Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, die systematische Missachtung seiner Anregungen zur Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern zu erklären. Es wird erwartet, dass der Magistrat die Anliegen des Ortsbeirats ernst nimmt und die Bürger über die Entscheidungsprozesse informiert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständer systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht wurden.
Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zeitnah eine sachverständige Person in eine Ortsbeiratssitzung zu entsenden, die die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder- Eschbachs über das Prozedere informiert.
Begründung
Gegen den erklärten Willen des Ortsbeirats sind jetzt zum zweiten Mal, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, Fahrradständer auf Kosten eines dringend benötigten Parkplatzes eingerichtet worden. Und das, obwohl im Vorfeld anders lautende Anträge im Ortsbeirat abgestimmt wurden und der Ortsvorsteher bei einem Ortstermin auf die benötigten Parkplätze hingewiesen hat. Bereits vor dem alten Rathaus wurden gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats Lastenfahrradständer eingerichtet. Unweit des Rathauses, an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach", befindet sich ein großer nicht ausgelasteter Fahrradparkplatz. Eine Antwort dazu, wer dies veranlasst hat, ist der Magistrat bis heute schuldig geblieben. Die nebulöse Antwort des Magistrats, die Einrichtung der Lastenfahrradständer sei auf Anregung von Mitarbeitern des Bürgeramtes erfolgt, verfängt nicht, wenn diese gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats geschieht. Ein weiteres Mal sind nun vor dem Friedhof in Nieder-Eschbach Fahrradständer auf Kosten eines Parkplatzes installiert worden, obwohl der Ortsbeirat beantragt hat, die Fahrradständer im Eingangsbereich des Friedhofs zu erneuern, denn dort befindet sich schon ein großer Abstellbereich für Fahrräder. Außerdem gab es eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und der Sozialbezirksvorsteherin am Friedhof zu diesem Thema, die auf die dringend benötigten Parkplätze bei Beerdigungen, insbesondere für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen, hingewiesen haben. Anlässlich dieses Termins hat man sich ausdrücklich darauf verständigt, die Fahrradständer im Eingangsbereich zu erneuern und keine Fahrradständer im Außenbereich auf Kosten eines Parkplatzes aufzustellen. Der Magistrat wird gebeten zu erklären, was ihn dazu bewegt, sich derart gegen den Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin und den Ortsbeirat zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2024OFOF 325/15Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2024Sie sind hierOMOM 5953Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernDirektanregung
- 17. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 259Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und FahrradständernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2