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- Ergänzung der fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher StraßeSTOB 917.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 279 Betreff: Ergänzung der fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße Die bestehende Anlage der Fußgängerüberwege (FGÜ) am Kreisverkehr trägt der Bündelungswirkung im unmittelbaren Schulumfeld Rechnung. Zudem sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen nach den geltenden Rechtsgrundlagen und technischen Regelwerken grundsätzlich entbehrlich. Sie dürften ausnahmsweise nur aus objektiven verkehrsplanerischen und insbesondere Verkehrssicherheitsgründen angelegt werden. Speziell eine objektive Gefahrenlage ist hier nicht nachweisbar. Von 2018 bis 2023 wurde im Kreuzungsbereich kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Es besteht daher aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht weder ein Handlungsanlass noch eine Anordnungsgrundlage. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6002
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werdenSTOB 717.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 280 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das ‚wilde' Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/ Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100 bis 200 m), - M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m), - L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m), - Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, Touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll zeitnah begonnen werden. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ ist mit der Planung und Umsetzung der Mobilitätsstationen betraut. Vorschläge der Ortsbeiräte werden soweit möglich berücksichtigt. Standortvorschläge für Mobilitätsstationen können formlos über das bereits den Ortsbeiräten kommunizierte E-Mail-Postfach eingereicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5829
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radbügel vor dem Supermarkt in der Europa-Allee 94STOB 117.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 281 Betreff: Radbügel vor dem Supermarkt in der Europa-Allee 94 Der Ortsbeirat strebt mit der OM 5840/2024 neue Fahrradbügel und mit der OM 5841/2024 eine Entsiegelung an. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher im Rahmen eines Ortstermins die Details mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5840 Antrag vom 16.04.2026, OF 6/1 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 7
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen WestendSTOB 817.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 282 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Die Leistungsreduzierung der Beleuchtungsanlagen wurde zum 01.04.2024 aufgehoben. Ungeachtet dessen können betriebsbedingt Störungen auftreten und Beleuchtungsanlagen ausfallen oder beeinträchtigt sein. Daher ist das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), dafür zuständig, die Anlagen in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Störungen können auf https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt im Internet oder telefonisch unter 069 213-88110 an die SRM gemeldet werden. In der Regel werden diese Störungen dann innerhalb von zwei Tagen behoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 755
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplatzmarkierung in der Straße Zur FrankenfurtSTOB 717.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 283 Betreff: Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt Auf der gesamten Nordseite der Straße "Zur Frankenfurt" ist ab Hausnummer 163 beginnend durch einen Parkwinkel gekennzeichnet. Das Parken ist am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung erlaubt und wird auch so praktiziert. Daneben befinden sich nur der Gehweg und eine Lärmschutzwand, so dass keine weiteren Verkehrszeichen oder Markierungen erforderlich sind. Die Verpflichtung zum platzsparenden Parken ergibt sich ansonsten aus § 12 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei konsequenter Markierung von Einzelparkständen von jeweils mindestens 5,70 Metern Länge, wäre hingegen bei kürzeren Kraftfahrzeugen Platz unnötig verbraucht. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5982
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweitenSTOB 717.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 284 Betreff: Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten Das Main-Taunus-Zentrum (MTZ) liegt außerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt am Main und damit nicht im Einflussbereich des Magistrats. Im Randgebiet Frankfurts sind derzeit lediglich zwei der Frankfurter E-Scooter-Anbieter aktiv. Dem Magistrat ist bewusst, dass sich abgestellte E-Scooter an der Stadtgrenze häufen. Die E-Scooter-Anbieter betreiben ihre Fahrzeuge allerdings eigenwirtschaftlich, weshalb der Magistrat keine Vorgaben zum Bediengebiet machen kann. Der Magistrat wird daher nun auf die Stadt Sulzbach, das MTZ und die Anbieter zugehen und versuchen, eine Einbindung des Gebietes um das MTZ in den Nutzungsbereich zu erreichen. Im MTZ müssten durch den Eigentümer entsprechende Abstellflächen ausgewiesen werden. Die Flächen würden dann in die Software und die Mobilitätsplattformen der Stadt eingespielt, um die Nutzung bis zum MTZ zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5973
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser LandwehrwegSTOB 817.02.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 285 Betreff: Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg Wenngleich - oder gerade weil - die Sicherheit der Schulkinder auf dem Stichweg oberste Priorität hat, ist eine Montage von Drängelgittern hier nicht sinnvoll. Die Situation ist eindeutig geregelt. Aus dem Stichweg kommend ist per Beschilderung Vorfahrt zu achten. Auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird wenige Meter vor der Einmündung durch ein sehr großes Schild auf spielende Kinder hingewiesen (vergleiche Abbildung 1). Dazu kommt, dass Radfahrer:innen auf dem Stichweg ohnehin langsam fahren müssen, um in den Sachsenhäuser Landwehrweg einbiegen zu können. Die Beschilderung der Örtlichkeit ist demnach ausreichend und geeignet, die Aufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmer:innen für eine Begegnung im Einmündungsbereich des Geh-/Radweges zum Sachsenhäuser Landwehrweg zu erhöhen. Ein Drängelgitter würde eine unnötige Engstelle und damit Konfliktstelle zwischen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen in zwei Richtungen schaffen. Drängelgitter stellen eine Behinderung für Radfahrer:innen dar. Insbesondere mit Lastenrädern lassen sich solche Barrieren nicht problemlos überwinden. Eine Verbesserung der Sicherheit wird dadurch hier nicht erreicht. Dazu kommen folgende praktische Gründe, die dagegensprechen: An dieser Stelle stehen seitlich drei Schaltkästen, deren Türen geöffnet werden müssen. Das erste Gitter (das wegen der Blickrichtung zum Verkehr linksseitig angeordnet werden müsste) könnte erst dahinter montiert werden (siehe Abbildung 2). Das Gitter könnte nicht - wie der derzeitige Pfosten - mit Feuerwehrschließung versehen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass man beim Schrägfahren durch die Drängelgitter an der Kante des Schachtteckels abrutscht (siehe Abbildung 2). Abbildung 1. Sachsenhäuser Landwehrweg Abbildung 2. Schaltkästen Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5931
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)VOB 617.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.02.2025, V 1126 entstanden aus Vorlage: OF 223/14 vom 03.02.2025 Betreff: Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wie viele Wildunfälle sich in den vergangenen Jahren auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Korffstraße und Maßbornstraße ereignet haben und zu klären, ob Sicherungsmaßnahmen, z. B. Warnschilder oder Zäune, als sinnvoll erachtet werden. Begründung: Berichten zufolge gab es in der Vergangenheit regelmäßig Unfälle mit kreuzendem Rehwild im Bereich der Kurve auf dem beschriebenen Streckenabschnitt. Der Ortsbeirat möchte daher das Gefährdungspotenzial feststellen und klären, ob sich die Situation ggf. durch die angesprochenen Maßnahmen verbessern lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 764 Aktenzeichen: 32-1
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und TeilhabeVOB 317.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.02.2025, V 1127 entstanden aus Vorlage: OF 1063/2 vom 10.12.2024 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und Teilhabe 1. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: a) Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 2 angeboten? b) Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? c) Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? d) Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? e) Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? f) Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet und welche Verbesserungen sind geplant? 2. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu berichten, a) mit welchen Mitteln Senioren (und ggfs. andere Bevölkerungsgruppen) durch die Bereitstellung von geeigneten - barrierearmen - Geräten, Netzanbindung etc. zur Teilnahme am digitalen Leben in die Lage versetzt werden, insbesondere, wenn sie aus finanziellen oder sehr unterschiedlichen gesundheitlichen Gründen hierfür Unterstützung benötigen; b) welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. werden, um digitale Angebote der Stadt und kommunaler Einrichtungen ergonomisch barrierefrei und zusätzlich auch in einfacher Sprache zu gestalten; c) welche digitalen Angebote der Stadt und kommunalen Einrichtungen aktuell bereits in vollem Umfang den Anforderungen an eine digitale Ergonomie entsprechen und auch in einfacher Sprache verfügbar sind; d) auf welche Weise sichergestellt ist, dass Menschen auch auf nicht-digitalem Wege dauerhaft Zugang zu Ämtern, öffentlicher Infrastruktur und notwendigen Dienstleistungen - weiter - erhalten. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der Enkeltrick und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Es gibt viele Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können, z. B. aus finanziellen, aber auch aus gesundheitlichen oder auch aus sprachlichen Gründen. Daher ist es erforderlich, ihnen den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen usw. auch auf non-digitalem Weg zu ermöglichen. Dies betrifft z. B. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die erforderlichen Geräte nicht benutzen können oder spezielle Ausstattungen benötigen würden, dafür aber nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen. Zudem sind die bereitgestellten digitalen Angebote oft trotz entsprechender gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen nicht barrierefrei gestaltet und auch nicht in einfacher Sprache verfügbar. Daher ist es erforderlich, eine aktuelle Sachstandsinformation zu erhalten, um die notwendigen weiteren Schritte entwickeln zu können. Weitere Informationen hierzu stellen z. B. die Sozialverbände zur Verfügung. Diese Fragestellungen betreffen viele ältere Menschen, aber auch nennenswerte Teile der übrigen Bevölkerung. Daher kann die Optimierung solcher Strukturen auch qualitative Verbesserungen weit über den Kreis der älteren Bevölkerung hinaus ermöglichen und auch zu einer stärkeren Resilienz der öffentlichen Infrastruktur in Krisenfällen beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 875 Antrag vom 11.11.2025, OF 394/15 Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1327 Aktenzeichen: 51
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie geht an www.mehr-demokratie.deNR16.02.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2025, NR 1130 Betreff: Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie geht an www.mehr-demokratie.de Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie soll an die Organisation an www.mehr-demokratie.de verliehen werden. Der Preis ist mit 50.000 EUR dotiert. Er sollte einmalig verliehen werden in den Jahren 2023 / 2024, (hier jähren sich die Ereignisse der Deutschen Revolution von 1848 / 1849 zum 175. mal). Das wird jetzt nachgeholt. Begründung: Ein Kuratorium aus zweifelhaften Personen ist damit nicht mehr notwendig, zumal der NR 1124/25 der Gartenpartei Ffm vermutlich abgelehnt wird und somit die demokratischen Fähigkeiten der 12 nur schwer überprüft werden können. Die Organisation www.mehr-demokratie.de hat sich um Bürgerbeteiligung, Bürgerentscheide, also direkte Demokratie, sehr verdient gemacht. Auch eine Aufarbeitung der Corona-Zeit wird gefordert. Sogar Roman Possecks neues Kommunalwahlrecht wird scharf kritisiert, welches kleine Parteien abschaffen möchte. Die nächste Preisverleihung kann in 25 Jahren erfolgen. Das reicht aus. Neuen Ideen kann aber individuell entsprochen werden, wenn es der Demokratie dient. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 27 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 27, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) FRAKTION (M 27 = Annahme, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG; ÖkoLinX ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Yilmaz (M 27 = Annahme) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 27, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 1124 und NR 1130 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. Beschlussausfertigung(en): § 5780, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 10-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des NeubausOFOB 916.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2025, OF 1086/2 Betreff: Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des Neubaus Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur ST 1366 vom 05.07.2024 den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Gymnasiums Römerhof zu informieren. Wie der Presse zu entnehmen war, soll der Neubau bis zum Sommer 2027 errichtet werden. Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Zeitpläne erstellt wurden und danach überarbeitet werden mussten, besteht weiterhin Informationsbedarf. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Auskunft über den Sachstand bezüglich des Neubaus und der zu errichtenden Schulsporthallen. Begründung: In der ST 1366 vom 05.07.2024 führt der Magistrat aus, dass der erste Entwurf der Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ende des Jahres 2023 bezogen auf den Finanzierungspart aus dem Investitionsprogramm abgestimmt sei. Inzwischen wurde die Vorlage, wie der Presse zu entnehmen ist, beschlossen (FAZ vom 12.02.2025 zu Beschluss vom 03.02.2025). Leider enthält die Magistratsvorlage B 20 vom 13.01.2025 lediglich den Hinweis, dass eine Webseite erstellt würde. Bis diese Webseite tatsächlich eingerichtet wird, ist die Informationslage unzureichend. Es ist begrüßenswert, wenn wie im Antrag OF 1074/2 aus 2025 gefordert, die Containeranlage renoviert wird. Wenn die Schule schon kein dauerhaftes Gebäude bekommt, dann sind die Container entsprechend instand zu halten. Vor dem Hintergrund, dass ursprünglich vorgesehen war, im Jahr 2025 (!) den Neubau fertigzustellen, besteht trotz entsprechender Presseberichte Informationsbedarf über den Fortgang des Projekts und die Einhaltung des Zeitplans zur Fertigstellung im Sommer 2027. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2025, OF 1074/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6530 2025 Anregung an den Magistrat OM 6531 2025 1. Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1086/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark!OFOB 216.02.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2025, OF 1087/2 Betreff: Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Mit welchen Sofortmaßnahmen die Sicherheit im Grüneburgpark und vor allem an den anliegenden Bushaltestellen erheblich erhöht werden kann, um Gewaltverbrechen nachhaltig zu verhindern 2. Geprüft werden sollte vornehmlich die Installation von Videoüberwachungsanlagen an neuralgischen Punkten, wie der z.B. der Bushaltestelle "Grüneburgpark" im Westend Nord oder an Durchgangswegen 3. Zusätzlich könnten der erhöhte Einsatz von Sicherheitsdiensten, Polizeistreifen und ein selektives Beleuchtungskonzept nach Einbruch der Dämmerung geeignete Maßnahmen darstellen 4. Ferner ist der Ortsbeirat zeitnah über die Statistik der Delikte im Grüneburgpark in 2024 sowie Jan-März 2025 und zu informieren und über die ergriffenen Präventions-Maßnahmen zu informieren Der Magistrat wird ferner gebeten, die unter 1. erarbeiteten Sofortmaßnahmen, v.a. die Installation der Videoüberwachungsanlage an der Bushaltestelle Grüneburgpark, Linie 32 umgehend umzusetzen. Neben der erfolgreichen Installation der Videoüberwachungsanlage an der Synagoge im Westend wäre die Installation an der Haltestelle ein gutes Beispiel dafür, angesichts der geänderten Gesetzeslage die Handlungsfähigkeit des Magistrates zu demonstrieren und die Anliegen der Bürger ernst zu nehmen. Begründung: "Am Montagabend, 3. Februar 2025, raubten unbekannte Täter einen 21-Jährigen an der Bushaltestelle "Grüneburgpark" aus und verletzten ihn dabei schwer. Der Geschädigte befand sich gegen 22:00 Uhr zusammen mit den sechs späteren Tätern in einem Bus der Linie 32 in Richtung Westbahnhof. An der Haltestelle "Grüneburgpark" zerrten die Täter den 21-Jährigen aus dem Bus heraus, hielten ihn fest und schlugen ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Daraufhin fiel der Geschädigte zu Boden, wo die Täter weiter auf ihn einschlugen und auch mehrfach gegen seinen Kopf traten. Bevor die Beschuldigten von ihm abließen, forderten sie ihn auf seinen Rucksack mit einem Laptop und einem Tablet auszuhändigen, sowie seine Geldbörse und sein Handy an die Täter zu übergeben. Danach flüchtete die Tätergruppe und konnte trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der Polizei nicht angetroffen werden. (s. www.presseportal.de POL-F: 200205 - 0114 und Anhang zu dieser Eilvorlage). Auch schon in der Vergangenheit gab es Sorgen der Bürger im Westend bzgl. Kriminalität und Gewalttaten im Grüneburgpark (s.z.B. OM 2434/22 OBR 2, F 261). Das jüngste Gewaltverbrechen hat viele Anwohner und Bürger nachhaltig erschüttert. Sie fühlen sich aktuell nach Einbruch der Dunkelheit im und um den Grüneburgpark nicht mehr sicher. Nach Meinung der Antragstellerin sollten jedoch auch die Parks nach Einbruch der Dämmerung noch für alle gefahrlos nutzbar sein. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat prüfen und berichten, wie die Sicherheit im Grüneburgpark und v.a. an den anliegenden Bushaltestellen mit Sofortmaßnahmen verbessert werden kann. Geprüft werden sollte vornehmlich der Einsatz von Viedoüberwachung. Am 12.12.2024 wurde das neue Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hessischen Landtag verabschiedet. Die Novellierung des Polizeirechts ermöglicht es, besonders gefährdete öffentliche Orte per Videoüberwachung besser zu schützen (§ 14 Absatz 4 HSOG). Der Einsatz von Videoschutzanlagen hat sich bereits im Bahnhofsviertel, sowie an der Haupt- und Konstablerwache bewährt. Es ist der Polizei dadurch gelungen, nicht nur auf viele Gefahrensituationen auf den Bildschirmen zu reagieren, sondern auch mehr Tatverdächtige in 2024 zu identifizieren. So gab es rund 1.400 Fälle, bei denen die Aufzeichnungen einen wesentlichen Beitrag zur Klärung der Tat beigetragen haben. Vor der Westendsynagoge wurde gerade eine Videoschutzanlage installiert. Bei datenschutz hessen.de heißt es dazu: "Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen. Der Umstand der Überwachung sowie der Name und die Kontaktdaten der oder des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Fest installierte Anlagen sind alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 32 Auf Wunsch der SPD- und der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1087/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6534 2025 Die Vorlage OF 1087/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Ziffer 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke Ziffer 3.: 5 GRÜNE, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Benennung von zwei U-BahnStationen im EuropaviertelOFOB 116.02.2025 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2025, OF 1542/1 Betreff: Benennung von zwei U-Bahn-Stationen im Europaviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daraufhin zu wirken, dass die zukünftigen U-Bahn Stationen im Europaviertel der Linie U5 den jeweiligen Namen "Emser Brücke / Messe" und "Europagarten" tragen. Begründung: In der bisherigen Planung heißt die Station an der Emser Brücke nur "Emser Brücke". Dem Ortsbeirat ist wichtig, dass hier der Zusatz "Messe" immer mit aufgeführt wird. Im gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Messe hat sich der Ortsbeirat auf diese Formulierung geeinigt. Die Station "Europagarten" soll den Namen behalten. Hier wäre ein Zusatz "Messe" irreführend, da es an dieser Stelle keinen Eingang für Besucher, die mit der U5 anreisen werden, geben wird. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.10.2024, OF 1386/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6557 2025 1. Die Vorlage OF 1386/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1542/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1542/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherheit an S- und U-Bahnsteigen im Ortsbezirk 1OFOB 116.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2025, OF 1543/1 Betreff: Sicherheit an S- und U-Bahnsteigen im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In der Presse liest man vereinzelt von Personenunfällen im Gleis an S- und U-Bahnhöfen im Ortsbezirk 1. Dies vorangestellt, bitten wir den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist die Zahl der Personenunfälle im Gleis im Jahr 2024 und hat diese in den letzten drei Jahren zugenommen? 2. Hat sich die Zahl der Personenunfälle mit Fremdeinwirkung erhöht? 3. Welche Maßnahmen haben Magistrat und Deutsche Bahn bereits umgesetzt und was plant der Magistrat künftig, um Personenunfälle zu reduzieren oder zu vermeiden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 1537/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1129 2025 1. Die Vorlage OF 1537/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1543/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 2 SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beschluss zur Planung des Grünflächenamts zur Sanierung des EuropagartensOFOB 116.02.2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2025, OF 1546/1 Betreff: Beschluss zur Planung des Grünflächenamts zur Sanierung des Europagartens Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat stimmt den Planungen des Grünflächenamtes zu, unter der Maßgabe, dass 1. die Seilbahn nicht realisiert wird 2. die Sportgeräte in den Spiegelbecken realisiert werden 3. der Sonnenschutz am Holzdeck realisiert wird 4. in der nördlichen Promenade soll die Anzahl der Sitzgelegenheiten dem heutigen Stand entsprechen und nicht reduziert werden Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2025, OF 1576/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der Die Partei wird über die Vorlage OF 1576/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1546/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1576/1 für erledigt erklärt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1576/1 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1576/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1576/1 wird abgelehnt. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 1576/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FDP, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme) Zu Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Zu Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme) Zu Ziffer 4.: GRÜNE, 1 CDU und 2 SPD gegen 2 CDU, 1 SPD, FDP, BFF und Die Partei (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-PlatzOFOB 316.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2025, OF 591/12 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 54 auf der Grundlage der am 14. Juli 2023 einstimmig beschlossenen OA 380/12/2023 wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten: 1. um Vorlage des Versorgungsleitungsplans/der Versorgungsleitungsleitungspläne nebst Feuerrettungswegen, die die Antwort nachvollziehbar und detailliert begründen. 2. Zeitnah Flächen im Bereich des Riedbergs und/oder Kalbach dem Ortsbeirat zu benennen, die dafür möglicherweise in Frage kommen. 3. Darüber hinaus möge das Amt erläutern wie inmitten der aufgeheizten Stadt Beton durch Grün ersetzt wird, da zwischen Häusern in der Regel Versorgungsleitungen liegen und Rettungsgassen frei zu halten sind. Foto: Google Maps Begründung: Da der Nelly-Sachs-Platz keinerlei Fahrweg auflistet, die angrenzenden Häuser durch Straßen erschlossen sind, die gerade auch mit dem Wendehammer auch Rettungs- und Löschfahrzeugen dienen, ist die Argumentation nicht nachvollziehbar. Auch befindet sich eine winzig kleine begrünte Fläche inmitten dem als mögliche Miyawaki Mini-Wäldchen Fläche geeigneten Bereich. Der Magistrat hat eine gründliche, zeitlich intensive Prüfung vorgenommen, die nun lediglich eine Undurchführbarkeit für ein Miyawaki Mini-Wäldchen beinhaltet. Da dem Ortsbeirat die unzähligen unterirdischen Leitungstrassen und Feuerwehrzufahrten in der Regel nicht bekannt sind, sollte der Magistrat nun aktiv Flächen benennen. Auf Grundlage der B 54 vom 07.02.2025 wird es stadtweit keine Entsiegelungsmaßnahmen geben, die das Mikroklima verbessern und Versickerungsflächen bieten. Zwischen den Häuserfluchten sind in der Regel dicht versiegelte Flächen, die weiter zu einem Temperaturanstieg der Stadt Frankfurt am Main sorgen. Foto von www.Mainwaeldchen.de Das am 09.12.2023 gepflanzte Mainwäldchen im sog. "Grünzug Gederner Straße" in Eckenheim stellt keine versiegelte Fläche dar, sondern war eher als Brachfläche in einem Grünzug zu bezeichnen. Diese Fläche fällt auch nicht unter den Überbegriff "Entsiegelung", die das Entfernen von Baustoffen wie Pflastersteinen oder Asphalt versteht und das Versickern von Regenwasser zur Folge hat. So werden Überflutungen vermieden und das Kanalsystem entlastet. Ferner bieten diese Flächen sodann Raum für u. a. Bäume, Sträucher, fördern die Artenvielfalt und verbessern das Stadtklima. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 54 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6588 2025 1. Die Vorlage B 54 dient unter Hinweis auf OA 380/23 und OM 6588 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 591/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz und die Ziffer 2. des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rundfunkbeitrag - Entwicklung der VollstreckungenA14.02.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 14.02.2025, A 341 Betreff: Rundfunkbeitrag - Entwicklung der Vollstreckungen Der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird von vielen Bürger kritisch gesehen. Manche Bürger lehnen eine Zahlung ab und sehen sich dann mit Vollstreckungsmaßnahmen konfrontiert. Wenn Bürger den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, wird die Vollstreckungsbehörde der jeweiligen Gemeinde mit der Eintreibung des Beitrags beauftragt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Vollstreckungsbescheide aufgrund ausstehender Rundfunkbeiträge wurden in den Jahren 2014 bis 2024 jeweils verschickt? 2. Wie hoch war die finanzielle Gesamthöhe dieser Vollstreckungsbescheide in den Jahren 2014 bis 2024 jeweils? 3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 bis 2024 wurden jeweils Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung aufgrund ausstehender Rundfunkbeiträge beauftragt? 4. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 bis 2024 wurden jeweils Haftbefehle aufgrund einer Verweigerung der Vermögensauskunft hinsichtlich der Zahlung des Rundfunkbeitrags erwirkt? 5. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 bis 2024 wurde jeweils eine Erzwingungshaft aufgrund eines Haftbefehls wegen einer Verweigerung der Vermögensauskunft hinsichtlich der Zahlung des Rundfunkbeitrags erwirkt? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 206 Versandpaket: 19.03.2025 Aktenzeichen: 21-12
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Defibrillator am Bürgeramt anbringenOMOB 1514.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 25.01.2025 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Magistrat wird gebeten, einen Automatisierten E xternen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahn-Station, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahn-Station und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel Publikumsverkehr (Schwimmbad, Sportanlage etc.) wurden solche Geräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahn-Stationen in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1992 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 300 Aktenzeichen: 12
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der OttoHahnSchuleOMOB 1514.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6506 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 29.01.2025 Betreff: Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Zeitplan vorzulegen, der aufzeigt, wann mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen wird und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind im Haushaltsplan genug Gelder für Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule eingestellt? 2. Wann werden die Container auf dem Schulgelände, die bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden sind, abgeholt, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann? 3. Wann wird mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen? 4. Warum konnte der ursprüngliche Zeitplan, Beginn der Maßnahmen Ende des Jahres 2024/Beginn des Jahres 2025, nicht eingehalten werden? Begründung: Die Otto-Hahn-Schule, wie auch die örtlichen Vereine, warten sehnlichst auf den Abriss und den Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1. Die Schule sowie der Stadtteil sind schon mehrfach vertröstet worden. Die Gelder dafür sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im Doppelhaushalt eingestellt, sodass mit den Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann. Die Container auf dem Gelände, das für die Baumaßnahmen benötigt wird, sind bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden und wurden nach den Informationen des Ortsbeirats auch freigegeben, stehen aber leider weiterhin auf dem benötigten Gelände, sodass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden kann. Bedauerlicherweise hat sich die Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss am 20.01.2025 dahin gehend geäußert, dass sich die Sanierung/der Neubau verzögern wird, da die Baukosten für die Drei-Felder-Halle so teuer seien, wie für eine Sechs-Felder-Halle. Das müsse noch mal ganz genau geprüft werden. Die 3,5 Millionen Euro seien, laut Sylvia Weber, ja nur die Planungskosten. Es werde viel teurer. Einen Zeitplan für den Neubau der Halle konnte Frau Weber deshalb nicht nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 752 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbachOMOB 1514.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Platzangebote in den U-BahnLinien U2 und U9 bedarfsgerecht anpassenOMOB 114.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6508 entstanden aus Vorlage: OF 349/15 vom 29.01.2025 Betreff: Platzangebote in den U-Bahn-Linien U2 und U9 bedarfsgerecht anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass die Züge der stadteigenen Verkehrsgesellschaft VGF, die nach Nieder-Eschbach verkehrenden Linien U2 und U 9, adäquate und zu den Bedarfen passende Platzangebote bekommen. Begründung: Eine favorisierte Verkehrswende kann nur mit einem steigenden Angebot des ÖPNV gelingen, nicht mit einem stagnierenden oder rückläufigen. U2: Diese Linie muss im Berufs- und Schülerverkehr mit vier Wagen verkehren, um unnötiges Gedränge mit einhergehenden Ansteckungsrisiken zu entschärfen. Diese Maßnahme würde die z. Z. praktizierte Reduzierung des Fahrplans eins zu eins ausgleichen. Bei der Einführung der neuen Linie U9 im Jahr 2010 wurde die Linie U2 generell auf drei Wagen verkürzt (vorher im Berufs-/Schülerverkehr vier Wagen). Der damals zuständige Stadtrat Lutz Sikorski stellte jedoch wieder Vier-Wagen-Züge bei zukünftigem vermehrten Bedarf in Aussicht. Der Bedarf stieg stetig, eine Verlängerung blieb aus verschiedenen Gründen jedoch aus. Aktuell wurde der Fahrplan wegen Personalmangels so reduziert, dass sich ein durchgängiger Zehn-Minuten-Rhythmus über den Tag ergibt. Als Kompensation wurden Vier-Wagen-Züge angekündigt, die jedoch nur bis ca. 10:00 Uhr verkehren. U9: Diese Linie muss, wie schon mehrfach vom Ortsbeirat 15 gefordert, im Berufs- und Schülerverkehr mit zwei Wagen verkehren, um unnötiges Gedränge mit einhergehenden Ansteckungsrisiken zu entschärfen. Es wird nach wie vor davon berichtet, dass zu bestimmten Zeiten ein unzumutbares Gedränge herrscht, bei Schulschluss oft nicht alle Passagiere in einen Wagen passen. Dazu ist jetzt noch der Umsteigeknoten "Ginnheim" zur S 6 gekommen, der zusätzlich Passagiere in die U9 bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 15
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer StraßeOMOB 114.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6509 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 29.01.2025 Betreff: Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH aufzunehmen mit dem Ergebnis, dass das Grundstück vor dem Technikgebäude öfter und regelmäßig von Unrat gesäubert wird. Begründung: Dieses nur wenige Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen Gebäude und Bahnsteigzugang der Stadtbahn und ist nur mit einem Geländer abgeteilt. Leider wird diese Fläche stetig als Müllablageplatz, Zielscheibe für Flaschenwürfe oder als Abstellplatz für entwendete Einkaufswagen des Handels missbraucht. Ehrenamtlich durchgeführte Müllsammelaktionen im Stadtteil kommen dort stetig an ihre Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1289 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen HeimstätteOMOB 1514.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510 entstanden aus Vorlage: OF 352/15 vom 29.01.2025 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur Nassauischen Heimstätte zwecks Suche nach Lösungen, die der Vermeidung und/oder Reduzierung wilder Müllablagerungen dienlich sind, aufzunehmen. Begründung: Die Siedlung der Nassauischen Heimstätte, eingerahmt von der Deuil-La-Barre-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Görlitzer Straße, erfährt seit einigen Jahren zunehmende Vermüllung. Schon wenige Tage nach erfolgter Sperrmüllabfuhr, in diesem Falle kurz vor Weihnachten, waren die Grünanlagen schon wieder vermüllt (siehe Foto). Bewohner anderer Häuser beklagen sich über den stetig verwahrlosten Anblick. Vielleicht können Rundschreiben an die Mieter, Hinweisschilder an den Abladestellen und Kontrollen oder Einhausungen für Sperrmüll Lösungsansätze sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Aktenzeichen: 91-21
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der UBahnStation „NiederEschbach“VOB 614.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1123 entstanden aus Vorlage: OF 348/15 vom 29.01.2025 Betreff: Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Vorgang: B 461/24 Der Magistrat wird um Mitteilung darum gebeten, wann mit der Öffnung der bedauerlicherweise seit vielen Jahren geschlossenen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" zu rechnen ist. Begründung: Im Zwischenbericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461, heißt es wie folgt: "Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und entsprechend aufgeführt. Die Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Budget der Bauunterhaltung gedeckt." Insofern ist es von großem Interesse zu erfahren, wann die Toilette wieder den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1542 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - U-BahnÜbergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestaltenVOB 614.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1124 entstanden aus Vorlage: OF 350/15 vom 29.01.2025 Betreff: U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, ob es technische Möglichkeiten zur Reduzierung der U-Bahn-Fahrgeräusche beim Überfahren der Deuil-La- Barre-Straße gibt. Begründung: Beim Überfahren der Straßenquerung entsteht eine Geräuschkulisse, die es so laut früher nicht gegeben hat (subjektiv gesehen). Besonders abfahrende Züge aus der Haltestelle Richtung Bonames rattern und lärmen derart laut, dass an der Schranke wartende Personen buchstäblich ihr eigenes Wort nicht verstehen. Dortige Anwohner beklagen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, diese störenden Geräusche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1001 Beratung im Ortsbeirat: 15
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und TeilhabeVOB 614.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1125 entstanden aus Vorlage: OF 353/15 vom 30.01.2025 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 15 angeboten? 2. Welche Anlaufstellen und/oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in Nieder-Eschbach an? 3. Wie werden die Senioren über diese Angebote informiert? 4. Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar. Es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, niederschwelliges und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 837 Aktenzeichen: 51
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Illegale Fahrdienste in FrankfurtA13.02.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.02.2025, A 337 Betreff: Illegale Fahrdienste in Frankfurt Bei einer von der Staatsanwaltschaft Frankfurt veranlassten Razzia im Januar 2025 flogen laut Presseberichten Kriminelle auf, die in Frankfurt mit 100 gefälschten Konzessionen Fahrdienstleistungen angeboten haben. Diesen Berichten zufolge entstand dabei ein Schaden von etwa 2.5 Millionen Euro, da weder Sozialabgaben noch Lohn- und Umsatzsteuer gezahlt wurden. Ermöglicht wurde dies offenbar durch eine Kontrolllücke beim Frankfurter Ordnungsamt. Begründet wird dies von der Behörde mit Personalmangel und datenrechtlichen Hindernissen. Die zum Schließen dieser Lücke erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen seien bislang nicht gegeben. Bis Ende des Jahres will sich das Amt jetzt neu aufstellen. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Wie konnte es beim Frankfurter Ordnungsamt überhaupt zu dieser eklatanten Kontrolllücke kommen? 2.) Ist die in den Medien genannte Höhe des Gesamtschadens von 2,5 Millionen Euro realistisch oder wie hoch fällt der für die Allgemeinheit entstandene Schaden tatsächlich aus? 3.) Für wie realistisch hält der Magistrat die Annahme von Ermittlern und Branchenkennern, dass in Frankfurt jedes vierte Auto, das über Fahrdienstleister-Plattformen gebucht wird, illegal unterwegs sein dürfte - also etwa 400 bis 500 Fahrzeuge? 4.) Aus welchen konkreten Gründen lehnte die Stadt Frankfurt bislang einen Datenabgleich mit den Unternehmen ab, obwohl ein solcher z. B. in der Bundeshauptstadt Berlin bereits im vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführt wurde? 5.) Warum soll es jetzt voraussichtlich noch bis zum Jahresende 2025 dauern, bis die bestehende Kontrolllücke beim Frankfurter Ordnungsamt geschlossen werden kann? 6.) Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Zahl der illegal operierenden Fahrdienstleister in Frankfurt zukünftig deutlich reduziert werden kann? 7.) Inwieweit sind Presseberichte zutreffend, dass zwei Suspendierungen beim Frankfurter Ordnungsamt im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Konzessionsvergabe an Fahrdienstleister stehen und was unternimmt der Magistrat, um möglicher Korruption in diesem Bereich zukünftig einen Riegel vorzuschieben? Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 205 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 205) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-5
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - eXit auch für Frankfurt: Ausstieg aus dem städtischen X-AccountNR13.02.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2025, NR 1127 Betreff: eXit auch für Frankfurt: Ausstieg aus dem städtischen X-Account Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sämtliche Aktivitäten der Stadt Frankfurt auf der Plattform X (ehemals Twitter) umgehend einzustellen und den stadteigenen X-Account stillzulegen. Der Rückzug ist Folge der fehlenden Vereinbarkeit der aktuellen Ausrichtung der Plattform mit den Grundwerten der Stadt Frankfurt: Weltoffenheit, Vielfalt, Transparenz und demokratischer Diskurs. 2. Der Magistrat wird gebeten, seine Aktivitäten auf alternativen Kommunikationsplattformen wie Mastodon und Bluesky auszubauen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Entwicklung weiterer von der Stadt genutzten Social-Media-Plattformen und ihrer Algorithmen kritisch zu beobachten. Begründung: Seit der Übernahme der ehemaligen Plattform Twitter durch den Multimilliardär Elon Musk hat sich der Kurznachrichtendienst X zu einer Plattform für die Verbreitung rechtsextremistischer Positionen, von Demokratiefeindlichkeit und Desinformation entwickelt. Diese Veränderung der Social-Media-Plattform macht eine weitere Nutzung für die Stadt unvertretbar. Die Stadt Hanau hat konsequent bereits Ende November 2023 ihren X-Account gelöscht. Im Juni 2024 hatte sich ein breites Bündnis von Vereinen und Verbänden von X (ehemals Twitter) verabschiedet. Am 18. Juni, dem Internationalen Tag gegen Hate Speech, deaktivierten 47 deutsche Organisationen wie Ärzte der Welt, Bioland, Changing Cities, Fairtrade Deutschland, Germanwatch, die Kindernothilfe und Terre des Hommes ihren Account bei X. Jetzt haben auch andere Kommunen und mehr als 60 Hochschulen und Forschungsinstitute deutschlandweit ihre Accounts auf der Plattform X stillgelegt. Kurz zuvor hatten schon die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Nachrichtendienst verlassen. Beide Arbeitnehmer*innenorganisationen kritisierten die Plattform als "Forum für die Verbreitung von rechtsextremistischen Positionen, von Hass und Hetze, von Demokratiefeindlichkeit und Desinformation". Es werde immer offensichtlicher, dass die Algorithmen der Plattform "demokratiefeindliche Narrative bevorzugt behandeln". Die aktuelle Ausrichtung der Plattform sei nicht vereinbar mit den Grundwerten der beteiligten Institutionen wie Weltoffenheit, Transparenz und demokratischer Diskurs. Auch die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung hat sich zur Präsenz staatlicher Stellen im sozialen Netzwerk X des US-Milliardärs Elon Musk geäußert: Vor dem Hintergrund des Grundgesetzes oder "unseren Ansprüchen an die Demokratie", könne man "nicht mit gutem Gewissen auf dieser Plattform weiter als staatliche Stelle präsent sein". Dort würden Algorithmen rechtsextreme Äußerungen befeuern und unterstützt. Auch die Weltstadt Paris verlässt X. Frankfurt hängt derweil immer noch an X, obwohl es längst zu einer Propagandamaschine für rechte Hetze geworden ist. Auch in Anerkennung der langen Präsenz auf X (seit 2009), der hohe Follower*innenzahl und der Empfehlung des Presse- und Informationsamts, auf X zu verbleiben - Frankfurt muss als fünftgrößte Stadt Deutschlands Verantwortung übernehmen. Frankfurt muss sich einsetzen für demokratisch kontrollierte, am Gemeinwohl orientierte Alternativen, die der Gesellschaft dienen, ethischen Standards folgen, transparent und gemeinnützig sind, die nicht von Konzerninteressen oder rechten Ideologien gesteuert werden. Die Stadt Frankfurt hat sich bereits Accounts auf Mastodon und Bluesky gesichert und kann hier alternative Präsenzen aufbauen. Für die Kommunikation in Krisenzeiten stehen alternativ auch Katwarn und NINA zur Verfügung. Die Stadt sollte ihren "eXit" breit kommunizieren und mit dem Appell verbinden, es ihr nachzutun, so dass gemeinsam alle wichtigen Akteur*innen der Stadt, Zivilgesellschaft, Parteien gleichsam X den Rücken kehren. Meta-Chef Marc Zuckerberg hat die Faktenchecks in den USA abgeschafft und kritisiert die EU-Digitalgesetze als "Zensur", ein Vorwurf, den die EU-Kommission scharf zurückweist. Inwieweit die Social-Media-Plattformen von Meta sich in eine ähnliche Richtung entwickeln wie X, bleibt folglich im Weiteren aufmerksam zu beobachten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1127 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1127 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1127 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5945, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 80-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Verpackungssteuer für FrankfurtNR13.02.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2025, NR 1128 Betreff: Verpackungssteuer für Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Beispiel Tübingens folgend, wird auch in Frankfurt eine entsprechende Verpackungssteuer eingeführt. Einwegverpackungen (Getränke und Geschirr) werden mit 50 Cent netto und Einwegbesteck mit 20 Cent netto besteuert. 2. Mehrwegsysteme für Verpackungen werden eingerichtet. Begründung: Zu 1.) In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Gezahlt werden sie von den Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, die darin Speisen und Getränke ausgeben. Dass die Verpackungssteuer rechtmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht am 22. Januar 2025 entschieden. Das Instrument der Verpackungssteuer als Umweltschutzmaßnahme sollte daher auch in Frankfurt eingeführt werden. Dass gerade der Kämmerer der Stadt Frankfurt, Bastian Bergerhoff (Grüne), dagegen ist und als Grund einen scheinbar zu hohen "Verwaltungsaufwand", eine "zu komplexe Kalkulation" und "keine Lenkungswirkung" anführt, ist sehr bedenklich. Denn das Beispiel von Tübingen hat gezeigt, dass die Abfallmenge von Einwegverpackungen mithilfe dieser Steuer um mehr als die Hälfte reduziert werden könnte. Vielmehr sollte Frankfurt also dem Vorreiter Tübingen in dieser Hinsicht folgen. Bereits 120 Städte sind laut der Deutschen Umwelthilfe daran interessiert, eine Steuer auf Einwegverpackungen einzuführen. Wiesbaden, Darmstadt und Gießen prüfen bereits die Einführung. Es ist höchste Zeit, dass Frankfurt nachzieht. In diesem Quartal sollen die Tübinger Zahlen zur Müllreduktion veröffentlicht werden. Diese sollten der Stadtkämmerei bei der "komplexen Kalkulation" eine Unterstützung sein und den Grünen in Frankfurt helfen, ihren Glauben an die Wirkungslosigkeit dieser Steuer aufzugeben, über den der Sprecher von Bergerhoff berichtet hat: "Wir glauben nicht an die Lenkungswirkung einer Verpackungssteuer" (FAZ-Artikel "Kampf dem To-go-Becher", 10/02/2025). Zu 2.) Allerdings hat die Praxis in Tübingen auch gezeigt, dass es eines funktionsfähigen Mehrwegsystems für Verpackungen bedarf, damit die Gastronomie die Steuer auf Einwegverpackungen gut abfedern kann. Daher sollte dieser Aspekt bei der Einführung der Steuer in Frankfurt direkt miteingeplant werden. Zu erwähnen ist in diesem Kontext das Pilotprojekt "Mehrweg-Modellstadt" der Stadt Mainz und Wiesbaden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2025, NR 1357 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 6 Gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt 36. Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1128 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1357 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1357 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1128 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1357 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 1128 und NR 1357 = Annahme) Gartenpartei (NR 1128 und NR 1357= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1128 und NR 1357 = Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1128 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1357 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1128 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1357 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6786, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 21-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Freizeitgärten und Kleingärten - alle bleiben unverändertNR13.02.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2025, NR 1129 Betreff: Freizeitgärten und Kleingärten - alle bleiben unverändert Die Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: 1. Alle Klein- und Freizeitgärten bleiben in der Grünen Lunge unverändert und werden nicht überbaut, versetzt oder der Spekulation freigegeben. 2. Das KEK, (welches uns die letzte Umweltdezernentin hinterlassen hat) kommt nicht zu Anwendung, also positiv ausgedrückt, Freizeitgärten werden weiter verfolgt und ebenso wie Kleingärten weiterhin als genauso wichtig angesehen, sprich bleiben erhalten. Begründung: Ganze 7 Minuten Würdigung für die letzte Umweltdezerntin sind genug: https://www.youtube.com/watch?v=gwCT0TieJBI: Freizeitgärten sind für die Biodiversität ebenso wichtig, wie die Kleingärten. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.01.2025, NR 1101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 23 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage NR 1101 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1101 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE und Linke gegen CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Beratung der Vorlage NR 1129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, BFF-BIG und FRAKTION (NR 1129 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1129 = Zurückstellung) Stadtv. Yilmaz (NR 1129 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1280 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1129 und NR 1280 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1129 und NR 1280 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1129 und NR 1280 = Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1280 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1129 und NR 1280 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5932, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6364, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 79-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025OFOB 1113.02.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2025, OF 702/11 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach), - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbachten Leistungen bis Dezember 2025. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 388 2025 Die Vorlage OF 702/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Heizungsproblematik an Frankfurter SchulenA12.02.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 12.02.2025, A 336 Betreff: Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.04.2025 Immer wieder wird unter anderem in der Presse über Probleme mit Schulheizungen berichtet: Defekte Heizungen, störanfällige Heizungen oder nichtregulierbare Heizungen. Neben der Gebäudesubstanz wird oft die Heizungsproblematik angesprochen. Anfang November letzten Jahres wurde diese Problematik auch auf einem großen Schülerprotest auf dem Römerberg thematisiert. In einer Online-Petition ("Funktionierende Heizungen in Frankfurter Schulen") auf change.org ist folgendes zu lesen: "Als Elternteil einer Schülerin des Gymnasiums Römerhof und eines Schülers der Grundschule Boehleschule, habe ich miterlebt, wie fehlende oder teilweise funktionsunfähige Heizungen den Unterricht beeinträchtigen. Die Heizung der Boehleschule fiel fast eine Woche lang aus, wodurch der Präsenzunterricht ausgesetzt werden musste. Am Gymnasium Römerhof funktioniert die Heizung nur eingeschränkt und die Reparatur soll 6-8 Wochen dauern. Diese Situationen sind keine Ausnahmen. Es gibt weitere Schulen, wie z.B. die Paul-Ehrlich-Schule in Höchst in denen die Temperatur in den Klassenräumen teilweise nur 17 Grad beträgt. Das konzentrierte Lernen ist unter solchen Bedingungen nicht möglich, und viele Schüler und Lehrer sind wiederholt krank. (...)" Außerdem bestünden nach Angaben von Bürgern z.B. an der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach seit mindestens 2 Jahren größere Heizungsprobleme. Deren Heizung sei wiederholt und mehrfach in den Wintermonaten (in 2023 und 2024) an mehreren Tagen komplett ausgefallen und dies hätte sogar zu zusätzlichen Unterrichtsausfall geführt. In den vergangenen Sommermonaten (2023 und 2024) sei die Heizung, bei Außentemperaturen von bis zu 35 Grad Celsius, unkontrollierbar in Betrieb gewesen, da diese nur zentral und nicht vor Ort (z.B. an den Heizkörpern und von den Hausmeistern vor Ort) gesteuert werden könne. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Heizungssysteme kommen an den Frankfurter Schulen aktuell prozentual jeweils zur Anwendung? 2. Wie alt sind die verschiedenen Heizungssysteme der Schulen jeweils? 3. Kann der Magistrat die geschilderten Heizungsprobleme an der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach bestätigen? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, dieses Heizungsprobleme zu beheben? 5, In welchen Schulen kam es in den vergangenen fünf Jahren vor allem zu Problemen mit den Heizungen? 6. Zu Frage 5: Welche Art von Heizungsproblemen lagen hier jeweils vor? 7. An welchen dieser Schulen bestehen weiterhin Probleme mit den Heizungssystemen? 8. Zu Frage 7: Welche Art von Heizungsproblemen liegen hier jeweils vor? 9. Wie stellt sich die Heizungsproblematik an den in der oben genannten Petition erwähnten Schulen aktuell ggf. dar? 10. Wie haben sich die Kosten für Reparaturen an Heizungen in den Frankfurter Schulen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 11. Wie haben sich die Ausfallzeiten von Heizungen an den Frankfurter Schulen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 12. In welchen Schulen ist in den nächsten fünf Jahren eine umfassende Erneuerung des Heizungssystems geplant? 13. Mit welchen Auswirkungen an welchen Schulen ist hinsichtlich der Kommunalen Wärmeplanung in den nächsten zehn Jahren zu rechnen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 336 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6327, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025 Aktenzeichen: 40-1
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. sichernNR12.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2025, NR 1125 Betreff: Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e.V. und den VfL Germania 1894 e.V. genutzt wird, den Fortbestand des Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. zu sichern und die Reste des Wasserhofes zu erhalten. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen. Die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e.V. und VfL Germania 1894 e.V. sollen dorthin umziehen. Direkt neben dem Gelände, auf dem die beiden Sportvereine ihren neuen Standort erhalten, befinden sich der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. und die Reste des Wasserhofes. Der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. ist der älteste Geflügelzuchtverein in Deutschland. Der Verein ist mit 34 Parzellen komplett an aktive Geflügelzüchterinnen und Geflügelzüchter verpachtet. Es besteht ein großes Interesse an der Geflügelzucht und der Verein hat eine Warteliste von interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Pächterinnen und Pächter sind durchschnittlich 50 Jahre alt und der Verein hat in den letzten Jahren eine Verjüngung erfahren. Der Verein erhält 15 verschiedene Geflügelrassen. Zur erfolgreichen Zucht wurde dem Verein im Jahr 2023 durch den Ortsbeirat 5 eine große und moderne Brutmaschine finanziert. Das Vereinsleben wird durch verschiedene Veranstaltungen, wie z.B. Lokalausstellungen, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern und Tage der offenen Türe gefördert. Zudem befindet sich auf dem Gelände der historische und denkmalgeschützte Wasserhof, bekannt durch Goethes "Faust". Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Robert Lange Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1053 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.04.2025, B 150 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1053 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1125 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1053 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1125 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1053 = Annahme, NR 1125 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (NR 1053 und NR 1125 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1053 = Annahme, NR 1125 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1053 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1125 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und Linke (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (NR 1053 = Annahme, NR 1125 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (NR 1053 und NR 1125 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1053 und NR 1125 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1053 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1125 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1053 und NR 1125 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5784, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 93
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Verkehrsproblematik muss gelöst werden - Ergänzung Punkt 5 in der Magistratsvorlage M 9/25NR12.02.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2025, NR 1126 Betreff: Verkehrsproblematik muss gelöst werden - Ergänzung Punkt 5 in der Magistratsvorlage M 9/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschlusstext der Magistratsvorlage M9/2025 wird unter Punkt 5 ("die Prüfung und Priorisierung der erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen sowie möglicher Modelle für eine effiziente Umsetzung unter Beteiligung des Mobilitätsdezernates.") folgendermaßen ergänzt: "Hierzu ist ein Verkehrskonzept zu erstellen, welches sicherstellt, dass bei Vollauslastung des Stadions und Doppelbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena ein möglichst reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet wird, und zwar auch bei verschiedenen Szenarien, wie Umleitungen, Baustellen, schlechtes Wetter etc. Vor Baubeginn der Multifunktionsarena ist dieses Konzept von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen." Begründung: Es ist bisher nicht ersichtlich, wie ein reibungsloser Verkehrsablauf bei Doppelbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena gewährleistet werden kann. Etwaige verkehrliche Umbaumaßnahmen und Verkehrskonzepte müssen schon im Vorfeld transparent erstellt und beschlossen werden. Insbesondere auch bei schlechtem Wetter, möglichen Baustellen, Umleitungen, Pannen/Unfällen, Verkehrsstörungen im ÖPNV etc. sollte ein möglichst reibungsloser Verkehrsablauf möglich sein. Dies alles muss auf jeden Fall im Vorfeld bedacht, kommuniziert und beschlossen werden. Es darf kein ‚auf die Kante genähtes' theoretisches Verkehrskonzept geben, welches bei leichten Veränderungen der Umstände in der Praxis zusammenbricht. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 9 und NR 1118 = Ablehnung) Gartenpartei (M 9 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126), FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer 3. wie folgt neu gefasst wird: "3. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden" wird ersetzt durch "3. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt wird. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen") sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 9 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126, NR 1118 = Ablehnung, NR 1126 = Annahme) Gartenpartei (M 9 und NR 1126 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) FRAKTION (M 9 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Halle "Markus-Frank-Halle" heißen soll, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 9 = Annahme, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1336/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG(= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126) sowie FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass a) die neu zu errichtende Halle den Namen "Markus-Frank-Halle" tragen wird und dass b) Punkt 3 wie folgt neu gefasst wird: "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden." wird ersetzt durch "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen."") zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) Gartenpartei (M 9 und NR 1126 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 9 = Annahme, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Thoma, Müller, Zieran, Friedrich, Dr. Schulz, Eberz, Schwichtenberg, Yilmaz, Wollkopf und Görres sowie von Oberbürgermeister Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126) sowie FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass a) die neu zu errichtende Halle den Namen "Markus-Frank-Halle" tragen wird und dass b) Punkt 3 wie folgt neu gefasst wird: "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden." wird ersetzt durch "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen.") zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5778, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 61-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellenNR12.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2025, NR 1132 Betreff: Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem Großen Rat der Frankfurter Karnevalsvereine e. V., der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. und vergleichbaren Veranstaltern von größeren Brauchtumsfesten die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen (Terrorsperren, zusätzliches Sicherheitspersonal usw.), direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben. Ziel ist, dass die veranstaltenden Vereine dafür nicht wie bisher in Vorlage treten müssen. 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 den geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen; 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Durch die schrecklichen Terrortaten von Magdeburg und Aschaffenburg gibt es neue Sicherheitskonzepte. Die Zahl der Straßensperren muss aktuell für die beiden großen Fastnachtszüge in Frankfurt deutlich erhöht werden. Für jede Sperre ist zudem Personal erforderlich. Für die veranstaltenden Vereine bedeutet das, mit so erheblichen Summen in die Vorfinanzierung gehen zu müssen, dass die Brauchtumsfeste möglicherweise nicht mehr stattfinden können. Es ist den Ehrenamtlichen nicht zuzumuten, mit sechsstelligen Beträgen für ein halbes Jahr oder länger in Vorleistung gehen zu müssen, bis die Rechnungsbeträge vom Magistrat erstattet werden. Dieses Verfahren muss jetzt dringend geändert werden. Zudem sollte der Bund generell die Kosten für Terrorabwehr übernehmen. Die Abwehr von Risiken aus der Veranstaltung selbst (alkoholisierte Personen, Kindersicherungen bei den Zugwagen etc.) ist Aufgabe der Vereine, aber die Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit - und dazu zählt die Kriminalitäts- und Terrorabwehr - ist eine staatliche Aufgabe und überfordert letztlich die kommunalen Kassen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Robert Lange Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 55 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Volt und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1132 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1132 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5946, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6523, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 § 7088, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 32-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Bürgerbeteiligung unkompliziert und nachhaltig gestaltenNR12.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2025, NR 1133 Betreff: Bürgerbeteiligung unkompliziert und nachhaltig gestalten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Überarbeitung des Portals "Frankfurt Fragt Mich" die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zu integrieren, über ein Online-Tool städtebauliche Projekte und Maßnahmen zu bewerten. Dabei finden folgende Punkte Beachtung: 1. Bürger/-innen erhalten die Möglichkeit, über einen vor Ort angebrachten QR-Code neu verwirklichte städtebauliche Projekte (Neugestaltung von Plätzen, Parks einschließlich des Mainufers, Spielplätzen, prominenten Einkaufsstraßen etc.) zu bewerten und Verbesserungsvorschläge zu machen, die auf der Seite "Frankfurt Fragt Mich" gesammelt werden. 2. Die für eine Bewertung geeigneten und mit einem QR-Code zu versehenden Orte und Projekte werden für jeden Ortsbezirk in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten ausgewählt. Die Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten Einsicht in das Feedback der Bürgerinnen und Bürger sowie eine elektronische Antwortmöglichkeit. So wird die Bürgerbeteiligung unkompliziert und niedrigschwellig verbessert und kann unmittelbar in die Gremienarbeit der Ortsbeiräte einfließen. 3. Besonders häufig adressierte Themen und Projekte werden über die Ideenplattform auf "Frankfurt Fragt Mich" gebündelt und bei Erreichen des entsprechenden Quorums zur Bearbeitung an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Begründung: Der Magistrat möchte die Bürgerbeteiligung als wichtiges Instrument der Stadtentwicklung weiter ausbauen und hat bereits bei der Erarbeitung von Richtlinien entsprechende Beteiligungsformate vorgesehen. Auch das Amt für Planen, Bau und Wohnen führt bereits seit Jahren Befragungen und Beteiligungsverfahren im Vorfeld von Projektmaßnahmen durch. Laut Bericht B 90/2023 wurden in den vergangenen Jahren in Ämtern und Dezernaten unterschiedlichste Beteiligungsformate ausprobiert, deren Resonanz und Breitenwirkung stark variierte. Ziel sollte es daher sein, bereits bestehende Möglichkeiten zur Beteiligung insgesamt bekannter und niedrigschwelliger zu machen. Auch sollte dafür Sorge getragen werden, dass Ergebnisse aus unterschiedlichen Bereichen besser miteinander vernetzt werden und konsequent in die Planung neuer Projekte miteinfließen. Ein wertvoller nächster Schritt wäre eine digitale Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, um abgeschlossene Baumaßnahmen direkt bewerten können. Eine solche Rückmeldung würde der Stadt Frankfurt wichtige Erkenntnisse über die Akzeptanz und Wirkung städtischer Projekte liefern, die bei der Planung weiterer Vorhaben Berücksichtigung finden könnten. Denkbar wäre beispielsweise die Bereitstellung eines QR-Codes an den betreffenden Standorten, der direkt zu einer Online-Bewertung auf den Seiten von "Frankfurt Fragt Mich" führt. Dies würde auch die Nutzung dieses wichtigen Portals stärken. Alternativ könnten Bürgerinnen und Bürger - insbesondere ältere Menschen - ihre Rückmeldung auch über das Bürgeramt abgeben. Die Bewertung könnte sowohl in einer einfachen Ampelbewertung als auch in detaillierterer Form erfolgen. Ein konkretes Beispiel für die Notwendigkeit einer solchen Rückmeldung ist der Bertha-von-Suttner-Ring, zu dessen gestalterischen Mängel trotz Anträgen des Ortsbeirats 5 der Magistrat bislang keine Stellung bezogen hat. Eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Rückmeldung würde mehr Transparenz hinsichtlich der Bürgeranliegen schaffen, die direkte Beteiligung und die Ortsbeiräte stärken und im besten Falle auch zu Verbesserungen und einer Berücksichtigung der Rückmeldungen bei zukünftigen Projekten führen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2023, B 90 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Linke und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 1133 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1133 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung); FDP und BFF (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1133 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Die Partei gegen CDU, SPD und BFF (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD und GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage NR 1133 wird zurückgewiesen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1133 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1133 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1133 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1133 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1133 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkolinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1133 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1133 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5947, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 80-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Aufwertung des Spielplatzes in der AppelsgasseOFOB 612.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2025, OF 1084/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Vorplanung "Spielplatz Appelsgasse" des Grünflächenamtes (siehe Anlage) wird zugestimmt und um schnellstmögliche Umsetzung gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich über diese unerwartete Wendung und die neuen Spielmöglichkeiten, die sich daraus für die Kinder in Bockenheim ergeben. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 609 KB) Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6524 2025 1. Die Vorlage OF 941/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1084/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1084/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?OFOB 1012.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2025, OF 1110/2 Betreff: Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen? Vorgang: OM 2831/18 OBR 2; ST 1025/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Hessen Mobil bzw. zwischenzeitlich andere zuständige Institutionen zuzugehen, um die bereits seit 2018 gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen der Tankstelle an der BAB A 648 stadteinwärts bis zum Beginn der Brücke über den Katharinenkreisel auf 80km/h und ab der Brücke bis zum Ortsschild auf 60 km/h festzulegen. Die Prüfung wie in der ST 1025 vom 08.06.2018 dargelegt, sollte zwischenzeitlich beendet sein. Begründung: In wenigen Wochen werden die neuen Wohnungen bezogen, die im Rebstockviertel zum größten Teil direkt an die Autobahn angrenzend entstanden sind. Um den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wenigstens einen Hauch von Lärmschutz zu gönnen, ist die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 80 km/h zu reduzieren. Wissenswert: Gemäß Begründung zum Bebauungsplan B 683 Ä (S. 21, Punkt 8.1.3 letzter Absatz) dient das Gebäude, in dem Menschen leben werden als Schallschutzmaßnahme für das Rebstockviertel! Auf der Brücke über den Katharinenkreisel kann sich der Verkehrslärm ungehindert in alle Richtungen ausbreiten, daher ist dort eine Geschwindigkeit von 60 km/h mehr als genug. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6738 2025 Die Vorlage OF 1110/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Paulskirchenpreis nur mit AbsicherungNR11.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2025, NR 1124 Betreff: Paulskirchenpreis nur mit Absicherung Die Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: 1. Die 6 Mitgliedern qua Amt und die 6 Mitglieder aus dem öffentlichen Leben sollen sich erst zu dieser Forderung schriftlich äußern, ob eine Eignung vorliegt: "Das Unrecht der Corona-Zeit wollen wir aufarbeiten. Impffolgen entschädigen und Bußgelder, die aufgrund der Corona-Regeln erhoben wurden, zurückerstatten. Wir wollen direkte Demokratie stärken, Meinungsvielfalt verteidigen und persönliche Freiheit schützen" Begründung: Die Meinung einiger Mitglieder scheint längste überholt. https://www.focus.de/perspektiven/hygiene-demos-einige-sind-wutbuerger-im-schlim msten-sinn-andere-muessen-wir-ernst-nehmen_id_11979538.html Hier werden die Demonstranten in ein falsches Licht gerückt. Eine Aufarbeitung der Corona-Zeit ist dringend erforderlich. Die Polarisierung und das Unterdrücken anderer Meinungen war höchst undemokratisch. Steinmeier fordert die Aufarbeitung https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/steinmeier-corona-aufarbeitung-102 .html . Keine Demokratie ohne Aufarbeitung. Kein Paulskirchenpreis ohne Aufarbeitung. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 27 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 27, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) FRAKTION (M 27 = Annahme, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG; ÖkoLinX ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Yilmaz (M 27 = Annahme) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 27, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 1124 und NR 1130 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. Beschlussausfertigung(en): § 5780, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 10-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und PreungesheimOAOB 1011.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 40-2
OAOB 10Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10OAOB 1011.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 527 entstanden aus Vorlage: OF 992/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die ausstehenden Prüfungen und die entsprechenden Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10 zum Wohle der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Bürger nunmehr vorzulegen. Begründung: Die leider ausstehenden unerledigten Drucksachen - zuletzt 27 (Stand Januar 2025) - sind nicht zielführend. Normalerweise sollten keine solchen Rückstände bestehen. Früher wurden in sitzungsfreien Zeiten Rückstände abgearbeitet, nicht aufgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1190 Antrag vom 19.08.2025, OF 1102/10 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7260 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 527 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 527 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5988, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
OAOB 10Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!OAOB 711.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 528 entstanden aus Vorlage: OF 483/7 vom 28.01.2025 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; OM 4786/23 OBR 7; ST 16/25; ST 75/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.06.2025 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen, auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der Stellungnahme ST 75 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94 bis 96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden, zwei Tempo-30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500 Meter). Gemäß der Stellungnahme ST 16 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 Euro bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 528 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5989, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 32-4
OAOB 7Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5StreckenverlängerungOAOB 1011.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 32-1
OAOB 10Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitteOAOB 611.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 32-1
OAOB 6Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle HöchstOAOB 611.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1153/6 vom 24.01.2025 Betreff: Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Justizministerium in Kontakt zu treten, um die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen; 2. mit dem Justizministerium zu klären, ob das leer stehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann; 3. dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betreffen: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit; 4. außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch entstehenden gravierenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Gemeinden im Taunus, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden. Begründung: Das Amtsgericht Höchst ist nach der Zentralisierung im Nationalsozialismus wieder nach Höchst zurückverlegt worden. Es erfüllt auf kurzen Wegen wichtige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft, nicht nur im Frankfurter Westen, sondern auch für weitere sechs umliegende Gemeinden, Städte und deren Stadtteile mit ca. 160.000 Menschen. Die weiteren Wege führen dazu, die Arbeitsbelastungen im Sozialrathaus und auch im Haus des Jugendrechts unverhältnismäßig zu erhöhen. Ebenso werden die Ehrenamtlichen der Ortsgerichte, die ihre Tätigkeiten in der Freizeit erledigen, zusätzlich belastet. Die Schließungspläne lösten außerdem großen Unmut bei den Beschäftigten des Amtsgerichtes aus, verständlicherweise bei allen bisher ertragenen Renovierungsarbeiten und angedachten Umzugsplänen in das alte Finanzamtsgebäude gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 400 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 531 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 531 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkolinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 531 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5873, 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 31.03.2025 § 6550, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 10-5
OAOB 6Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzOIBOB 1011.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 377 entstanden aus Vorlage: OF 970/10 vom 27.01.2025 Betreff: Budgetantrag für zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 5892/24 OBR 10; ST 2070/24 Der Magistrat wird gebeten, zwei Schilder "Tauben füttern verboten - Verstöße werden mit Bußgeld in Höhe von 120 Euro geahndet" auf dem Gravensteiner-Platz aufzustellen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Es ist erfreulich, dass - gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070, - die Stadtpolizei ausnahmsweise immerhin an zwei Tagen zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert hat. Dies hat natürlich zu dem Erfolg geführt, dass die Tauben ausnahmsweise nicht gefüttert wurden. Handlungsbedarf besteht weiter. Leider besteht jedoch keine Möglichkeit, diese Kontrollen zu wiederholen. Deshalb bittet der Ortsbeirat 10 - im Sinne der vorgetragenen Beschwerden aus der Bürgerschaft - nunmehr dringend darum, zwei entsprechende Schilder auf dem Gravensteiner-Platz aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 653 Aktenzeichen: 32-4
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V.OIBOB 1011.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 378 entstanden aus Vorlage: OF 996/10 vom 06.02.2025 Betreff: Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V. Vorgang: OIB 178/22; ST 102/24 1. Die Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 178, wird aufgehoben. 2. Der Verein Frankfurter Tafel e. V. leistet im Frankfurter Stadtgebiet rein ehrenamtlich und spendenbasiert einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von bedürftigen Menschen. Beginnend in 2002 wurden seitdem sukzessive weitere Lebensmittelausgabestellen eingerichtet, die mit verschiedensten Lebensmittelarten bestückt werden. Hierzu gehören auch kühlungsbedürftige Lebensmittel. Zur Verbesserung der logistischen Verteilstrukturen bzw. aufgrund der örtlichen Belange in den Ausgabestellen ist der Einsatz von einem hygienisch zugelassenen Tieflader-Kühlanhänger geboten, welchen der Verein dringend anschaffen müsste. Der Anschaffungspreis liegt bei über 14.000 Euro. Der Frankfurter Tafel e. V. betreibt aktuell die Ausgabestellen Bonames und Preungesheim für die Bedürftigen im Ortsbezirk 10. Für diese beiden Ausgabestellen ist die Anschaffung eines Tieflader-Kühlanhängers angedacht. Der Ortsbeirat unterstützt den Frankfurter Tafel e. V. bei diesem Vorhaben zugunsten der beiden Ausgabestellen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 7.200 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 178 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 102 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 650
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Sindlingen: Theater in der Engelsburg fördernOIBOB 311.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 379 entstanden aus Vorlage: OF 1163/6 vom 08.02.2025 Betreff: Sindlingen: Theater in der Engelsburg fördern Das Theater in der Engelsburg an der Spielstätte Haus Sindlingen möchte sich als wichtiger kultureller Akteur in Frankfurt am Main etablieren und bietet ein vielfältiges Programm, das sowohl lokale Talente als auch etablierte Künstlerinnen und Künstler einbezieht. Sein Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und Teilhabe im Frankfurter Westen zu fördern und ein breites Publikum anzusprechen. Die langfristigen Perspektiven wurden bereits durch die Theatermacher dem Ortsbeirat vorgestellt. Im Jahr 2025 planen die Theatermacher bereits ein besonderes Kulturfest mit dem Titel "Ein Hauch von Engelsburg", das ein abwechslungsreiches Programm mit niedrigschwelligen Schauspielangeboten und ein buntes Abendprogramm umfasst. Dieses wird am Samstag, dem 29.03.2025, für alle Menschen zugänglich sein. Am 10. April 2025 soll die erste Inszenierung mit dem Titel "How To Date A Feminist" ihre Premiere feiern. Dies vorausgeschickt, unterstützt der Ortsbeirat das oben beschriebene Projekt aus seinem Ortsbeiratsbudget mit einem Betrag in Höhe von 2.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Qualität der Produktionen und die Durchführung des Kulturfestes sicherzustellen, ist das Theater in der Engelsburg auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Förderung des Ortsbeirates würde es ermöglichen, die Kosten für die erste Produktion, die Ausstattung und die Werbung zu decken sowie die Teilnahme von Künstlerinnen und Künstlern zu gewährleisten. Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt, das nicht nur zur kulturellen Bereicherung des Stadtteils beitragen wird, sondern auch die Gemeinschaft zusammenbringt und einen Raum für Austausch und Diskussion schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1240
OIBOB 3Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in BonamesOIOB 1011.02.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 11.02.2025, OI 89 entstanden aus Vorlage: OF 980/10 vom 27.01.2025 Betreff: Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames In der Sitzung des Ortsbeirates 10 am 14. Januar 2025 stellten das Stadtplanungsamt und das Grünflächenamt die Planungen für den Spielplatz Rondellplatz vor. Der Ortsbeirat 10 bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen. Er begrüßt grundsätzlich die Planungen und dass zeitnah mit deren Umsetzung begonnen werden soll. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert , die Planungen für den Spielplatz Rondellplatz gemäß der folgenden Änderungswünsche zu überarbeiten: 1. Errichtung eines zweiten Tores für den Bolzbereich; 2. Ermöglichung von mehr inklusiven Angeboten; 3. Errichtung von Sonnenschutzsegeln; 4. Ermöglichung der Toilettennutzung auch an Wochenenden und Feiertagen; 5. Errichtung von mehr Sportgeräten für Erwachsene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 488 Versandpaket: 19.02.2025 Aktenzeichen: 67-2
OIOB 10Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindernOMOB 1011.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472 entstanden aus Vorlage: OF 955/10 vom 11.12.2024 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken Pkw mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, sodass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarmgehstützen, Rollatoren und Rollstühlen zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.