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Japanischen Staudenknöterich bekämpfen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zu bekämpfen, da diese invasive Pflanze die heimische Flora gefährdet. Die Bekämpfung wird auch vom Land Hessen empfohlen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme ST 1366 den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Gymnasiums Römerhof zu informieren. Wie der Presse zu entnehmen war, soll der Neubau bis zum Sommer 2027 errichtet werden. Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Zeitpläne erstellt wurden und danach überarbeitet werden mussten, besteht weiterhin Informationsbedarf. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Auskunft über den Sachstand bezüglich des Neubaus und der zu errichtenden Schulsporthallen.

Begründung

Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juli 2024STST 1366Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - FortsetzungStellungnahme
  2. 13. Januar 2025BB 20Schulbau: transparent und übersichtlichMagistratsbericht
  3. 17. Februar 2025Sie sind hier
    OMOM 6531Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des Neubaus
    Direktanregung
  4. 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 465Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des NeubausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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