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Digitale Abstellorte für E-Scooter

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Einrichtung digitaler Abstellorte für E-Scooter in Frankfurt am Main, um die Mobilität zu verbessern und Konflikte im Straßenverkehr zu reduzieren. Ziel ist es, durch die Schaffung von Mobilitätsstationen eine geordnete Abstellung der E-Scooter zu gewährleisten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Berger Straße — 53 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Der Magistrat hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das ‚wilde' Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich.

Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck.

Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter.

Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden:

- S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100-200 m),

- M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m),

- L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten.

Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz.

- Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m),

- Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m),

- Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten.

Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln:

Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility- Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, Touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze.

Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt.

Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden.

Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung, E-Scooter-Abstellbereiche auch für den Ortsbeirat 10 einzurichten nur bedingt entsprochen werden. Es wird auf die Umsetzung der Mobilitätsstationen verwiesen. Die vom Ortsbeirat 10 genannten Plätze werden in die weiteren Planungen der Mobilitätsstationen mit aufgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2024OFOF 885/10Digitale Abstellorte für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. September 2024OMOM 5910Digitale Abstellorte für E-ScooterDirektanregung
  3. 17. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 247Digitale Abstellorte für E-Scooter
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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