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Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - Fortsetzung

Vorlagentyp: OFSPD
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bis zum Schuljahresbeginn 2024 einen Interimsanbau für das Gymnasium Römerhof zu realisieren und die Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau des Gymnasiums vorzulegen. Dies soll sicherstellen, dass die Schule ab dem Schuljahr 2024/25 den Unterricht für die Oberstufe in vollem Umfang anbieten kann.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen,

  1. (a) der Magistrat wird gebeten,

bis zum Schuljahresbeginn 2024 durch die Fertigstellung eines ergänzenden Interimsanbau bzw. -pavillon für das Gymnasium Römerhof sicherzustellen, dass die Schule für die Jahrgänge der Schülerinnen und Schüler, die ab Sommer 24 die Oberstufe erreichen, den Unterricht angemessenen gewährleisten kann.

(b) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten,

was er unternimmt, damit der vom Gymnasium Römerhof ab Schuljahresbeginn 2024 geplante Leistungskurs Sport (Oberstufe) schulortnah, gemäß der Oberstufen und -Abiturordnung des Landes Hessen und unter vergleichbaren Bedingungen, wie an anderen Schulen in Hessen, die einen Leistungskurs Sport anbieten, stattfinden kann.

  1. (a) der Magistrat wird gebeten,

alsbald -in jedem Fall noch in 2024- eine Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau des Gymnasiums Römerhof in den Beschlusslauf der Gremien der Stadt Frankfurt zu geben, damit endlich die Bauarbeiten am Neubau des Gymnasium Römerhof beginnen können.

(b) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten,

ob der Bau der geplante 3-Feld Sporthalle (siehe Übersichts-Bild in Anlage) für das Gymnasium Römerhof zeitlich vorgezogen bzw. im Bauvorhaben prioritär umgesetzt werden kann, um dem geplanten Leistungskurs Sport (Oberstufe) der Schule möglichst zeitnah vergleichbare Bedingungen zu ermöglichen, wie an anderen Schulen in Hessen, die ihren Oberstufen einen Leistungskurs Sport anbieten.

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat diese Sache als eilig im Sinne der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte Frankfurt am Main zu behandeln.

Begründung

Es gilt seitens des Magistrats pünktlich sicherzustellen, dass das Gymnasium Römerhof ab Schuljahr 2024/25 den Unterricht für den Oberstufenjahrgang anbieten im vollen Umfang kann. Einerseits ist der ergänzende Interimsanbau bzw. -pavillon mit ausreichendem Vorlauf der Schule zum Bezug zu übergeben. In Hinblick auf den Leistungskurs Sport (Oberstufe) ist allerdings zu fragen, ob und namentlich was der Magistrat unternimmt, um einen ordnungsgemäßen und schulortnahen Sportunterricht dem Gymnasium Römerhof. Obgleich die Bauarbeiten am eigentlichen Neubau des Gymnasiums Römerhof schon 2024 beginnen sollen bzw. sollten liegt -zumindest nach Kenntnis des Ortsbeirates- noch keine Bau- und Finanzierungsvorlage des Magistrats vor. Dies ist aus Sicht des Ortsbeirates ein ärgerliches Versäumnis und schnellstmöglich nachzuholen, um nun möglichst zügig den Beginn der Bauarbeiten zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob beim Neubau der Schulbau die Errichtung der Turnhalle in Hinblick auf den Sportunterricht zeitlich vorgezogen bzw. im Bauvorhaben prioritär umgesetzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2024Sie sind hier
    OFOF 902/2Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - Fortsetzung
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. April 2024OMOM 5430Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - FortsetzungDirektanregung
  3. 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1366Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude - FortsetzungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 30 · 22.04.2024
TO I, TOP 32
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5430 2024 Die Vorlage OF 902/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit von ÖkoLinX-ARL

Mitdiskutieren

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