläche und zugleich als Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden könnte. Der Kulturcampus blickt bereits auf eine langjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück. Im Hinblick auf den Weg, den der Kulturcampus bereits hinter sich hat, und auf die Chancen, die die Teilhabe unterschiedlichster Menschen an der Frankfurter Stadtentwicklung bieten, hält es der Ortsbeirat für bedeutend, dieses besondere bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD Hessen e. V. ist wie letztes Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3.000 Euro (1.500 Euro Beschilderung, 1.500 Euro Busumleitung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 26.02.2025

  • Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock
    OIOB 2
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 17.02.2025, OI 91 entstanden aus Vorlage: OF 1072/2 vom 25.01.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), im Rahmen des Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" 1. zusätzliche Müllgaragen in der Kuhwaldsiedlung an der Phillip-Reis-Straße/Ecke Funckstraße und auf dem Friedrich-Naumann-Platz sowie auch an der Max-Pruss-Straße (Grünanlagen bzw. Grünstreifen entlang der Parkplätze) und im Neuen Rebstockpark an einem für die FES gut zugänglichen Standort aufzustellen und 2. zusätzliche Reinigungsintervalle in der Max-Pruss-Straße und in der Kuhwaldsiedlung durchzuführen. - In der Planung für Müllbehälter und Müllgaragen, siehe Stellungnahme ST 1697, waren nach erfolgten Begehungen Örtlichkeiten in Bockenheim und Westend ausgewählt. In den Quartieren Kuhwald, Rebstock und Biegwald fand keine Begehung statt, so wurden diese Quartiere nicht berücksichtigt. - In der Max-Pruss-Straße sind die Grünanlagen bzw. Grünstreifen entlang der Parklätze immer wieder massiv vermüllt. Dort parken Messebesucher, Parkbesucher und Pendler und werden kleine Transporter abgestellt. - Im Kuhwald haben die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Müllbeseitigung und zur Aufklärung im sachgerechten Umgang zur Entsorgung noch nicht gegriffen. - Im Neuen Rebstockpark reichen die vorhandenen Müllbehälter nicht aus, zudem werden sie ohne Deckel stetig von den Rabenkrähen ausgeräumt, was eine massive Beeinträchtigung der Erholung für die Erholungssuchenden im Park bedeutet. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6535 Antrag vom 03.01.2026, OF 1357/2 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8026 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 94 Versandpaket: 26.02.2025

  • Aufzüge S-Bahnhof „Berkersheim“
    OMOB 1
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6511 entstanden aus Vorlage: OF 219/14 vom 03.02.2025 Betreff: Aufzüge S-Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, den unhaltbaren Zustand beim angeblich barrierefreien Zugang zu den S-Bahnsteigen (teils monatelanger Ausfall der Aufzüge) unverzüglich und dauerhaft zu beenden. Der Magistrat sollte alle ihm zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, über seine eigene Öffentlichkeitsarbeit und mit Anzeigen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, um auf die Situation hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen. Begründung: Für den Ortsbeirat ist das Desinteresse der Deutschen Bahn AG, in Frankfurt-Berkersheim einen funktionsfähigen Bahnhof zu betreiben, inzwischen offensichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1126 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6512 entstanden aus Vorlage: OF 220/14 vom 03.02.2025 Betreff: Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich der S6-Haltestelle "Berkersheim Bahnhof" an den äußeren Bahnsteigen Rampen bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn-Station "Berkersheim Bahnhof" ist seit Anfang Dezember 2024 ausgefallen. Auch in der Vergangenheit waren immer mal wieder Aufzüge über einen längeren Zeitraum defekt. Die Bestellung der Ersatzteile lässt anscheinend häufig auf sich warten. Die steilen Metalltreppen der momentan provisorischen Brücke sind hoch und runter sehr beschwerlich zu laufen, zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die Rampen wären aus vielerlei Hinsicht eine dringend notwendige Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1479 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • GrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2025 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach (vgl. M 154) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M 154 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den GrünGürtel-Park namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen, ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689 Aktenzeichen: 79-0

  • Staudenknöterich bekämpfen
    OMOB 14
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 222/14 vom 03.02.2025 Betreff: Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Knöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Knöterich, insbesondere in Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

  • Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6515 entstanden aus Vorlage: OF 224/14 vom 02.02.2025 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: M 152/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die bisher mehrfach abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße hinsichtlich einer insektenfreundlichen Beleuchtung zu prüfen. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern zur örtlichen Bezirkssportanlage oder dem Naherholungsgebiet genutzt werden. Begründung: Für viele Sportler (vorrangig Kinder und Jugendliche) und Erholungsuchende ist der Fuß- und Radweg zur Spielstraße (Riedhalsstraße) und der Bezirkssportanlage über die Quellenstraße die kürzeste und sicherste Verbindung. Hier ist eine Beleuchtung der Brücke über den Born insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend notwendig. Im Magistratsvortrag M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 14 begrüßt das mit dem Vortrag M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem genannten Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1125 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 entstanden aus Vorlage: OF 226/14 vom 08.02.2025 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu machen. In seiner Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 811 Aktenzeichen: 37-0

  • Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6524 entstanden aus Vorlage: OF 1084/2 vom 12.02.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung zum Spielplatz in der Appelsgasse des Grünflächenamtes (siehe Anlage) zu und bittet den Magistrat, diese schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich über diese unerwartete Wendung und die neuen Spielmöglichkeiten, die sich daraus für die Kinder in Bockenheim ergeben. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 609 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 730 Aktenzeichen: 67-2

  • Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1039/2 vom 08.11.2024 Betreff: Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Lieferzone vor dem Restaurant Brizzis im Grüneburgweg 4 auf die gegenüberliegende Straßenseite vor die Liegenschaft Hausnummer 5/Ecke Im Sachsenlager zu verlegen; 2. im Zusammenhang mit der Verlegung der Lieferzone einen neuen Platz für den dort befindlichen Kleidercontainer zu finden. Begründung: Die Familie Brizzis, die am Grüneburgweg 4 schon über viele Jahre ein traditionelles italienisches Restaurant betreibt, möchte den Bereich vor ihrer Liegenschaft künftig für Außengastronomie nutzen. Derzeit befindet sich dort eine Lieferzone. Bei einer Begehung des Straßenverkehrsamts Mitte Oktober 2024 hat die Familie Brizzis einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes angesprochen. Dieser hat die Familie Brizzis darüber aufgeklärt, dass die Planung selbstverständlich zugunsten des Einzelhandels und der Gastronomie abgeändert werden kann (das war übrigens immer der Wunsch und das Bestreben des Magistrats), sofern sich eine Mehrheit im Ortsbeirat hierfür findet. Der Kleidercontainer vor der Liegenschaft Grüneburgweg Nummer 5 sollte verlegt werden, damit die Lieferzone direkt bis zum Abzweig in die Straße Im Sachsenlager reicht und der Container sicher und barrierefrei genutzt werden kann. Grüneburgweg 4: vorgesehene Außengastronomie Grüneburgweg 4: aktueller Stand Grüneburgweg 5: neue Lieferzone. Der Kleidercontainer hat seinen Einwurf auf der Straßenseite, dies gefährdet die Nutzenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1019 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

  • Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station „Kirchplatz“ wieder korrekt stellen
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6527 entstanden aus Vorlage: OF 1058/2 vom 05.01.2025 Betreff: Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station "Kirchplatz" wieder korrekt stellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Uhr an der U-Bahn-Station auf dem Kirchplatz in Bockenheim - nachdem sie auf drei Ziffernblättern zwischenzeitlich wieder richtig gestellt wurde - auch auf dem vierten Ziffernblatt wieder korrekt gestellt wird. Begründung: Die Uhren an der U-Bahn-Station am Kirchplatz in Bockenheim zeigen jeweils mindestens an zwei Seiten die falsche Uhrzeit (siehe Foto). Dies ist schon seit vielen Monaten der Fall. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Seiten der Uhr wieder die richtige Uhrzeit angezeigt wird. Nach Antragsstellung wurde an der Uhr gearbeitet, was schon sehr geholfen hat. Im Ergebnis läuft die Uhr seitdem an drei Seiten/Ziffernblättern richtig. Leider geht ein Ziffernblatt weiter nicht korrekt. Uhren im öffentlichen Raum werden weniger. Umso wünschenswerter ist es, wenn die noch vorhandenen öffentlichen Uhren den Bürgerinnen und Bürgern die richtige Zeit angeben. Zumal dieser Wunsch den Ortsbeirat aus der Anwohnerschaft am Kirchplatz erreichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1018 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1070/2 vom 31.01.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: a) Entziehung der rechten Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Hausnummer 24) für den motorisierten Individualverkehr (MIV); b) zukünftige Weiterführung auf dieser Fahrspur des Fahrradwegs (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und Sicherung mit Frankfurter Hüten; c) Freigabe der dritten Fahrspur ab der Hausnummer 24 für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße; d) Einplanung eines neuen Standorts für die Nachtbushaltestelle, sollte diese bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können; e) Installierung von Fahrradbügeln auf dem bisherigen Radweg vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) sowie ebenso, sofern dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße; f) Anordnung vom Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Anlage von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße. 2. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird der Magistrat um die entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und mit über 110 Lehrerinnen und Lehrern, liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt: Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle "Hohenstaufenstraße" erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel. Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z. B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, würden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen, und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Antrag vom 02.10.2025, OF 1246/2 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7660 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Böllerverbot im Neuen Rebstockpark
    OMOB 2
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1073/2 vom 01.02.2025 Betreff: Böllerverbot im Neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, mit sofortiger Wirkung ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark anzuordnen. Begründung: Der neue Rebstockpark wird von vielen Menschen genutzt, um sich zu erholen, Sport zu treiben und die Natur zu genießen. Die Böller sorgen jedes Jahr für eine massive Vermüllung des Parks, die teilweise mehrere Wochen anhält. Aufräumkosten können durch ein Verbot reduziert werden. Im Park leben unterschiedliche Vögel und Wildtiere, die sich zur Nachtruhe in der Grünanlage sammeln. Zudem wohnen in der direkten Nachbarschaft vermehrt Hunde und Katzen, die alle durch die über stunden- und tagelang anhaltende massive Lärmbelästigung der Böller in Angst und Panik versetzt werden. Laut NABU Hessen werden nur zu Silvester 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge freigesetzt. Diese schadet Mensch und Tier und ist generell in der Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. NABU sowie der BUND sprechen sich generell für ein Böllerverbot aus. Der Wunsch des Böllerverbots im Neuen Rebstockpark wurde einem Ortsbeiratsmitglied von Anwohner*innen mehrfach zugetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7856 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0

  • Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung
    OMOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6530 entstanden aus Vorlage: OF 1074/2 vom 01.02.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung 1. Der Magistrat wird gebeten, die Container, in denen die Schüler des Gymnasiums Römerhof unterrichtet werden, unverzüglich instand zu setzen. Akut bedeutet dies: a) die Heizungen zu reparieren, sowie regelhafte Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage durchzuführen, um bei Bedarf schneller reagieren zu können; b) undichte Decken und Fugen zu reparieren und abzudichten, entstandenen Schimmel zu entfernen und bei Bedarf luftreinigende Maßnahmen einzuleiten. Die Schüler*innen sowie die Lehrer*innen müssen vor Kälte, Zugluft usw. geschützt werden, im Sommer muss der Schutz vor Hitze gewährleistet sein. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Klimaanlagen bis zum Einsetzen der Hitzeperiode 2025 voll funktionsfähig sind . Zudem muss sichergestellt sein, dass die Klimaanlagen kein Wasser verlieren. Begründung: Der Bau des Schulgebäudes konnte nicht innerhalb des geplanten Zeitraums umgesetzt werden. Die Schüler*innen haben dies verstanden und möchten nun aber sichergestellt wissen, dass die Container, solange diese notwendig sind, gut nutzbar bleiben, damit sie durch etwaige Mängel nicht vom Lernen und vom Unterrichtsgeschehen abgelenkt werden oder gar erkranken. Schüler*innen und Eltern sowie das Lehrpersonal wenden sich regelhaft an Vertreter*innen des Magistrats und des Ortsbeirats. Ein Vater und seine Tochter haben bei einem Ortsbeiratsmitglied persönlich mit der Bitte vorgesprochen, das Thema erneut vorzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6531 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 723 Aktenzeichen: 40-33

  • Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des Neubaus
    OMOB 15
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1086/2 vom 16.02.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des Neubaus Vorgang: OM 5430/24 OBR 2; ST 1366/24; B 20/25; OM 6530/25 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme ST 1366 den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Gymnasiums Römerhof zu informieren. Wie der Presse zu entnehmen war, soll der Neubau bis zum Sommer 2027 errichtet werden. Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Zeitpläne erstellt wurden und danach überarbeitet werden mussten, besteht weiterhin Informationsbedarf. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Auskunft über den Sachstand bezüglich des Neubaus und der zu errichtenden Schulsporthallen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1366 führt der Magistrat aus, dass der erste Entwurf der Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ende des Jahres 2023 bezogen auf den Finanzierungspart aus dem Investitionsprogramm abgestimmt sei. Inzwischen wurde die Vorlage, wie der Presse zu entnehmen ist, beschlossen (FAZ vom 12.02.2025 zu Beschluss vom 03.02.2025). Leider enthält der Bericht des Magistrats B 20 lediglich den Hinweis, dass eine Webseite erstellt werden soll. Bis diese Webseite tatsächlich eingerichtet wird, ist die Informationslage unzureichend. Es ist begrüßenswert, wenn, wie in der Vorlage OM 6530 gefordert, die Containeranlage renoviert wird. Wenn die Schule schon kein dauerhaftes Gebäude bekommt, dann sind die Container entsprechend instand zu halten. Vor dem Hintergrund, dass ursprünglich vorgesehen war, im Jahr 2025 den Neubau fertigzustellen, besteht trotz entsprechender Presseberichte Informationsbedarf über den Fortgang des Projekts und die Einhaltung des Zeitplans zur Fertigstellung im Sommer 2027. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5430 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1366 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 20 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6530 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 465 Aktenzeichen: 40-33

  • Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus
    OMOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6532 entstanden aus Vorlage: OF 1076/2 vom 31.01.2025 Betreff: Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat - nach abgeschlossener Prüfung der für die HfMDK eingereichten Bauvoranfrage - über den aktuellen Stand des Ansiedlungsvorhabens der Hochschule auf dem Kulturcampus zu informieren. Gebeten wird zugleich darum, dem Ortsbeirat die Studie (ABG/Speer 2024) zu Umbau und Umnutzung des Juridicums baldmöglichst zur Kenntnis und zur Diskussion zu geben. Der Ortsbeirat lädt hierfür zu einer öffentlichen Vorstellung in die Bürgerfragestunde ein. Die Ansiedelung der HfMDK wird seitens des Ortsbeirates als zentraler Baustein für die finale Realisierung des Kulturcampus betrachtet: Der Campus Bockenheim muss Hochschulcampus bleiben. Der Magistrat und die hessische Landesregierung werden daher eindringlich gebeten, die Ansiedlung dieser Frankfurter Hochschule am Kulturcampus auch unter angepassten Bedingungen zu ermöglichen und eine Abwanderung der Hochschule zu verhindern. Der Ortsbeirat bekräftigt seine Unterstützung der bereits seit vielen Jahren vorhandenen zivilgesellschaftlichen Zwischennutzungen auf den Arealen südlich und nördlich der Bockenheimer Landstraße. Zudem begrüßt der Ortsbeirat die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur Einrichtung des Schirn-Interims in der Dondorf-Druckerei sowie zur Zwischennutzung der ehemaligen Kunstbibliothek, die ohne das Engagement zahlreicher zivilgesellschaftlicher Initiativen noch vor kurzer Zeit nicht vorstellbar waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 852 Aktenzeichen: 41

  • Den Neuen Friedhof Bockenheim neu denken
    OMOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6533 entstanden aus Vorlage: OF 1077/2 vom 30.01.2025 Betreff: Den Neuen Friedhof Bockenheim neu denken 1. Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch ist die aktuelle Auslastung der Grabstellen auf dem Neuen Friedhof Bockenheim? b) Welche Höhe beträgt das Defizit des Friedhofs der letzten fünf Jahre (separat aufgeführt nach Jahren)? c) Eignen sich ungenutzte Flächen auf dem Areal z. B. für Urban-Gardening-Initiativen (gegen entsprechende Gebühr und Eigeninitiative)? 2. Um mögliche Nutzungen für freistehende Flächen zu eruieren, bittet der Ortsbeirat die zuständigen Ämter um zeitnahe Terminvorschläge für einen Ortstermin. Begründung: Nicht nur in Frankfurt am Main sinkt die Zahl der Beisetzungen trotz steigender Einwohnerzahl. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Seit einigen Jahren schon nimmt die Anzahl der klassischen Einzelgräber mit Grabsteinen ab. Viel häufiger werden Urnenbestattungen und Gemeinschaftsgräber gewählt, die im Verhältnis weniger Platz und Pflege benötigen. Laut Magistrat gab es z. B. im Jahr 2008 noch 5.289 Bestattungen, 2018 waren es nur noch 4.768. Die Folge sind geringere Einnahmen durch Friedhofsgebühren bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal, Energie, Entsorgung, Wildschutz und Pflege. Auch der Klimawandel sorgt für höhere Kosten: So wird z. B. mehr Wasser benötigt oder Bäume müssen auf Standfestigkeit geprüft werden. Die Gebühren wurden daher 2023 um zwölf Prozent erhöht, Anfang dieses Jahres folgte eine weitere Anpassung um 5,5 Prozent. Trotzdem rechnet der Magistrat für das Jahr 2024 mit einem Defizit von 1,74 Millionen Euro. Der ca. 6,06 Hektar große, von dem Gartenarchitekten Heinrich Siesmayer geplante Neue Friedhof Bockenheim ist die achtgrößte Ruhestätte Frankfurts und bildet im Gesamttrend keine Ausnahme. Auch hier ist eine zunehmende geringere Auslastung des Gesamtareals zu beobachten. Für die Bewirtschaftung der zunehmend entstehenden Freiflächen gehen Städte wie Wien, Hamburg oder Berlin hier neue Wege und weisen auf innerstädtischen Friedhöfen Bereiche für lokale Gärtnerinitiativen aus. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Die Gärtnerinnen und Gärtner unterstützen bei der Grab- und Friedhofspflege, dafür dürfen sie kostengünstig und ohne eigenes Grundstück gärtnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 812 Aktenzeichen: 67-4

  • Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark!
    OMOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6534 entstanden aus Vorlage: OF 1087/2 vom 16.02.2025 Betreff: Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark! Vorgang: F 261/21; OM 2434/22 OBR 2; ST 2190/22 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Sofortmaßnahmen die Sicherheit im Grüneburgpark und vor allem an den anliegenden Bushaltestellen erheblich erhöht werden kann, um Gewaltverbrechen nachhaltig zu verhindern. 2. Ferner ist der Ortsbeirat zeitnah über die Statistik der Delikte im Grüneburgpark in 2024 und von Januar bis März 2025 sowie über die ergriffenen Präventionsm aßnahmen zu informieren. Der Magistrat wird gebeten, die erarbeiteten Sofortmaßnahmen umgehend umzusetzen. Begründung: "Am Montagabend, 3. Februar 2025, raubten unbekannte Täter einen 21-Jährigen an der Bushaltestelle ‚Grüneburgpark' aus und verletzten ihn dabei schwer. Der Geschädigte befand sich gegen 22:00 Uhr zusammen mit den sechs späteren Tätern in einem Bus der Linie 32 in Richtung Westbahnhof. An der Haltestelle ‚Grüneburgpark' zerrten die Täter den 21-Jährigen aus dem Bus heraus, hielten ihn fest und schlugen ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Daraufhin fiel der Geschädigte zu Boden, wo die Täter weiter auf ihn einschlugen und auch mehrfach gegen seinen Kopf traten. Bevor die Beschuldigten von ihm abließen, forderten sie ihn auf, seinen Rucksack mit einem Laptop und einem Tablet auszuhändigen sowie seine Geldbörse und sein Handy an die Täter zu übergeben. Danach flüchtete die Tätergruppe und konnte trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der Polizei nicht angetroffen werden." (siehe www.presseportal.de, POL-F: 200205 - 0114) Auch schon in der Vergangenheit gab es Sorgen der Bürger im Westend bzgl. Kriminalität und Gewalttaten im Grüneburgpark (z. B. OM 2434, F 261). Das jüngste Gewaltverbrechen hat viele Anwohner und Bürger nachhaltig erschüttert. Sie fühlen sich aktuell nach Einbruch der Dunkelheit im und um den Grüneburgpark herum nicht mehr sicher. Nach Meinung des Ortsbeirates sollten jedoch auch die Parks nach Einbruch der Dämmerung noch für alle gefahrlos nutzbar sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit im Grüneburgpark und v. a. an den anliegenden Bushaltestellen mit Sofortmaßnahmen verbessert werden kann. Geprüft werden sollte vornehmlich der Einsatz von Viedoüberwachung. Am 12.12.2024 wurde das neue Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hessischen Landtag verabschiedet. Die Novellierung des Polizeirechts ermöglicht es, besonders gefährdete öffentliche Orte per Videoüberwachung besser zu schützen (§ 14 Absatz 4 HSOG). Der Einsatz von Videoschutzanlagen hat sich bereits im Bahnhofsviertel sowie an der Haupt- und Konstablerwache bewährt. Es ist der Polizei dadurch gelungen, nicht nur auf viele Gefahrensituationen auf den Bildschirmen zu reagieren, sondern auch mehr Tatverdächtige in 2024 zu identifizieren. So gab es rund 1.400 Fälle, bei denen die Aufzeichnungen einen wesentlichen Beitrag zur Klärung der Tat beigetragen haben. Vor der Westendsynagoge wurde gerade eine Videoschutzanlage installiert. Auf der Internetseite datenschutz.hessen.de heißt es dazu: "Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen. Der Umstand der Überwachung sowie der Name und die Kontaktdaten der oder des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Fest installierte Anlagen sind alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.11.2021, F 261 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2434 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2190 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 585 Aktenzeichen: 32-4

  • Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock
    OMOB 2
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6535 entstanden aus Vorlage: OF 1072/2 vom 25.01.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Vorgang: OM 5282/24; ST 1300/24; OI 91/25 Der Magistrat wird gebeten, erneut mit den BäderBertrieben Frankfurt GmbH und der Mainova AG Kontakt aufzunehmen, da die zugesagten Maßnahmen, siehe Stellungnahme ST 1300, noch nicht umgesetzt wurden. Die Vermüllung hält auch dort an. Begründung: Siehe Begründung in der Vorlage OI 91/25. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5282 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1300 Initiative vom 17.02.2025, OI 91 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1226 Antrag vom 03.01.2026, OF 1357/2 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8026 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
    OMOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6536 entstanden aus Vorlage: OF 1075/2 vom 26.01.2025 Betreff: Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten Vorgang: OM 5881/24 OBR 2; ST 2178/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. seit wann die Stellplatzverpflichtung gegenüber der Messe Frankfurt GmbH besteht; 2. in welchem Umfang und wie häufig die Rasenflächen im Rebstockpark als (Ausweich-) Parkplatz in den letzten drei Jahren benötigt bzw. genutzt wurden; 3. ob die Parkplatzflächen in Abstimmung mit der Messe verringert werden können, ohne dass Gefahr besteht, dass Ausstellende auf die umliegenden Wohngebiete ausweichen; 4. welche Maßnahmen in Abstimmung mit der Messe getroffen werden können, um die (Ausweich-) Parkflächen ökologisch aufzuwerten, z. B. durch Blühstreifen, ökologische Nischen für Igel und andere gefährdete Arten oder Baumpflanzungen. Begründung: Wie zuletzt in der Stellungnahme ST 2178 berichtet, besteht rund um den Weiher des Rebstockparks "... aufgrund von vor langer Zeit vereinbarten vertraglichen Vorgaben eine Stellplatzverpflichtung seitens der Stadt Frankfurt an die Messe GmbH, die die Nutzung des Rebstockparks als (Ausweich-) Parkplatz im Rahmen von Messeveranstaltungen umfasst. Dies beinhaltet, dass die Rasenflächen vertragsgemäß kurzgehalten werden müssen." Da der Vertrag zwischen Messe und Stadt Frankfurt bereits "vor langer Zeit" geschlossen wurde, sich die Anzahl und Durchführung der Messen allerdings über die Zeit verändert haben, sollte die Stellplatzverpflichtung überprüft werden. Durch diese Stellplatzverpflichtung ist eine ökologische Aufwertung, z. B. in Form von Blühwiesen, derzeit unmöglich. Eine solche wäre im Sinne des Artenschutzes, der Klimaanpassung und der Aufenthaltsqualität allerdings dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5881 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2178 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 841 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1758 Aktenzeichen: 67-0

  • Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern
    OMOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6537 entstanden aus Vorlage: OF 1078/2 vom 26.01.2025 Betreff: Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf der Solmsstraße, vor dem Zugang zum Westbahnhof, eine Abstellfläche für E-Scooter und Leihräder auszuweisen. Die Miete sollte nur in unmittelbarer Nähe zum ausgewiesenen E-Scooter-/Leihräder- Parkplatz beendet werden können. Begründung: In der Nähe des Zugangs zum Westbahnhof in der Solmsstraße fehlt es derzeit an offiziellen Parkflächen für E-Scooter/Leihräder. Dies führt dazu, dass derzeit zahlreiche E-Scooter und Leihräder wild abgestellt werden (siehe Foto) und den barrierefreien Zugang zum Westbahnhof einschränken. Durch die Auflage, dass die Miete nur in unmittelbarer Nähe zum E-Scooter-/Leihräder-Parkplatz beendet werden darf, soll das wilde Abstellen der E-Scooter/Leihräder außerhalb der Fläche verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 774 Aktenzeichen: 92-1

  • Vermüllung um Altkleidercontainer verhindern
    OMOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6538 entstanden aus Vorlage: OF 1079/2 vom 26.01.2025 Betreff: Vermüllung um Altkleidercontainer verhindern Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche wirksamen Maßnahmen ergriffen werden können, um die zunehmende Vermüllung rund um die Altkleidercontainer in der Solmsstraße (gegenüber des Zugangs zum Westbahnhof) und in der Robert-Mayer-Straße/Ecke Hamburger Allee zu verhindern; 2. die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Die Vermüllung rund um die genannten Altkleidercontainer hat in den vergangenen Monaten zugenommen (siehe Foto). Alte Kleider verteilen sich rund um die Behälter, schränken die Barrierefreiheit für Passant*innen sowie die Aufenthaltsqualität ein. Die Container erscheinen regelmäßig überfüllt, was auf zu seltene Leerungen schließen lässt. Außerdem kann regelmäßig beobachtet werden, dass Kleidungsstücke aus den Containern entnommen werden. Hier wäre eine bessere Sicherung der Behälter wünschenswert. Container Robert-Mayer-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 666 Aktenzeichen: 91-21

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