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Rückkehr zum regulären ÖPNV-Fahrplan - Personal gewinnen

Vorlagentyp: B
36 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Maßnahmen zur Rekrutierung neuer Fahrpersonale bei der VGF und ICB, um den regulären ÖPNV-Fahrplan wiederherzustellen. Es wird erwartet, dass durch verbesserte Arbeitsbedingungen und eine erhöhte Ausbildungskapazität die Fluktuation gesenkt und die Anzahl der Fahrpersonale erhöht wird.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

  1. Personalentwicklung VGF

Bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist die Rekrutierung neuer Fahrpersonale ein Fokusbereich der Personalgewinnung. Für das Jahr 2024 bestand das Ziel, ca. 150 neue Fahrdienst-Anwärterinnen und -Anwärter für die VGF zu gewinnen. Mit diesen neuen Kolleginnen und Kollegen wird zum einen den Anforderungen der erhöhten Kapazität begegnet und zudem Fluktuation kompensiert. Zusätzlich fehlen der VGF aktuell jedoch ca. weitere 40 Fahrpersonale im Betrieb Schiene, um zum regulären Fahrplan zurückkehren zu können.

In den kommenden fünf Jahren werden insgesamt bis zu 150 Fahrpersonale altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden. In den zurückliegenden vier Jahren ist die jährliche Fluktuation im Betrieb Schiene jedoch von 60 Fahrpersonalen im Jahr 2020 auf über 90 Personale im Jahr 2023 angestiegen. Die Gründe für diesen Anstieg liegen unter anderem im derzeitig stark arbeitnehmerorientierten Arbeitsmarkt, bei dem die VGF in der Metropole Frankfurt einem starken Wettbewerb ausgesetzt ist.

  1. Umgesetzte Maßnahmen der VGF

Als eine wichtige Maßnahme hat die Stadt Frankfurt am Main die Rahmenbedingungen für den Einstieg in den Fahrdienst der VGF zum 01.01.2024 erheblich verbessert und so die Attraktivität des Berufsbildes deutlich erhöht: Stellen im Fahrdienst werden nicht mehr befristet, sondern unbefristet ausgeschrieben. Dies hat bereits zu einem spürbaren Anstieg im Bewerbungseingang geführt, sowohl was die Quantität als auch die Qualität der Bewerbungen betrifft. Verglichen zum Vorjahresmonat sind im Januar 2024 10 % mehr Bewerbungen (Anzahl Bewerbungen Fahrdienst Januar 2023 im Vergleich zu Januar 2024: 157/173) eingegangen.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Gewinnung neuer Mitarbeitenden ist die neue Employer Branding Kampagne der VGF, die im September gestartet ist. Unter dem Slogan "Werde ein Teil von uns" präsentiert die VGF sich als attraktive Arbeitgeberin im Streifenlook in der Stadt und zeigt die große Bandbreite der Jobs im Verkehrsunternehmen. Darüber hinaus sorgt ein entsprechend professionalisiertes Personalmarketing dafür, Bewerberinnen und Bewerber für die VGF zu gewinnen.

Nicht zuletzt durch den Anfang 2024 neu verhandelten Manteltarifvertrag des TV-N Hessen kann die VGF deutlich verbesserte finanzielle Anreize bieten. Insbesondere für die im Fahrdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen wurden eigene Vergütungsgruppen mit Anreizwirkung für die Ausbildung auf allen Strecken der VGF geschaffen, die das Niveau der Entgelte angehoben haben.

Weiterhin steht das Thema Gesundheit im Fahrdienst im Mittelpunkt. Mit der Gründung des Stabsbereichs Nachhaltigkeit und Gesundheit hat die VGF im März 2024 die Grundlage für ein strategisches und nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement geschaffen. Es werden zielgruppenspezifische Angebote, etwa für Fahrpersonal, technische Beschäftigte und Verwaltung erarbeitet, um die Mitarbeitenden in ihren vielfältigen Aufgaben gesund zu halten. Dazu gehören die Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsmanagements.

Die Bemühungen tragen Früchte und der Bewerbungseingang für den Einstieg im Fahrdienst ist sehr hoch, weshalb alle freien Lehrgangsplätze für das Jahr 2024 zu Mitte Oktober besetzt werden konnten. Um nun eine Rückkehr zum Regelfahrplan ermöglichen zu können, muss die Ausbildungskapazität erhöht werden. Hierfür hatte die VGF bereits im Sommer des Jahres 2023 das Ausbildungskonzept für den Betrieb Schiene inhaltlich und strukturell überarbeitet, so dass anstatt bisher 120 Fahranwärterinnen und -anwärter nunmehr im Jahr 2024 150 Fahrpersonale ausgebildet werden. Für das Jahr 2025 sind bis zu 220 Ausbildungsplätze für Fahranwärterinnen und -anwärter im Betrieb Schiene geplant, und die Rekrutierungen sind gestartet.

  1. Personalentwicklung ICB

Die Personalabteilung der ICB befindet sich weiter im Aufbau. In 2024 wurde ein Recruiter eingestellt; zum 01.01.2025 wird die Stelle der Personalentwickler:in besetzt.

Für die ICB ist in der Personalentwicklung die Ausbildung neuer Busfahrerinnen und Busfahrer ein zentrales Element. Um die Anzahl möglicher Bewerber:innen zu erhöhen, erarbeitet der neu eingestellte Recruiter unter anderem Ausbildungskonzepte für Bewerber:innen ohne Busführerschein. Bis zum 30. September 2024 gab es bei der ICB im Fahrdienst 55 Eintritte. Demgegenüber standen 48 Austritte.

Neben den Busfahrer:innen besteht vor allem im Bereich der KFZ-Mechatroniker:innen ein großer Engpass. Bis zum 30. September 2024 gab es in der Werkstatt drei Eintritte und einen Austritt. Da diese Fachkräfte kaum kurzfristig zu rekrutieren sind, hat die ICB Mitarbeiter:innen in Arbeitnehmerüberlassung in der Werkstatt beschäftigt. Außerdem wurde mit Fremdwerkstätten (Fremdvergabe von Aufträgen) gearbeitet.

Im Ausbildungsjahr 2024/2025 wurden neun Auszubildende bei der ICB aufgenommen: Fünf Auszubildende als Berufskraftfahrer:innen (denen auch ein Pkw-Führerschein finanziert werden muss) und 4 Auszubildende als Kfz-Mechatroniker:innen, von denen ein Auszubildender im 2. Lehrjahr beginnt.

  1. Umgesetzte Maßnahmen der ICB

Neben einem weiteren hohen Tarifabschluss für die Fahrer:innen im LHO-Tarif wird bei der ICB vor allem an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen gearbeitet. Die Infrastruktur im Verkehrsgebiet (Toiletten und Aufenthaltsräume) wurde maßgeblich verbessert. Darüber hinaus sind gemeinsam mit dem Betriebsrat neue Konzepte für Lehrfahrer:innen und Arbeitseinteilungen erarbeitet worden. Die Anzahl der geteilten Dienste wurde ebenfalls deutlich verringert.

Ein erweitertes, sechswöchiges Qualifizierungsprogramm trägt dazu bei, dass neue Fahrpersonale mit einer guten Einarbeitung mehr Sicherheit im Verkehrsgebiet erlangen und sich langfristig an das Unternehmen gebunden fühlen. Die Fluktuation ist bereits deutlich gesunken. Die Betriebsleitstelle der ICB wurde ebenfalls überarbeitet und ertüchtigt, um die Fahrer:innen bei Problemen im Verkehrsgebiet zu unterstützen.

Ein besonders wichtiges Thema im Fahrdienst ist die Reduzierung der Krankenquote. Deshalb wurde im Sommer 2024 ein neuer Mitarbeiter Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) eingestellt, der aktuell ein Konzept zum BGM erarbeitet.

Schließlich wurden auch neue Werbemaßnahmen und -materialien entwickelt.

  1. Aussicht auf eine Rückkehr zum regulären Fahrplan

Eine Rücknahme aller Maßnahmen des Stabilisierungsfahrplans kann erst erfolgen, wenn die Verkehrsunternehmen über eine ausreichende Anzahl an Fahrpersonalen verfügen und auch die notwendigen Fachkräfte in den Werkstätten zur Verfügung stehen. Die Anstrengungen hierzu laufen stetig weiter. Für 2025 ist eine Rückkehr zum regulären Fahrplan jedoch noch nicht vorgesehen.

An besonders relevanten Stellen wurden jedoch bereits wieder Verbesserungen im Fahrplan vorgenommen: Noch rechtzeitig vor der Euro 2024, ab 10. Juni, konnte die U-Bahnlinie U5 wieder von Preungesheim über die Konstablerwache bis zum Hauptbahnhof fahren. Damit konnte die Maßnahme mit der größten Einschränkung für die Fahrgäste bereits zurückgenommen werden. Um die Leistungserweiterung zum Hauptbahnhof mit dem verfügbaren Personal realisieren zu können, wurde der Takt auf der U5 montags bis freitags zwischen 9.30 Uhr und 21 Uhr von 7,5 auf 10 Minuten leicht gedehnt. Sonn- und feiertags fuhr die Linie seitdem durchgehend viertelstündlich. Alle Züge verkehrten durchgehend mit drei Wagen, um den Fahrgästen möglichst viel Platz zu bieten.

Mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 - und dem aktuell verfügbaren Personal - kehrt die U-Bahnlinie U5 nachmittags zu ihrem 7,5- Minuten-Takt zurück, abends wird ihr Takt von 15 auf 10 Minuten verdichtet. Gleichzeitig wird die Taktung der U-Bahnlinien U4 und U5 in der Hauptverkehrszeit besser aufeinander abgestimmt, sodass beide Linien auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof wieder im gleichen Takt verkehren und den Fahrgästen ein regelmäßiges Fahrtenangebot bieten. Das bedeutet für die U4 eine Reduzierung des Takts in der Hauptverkehrszeit auf 7,5 Minuten (bislang: alle 5 Minuten). In den Tageszeiten, zu denen sie sonst alle 7,5 Minuten fuhr, ist U4 fortan alle 10 Minuten unterwegs.

Verbesserungen gibt es auch bei den U-Bahnlinien U6 und U9: Die Taktausdünnung der Linie U6 an Sonntagen wird zurückgenommen, sie fährt ab Fahrplanwechsel wieder alle 10 (statt alle 20) Minuten. Auch bei der Linie U9 wird das Angebot wieder etwas verbessert: Nachdem sie für den Stabilisierungsfahrplan samstags auf einen 30-Minuten-Takt ausgedünnt wurde, fährt sie ab dem 15. Dezember an Samstagen wieder viertelstündlich.

Im Bereich Bus gab es ebenfalls kleine Verbesserungen. So verkehrt die Linie 79 für einen kurzen Zeitraum in der morgendlichen Hauptverkehrszeit wieder, um die Linie 78 im Bereich Bürostadt Niederrad zu entlasten. Die Linie M34 wird in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zudem kurzzeitig wieder auf einen 7,5-Minuten-Takt verdichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juni 2024NRNR 967Rückkehr zum regulären ÖPNV-Fahrplan - Personal gewinnenSTVV-Antrag · CDU
  2. 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    BB 76Rückkehr zum regulären ÖPNV-Fahrplan - Personal gewinnen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 37 · 17.03.2025
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeFDPBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, SPD, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeAfDFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, AfD und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 36 · 18.03.2025
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Farbechte/linkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 37 · 20.03.2025
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 36 · 20.03.2025
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 37 · 21.03.2025
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 21.03.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 37 · 24.03.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und VOLT gegen Linke ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 37 · 28.03.2025
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 35 · 28.04.2025
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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