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Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In § 12 Abs. 4 der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) ist geregelt, wo und in welcher Weise Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen ist. Diese Regelungen gelten sowohl für die Regel- als auch für die Siedlungsabfuhr gleichermaßen. Die Wohnungsbaugesellschaften sind frei in der Entscheidung, ob und wie sie Sperrmüllsammelplätze oder Sperrmüllkäfige errichten. Auch ist das Abschließen eines Sperrmüllkäfigs legitim, solange es der Lademannschaft möglich ist, diesen am Abfuhrtag zu öffnen und gefahrlos zu beräumen. In der Wohnsiedlung Nordweststadt gibt es eine Siedlungsabfuhr. Die festen Abholtermine werden Anfang eines jeden Jahres in den Häusern ausgehängt, mit dem Hinweis, den Sperrmüll erst am Vorabend der Abfuhr rauszustellen. Für die Hoch- und Wohnhäuser mit mehreren Mietparteien gibt es Sperrmüllsammelplätze, welche zum Teil abschließbar sind. Meist sind die Schlüssel hierzu gleichschließend mit den Wohnungseingangstüren, so dass ausschließlich die Bewohner:innen der Hochhäuser bzw. hohen Häuser hier Zutritt haben. Die Siedlung besteht größtenteils aus Wohnhäusern mit 8 Mietparteien, weshalb die Wohnungsbaugesellschaft die abschließbaren Sperrmüllflächen strategisch gut gelegen für alle umliegenden Gebäude zur Verfügung gestellt hat. Dabei wurde zur Erreichung auf möglichst kurze Wegabstände geachtet. Die bisher gemachten Erfahrungen haben darüber hinaus gezeigt, dass die Abfuhr des Sperrmülls gut funktioniert. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Mieter:innen der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304 und 306 über die Regelung zur Entsorgung des Sperrmülls per Rundschreiben und Aushang zu informieren. Darüber hinaus kann unter https://www.fes-frankfurt.de/services/sperrmuell der nächste Termin für die Liegenschaft abgerufen werden.

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