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  • Pilotisierung von E-Tickets für den Palmengarten
    OMOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6539 entstanden aus Vorlage: OF 1082/2 vom 30.01.2025 Betreff: Pilotisierung von E-Tickets für den Palmengarten 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Tages- und Dauerkarten für den Palmengarten künftig auch als E-Ticket für das Smartphone ausgestellt werden können. 2. Ein entsprechendes Angebot könnte im Palmengarten als Pilotprojekt gestartet, getestet und bei Erfolg sukzessive auf andere städtische Einrichtungen (Zoo und Museen) ausgeweitet werden. 3. Im Zuge der Teilhabe für alle soll es natürlich weiter möglich sein, Tickets auch im analogen Format und per Barzahlung zu erwerben. Begründung: E-Tickets bieten zahlreiche Vorteile: So können sie bspw. online gebucht werden, sind somit sofort verfügbar und reduzieren so einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Sie sind nachhaltig und entsprechen dem Standard. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 848 Aktenzeichen: 78-0

  • Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz
    STOB 1
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 230 Betreff: Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz Der Magistrat stellt dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitch Frankfurt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro für die Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz im Rahmen einer Kofinanzierung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 365

  • Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz
    STOB 2
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 231 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Der Magistrat stellt dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitch Frankfurt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro für die Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz im Rahmen einer Kofinanzierung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2024, OIB 364

  • Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen: Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5
    STOB 2
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 232 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen: Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 Der Magistrat stellt der Konfi-Gruppe der Evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt sowie den Freunden Bockenheims e. V. - Verein für Ortsgeschichte - finanzielle Mittel in Höhe von jeweils 1.500,00 Euro für die Recherche sowie für die Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/Westend sowie der Schloßstraße/Bockenheim zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398

  • Unterstützung für Umgestaltungsmaßnahmen des Quartiersmanagements unter der RosaLuxemburgStraße
    STOB 3
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 233 Betreff: Unterstützung für Umgestaltungsmaßnahmen des Quartiersmanagements unter der Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat stellt dem Quartiersmanagement Ginnheim des Internationalen Bundes - IB Südwest gGmbH für Bildung und soziale Dienste - finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Unterstützung für die Gestaltung der Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Platenstraße (parallel zu Lidl) mit goldener Farbe zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.07.2024, OIB 336

  • Aufwertung der Grünfläche Johanna-Tesch-Platz
    STOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 234 Betreff: Aufwertung der Grünfläche Johanna-Tesch-Platz Der Magistrat stellt der "Pflanzgruppe Riederwald" über den Evangelischen Regionalverband, Nachbarschaftsbüro Riederwald, finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.700,00 Euro für die Anschaffung von Material zur Aufwertung der Grünfläche auf dem Johanna-Tesch-Platz zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2024, OIB 360

  • Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend
    STOB 5
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 235 Betreff: Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend Aufgrund massiven Personalmangels bei gleichzeitig immer mehr Aufgaben des Straßenbaulastträgers konnte der ursprüngliche Zeitplan zur Umstellung der bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das monetär bewirtschaftete Bewohnerparken nicht eingehalten werden. Derzeit wird die Umstellung des Bewohnerparkgebietes 16 vorbereitet. Danach werden die restlichen Bewohnerparkgebiete im Westend auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt. Im Anschluss daran folgen die Gebiete im Nordend und Ostend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2024, OA 480

  • Transparenz bei der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 im Bericht B 73
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 236 Betreff: Transparenz bei der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 im Bericht B 73 Im aktuellen Sachstandsbericht (B 464/2024) werden wie gewünscht alle vom Gasrückbau betroffenen Straßen aufgelistet. Die umzurüstenden Straßen sind den entsprechenden Ortsbezirken zugeordnet. Laut der Zuordnung sollte im Ortsbezirk 3 im Jahr 2024 - voraussichtlich - die Gasbeleuchtung in der Cronstettenstraße, Germaniastraße, Schwarzburgstraße Wolfsgangstraße sowie im Kühhornshofweg zurückgebaut und gegen LED-Leuchten ersetzt werden. Der Rückbau in der Cronstettenstraße und im Kühhornshofweg wurde inzwischen allerdings auf 2025 verschoben. Eine schwerpunktmäßigere Umrüstung und damit eine vorrangige Umrüstung im Ortsbezirk 3 wie im Beschluss M 69/2014 gefordert, ist nicht umsetzbar. Wie der Magistrat auch in anderen Stellungnahmen erörtert hat, richtet sich der Zeitpunkt vorrangig nach den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfungen und den daraus resultierenden Sicherheitsaspekten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2024, OA 481

  • Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Zu 1. und 2. Der Magistrat hat seit 2021 seine Anstrengungen wieder verstärkt und zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um das Rückbauprogramm von Gasleuchten beschleunigt voranzutreiben. Die Reihenfolge dieses Rückbaus im ganzen Stadtgebiet orientiert sich jedoch vorrangig an dem Ergebnis der Standsicherheitsprüfungen der Masten. Eine Priorisierung einzelner Ortsbezirke gibt es dabei nicht. Der Magistrat prüft regelmäßig die Standsicherheit der Beleuchtungsmasten und terminiert auf Basis dieser Daten auch den Rückbau der noch vorhandenen Gasbeleuchtung im Stadtbiet Frankfurt am Main. Entsprechend der Prüfergebnisse beginnt die Errichtung von LED-Beleuchtungsanlagen in der Schwanthaler Straße voraussichtlich im Jahr 2029. Die in der Schwanthaler Straße errichtete Gasbeleuchtung wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen und anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen hergestellt. Angesichts des hohen Lebensalters der Gasleuchten kann es vorkommen, dass einige der Gasleuchten zu Störungen neigen und sich dadurch die Beleuchtungsstärken reduzieren. Der Magistrat hat daher die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) beauftragt, die Beleuchtungssituation in der Straße zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Der Magistrat weist generell darauf hin, dass etwaige Störungen direkt an die SRM gemeldet werden können. Dazu stehen eine Meldeplattform unter folgendem Link: https://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung-frankfurt.html sowie eine telefonische Störungsannahme unter der Nummer 069/213 - 88110 rund um die Uhr zur Verfügung. Gemeldete Störungen werden in der Regel innerhalb von zwei Tagen behoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.04.2024, OA 461

  • Nutzung Panoramabad Bornheim
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 238 Betreff: Nutzung Panoramabad Bornheim Der aktuelle Sachstand zur Nutzung des neuen Schwimmbades neben der Eissporthalle ist der, dass alle jetzigen Nutzer (Schulen und Vereine) des alten Panoramabades auch wieder die entsprechenden Nutzungszeiten erhalten. Ob weitere Kapazitäten für eine zusätzliche Nutzung u. a. für die Schülerinnen und Schüler bestehen, wird sich im Laufe des Betriebes zeigen. Gerne können sich alle interessierten Schulen bzgl. Schwimmzeiten bei den BäderBetrieben Frankfurt melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6155

  • Pavillon der Demokratie auch in Ginnheim Station machen lassen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 239 Betreff: Pavillon der Demokratie auch in Ginnheim Station machen lassen Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für die Anregung, insbesondere für die Vorschläge möglicher Kooperationspartner:innen und des möglichen Ortes in der Platensiedlung. Leider hatte der Magistrat seine Planungen für das Jahr 2025 bereits abgeschlossen, als der Antrag des Ortsbeirats eintraf. Die Stationen in diesem Jahr sind Bergen-Enkheim, Sachsenhausen, Gallus und Fechenheim. Im kommenden Jahr 2026 wird der Pavillon der Demokratie dann in Ginnheim Halt machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6149

  • Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 240 Betreff: Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim Dem Wunsch, einen Beratungsraum für ehrenamtliche Sozialberatung durch die Sozialbezirksvorsteher:innen und -pfleger:innen bereitzustellen möchte der Magistrat gern entsprechen. Es zeichnen sich zwei Alternativen ab. Möglicherweise könnten Räumlichkeiten im Evangelischen Zentrum für Beratung Am Weißen Stein zu Verfügung gestellt werden. Bis Ende Januar 2025 soll mit den Beteiligten des Trägers sowie des Amtes die Umsetzung abschließend besprochen werden. Eine weitere Möglichkeit könnte in der Ludwig-Richter-Schule bestehen. An dieser Schule wurden bereits dem Schiedsmann (91C) Räumlichkeiten zur Wahrnehmung von Sprechstunden überlassen. Die Ehrenbeamt:innen können einen Antrag auf Nutzung von Flächen an einer Schule stellen: Hierzu können sie sich direkt an das Amt für Bau und Immobilien (E-Mail-Adresse: 25.ueberlassungen@stadt-frankfurt.de) wenden. In den noch zu führenden Gesprächen wird sich abzeichnen, welche Alternative sich am besten für eine Sozialberatung in Eschersheim eignet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6139

  • Bänke am Jägersteg
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 241 Betreff: Bänke am Jägersteg Der Anregung wurde entsprochen, die Bänke wurden entsprechend umgesetzt. Das Parken auf der Fläche wurde, wie gewünscht, eingeschränkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5375

  • Sportunterricht an der Münzenbergerschule
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 242 Betreff: Sportunterricht an der Münzenbergerschule Die Sporthalle der Münzenbergerschule ist seit dem Schulbeginn nach den Weihnachtsferien wieder für den Sportunterricht freigegeben. Das Anliegen des Ortsbeirats hat sich vor diesem Hintergrund erledigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6312

  • Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 243 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Das Tragwerk der beiden neuen Unterrichtsräume der Michael-Grzimek-Schule ist so dimensioniert, dass Photovoltaikelemente auf den Dachflächen aufgestellt werden können. Angesichts der erforderlichen Abstände für Wartungs-Wege am Dachrand der zwei getrennten Dachflächen, kann allerdings auf den sehr kleinen, zusätzlichen Dachflächen nur eine geringe Anzahl von Photovoltaikelementen montiert werden. Weiterhin muss jede Photovoltaikanlage (PV- Anlage) separat an das Stromnetz angebunden werden und die Dächer mit Absturzsicherungssystemen ausgestattet werden. Entsprechend erscheint eine wirtschaftliche Aufstellung einer PV-Anlage auf diesen kleinen Dachflächen nur dann möglich, wenn der externe Betreiber der im Bestand bereits vorhandenen Photovoltaikelemente bereit ist, seine Anlage auf diese Dachflächen zu erweitern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6158

  • NIDA-Ausstellungsraum im Nordwestzentrum ausstatten
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 244 Betreff: NIDA-Ausstellungsraum im Nordwestzentrum ausstatten Um ein solches Konzept für die gewünschte Ausstellung und deren didaktische Vermittlung zu erstellen, braucht es einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf und vor allem die personellen Kapazitäten (Personalbedarf: Wissenschaftler:innen ca. 8-12 Wochen in Vollzeit), die aufgrund anderer Projekte vornehmlich zum römischen Nida (z. B. Zentralheiligtum bei Römerstadtschule - DFG-Projekt; Planungen der Dependance in der Römerstadt 126-134, Frankfurter Silberinschrift, Forschungen zum römischen Höchst) nicht zur Verfügung stehen. Entsprechende zusätzliche Personalmittel müssten bereitgestellt werden. Die in der Anregung skizzierte Ausstattung und Gestaltung eines solchen Schauraumes erfordern ebenfalls erhebliche Finanzmittel, welche die Kosten der Konzeptentwicklung deutlich übersteigen würden. Hinzu kämen die Kosten der Anmietung. Zu verweisen ist darauf, dass das Archäologische Museum bereits auf sehr nachhaltige Art und Weise im NW-Zentrum präsent ist. Im November 2024 wurde im Bibliothekszentrum eine kleine Ausstellung mit Originalfunden und Repliken eröffnet, die über den geplanten Zeitraum hinaus bis mindestens Anfang Februar verlängert wurde. Diese ist ein erstes Resultat der bereits im Februar 2024 vereinbarten Zusammenarbeit zwischen Archäologischem Museum und Bibliothekszentrum Nordwest. Weitere temporäre Präsentationen sollen folgen. Darüber hinaus steht die Direktion des Archäologischen Museums seit November 2024 in direktem Kontakt mit der Geschäftsführung des NW-Zentrums, um gemeinsame Aktionen und Projekte unter Einbezug der im NW-Zentrum ansässigen Geschäftsunternehmen zu entwickeln und zu realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6129

  • Aufhebung einer Sperrfläche
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 245 Betreff: Aufhebung einer Sperrfläche Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6142

  • Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063

  • Digitale Abstellorte für E-Scooter
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Der Magistrat hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das ‚wilde' Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100-200 m), - M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m), - L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m), - Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility- Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, Touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung, E-Scooter-Abstellbereiche auch für den Ortsbeirat 10 einzurichten nur bedingt entsprochen werden. Es wird auf die Umsetzung der Mobilitätsstationen verwiesen. Die vom Ortsbeirat 10 genannten Plätze werden in die weiteren Planungen der Mobilitätsstationen mit aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910

  • Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 In § 12 Abs. 4 der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) ist geregelt, wo und in welcher Weise Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen ist. Diese Regelungen gelten sowohl für die Regel- als auch für die Siedlungsabfuhr gleichermaßen. Die Wohnungsbaugesellschaften sind frei in der Entscheidung, ob und wie sie Sperrmüllsammelplätze oder Sperrmüllkäfige errichten. Auch ist das Abschließen eines Sperrmüllkäfigs legitim, solange es der Lademannschaft möglich ist, diesen am Abfuhrtag zu öffnen und gefahrlos zu beräumen. In der Wohnsiedlung Nordweststadt gibt es eine Siedlungsabfuhr. Die festen Abholtermine werden Anfang eines jeden Jahres in den Häusern ausgehängt, mit dem Hinweis, den Sperrmüll erst am Vorabend der Abfuhr rauszustellen. Für die Hoch- und Wohnhäuser mit mehreren Mietparteien gibt es Sperrmüllsammelplätze, welche zum Teil abschließbar sind. Meist sind die Schlüssel hierzu gleichschließend mit den Wohnungseingangstüren, so dass ausschließlich die Bewohner:innen der Hochhäuser bzw. hohen Häuser hier Zutritt haben. Die Siedlung besteht größtenteils aus Wohnhäusern mit 8 Mietparteien, weshalb die Wohnungsbaugesellschaft die abschließbaren Sperrmüllflächen strategisch gut gelegen für alle umliegenden Gebäude zur Verfügung gestellt hat. Dabei wurde zur Erreichung auf möglichst kurze Wegabstände geachtet. Die bisher gemachten Erfahrungen haben darüber hinaus gezeigt, dass die Abfuhr des Sperrmülls gut funktioniert. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Mieter:innen der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304 und 306 über die Regelung zur Entsorgung des Sperrmülls per Rundschreiben und Aushang zu informieren. Darüber hinaus kann unter https://www.fes-frankfurt.de/services/sperrmuell der nächste Termin für die Liegenschaft abgerufen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275

  • Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 249 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule An dem geschilderten Zugang der Erich-Kästner-Schule sind bereits LED-Leuchten verbaut. Es wurde eine Prüfung der Beleuchtung auf Defekte im angesprochenen Bereich veranlasst. Mögliche vorhandene Mängel werden zeitnah behoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6123

  • Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 250 Betreff: Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke Zu 1.: Floating-Car- und Detektordaten auch dieses Bereiches werden automatisiert gespeichert und sind über den Dynamic Traffic Monitor auswertbar. Der betreffende Bereich liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Eine Zuständigkeit durch die Stadt Frankfurt ist nicht gegeben. Zu 2.: Grundsätzlich begrüßt die traffiQ jeden Vorschlag, der einen Beitrag dazu leisten kann, den Frankfurter ÖPNV weiter zu beschleunigen. Eine Fahrzeitenanalyse der Buslinie 44 in Richtung Friedhof Fechenheim wurde für einen Zeitraum vor der Sperrung der Omega-Brücke in Fechenheim (26.08.2024 bis 15.09.2024) für die morgendliche Hauptverkehrszeit durchgeführt. Die dabei ermittelte Verlustzeit für den etwa 1.000 Meter langen Abschnitt zwischen den Haltestellen Birsteiner Straße und Mainkur Bahnhof beträgt im Mittel etwa 28 Sekunden. Die Fahrzeitauswertung zeigt, dass Verzögerungen besonders im Bereich der Auffahrt auf die Omegabrücke (Kreuzung Kilianstädter Straße / Omegabrücke) und im Bereich der Kreuzung Hanauer Landstraße / Vilbeler Landstraße entstehen (vergleiche Markierungen in der Abbildung 1). Fahrzeitenanalysen für den Zeitraum mit Sperrung der Omegabrücke sind derzeit noch nicht möglich. Insgesamt lässt sich sagen, dass die hohen Verlustzeiten für den Bus nicht zufriedenstellend sind. Abbildung 1: Karte Hanauer Landstraße/Omegabrücke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5955

  • Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 251 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Vorläufige Stellungnahme: Die angeregte Befestigung des Grünstreifens im Bereich des Trampelpfades ist aufgrund des Baumbestands in diesem Bereich nicht umsetzbar. Die nächste mögliche Stelle für einen weiteren befestigten Parkplatzzugang liegt lediglich 20 Meter von der bestehenden Zufahrt entfernt. Der Magistrat sieht daher vom Bau eines zusätzlichen Zugangs ab. Der Parkplatz wird als öffentliche Verkehrsfläche durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH nach Bedarf gereinigt. Bedarfsreinigungen erfolgen mit unterschiedlichem Aufwand zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Stadthygiene. Für eine entsprechende Einschätzung der Sauberkeitszustände wurde der Abschnitt begangen und dokumentiert. Zum Zeitpunkt der Begehung befand sich der Parkplatz in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand ohne Beanstandung. Sofern nochmals Auffälligkeiten auftreten, können diese direkt an das Umweltamt (E- Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) gemeldet werden. Zu den weiteren Punkten bedauert der Magistrat noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5790

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser Straße
    STOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 252 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße Die geforderte Lichtsignalanlage liegt an der Grenze einer Tempo 30 Zone. Bei einer solchen ist das wesentliche Ziel, dass der Fußverkehr überall frei queren kann und nicht an einzelnen Querungsstellen gebündelt wird. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5959

  • Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 253 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6178

  • Sitzbank in der Eberstadtstraße aufstellen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 254 Betreff: Sitzbank in der Eberstadtstraße aufstellen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird zum Sommer 2025 eine Frankfurter Bank in der Eberstadtstraße aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6180

  • Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Zu 1: Der Magistrat hat in der Ortsbeiratssitzung, des Ortsbeirates 8 am 05.09.2024 ein Konzept für einen denkbaren Hochwasser- bzw. Starkregenschutz vorgestellt. Auf dieser Grundlage soll nun eine Entwurfsplanung erarbeitet werden. In wieweit die Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt zum größten Teil von der Flächenverfügbarkeit ab. Sollte es dem Magistrat nicht gelingen, die für den Bau der Schutzeinrichtungen notwendige Grundstücke zu erwerben, ist deren gesamte Umsetzung nicht möglich. Im Bereich der Ortslage von Niederursel ist ein naturnaher Ausbau nicht möglich. Die gesamte Bachaue ist bebaut. Eine natürliche Gewässerstruktur lässt sich, ohne dass die vorhandene Bebauung aus dem Gewässerrandstreifen entfernt wird, nicht realisieren. Die vom Ortsbeirat geforderte Vergrößerung des Brückenquerschnittes, oberhalb der Papiermühle, lässt sich ohne eine detaillierte Voruntersuchung nicht umsetzen. Mit der Vergrößerung des Brückenquerschnittes fließt mehr Wasser im Urselbach ab, d.h. die Unterlieger werden stärker belastet. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird eine belastbare Konzeption erarbeitet, in der alle spezifischen Frage- und Problemstellungen berücksichtigt werden. Zu 2: Siehe Stellungnahme zu Frage 1 Zu 3: Der Sportplatz befindet sich im gesetzlich festgestellten Überschwemmungsgebiet. Mit dem vom Magistrat vorgestellten Konzept wird auch der Sportplatz geschützt. Zu 4: Der Urselbach ist im Programm 100 wilde Bäche aufgenommen. Die Priorisierung wird auf Landesebene vorgenommen und ist nicht durch die Stadt Frankfurt beeinflussbar. Die Stadt Frankfurt baut gem. der Wasserrahmenrichtlinie den Urselbach in ein naturnahes Gewässer um. Auch der Bereich zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle wird bei der Entwurfsplanung (siehe Stellungnahme zu Frage 1) berücksichtigt. Zu 5: Die Dimensionierung für Abwasserkanäle ist gesetzlich geregelt. Die Kanäle sind für einen 2- bis 5-jährlichen Regen dimensioniert. Bei einem Starkregen, der einmal in drei Jahren im Schnitt auftritt, darf das Wasser in den Wartungsschächten bis an die Kanaldeckelkante steigen. Im alten Ortskern von Niederursel sind die Straßen schmal. Neben den Kanalrohren müssen Stromkabel, Kupfer- oder Glasfasernetz sowie Wasser- und gegebenenfalls Gasleitungen oder Fernwärmerohre unter der Asphaltdecke untergebracht werden. Eine Vergrößerung der Kanalisation ist hier auf Grund der örtlichen Randbedingungen nicht überall möglich. Bei jeder grundhaften Erneuerung erfolgt eine stadtinterne Abstimmung und Rückfrage aller betroffenen Stellen. Bei Erfordernis und Möglichkeit werden die Kanäle entsprechend vergrößert. Zu 6: Der Magistrat wird keine Vereinbarung mit den Eigentümern des Mühlgrabens bezüglich der Sanierung des Betontroges und der damit verbundenen Übernahme der Sanierungskosten abschließen. Der Betontrog befindet sich in Privateigentum. Zu 7: Die Anregung wird vom Magistrat begrüßt. Zu 8: Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Oberliegern. Die Zisternensatzung hat keinen direkten Einfluss auf die Abflussmengen. Ziel der Verhandlung ist, die Wassermengen aus Regenereignissen, welche in den Urselbach geleitet werden zu reduzieren. Ob eine Reduzierung durch Rückhaltung in Zisternen oder Stauraumkanälen erfolgt, hat keine Auswirkung auf die Wassermenge. Zu 9: Es wurden im Frankfurter Stadtwald entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860

  • Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Einmündungsbereich durch einen Poller und zwei Radbügel absichern. Die Maßnahme wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282

  • Parkende Autos in der Draisbornstraße
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 257 Betreff: Parkende Autos in der Draisbornstraße Im Bereich der Draisbornstraße 18 befindet sich eine mittels Parkwinkel ausgewiesene und durch bauliche Gestaltung hervorgehobene Parkfläche. Die Markierung ist klar erkennbar und gibt vor, dass innerhalb, nicht jedoch außerhalb geparkt werden darf. Somit ist eine eindeutige und verständliche Parkregelung vorhanden. Es bedarf keiner darüberhinausgehenden Regelung. Insbesondere bauliche Elemente würden die ohnehin engen räumlichen Verhältnisse an dieser Stelle weiter verschärfen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5961

  • Illegale Altkleidercontainer
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 258 Betreff: Illegale Altkleidercontainer Der Magistrat entfernt illegal aufgestellte Altkleidercontainer zeitnah. So wurde auch der in der Begründung der Anregung gezeigte Container in Harheim auf Veranlassung des Magistrats am 29. Oktober 2024 entfernt. Der Magistrat wird bei überquellenden oder illegal aufgestellten Altkleidercontainern tätig, sofern diese auf öffentlichen Flächen stehen. Wenn bekannt wird, dass im Rahmen einer Sondernutzung aufgestellte Altkleidercontainer nicht zeitnah geleert werden, fordert der Magistrat die Betreiberfirma auf, regelmäßiger zu leeren. In der Regel wird dieser Aufforderung auch gefolgt. Wenn die Betreiberfirma der Aufforderung nicht nachkommt oder sich Beschwerden wiederholen, kann die Sondernutzungserlaubnis entzogen werden. Zur Zeit liegen dem Magistrat keine Beschwerden vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2024, V 1029

  • Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 259 Betreff: Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern Die neuen Fahrradabstellbügel vor dem Friedhof Nieder-Eschbach wurden im Zuge der Anregung des Ortsbeirats 15 -OM 4455- vom 15.09.2023 geplant und verkehrsrechtlich angeordnet. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023 (ST 2434), mit der deutlich angekündigt wurde, dass die Fahrradabstellbügel auf einem Pkw-Parkplatz errichtet werden, gab es seitens des Ortsbeirates keine offizielle Reaktion. Nach einem ämterübergreifenden Austausch stellte sich dann heraus, dass der Ortsbeirat mit der erstellten Planung doch nicht einverstanden war. Dass es dennoch zur Ausführung kam, bedauert der Magistrat, kann eine dezidierte Chronologie dahingehend allerdings nicht mehr bereitstellen. Als der Magistrat vom Unmut des Ortsbeirates erfuhr, hat das Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt umgehend (am 25. Juli 2024) telefonisch Kontakt mit dem Ortsvorsteher aufgenommen. In diesem Gespräch bekam das Radfahrbüro mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die neuen Bügel akzeptiere, keine Demontage verlange und keine weiteren Anregungen hierzu stelle. Gleichzeitig hat das Radfahrbüro im Sinne einer besseren Zusammenarbeit vorgeschlagen, künftig Pläne vor der verkehrsrechtlichen Anordnung mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Dies geschah zum Beispiel bereits für die Anregung des Ortsbeirates 15 vom 08.03.2024 -OM 5241-. Gerade wegen dieser konstruktiven Zusammenarbeit ist der Magistrat verwundert über die Aussage, er würde den Ortsbeirat bei dem "Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständer systematisch" missachten. Gegen diesen Vorwurf spricht nicht nur das hier geschilderte Vorgehen eindeutig. Auch ansonsten ist der Magistrat bestrebt, den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des sie vertretenden Ortsbeirats gerecht zu werden. Natürlich ist dem Magistrat bewusst, dass dies nicht immer vollumfänglich gelingt. Dies kann den verfügbaren Kapazitäten geschuldet sein, aber selbstredend auch dem Umstand, dass dort, wo Menschen handeln, auch Fehler passieren. Daraus aber ein bewusstes Handeln und eine Systematik abzuleiten, muss hier deutlich widersprochen werden. Vielmehr versuchen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung trotz vielfältiger Anforderungen einzelner Interessensgruppen gerade den Willen der Ortsbeiräte möglichst umfänglich zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5953

  • Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 260 Betreff: Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen Der Magistrat hat die städtische Verkehrsfläche "Im Enkheimer Weimarhaus" - ab der Vilbeler Landstraße sind dies lediglich 150 Meter Weglänge in westliche Richtung - im Juni 2024 kontrolliert. Dabei wurden keine Beschädigungen festgestellt. Eine Nutzung der öffentlichen Fläche ist somit uneingeschränkt möglich. Selbst die bei wassergebundenen Wegen übliche Pfützenbildung war, obwohl es geregnet hatte, kaum wahrnehmbar. Wenn sich der Zustand dieses Abschnitts verschlechtert, wird der Magistrat die entsprechenden Stellen sanieren. Ansonsten lassen die vom Ortsbeirat ebenfalls angesprochenen Eigentumsverhältnisse allerdings keine Baumaßnahmen zu. Dies gilt insbesondere für den Bitzweg, der über eine Vielzahl kleiner Privatparzellen verläuft. Die Anregung beinhaltet auch die Option, die Wege befahrbar herzustellen. Eine Wegebefestigung und damit die Ermöglichung einer Durchfahrt für Kraftfahrzeuge durch das Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet ist mit dem Schutzzweck nicht vereinbar. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung für einen Wegebau kann daher - auch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - nicht in Aussicht gestellt werden. Die Untere Naturschutzbehörde nimmt die Anregung des Ortsbeirats aber in die alljährliche Pflegeplanbesprechung mit der Oberen Naturschutzbehörde auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271

  • Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried
    STOB 16
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 261 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt, in welcher bis 2029 bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden sollen. Diese Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, so auch in Bergen-Enkheim. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem die Fahrt nicht beendet werden kann. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone, so wie derzeit bereits innerhalb des Anlagenrings und im Bahnhofsviertel. Auch für Bergen-Enkheim sind abhängig von der Nachfrage und der Flächenverfügbarkeit Standorte geplant. Die Vorschläge der Ortsbeiräte werden bei der Flächensuche und -planung in den verschiedenen Stadtbereichen bestmöglich berücksichtigt. Um die Situation vor Ort kurzfristig zu verbessen, wurde der vorgeschlagene Bereich für die Abstellung von E-Scootern gesperrt und diese Vorgabe an die Anbieter übermittelt, sodass diese auch in den Anbieter-Apps hinterlegt wird. Der Zeitpunkt und Standort für die Umsetzung einer Mobilitätsstation im Umfeld der Schule am Ried, insbesondere für das geordnete Abstellen der E-Scooter, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt gegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6025 Antrag vom 14.10.2025, OF 327/16

  • Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 262 Betreff: Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.11.2024, V 1053

  • Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 263 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1018

  • Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 264 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates 2 zu OM 3310 wurden für diesen Bereich bereits Poller, Radbügel, Leitschwellen, Inselköpfe und Markierungen von Fußgängerüberwegen und Beschilderungen angeordnet. Zu 2.: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ, umgangssprachlich "Zebrastreifen") geschieht nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Neben bestimmten örtlichen Voraussetzungen (2.2 R-FGÜ) müssen für die Anordnung eines FGÜ auch verkehrliche Voraussetzungen gegeben sein (2.3 R-FGÜ). Insbesondere kommt eine Anordnung nur in Betracht, wenn eine Verkehrsstärke von mindestens 50 bis 100 zu Fuß Gehenden und 200 bis 300 Fahrzeugen je Stunde gemessen wird, 2.3 R-FGÜ, Tabelle 2. Das Ergebnis der durchgeführten Verkehrszählung ergab, dass die gemäß R-FGÜ erforderlichen Zahlen erreicht werden. Zur erforderlichen Ausstattung gehört nach 3.4 R-FGÜ eine ortsfeste Beleuchtung nach DIN 5044 "Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung" und DIN 67523 "Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung". Wird ein unzureichend beleuchteter Fußgängerüberweg eingerichtet, erhöht er nicht die Verkehrssicherheit, sondern spiegelt zu Fuß Gehenden falsche Sicherheit vor. Da die vorhandene Straßenbeleuchtung im gegenständlichen Bereich nicht den Vorgaben der R-FGÜ entspricht, müsste diese installiert werden. Eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung zwecks Einrichtung eines neuen Fußgängerüberweges ist auf absehbare Zeit nicht möglich, da zunächst Ertüchtigungsmaßnahmen an bereits eingerichteten Fußgängerüberwegen im Stadtgebiet durchgeführt werden müssen. Aus den genannten Gründen sind die Ertüchtigungsmaßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit unabweisbar. Allerdings könnte die geplante Umgestaltung der Kreuzung Hansaallee / Vogtstraße maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssituation beitragen. Im Rahmen dieser wird die Einfahrt in die Vogtstraße verengt und mithin der Fußweg über die Fahrbahn verkürzt, was die Sicherheit zu Fuß Gehender erheblich erhöht. Der entsprechende Markierungsplan wurde zur Verdeutlichung als Anlage beigefügt. Die Einengung der Einfahrt in die Vogtstraße als Begleitmaßnahme zur Umgestaltung der Kreuzung Hansaallee / Vogtstraße stellt nicht nur das mildere Mittel zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit dar, sondern ist auch deutlich schneller umsetzbar. Die Maßnahme wurde gemäß Markierungsplan angeordnet. Zu 3.: Das bereits vor Hausnummer 45 vorhandene Piktogramm "Kinder" (Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) wurde strategisch so gesetzt, dass es von heranfahrenden Fahrzeugen frühzeitig gesehen wird und so zur Achtsamkeit auffordert. Daher sollte dies nicht genau vor der Kita platziert werden. Zudem befindet sich zusätzlich kurz vor der Kita noch die entsprechende Beschilderung VZ 136 StVO auf der rechten Seite. Das verblasste Piktogramm wird erneuert. Zu 4.-5.: Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, weshalb keine abschließende Stellungnahme erfolgen kann. Zu 6.: Das VZ 274.2 StVO (Ende Tempo 30-Zone) wird in Richtung der Eschersheimer Landstraße verschoben. Das VZ 274-30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) auf Höhe Haus Vogtstraße 39 wird entfernt, da es nicht mehr benötigt wird. Zu 7.: Der Bereich der Ausfahrt von der Vogtstraße zur Eschersheimer Landstraße wurde bereits mit Sperrfläche und Pollern beidseitig ausgestattet. Hier wird kein Bedarf an zusätzlichen Pollern gesehen. Zudem muss der Fußgängerüberweg auch für Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen frei passierbar bleiben. Zu 8.: Der bestehende Fußgängerüberweg ermöglicht zu Fuß Gehenden der Eschersheimer Landstraße, die Vogtstraße zu überqueren. Dieser kann nicht weiter in die Vogtstraße versetzt werden, da dieser unbedingt nötig ist, um eine sichere Überquerung von der Eschersheimer Landstraße zu gewährleisten. Einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Vogtstraße in unmittelbarer Nähe vor der Kita zu installieren ist aufgrund des Abstandes zum bestehenden Fußgängerüberweg verkehrsrechtlich nicht durchführbar. Zu 9.: Da die baulichen Voraussetzungen, wie niveaugleicher Ausbau, nicht vorliegen, lässt sich kein verkehrsberuhigter Bereich beschildern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716

  • Verbesserung der Verkehrssituation und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße und am CarlWeigertPlatz
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 265 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße und am Carl-Weigert-Platz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6108

  • Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 266 Betreff: Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert weiterhin, noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2854

  • a) Unterliederbach: Sport- und Kulturhalle - Aktueller Stand? b) Unterliederbach: Wann und wie geht es mit der Sport- und Kulturhalle endlich weiter?
    STOB 6
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 267 Betreff: a) Unterliederbach: Sport- und Kulturhalle - Aktueller Stand? b) Unterliederbach: Wann und wie geht es mit der Sport- und Kulturhalle endlich weiter? Die Sport- und Kulturhalle Unterliederbach - eine städtische Liegenschaft in Verwaltung des Sportamts - kann seit vielen Jahren nicht mehr für den Vereinssport genutzt werden und stand lange Zeit leer. Seit dem Jahr 2015 wurde die Halle für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt; derzeit ist sie für diese Zwecke bis zum 31.01.2027 an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH vermietet. Für die Zeit ab 2027 ist geplant die Liegenschaft im Rahmen einer Konzeptausschreibung in Erbpacht an einen Projektentwickler zu übergeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 272 Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 529 Antrag vom 08.02.2026, OF 1465/6 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8169

  • Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 268 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Das Sportamt prüft die Errichtung einer Calisthenics-Anlage auf der Sportanlage Louisa. Dazu wird das Sportamt mit dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main in den Austausch treten. Das Grünflächenamt plant und führt seit vielen Jahren die Modernisierungen in der Sportinfrastruktur, sowohl für die Flächen des Sportamtes als auch im öffentlichen Bereich, eigenverantwortlich aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6193

  • Aufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße. Installation eines Flutlichts auf dem Basketballplatz
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 269 Betreff: Aufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße. Installation eines Flutlichts auf dem Basketballplatz Das Sportamt prüft die technische Möglichkeit für die Installation einer Trainingsbeleuchtung für das Basketballspielfeld auf der Sportanlage Hahnstraße. Zudem trifft das Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - nach § 6 i.V. mit den §§ 1,2 und 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.10.2017 die Entscheidung, ob der Bau einer Flutlichtanlage umgesetzt werden kann. Das Vorhaben ist nach § 14 BNatSchG ein Eingriff in Natur und Landschaft und ist daher nach § 4 (1) Nr. 1 & 3 der LSVO genehmigungspflichtig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6182

  • Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants „Thai&Turf“, Mörfelder Landstraße 235
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 270 Betreff: Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf", Mörfelder Landstraße 235 Die Liegenschaft wurde im Januar 2025 durch den Magistrat überprüft. Für die Holzkonstruktion im Vorgarten liegt keine Genehmigung vor. Der Magistrat hat gegen den Eigentümer ein Verwaltungsverfahren zur Herstellung eines baurechtmäßigen Zustandes eingeleitet. Statische Mängel sind nicht ersichtlich, so dass keine Gefahr von der Konstruktion ausgeht. Zum Zeitpunkt der Überprüfung befanden sich keine Abfallablagerungen oder Sperrmüll auf dem Grundstück. Die Bepflanzungen wurden stark zurückgeschnitten und der Zugang zum Grundstück wurde mit einem Tor gesichert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6195

  • Platz an der Friedberger Warte aufwerten
    STOB 4
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 271 Betreff: Platz an der Friedberger Warte aufwerten Der Platz an der Friedberger Warte wurde unter Beteiligung des Ortsbeirates und der Anlieger geplant und in 2017 fertiggestellt. Dabei wurden unter anderem umfangreiche bepflanzte Baumbeete und zahlreiche Baumneupflanzungen angelegt. Eine erneute, größere Umgestaltung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Die an der Platzgestaltung beteiligten Ämter setzen sich aber gerne mit den aktuellen Vorschlägen der Anlieger auseinander. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6021 Antrag vom 07.11.2025, OF 580/4 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7834

  • Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe
    STOB 13
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 272 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe Zu den Fragen 1 und 2: Die gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund der Digitalisierung und die daraus resultierenden Lern- und Hilfsbedarfe von älteren Menschen sind für die Stadt Frankfurt wichtiges Thema. Es gilt, Bürger:innen im gesellschaftlichen Wandel durch die Digitalisierung zu unterstützen. Der Magistrat ist sich der Verantwortung bewusst, Bürger:innen durch digitale und nicht-digitale Rahmenbedingungen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Aktuell gibt es im gesamten Stadtbereich zwanzig Anlaufstellen für ältere Menschen rund um das Thema Digitalisierung. Konkrete Lern- und Hilfsangebote bei digitalen Fragen und Herausforderungen für Senior:innen gibt es im Nordend im Mehrgenerationenhaus Nachbarschaftszentrum Ostend in der Waldschmidtstraße 39. Im Rahmen des Offenen Treffs "Café Computerkram" werden jeden Mittwoch von 16-18 Uhr Fragen rund um Computer, Internet, Smartphone und Tablet von einem Team von Ehrenamtlichen beantwortet. Interessierte und Hilfesuchende können ohne Anmeldung Unterstützung erhalten. Das Angebot ist kostenfrei. Ein weiteres Angebot des Frankfurter Verbandes befindet sich, nur wenige Straßen weiter, im Begegnungs- und Servicezentrum Bornheim/Ostend, Rhönstraße 89. Dort wird durch die Leitung Einzelhilfe auf Anfrage angeboten. Eine 60- minütige Einzelhilfe kostet zehn Euro. Zudem können donnerstags von 15-17 Uhr im "Petit Internet Café" zwei Laptops vor Ort genutzt werden. Dort werden auch Beratung und Hilfe angeboten. Darüber hinaus kommen Ehrenamtliche und Mitarbeiter:innen des Café Anschluss (Dornbusch) zu Kursen und Vorträge regelmäßig in die Begegnungsstätte. Zu Frage 3: Über die bestehenden Angebote werden ältere Menschen in den Stadtteilen über das Programm der beiden Einrichtungen informiert. Das Programm ist sowohl als Printversion, als auch online verfügbar. Zudem werden Veranstaltungen und Kurse in Wochenblättern und teilweise auch auf der Internetplattform "nebenan.de" beworben. Zu Frage 4: Das wichtige Thema der Cyberkriminalität wird immer wieder zum Gegenstand von Vorträgen innerhalb der verschiedenen Einrichtungen der Begegnungsstätten für ältere Menschen in Frankfurt gemacht. Diese finden größtenteils im Café Anschluss (Dornbusch) statt. Die Abteilung Seniorenprävention des Polizeipräsidiums Frankfurt informiert regelmäßig über Betrugsmaschen, die sich auf den analogen Bereich fokussieren, wie z.B. Schockanrufe mit vermeintlichen Polizeibeamt:innen oder der Enkeltrick. Die Mitarbeitenden können für Infoveranstaltungen in verschiedenen Einrichtungen angefragt werden. Das gleiche gilt für die Schutzleute vor Ort, ein weiteres Angebot der Polizei. Zu Frage 5: Für Fragen rund um das Freiwilligenmanagement stehen die Ehrenamts- bzw. Freiwilligenagentur der AWO Frankfurt am Main sowie das Bürgerinstitut zur Verfügung. Zudem nutzen verschiedene Träger Internetplattformen wie "nebenan.de", um Ehrenamtliche für eine digitale Unterstützung von Senior:innen zu gewinnen. Zu Frage 6: Im Juni 2024 startete ein auf drei Jahre angelegtes Tandemprojekt zwischen dem Jugend- und Sozialamt und dem Forschungszentrum FUTURE AGING der Frankfurter University of Applied Sciences. Im Rahmen der Studie wird, auf der Grundlage der Vorarbeit des Seniorenbeirates, stadtteilorientiert die Angebotsstruktur im Bereich Digitalisierung für ältere Menschen detailliert aufgeschlüsselt. Ziel ist, ein möglichst vollständiges Bild des Ist-Stands der digitalen Hilfsstruktur in Frankfurt am Main zu erstellen. Die Zusammenstellung der Angebote soll im Frühjahr 2025 veröffentlicht werden. Dieser Analyse folgt in einem zweiten Schritt der Aufbau eines Netzwerks von relevanten Stakeholdern. In Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen langfristig und zielgruppengerecht digitale Kompetenzen im jeweiligen Stadtteil ausgebaut werden. Dabei steht im Fokus, gerade benachteiligte ältere Menschen zu befähigen, Digitalität in den für sie wichtigen Bereiche ihres Lebens einsetzen zu können. Teil dessen ist die Entwicklung eines Konzepts zur Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen, um (erste) digitale Hilfe leisten zu können. Das innovative Potential der beschriebenen Kooperation liegt dabei auf: - Der stadtteilspezifischen Analyse von bestehenden Angeboten. - Der (Weiter-) Entwicklung von stadtteilspezifischen Angeboten gemeinsam mit den Expert:innen vor Ort mit langfristiger Wirkung. - Der Fokussierung auf benachteiligte ältere Menschen. - Der Entwicklung eines Konzepts zur digitalen Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1083

  • Quartiersplatz Albusstraße: Wie ist der aktuelle Planungsstand?
    ST
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 273 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße: Wie ist der aktuelle Planungsstand? Der Magistrat ist im Austausch mit dem Vorhabenträger des Main Yard. Erst kürzlich hat ein weiteres Abstimmungsgespräch vor Ort stattgefunden. Der Quartiersplatz ist zurzeit mit der Baustelleneinrichtung des MainYard belegt. Die Bauarbeiten sollen Ende 2025/Anfang 2026 abgeschlossen sein. Im Bewusstsein um die innenstadtnahe Lage des Quartiersplatz Albusstrasse wird angestrebt, zeitnah zur Räumung des Baustelleneinrichtungsfläche mit der Umgestaltung des Quartiersplatzes zu starten. Der Investor hat sein Interesse bekundet, ggf. temporäre Maßnahmen zur Bespielung des Platzes nach seiner Freimachung einzubringen. Die Gespräche werden fortgesetzt. Der bislang vorliegende Planungsentwurf entspricht nicht den zwischenzeitlich erarbeiteten und beschlossenen Vorgaben des Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung. Der Magistrat hat daher aktuell ein Planungsbüro beauftragt, eine neue Planung zu erstellen, die zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Platzes kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 829 Antrag vom 27.05.2025, OF 1662/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7169

  • Bürger über die Auslagerung des Gymnasiums Süd informieren
    STOB 15
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 274 Betreff: Bürger über die Auslagerung des Gymnasiums Süd informieren Der Magistrat wird gerne eine entsprechende Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger organisieren und wird dazu Anfang 2025 mit dem Ortsbeirat in Kontakt treten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6194

  • Wasserqualität an der Schwarzburgschule
    STOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 275 Betreff: Wasserqualität an der Schwarzburgschule Das Trinkwasser der Schwarzburgschule wurde im November erneut beprobt und nach Beurteilung der Ergebnisse durch das Gesundheitsamt am 05.12.2024 zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Dies wurde der Schulleitung am 06.12.2024 schriftlich mitgeteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1051

  • Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für „Café Rabe“ ermöglichen
    STOB 12
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 276 Betreff: Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für "Café Rabe" ermöglichen Die Räume im Erdgeschoss der Liegenschaft Jordanstraße 3 werden nach wie vor durch die Initiative Jordanstraße unentgeltlich genutzt. Eine Nutzungsvereinbarung ist bereits entworfen und befindet sich im Vorlauf für die notwendige Gremienzustimmung. Die Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass Nebenkosten durch die Nutzer zu tragen sind. Die notwendigsten sicherheitsrelevanten Mängel im Erdgeschoss wurden zwischenzeitlich behoben. Die Nutzung als Café oder sonstige Gastronomie ist nicht vorgesehen. Hierfür erforderliche Voraussetzungen und Genehmigungen wären durch die Nutzenden zu schaffen. Die Reprivatisierung aller im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung gelegenen erworbenen städtischen Liegenschaften ist in Planung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4887

  • Radweg Allerheiligenstraße: Chance einer zügigen Umsetzung vertan
    STOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 277 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße: Chance einer zügigen Umsetzung vertan Die Allerheiligenstraße ist in Sachen Radverkehr im Kontext der Achse Hanauer Landstraße - Innenstadt zu betrachten. In Verbindung mit der Stoltzestraße kann eine Anbindung an die Berliner Straße erfolgen, wodurch ein wichtiger Lückenschluss auf dieser Achse erreicht würde. Der Magistrat erkennt den Bedarf einer sicheren Radverkehrsführung auf dieser Relation grundsätzlich an. Es gibt eine Vorplanung für Radverkehrsanlagen in dieser Straße aus dem Jahre 2018. Diese wurde bislang jedoch nicht näher ausgearbeitet. Sie entspricht aufgrund ihres Erstellungszeitraumes zudem nicht den Standards des "Fahrradstadt Frankfurt" Beschlusses aus 2019. Es ist daher abzusehen, dass größere Anpassungen erforderlich sind. Um die Verbindung herstellen zu können, ist neben der Streckenplanung auch eine Betrachtung der angrenzenden Knotenpunkte inklusive der Ampelsteuerung erforderlich. Hierbei werden insbesondere am Knoten mit dem Cityring (Lange Straße) größere Anpassungen inklusive Signalbau erforderlich sein. Weiter muss eine Anbindung der Relation in Richtung Osten signaltechnisch auf ihre Realisierbarkeit und Leistungsfähigkeit hin untersucht werden, was sich insbesondere auch durch die erforderliche Querung der Straßenbahn als herausfordernd darstellen könnte. Für eine umfassende Analyse ist in jedem Fall eine verkehrliche Untersuchung (Modellierung) erforderlich. Aktuell stehen dafür keine Planungskapazitäten zur Verfügung, weshalb keine kurzfristige Umsetzung erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1004

  • Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
    STOB 9
    17.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und es wird abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. In der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hufnagelstraße / Kleyerstraße sind keine Unfälle bekannt, die sich auf Fahrzeuge, die das Rotsignal ignorieren, zurückführen lassen. Die Aufstellung einer ortsfesten Überwachungsanlage ist daher nicht möglich. Die Dauer der Grünzeiten der Lichtsignalanlage wurde im Rahmen der Schulwegkommission geprüft. Eine andere Schaltung lässt sich technisch nicht realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004

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