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Vorlagentyp: OF ID: OF_457-8_2024 Erstellt: 19.08.2024 Aktualisiert: 23.09.2024

Parser Lab: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :    Antrag vom 19.08.2024, OF 457/8  
  Betreff:  Hochwasser- und Starkregenprävention im
 Ortsbezirk 8     Der Ortsbeirat wolle beschließen:   Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und
 zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im
 Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese
 Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden
 verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei
 Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen
 ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den
 Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und
 teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat mit dem für die
 Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernent Wolfgang Siefert (Grüne) muss
 jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für maximal mögliche
 Vorkehrungen sorgen.   Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten:
    1. Die Maßnahmen laut OM 5604 v.
 06.06.2024 umzusetzen und dabei die 6. Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses
 der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu priorisieren
 (vgl. OF 169/8 aus 2022)Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern
 vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft
 (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur
 Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen
 für die Anlage mitzudenken. 2. Ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM
 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte
 Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu PPT). 3. Die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen
 Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM 5604 und zu
 den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu
 sichern (z.B. Damm). 4. Mit
 dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100
 wilde Bäche" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu ST 1610 von 2020 und OF
 169/8 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen Papiermühle und Krebsmühle
 teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden.
5. Bei jeder künftigen grundhaften
 Erneuerung von Straßen und Plätzen sind in von Starkregen- und
 Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen gleichzeitig Vergrößerungen im
 Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren.   6. Mit den Eigentümern des
 Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung
 zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder
 fließen kann (vgl. ST 239 aus 2022). 7. Mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von
 Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die
 gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern freigehalten werden. Bei der
 Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu
 beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Vorlage OA 422 v. 07.12.2023
 wird verwiesen. 8. Auf die
 Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen
 zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet
 "Neumühle" am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch
 Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von
 Niederschlagswassersammelanlagen ("Zisternensatzung").  9.  Über die im
 Magistratsbericht B 487 v. 18.12.2023 angekündigten Retentionsmaßnahmen im
 Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu
 berichten.    
      Antragsteller: 
            CDU  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 8     Beratungsergebnisse:  31. Sitzung des OBR 8
 am 05.09.2024, TO I, TOP 13                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   5860 2024 
     Die Vorlage OF 457/8 wird mit   der Maßgabe
 beschlossen, dass in Ziffer 1. des Antragstenors das Wort
 "priorisieren" durch das Wort "prüfen" ersetzt wird.
        Abstimmung:    
  Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
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Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
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docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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