Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
Stellungnahme des Magistrats
Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und es wird abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. In der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hufnagelstraße / Kleyerstraße sind keine Unfälle bekannt, die sich auf Fahrzeuge, die das Rotsignal ignorieren, zurückführen lassen. Die Aufstellung einer ortsfesten Überwachungsanlage ist daher nicht möglich. Die Dauer der Grünzeiten der Lichtsignalanlage wurde im Rahmen der Schulwegkommission geprüft. Eine andere Schaltung lässt sich technisch nicht realisieren.