Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, bis zum Schuljahresbeginn 2024 einen Interimsanbau für das Gymnasium Römerhof zu realisieren, um den Unterricht für die Oberstufe sicherzustellen. Zudem soll eine Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau des Gymnasiums erstellt werden, um die Bauarbeiten zeitnah zu beginnen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
1.
a) Der Magistrat wird gebeten, bis zum Schuljahresbeginn 2024 durch die Fertigstellung eines ergänzenden Interimsanbaus bzw. -pavillons für das Gymnasium Römerhof, sicherzustellen, dass die Schule für die Jahrgänge der Schülerinnen und Schüler, die ab Sommer 2024 die Oberstufe erreichen, den Unterricht angemessenen gewährleisten kann.
b) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, was er unternimmt, damit der vom Gymnasium Römerhof ab Schuljahresbeginn 2024 geplante Leistungskurs Sport schulortnah, gemäß der Oberstufen- und Abiturverordnung des Landes Hessen und unter vergleichbaren Bedingungen, wie an anderen Schulen in Hessen, die einen Leistungskurs Sport anbieten, stattfinden kann.
2.
a) Der Magistrat wird gebeten, alsbald - in jedem Fall noch in 2024 - eine Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau des Gymnasiums Römerhof in den Beschlusslauf der Gremien der Stadt Frankfurt zu geben, damit endlich die Bauarbeiten am Neubau des Gymnasiums Römerhof beginnen können.
b) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau der geplanten Dreifeld-Sporthalle (siehe Übersichtsbild) für das Gymnasium Römerhof zeitlich vorgezogen bzw. im Bauvorhaben prioritär umgesetzt werden kann, um dem geplanten Leistungskurs Sport möglichst zeitnah vergleichbare Bedingungen zu ermöglichen, wie an anderen Schulen in Hessen, die ihren Oberstufen einen Leistungskurs Sport anbieten.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, diese Sache als eilig im Sinne der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte Frankfurt am Main zu behandeln.
Begründung
Es gilt seitens des Magistrats pünktlich sicherzustellen, dass das Gymnasium Römerhof ab dem Schuljahr 2024/2025 den Unterricht für den Oberstufenjahrgang im vollen Umfang anbieten kann. Einerseits ist der ergänzende Interimsanbau bzw. -pavillon mit ausreichendem Vorlauf der Schule zum Bezug zu übergeben. In Hinblick auf den Leistungskurs Sport ist allerdings zu fragen, ob und namentlich was der Magistrat unternimmt, um einen ordnungsgemäßen und schulortnahen Sportunterricht am Gymnasium Römerhof zu gewährleisten. Obgleich die Bauarbeiten am eigentlichen Neubau des Gymnasiums Römerhof schon 2024 beginnen sollen bzw. sollten, liegt - zumindest nach Kenntnis des Ortsbeirates - noch keine Bau- und Finanzierungsvorlage des Magistrats vor. Dies ist aus Sicht des Ortsbeirates ein ärgerliches Versäumnis und schnellstmöglich nachzuholen, um nun möglichst zügig den Beginn der Bauarbeiten zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob beim Neubau der Schulbau die Errichtung der Turnhalle in Hinblick auf den Sportunterricht zeitlich vorgezogen bzw. im Bauvorhaben prioritär umgesetzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2024OFOF 902/2Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - FortsetzungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. April 2024Sie sind hierOMOM 5430Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - FortsetzungDirektanregung
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1366Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - FortsetzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33