Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Der Magistrat hat in der Ortsbeiratssitzung, des Ortsbeirates 8 am 05.09.2024 ein Konzept für einen denkbaren Hochwasser- bzw. Starkregenschutz vorgestellt. Auf dieser Grundlage soll nun eine Entwurfsplanung erarbeitet werden. In wieweit die Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt zum größten Teil von der Flächenverfügbarkeit ab. Sollte es dem Magistrat nicht gelingen, die für den Bau der Schutzeinrichtungen notwendige Grundstücke zu erwerben, ist deren gesamte Umsetzung nicht möglich. Im Bereich der Ortslage von Niederursel ist ein naturnaher Ausbau nicht möglich. Die gesamte Bachaue ist bebaut. Eine natürliche Gewässerstruktur lässt sich, ohne dass die vorhandene Bebauung aus dem Gewässerrandstreifen entfernt wird, nicht realisieren. Die vom Ortsbeirat geforderte Vergrößerung des Brückenquerschnittes, oberhalb der Papiermühle, lässt sich ohne eine detaillierte Voruntersuchung nicht umsetzen. Mit der Vergrößerung des Brückenquerschnittes fließt mehr Wasser im Urselbach ab, d.h. die Unterlieger werden stärker belastet. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird eine belastbare Konzeption erarbeitet, in der alle spezifischen Frage- und Problemstellungen berücksichtigt werden. Zu 2: Siehe Stellungnahme zu Frage
- Zu 3: Der Sportplatz befindet sich im gesetzlich festgestellten Überschwemmungsgebiet. Mit dem vom Magistrat vorgestellten Konzept wird auch der Sportplatz geschützt. Zu 4: Der Urselbach ist im Programm 100 wilde Bäche aufgenommen. Die Priorisierung wird auf Landesebene vorgenommen und ist nicht durch die Stadt Frankfurt beeinflussbar. Die Stadt Frankfurt baut gem. der Wasserrahmenrichtlinie den Urselbach in ein naturnahes Gewässer um. Auch der Bereich zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle wird bei der Entwurfsplanung (siehe Stellungnahme zu Frage 1) berücksichtigt. Zu 5: Die Dimensionierung für Abwasserkanäle ist gesetzlich geregelt. Die Kanäle sind für einen 2- bis 5-jährlichen Regen dimensioniert. Bei einem Starkregen, der einmal in drei Jahren im Schnitt auftritt, darf das Wasser in den Wartungsschächten bis an die Kanaldeckelkante steigen. Im alten Ortskern von Niederursel sind die Straßen schmal. Neben den Kanalrohren müssen Stromkabel, Kupfer- oder Glasfasernetz sowie Wasser- und gegebenenfalls Gasleitungen oder Fernwärmerohre unter der Asphaltdecke untergebracht werden. Eine Vergrößerung der Kanalisation ist hier auf Grund der örtlichen Randbedingungen nicht überall möglich. Bei jeder grundhaften Erneuerung erfolgt eine stadtinterne Abstimmung und Rückfrage aller betroffenen Stellen. Bei Erfordernis und Möglichkeit werden die Kanäle entsprechend vergrößert. Zu 6: Der Magistrat wird keine Vereinbarung mit den Eigentümern des Mühlgrabens bezüglich der Sanierung des Betontroges und der damit verbundenen Übernahme der Sanierungskosten abschließen. Der Betontrog befindet sich in Privateigentum. Zu 7: Die Anregung wird vom Magistrat begrüßt. Zu 8: Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Oberliegern. Die Zisternensatzung hat keinen direkten Einfluss auf die Abflussmengen. Ziel der Verhandlung ist, die Wassermengen aus Regenereignissen, welche in den Urselbach geleitet werden zu reduzieren. Ob eine Reduzierung durch Rückhaltung in Zisternen oder Stauraumkanälen erfolgt, hat keine Auswirkung auf die Wassermenge. Zu 9: Es wurden im Frankfurter Stadtwald entsprechende Maßnahmen umgesetzt.