Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständern systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht werden. Der Magistrat wird weiter gebeten, zeitnah jemanden in die Ortsbeiratssitzung zu entsenden, der die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über das Procedere informiert.
Begründung
bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständern systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht werden. Der Magistrat wird weiter gebeten, zeitnah jemanden in die Ortsbeiratssitzung zu entsenden, der die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über das Procedere informiert. Begründung: Gegen den erklärten Willen des Ortsbeirats sind jetzt zum zweiten Mal, in einer Nacht und Nebel Aktion, Fahrradständer auf Kosten eines dringend benötigten Parkplatzes eingerichtet worden. Dies, obwohl im Vorfeld anders lautende Anträge im Ortsbeirat abgestimmt wurden und der Ortsvorsteher bei einem Ortstermin auf die benötigten Parkplätze hingewiesen hat. Bereits vor dem alten Rathaus wurden Lastenfahrradständer eingerichtet, gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates. Unweit des Rathauses, an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach, befindet sich ein großer nicht ausgelasteter Fahrradparkplatz. Eine Antwort dazu, wer dies veranlasst hat, ist der Magistrat bis heute schuldig geblieben. Die nebulöse Antwort des Magistrats, dies sei auf Anregung von Mitarbeitern des Bürgeramtes erfolgt, verfängt nicht, wenn dies gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats geschieht. Ein weiteres Mal sind nun vor dem Friedhof in Nieder-Eschbach Fahrradständer auf Kosten eines Parkplatzes installiert worden. Dies, obwohl der Ortsbeirat beantragt hat, die Fahrradständer im Eingangsbereich des Friedhofs zu erneuern, denn hier befindet sich schon ein großer Abstellbereich für Fahrräder. Außerdem gab es eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und der Sozialbezirksvorsteherin am Friedhof zu diesem Thema, die auf die dringend benötigten Parkplätze bei Beerdigungen insbesondere für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen hingewiesen haben. Anlässlich dieses Termins hat man sich ausdrücklich darauf verständig, die Fahrradständer im Eingangsbereich zu erneuern und keine Fahrradständer im Außenbereich auf Kosten eines Parkplatzes aufzustellen. Der Magistrat möge erklären was ihn dazu bewegt, sich derart gegen den Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin und den Ortsbeirat zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2024Sie sind hierOFOF 325/15Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2024OMOM 5953Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernDirektanregung
- 17. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 259Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)