Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Missachtung des Ortsbeirats bei der Einrichtung von Fahrradabstellbügeln und betont die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat die neuen Bügel akzeptiert hat und keine Demontage verlangt. Der Magistrat bedauert die Missverständnisse und strebt an, den Bedürfnissen der Bürger und des Ortsbeirats gerecht zu werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die neuen Fahrradabstellbügel vor dem Friedhof Nieder-Eschbach wurden im Zuge der Anregung des Ortsbeirats 15 -OM 4455- vom 15.09.2023 geplant und verkehrsrechtlich angeordnet. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023 (ST 2434), mit der deutlich angekündigt wurde, dass die Fahrradabstellbügel auf einem Pkw-Parkplatz errichtet werden, gab es seitens des Ortsbeirates keine offizielle Reaktion.
Nach einem ämterübergreifenden Austausch stellte sich dann heraus, dass der Ortsbeirat mit der erstellten Planung doch nicht einverstanden war. Dass es dennoch zur Ausführung kam, bedauert der Magistrat, kann eine dezidierte Chronologie dahingehend allerdings nicht mehr bereitstellen.
Als der Magistrat vom Unmut des Ortsbeirates erfuhr, hat das Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt umgehend (am 25. Juli 2024) telefonisch Kontakt mit dem Ortsvorsteher aufgenommen. In diesem Gespräch bekam das Radfahrbüro mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die neuen Bügel akzeptiere, keine Demontage verlange und keine weiteren Anregungen hierzu stelle. Gleichzeitig hat das Radfahrbüro im Sinne einer besseren Zusammenarbeit vorgeschlagen, künftig Pläne vor der verkehrsrechtlichen Anordnung mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Dies geschah zum Beispiel bereits für die Anregung des Ortsbeirates 15 vom 08.03.2024 -OM 5241-.
Gerade wegen dieser konstruktiven Zusammenarbeit ist der Magistrat verwundert über die Aussage, er würde den Ortsbeirat bei dem "Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständer systematisch" missachten. Gegen diesen Vorwurf spricht nicht nur das hier geschilderte Vorgehen eindeutig. Auch ansonsten ist der Magistrat bestrebt, den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des sie vertretenden Ortsbeirats gerecht zu werden. Natürlich ist dem Magistrat bewusst, dass dies nicht immer vollumfänglich gelingt. Dies kann den verfügbaren Kapazitäten geschuldet sein, aber selbstredend auch dem Umstand, dass dort, wo Menschen handeln, auch Fehler passieren. Daraus aber ein bewusstes Handeln und eine Systematik abzuleiten, muss hier deutlich widersprochen werden. Vielmehr versuchen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung trotz vielfältiger Anforderungen einzelner Interessensgruppen gerade den Willen der Ortsbeiräte möglichst umfänglich zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2024OFOF 325/15Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2024OMOM 5953Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernDirektanregung
- 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 259Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab