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Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.08.2024, OF 457/8 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernent Wolfgang Siefert (Grüne) muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für maximal mögliche Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. Die Maßnahmen laut OM 5604 v. 06.06.2024 umzusetzen und dabei die 6. Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu priorisieren (vgl. OF 169/8 aus 2022)Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken. 2. Ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu PPT). 3. Die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z.B. Damm). 4. Mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu ST 1610 von 2020 und OF 169/8 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen Papiermühle und Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden. 5. Bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen sind in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren. 6. Mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. ST 239 aus 2022). 7. Mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern freigehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Vorlage OA 422 v. 07.12.2023 wird verwiesen. 8. Auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet "Neumühle" am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen ("Zisternensatzung"). 9. Über die im Magistratsbericht B 487 v. 18.12.2023 angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5860 2024 Die Vorlage OF 457/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Antragstenors das Wort "priorisieren" durch das Wort "prüfen" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE