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Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fordert Maßnahmen zur Hochwasservorsorge am Urselbach, um die Risiken von Überflutungen zu minimieren. Angesichts der steigenden Hochwassergefahr durch klimatische Veränderungen sollen bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die betroffenen Gebiete zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Werner-von-Ursel-Platz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.11.2025.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Hochwasservorsorge am Urselbach zu treffen:

  1. Bau eines Rückhaltebeckens vor der A 5-Autobahnbrücke (Urselbachtalbrücke) mit einem geeigneten Fassungsvermögen (mindestens 195.000 Kubikmeter);
  2. Schutz der Wohnbebauung im Bereich Dorfwiesenweg/Werner-von-Ursel-Platz durch entsprechende bauliche Maßnahmen mit der Zielsetzung, das Wasser von den Gebäuden wegzuleiten bzw. ausreichend abzuleiten;
  3. im Bereich des Mertonviertels Erhöhung der Uferbereiche durch entsprechende Maßnahmen (Wall/Deiche), um eine Überflutung der dortigen Wohngebäude auszuschließen;
  4. im Bereich der Sandelmühle schnellstmöglicher Abschluss der Ausgleichsmaßnahmen für die dortigen Bauarbeiten, um eine erneute Überflutung des Gebietes zu verhindern;
  5. Ergreifung geeigneter Maßnahmen, damit jede Flächenversieglung im Wassereinzugsgebiet der Nidda unterbleibt, wenn kein geeigneter Schutz gegen Hochwasserbildung getroffen wird;
  6. Ersetzung der Brücke oberhalb des Sportplatzes des SV 1919 Niederursel e. V. mit einem größeren Querschnitt und besseren Ablaufmöglichkeiten für das Wasser aus Richtung Untergasse zu den Überflutungsräumen an der Untermühle.

Begründung

Das Risiko von Hochwasser ist durch veränderte klimatische Verhältnisse weiter gestiegen. Dies ist durch die Ereignisse der letzten Zeit, die in beiden Fällen zu Überflutungen von Kellern und Wohnungen geführt haben, hinreichend belegt. Bereits sanierte Häuser wurden erneut beschädigt, trotz besserer Sicherheitsmaßnahmen, die durch die Eigentümer getroffen worden waren. Die Überflutungen von Niederursel waren auch Gegenstand von Berichten im Fernsehen. Die Überflutungen fanden auch in Bereichen statt, die eigentlich gewässerfern verortet sind. Die Wasserwelle hatte sich ungebremst aus dem Hochtaunuskreis (Oberursel, Steinbach, Weißkirchen) nach Niederursel und Heddernheim, also quer durch den gesamten Ortsbezirk, ausgebreitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2024OFOF 441/8Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des UrselbachsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5604Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1986Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des UrselbachsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 32 · 07.11.2024
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

Mitdiskutieren

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