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Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die städtische Verkehrsfläche "Im Enkheimer Weimarhaus" - ab der Vilbeler Landstraße sind dies lediglich 150 Meter Weglänge in westliche Richtung - im Juni 2024 kontrolliert. Dabei wurden keine Beschädigungen festgestellt. Eine Nutzung der öffentlichen Fläche ist somit uneingeschränkt möglich. Selbst die bei wassergebundenen Wegen übliche Pfützenbildung war, obwohl es geregnet hatte, kaum wahrnehmbar. Wenn sich der Zustand dieses Abschnitts verschlechtert, wird der Magistrat die entsprechenden Stellen sanieren. Ansonsten lassen die vom Ortsbeirat ebenfalls angesprochenen Eigentumsverhältnisse allerdings keine Baumaßnahmen zu. Dies gilt insbesondere für den Bitzweg, der über eine Vielzahl kleiner Privatparzellen verläuft. Die Anregung beinhaltet auch die Option, die Wege befahrbar herzustellen. Eine Wegebefestigung und damit die Ermöglichung einer Durchfahrt für Kraftfahrzeuge durch das Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet ist mit dem Schutzzweck nicht vereinbar. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung für einen Wegebau kann daher - auch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - nicht in Aussicht gestellt werden. Die Untere Naturschutzbehörde nimmt die Anregung des Ortsbeirats aber in die alljährliche Pflegeplanbesprechung mit der Oberen Naturschutzbehörde auf.