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  • Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 14.12.2024 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Vorgang: OM 4625/23 OBR 10; ST 1620/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse gemäß der recht späten Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620, nunmehr Erkenntnisse bezüglich der folgenden entsprechenden Punkte ergeben haben: 1. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." 2. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 9 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30

  • Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10

  • Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem NettoParkplatz
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6475 entstanden aus Vorlage: OF 968/10 vom 26.01.2025 Betreff: Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Parksituation vor dem Netto-Parkplatz an der Weilbrunnstraße so gestaltet werden kann, dass der Bürgersteig auf dem Schulweg wieder gemäß seiner ursprünglichen Funktion sicher genutzt werden kann, sodass insbesondere das Parken in der zweiten Reihe auf dem Bürgersteig verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 963 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Konrad-Hoenen-Weg
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 972/10 vom 27.01.2025 Betreff: Konrad-Hoenen-Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja, wie der Konrad-Hoenen-Weg sicherer gestaltet werden kann. Dabei gilt es zu berücksichtigen, 1. dass es sich um einen Schulweg handelt; 2. dass es sich um eine relativ lange Strecke handelt, die nur an den Enden über einen Zugang verfügt und keine weiteren Möglichkeiten zum Ausweichen bietet. Begründung: Büsche und Bäume führen zu teils dunklen, kaum einsehbaren Flächen. Dies wird oft als gefährlich wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6477 entstanden aus Vorlage: OF 973/10 vom 27.01.2025 Betreff: Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße künftig 1. sauberer gehalten werden können; 2. von nicht erwünschten Dauerparkern frei gehalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0

  • Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-rideParkplätze unter der Bundesautobahn 661
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6478 entstanden aus Vorlage: OF 974/10 vom 15.01.2025 Betreff: Gestaltung der Brücke im Bereich der Park-and-ride-Parkplätze unter der Bundesautobahn 661 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Bereiche unterhalb der Brücke in Höhe der Park-and-ride-Parkplätze unter der Bundesautobahn 661 farblich angenehm und freundlich zu gestalten. Dabei wird der Magistrat gebeten, die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen und die geeigneten Schritte einzuleiten, um unsere Stadt einladender zu gestalten. Begründung: Diese Maßnahme würde nicht nur zur Aufwertung der Umgebung beitragen, sondern auch einen positiven Eindruck bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern unserer Stadt hinterlassen. Der Ortsbeirat möchte zudem darauf hinweisen, dass sich seit dem letzten Antrag zu diesem Thema die zuständige Betreibergesellschaft geändert hat. Dies sollte eine erneute Prüfung und Umsetzung der Vorschläge erleichtern. Ein ähnliches Vorhaben wurde bereits vor Jahren erfolgreich im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Niddapark" umgesetzt, was zeigt, dass solche Maßnahmen nicht nur möglich, sondern auch wirkungsvoll sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 834 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1871 Aktenzeichen: 66-3

  • Parkverbot
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6479 entstanden aus Vorlage: OF 975/10 vom 15.01.2025 Betreff: Parkverbot Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich der Parkanlage an der Straße Am Nonnenhof zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Diese Anregung begründet sich durch einen kürzlich stattgefundenen Feuerwehreinsatz, der aufgezeigt hat, dass dort geparkte Fahrzeuge die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stark behindert haben. Aufgrund der beengten Verhältnisse war es den Feuerwehrkräften nicht möglich, mit ihren Fahrzeugen um die Ecke zu fahren, was die schnelle Reaktion auf den Notfall erheblich erschwerte. Um die Sicherheit der Anwohner und die effektive Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat es für dringend erforderlich, ein Parkverbot in diesem Bereich einzurichten. Dies würde nicht nur die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge sichern, sondern auch dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieses Anliegens wird gebeten, um die Sicherheit im Frankfurter Norden zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 961 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858 Aktenzeichen: 66-0

  • Übergang U5 - Ronneburgstraße
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6481 entstanden aus Vorlage: OF 988/10 vom 27.01.2025 Betreff: Übergang U5 - Ronneburgstraße Der Übergang der Schienen der U5 in die Ronneburgstraße ist so uneben, dass insbesondere Nutzer von Zweirädern, E-Rollern und Elektrofahrstühlen beim Überqueren heftig durchgeschüttelt und Gefahrensituationen ausgesetzt werden. Um die häufigen Gefahrensituationen zu minimieren, sollte der Belag zwischen den Schienen und der Fahrbahn entsprechend höhengleich verändert werden. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie dieser Zustand schnell behoben und die Gefahrenstelle beseitigt werde n kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1728 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

  • Planungsstatus für den Ausbau des Glasfasernetzes
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6482 entstanden aus Vorlage: OF 989/10 vom 27.01.2025 Betreff: Planungsstatus für den Ausbau des Glasfasernetzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, inwieweit bzw. wann und welche Bereiche/Quartiere Eckenheims für den Ausbau des Glasfasernetzes vorgesehen sind. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main ist mittlerweile Mitglied in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain. Dadurch soll ein nahezu vollständiger Ausbau (90 Prozent aller Haushalte) bis 2030 erreicht werden. Es ist kaum möglich, verlässlich in Erfahrung zu bringen, ob, inwieweit bzw. wann und welche Bereiche/Quartiere Eckenheims für den Ausbau an das Glasfasernetz vorgesehen sind. Dies gilt für Geschäftskunden wie auch Privatkunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 828 Aktenzeichen: 60-10

  • Sossenheim: Bücherschrank in der Dunant-Siedlung forcieren
    OMOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6483 entstanden aus Vorlage: OF 1160/6 vom 25.01.2025 Betreff: Sossenheim: Bücherschrank in der Dunant-Siedlung forcieren Die Dunant-Siedlung im Frankfurter Stadtteil Sossenheim zählt etwa 3.400 Bewohner in mehr als 1.200 Wohneinheiten, die damit einen erheblichen Anteil der Bevölkerung des Stadtteils ausmachen (rund 20 Prozent). Im Rahmen eines Quartiersrundgangs wurde der Ortsbeirat darauf aufmerksam, dass sich seitens der Besucher ein eigener Bücherschrank im Areal gewünscht wird. Insbesondere viele Familien begründen ihren Wohnsitz im Siedlungsgebiet. Zudem sind zwei Schulen und eine Kita ansässig. Der Bücherschrank kann als Austauschort insbesondere für Kinderbücher und Bastelbücher verschiedener Generationen genutzt werden, aber auch zum Tausch von Büchern für Erwachsene fungieren. Im Rahmen des Rundgangs haben sich bereits mehrere Familien als Paten für den Schrank zur Verfügung gestellt. Auch an dieser Stelle zeigt sich - ähnlich wie bei anderen Standorten - "Lesen verbindet". Als besonders geeignet erscheint nach Einschätzung der Bewohner die Freifläche der Gabelung des Dunantrings in die Dufourstraße (ehemalige DB-Radstation), da der Standort im Herzen des Rings gelegen ist. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die Errichtung eines Bücherschranks in der Dunant-Siedlung zu prüfen; - bei der Standortauswahl möglichst den Wunsch der Bewohner (Gabelung Dunantring/Dufourstraße - ehemalige DB-Radstation ) zu berücksichtigen (entsprechende Paten zur Betreuung des Schrankes haben sich bereits beim Ortsbeirat gemeldet); - nach Prüfung die Kosten mitzuteilen, um das Vorhaben per separater Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) aus Mitteln des Ortsbeirats zu verwirklichen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1187 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 entstanden aus Vorlage: OF 971/10 vom 27.01.2025 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5558/24 OBR 10; ST 1630/24; ST 2009/24 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann wird die mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, des Ortsbeirates 10 erbetene umfassende Informationsveranstaltung zu dem seinerzeitigen Starkregenereignis stattfinden? Hierzu liegen bekanntlich verschiedenste Anregungen des Ortsbeirates 10 vor, die die Grundlage der Veranstaltung bilden. 2. Warum gab es so heftige Überschwemmungen, unter anderem an zwei verschiedenen Stellen im Bereich der Huswertstraße, wenn es nicht an der Kanalisation gelegen haben soll? Hierzu wird der Magistrat gebeten, vorab zu berichten. 3. Sollte die Stadt keine Zuständigkeit hierzu für sich sehen: Wie kann die Stadt zumindest fachlich beraten? 4. Welche anderen Stellen können hier insbesondere für finanzielle Hilfe involviert werden? Begründung: Bisher liegen dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit zu dem in Rede stehenden Starkregenereignis leider nur Teilantworten vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 755 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861 Aktenzeichen: 90-31

  • Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6485 entstanden aus Vorlage: OF 977/10 vom 26.01.2025 Betreff: Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim Die Berkersheimer Bahnstraße ist in einem Zustand, die als Gefahr für alle Benutzer gesehen werden muss. Die Sicherheitsmaßstäbe sind schon lange überzogen. Es fehlen Rad- und Fußwege, die breit genug sind. Auch der Bus muss ohne Schwierigkeiten fahren können. An der Bus- und S-Bahn-Haltestelle gibt es Schlamm und Schlaglöcher. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar. Dies vorweg geschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Berkersheimer Bahnstraße zwischen der Brücke in Harheim und der S-Bahn-Haltestelle "Berkersheim" entsprechend ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6486 entstanden aus Vorlage: OF 978/10 vom 26.01.2025 Betreff: Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich der Haltestelle der S6 in Berkersheim eine Rampe anstelle eines Aufzuges bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn-Station "Berkersheim" ist zum wiederholten Mal kaputt und die Bestellung der Ersatzteile lässt immer wieder auf sich warten. Es ist der Bevölkerung nicht mehr zumutbar, die steilen Metalltreppen hoch und runter zu laufen. Zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die angedachte Fußgängerüberquerung mit neuen Treppen und Aufzügen wird genauso störanfällig wie die jetzige sein, solange bis die Omega-Brücke mit Fuß- und Radweg betriebsbereit ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1150 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6

  • Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10a
    OMOB 7
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6488 entstanden aus Vorlage: OF 981/10 vom 27.01.2025 Betreff: Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10a Die Straße Alt-Bonames befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Seit Jahren gibt es Wahrnehmungen von Fahrzeugen, welche diese subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten wiederholt an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von wahrgenommenen, deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder und Anwohner*innen, insbesondere aufgrund der sehr schmalen Fußgängerwege. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die Durchführung von mobilen Kontrollen (z. B. Enforcement-Trailer o. Ä.) sicherlich äußerst schwierig. Dennoch ist eine objektive Prüfung, ob gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht, dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in der Straße Alt-Bonames eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o. Ä.) durchzuführen. Der Mast auf Höhe der Hausnummer 10a scheint hierfür geeignet zu sein. Der Ortsbeirat 10 bittet über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 957 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Basketball im Nordpark
    OMOB 7
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6489 entstanden aus Vorlage: OF 982/10 vom 27.01.2025 Betreff: Basketball im Nordpark Vorgang: OM 1230/21 OBR 10; ST 607/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Spielfläche vom "roten Platz" im Nordpark wieder vernünftig nutzbar hergerichtet werden kann, und wenn ja , wie und wann mit dem Abschluss einer geeigneten Maßnahme gerechnet werden darf. Begründung: Seit Jahrzehnten verschlechtert sich der Belag des Handball-/Basketballfeldes zunehmend. Insbesondere die Basketballkörbe sind bei Kindern, Jugendlichen und Freizeitsportlern beliebt. Diese bitten inständig um eine Verbesserung des Belages bzw. der Bespielbarkeit dieser Oberfläche. Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme ST 607, auf den Vereinssport und die Frage nach geeigneten Sportanlagen bezogen, u. a. mit: "Der Magistrat wird die Flächen hinsichtlich ihrer Instandhaltung begutachten und über mögliche Sanierungen entscheiden". Erkenntnis- bzw. Sachstandsmitteilungen hierzu liegen zumindest dem Ortsbeirat nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 607 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 65 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0

  • Zweiter Kunstrasenplatz für SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm in Eckenheim
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6490 entstanden aus Vorlage: OF 985/10 vom 27.01.2025 Betreff: Zweiter Kunstrasenplatz für SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ziel der raschen Realisierung einen zweiten Kunstrasenplatz mit erster Priorität für Viktoria Preußen vorzusehen. Begründung: Seit Jahren besteht das entsprechende Erfordernis. Dies wurde immer wieder zurückgestellt, mit dem Hinweis auf Vereine und dem Vorrang des Bedarfs für einen ersten Kunstrasenplatz. Dies ist erfüllt. Mittlerweile wird für andere Vereine bereits das zweite Feld vorangetrieben, sodass das etwaige weitere Zuwarten Viktoria Preußen nicht zugemutet werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 894 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 52-0

  • Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
    OMOB 7
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0

  • Zukunft des Wohnprojekts Prowokulta sicherstellen
    OMOB 1
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6492 entstanden aus Vorlage: OF 990/10 vom 27.01.2025 Betreff: Zukunft des Wohnprojekts Prowokulta sicherstellen Der Magistrat wird unter anderem in Verbindung mit der städtischen ABG Frankfurt Holding um rasche Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, bis wann die aus Sicht des Ortsbeirates 10 erforderliche, möglichst frühzeitige Verlängerung des Vertrags mit Prowokulta am Frankfurter Berg - einem der ältesten gemeinschaftlichen Wohnprojekte Frankfurts - erfolgen wird; 2. ob, und wenn ja, welche Änderungen oder eventuellen Verbesserungen seitens der Stadt vorgesehen sind. Begründung: Das Wohnprojekt Prowokulta hat sich am Frankfurter Berg etabliert. Vertragliche Hängepartien sollten im Interesse der Bewohner vermieden werden. Dies umso mehr, als gemeinschaftliche Wohnprojekte in Frankfurt rar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 704 Aktenzeichen: 64-0

  • Albert-Schweitzer-Schule
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6493 entstanden aus Vorlage: OF 991/10 vom 27.01.2025 Betreff: Albert-Schweitzer-Schule Vorgang: OM 5264/24 OBR 10; ST 122/25 Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wann gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122, an der Albert-Schweitzer-Schule die Sanierung der Kellerräume sowie der Lehrküche a) beauftragt werden beziehungsweise wurden; b) mit der jeweiligen Fertigstellung zu rechnen ist; 2. welche zielführenden und zufriedenstellenden Antworten auf die von Eltern vorgetragenen Hinweise auf Baumängel gegeben werden können. Davon sind von besonderem Interesse: a) zunehmend sichtbare Bau- und Renovierungsrückstände; b) seit Jahren ausbleibende Fortschritte; c) Stilllegung von Steckdosen, sodass aktuell teilweise nur eine funktionierende Steckdose pro Klassenraum existiert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung sehr zu bedauern; d) ausbleibende Fortschritte bezogen auf die Ergebnisse des Runden Tisches im Februar 2024 - stattdessen kam es aufgrund von Baumängeln zu kurzfristigen Raumsperrungen für die Kinder; e) die bei einer seitens der Eltern durchgeführten Begehung festgestellten Feuchtigkeitsprobleme und Baumängel vor allem im Haus Elsass. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5264 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

  • Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und Preungesheim
    OMOB 1
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6494 entstanden aus Vorlage: OF 993/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und Preungesheim Der Magistrat wird um rasche Prüfung und detaillierte Berichterstattung bezüglich der Ganztagskonzepte für die Stadtteile Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim gebeten. Von besonderem Interesse sind dabei 1. die Münzenbergerschule, die Albert-Schweitzer-Schule sowie eventuelle Schnittstellen mit der Theobald-Ziegler-Schule; 2. die Anzahl der Ganztagsbetreuungsplätze (bisher und künftig, jeweils mit und ohne Hortplätze) sowie die Verzahnung mit bestehenden Hortangeboten; 3. die Ausstattung der Schulen mit Personal und Infrastruktur; 4. die Berücksichtigung des jeweiligen Umbaus der Schulgebäude. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 748

  • Luftpumpen
    OMOB 10
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 995/10 vom 15.01.2025 Betreff: Luftpumpen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah an den Fahrradparkhäusern am Gravensteiner-Platz, an der U-Bahn-Endhaltestelle "Preungesheim" sowie an allen Fahrradparkhäusern im Ortsbezirk 10 fest installierte Stand-Fahrradluftpumpen zu befestigen. Begründung: Die Bereitstellung von gut ausgestatteten Fahrradparkmöglichkeiten inklusive der notwendigen Infrastruktur wie Luftpumpen ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Lebensqualität in unserem Stadtgebiet. Fest installierte Stand-Fahrradluftpumpen ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Fahrräder einfach und schnell instand zu halten. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Radfahrer bei, sondern fördert auch nachhaltige Mobilität und die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen
    OMOB 7
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6496 entstanden aus Vorlage: OF 480/7 vom 24.01.2025 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen eingerichtet werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlt sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadtteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen hat. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z. B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts", Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zur persönlichen Entwicklung, fördert den Zugang zu verschiedenen Kulturen und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen zurzeit offensichtlich leere Räume in der ehemaligen Sparkasse in Hausen und im Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-2

  • Zukunft der Rödelheimer Parklöwen
    OMOB 1
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6497 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 28.01.2025 Betreff: Zukunft der Rödelheimer Parklöwen Die Rödelheimer Parklöwen sind seit jeher am Rödelheimer Parkweg 6 beheimatet und ein wichtiger Teil der Infrastruktur an Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Einrichtung besteht aus einer Krabbelstube sowie einem Kinder- und Schülerladen. Kürzlich wurde bekannt, dass ein Umzug seitens des Trägers, dem sozialpädagogischen Verein, geplant ist. Begründet liegt dies in der Untätigkeit des Eigentümers, das sanierungsbedürftige Gebäude zu sanieren. In den Verhandlungen zwischen dem Träger und dem Eigentümer konnte keine Einigung erzielt werden. Nach den vorliegenden Informationen soll es nun zu einer Aufteilung kommen: Der Schülerladen kommt in einer Liegenschaft in der Straße Alt-Rödelheim unter, die übrigen Angebote werden ins Schönhofviertel ziehen. Die Elternschaft wurde bereits über die Pläne des Trägers informiert. Ein Verlust der Einrichtung ist nicht nur für den Stadtteil Rödelheim sehr schmerzhaft, sondern ein Umzug würde auch mit einem Identitätsverlust einhergehen. Im Hinblick auf die Anzahl der Betreuungsplätze gilt es festzuhalten, dass in RödelheimOst schon jetzt eine Unterversorgung besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann ist der Fall bekannt und in welchem Maße war das Stadtschulamt bisher involviert? Wird man auf den Eigentümer zugehen, um die Parklöwen am jetzigen Standort zu erhalten? - Welche Auswirkungen gibt es insbesondere auf die Hort-Betreuungsplätze? Wird mit dem Wechsel der Räumlichkeiten ein Defizit entstehen? Ist sichergestellt, dass alle Kinder weiterhin versorgt sind? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich für den Erhalt der Parklöwen am jetzigen Standort einzusetzen und sich um eine Lösung zwischen Eigentümer und Träger zu bemühen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, das Gebäude für den Zweck von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu sichern. Es könnte leer stehend saniert und neu ausgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 813 Aktenzeichen: 40-4

  • Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWEMarkt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5
    OMOB 1
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6498 entstanden aus Vorlage: OF 1147/6 vom 23.01.2025 Betreff: Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Magistrat wird gebeten, das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber des REWE-Markts bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe der Bechtenwaldstraße (REWE-Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl an dieser Stelle absolutes Halteverbot gilt, werden zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist an dieser Stelle der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Fußweg, u. a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sichergestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer, wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber der Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (siehe Bild 3). Quelle: eigene Bilder Bild 1: Blick REWE-Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE-Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3: gelungene Maßnahme an der Käthe-Kollwitz-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1188 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
    OMOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1

  • Zeitgemäßes kritisches Erinnern
    OMOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6500 entstanden aus Vorlage: OF 1151/6 vom 24.01.2025 Betreff: Zeitgemäßes kritisches Erinnern Der Magistrat wird gebeten, möglichst bald im Frankfurter Westen eine Veranstaltung zur zeitgemäßen Erinnerungskultur und -politik aus Sicht der Stadt Frankfurt und der Kommission für Erinnerungskultur durchzuführen. Im zweiten Schritt ist eine zeitgemäße Platzgestaltung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Begründung: Geschichtsschreibung ist immer ein Kind ihrer Zeit und spiegelt oft die Ansichten der Machthabenden oder Privilegierten wider. Dies gilt auch für Denkmale, Straßennamen und Kunstwerke, die mit bestimmten historischen Ereignissen verknüpft sind. Die objektive Beurteilung unter Berücksichtigung der gesamten Auswirkungen von Ereignissen und deren Protagonisten muss daher aus verschiedenen Blickwinkeln und immer wieder geschichtlich aktuell eingeordnet werden. Besonders die Erinnerungskultur vergangener Zeiten und ihre Zeugnisse im Stadtraum müssen kritisch beleuchtet und eingeordnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 772 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1808 Aktenzeichen: 41

  • Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken
    OMOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63

  • Baustopp im Nieder Kirchweg 11 klären und für zügigen Weiterbau einsetzen
    OMOB 1
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6502 entstanden aus Vorlage: OF 1156/6 vom 27.01.2025 Betreff: Baustopp im Nieder Kirchweg 11 klären und für zügigen Weiterbau einsetzen Auf der großen Baustelle im Nieder Kirchweg 11 wird seit fast einem Jahr nicht mehr weitergebaut. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich mit dem Eigentümer der unfertigen Gebäude in Verbindung zu setzen und auf eine Wiederaufnahme der Bautätigkeiten hinzuwirken. Begründung: Seit fast einem Jahr geht es an der Baustelle im Nieder Kirchweg Nummer 11 mit drei größeren Gebäuden in fortgeschrittener Bebauung nicht mehr voran. Die Gebäude sind mit einem Bauzaun umzäunt. Bauschuttcontainer, Müll und Baumaterialen liegen bzw. stehen unordentlich herum. Die Gebäude scheinen alle schon eingebaute Fenster zu haben. Vereinzelte noch nicht verglaste Öffnungen im Keller sind mit Brettern zugenagelt. Nachbarn fragen sich, warum es an dieser Stelle nicht vorangeht. Das Grundstück macht einen unordentlichen und verwahrlosten Eindruck. Es sollte zeitnah geklärt werden, wie es mit dem Grundstück und seinen "Bauruinen" nun weitergeht. Das Grundstück sollte auf keinen Fall in den folgenden Jahren in diesem Zustand verbleiben und nicht zu einem Schandfleck in Nied werden. Nichts geht mehr im Nieder Kirchweg 11 - und das seit fast einem Jahr. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 719

  • Nied: Umbeschilderung in „Unter dem Kirchweg“ endlich umsetzen
    OMOB 1
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6503 entstanden aus Vorlage: OF 1157/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Umbeschilderung in "Unter dem Kirchweg" endlich umsetzen Vorgang: OI 51/24 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiratsinitiative vom 16.04.2024, OI 51, nun zeitnah umzusetzen. Sollte dies nicht zeitnah möglich sein, wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, was die Gründe für die Verzögerung sind. Begründung: Die Ortsbeiratsinitiative OI 51 wurde vom Ortsbeirat 6 am 16.04.2024 mit großer Mehrheit beschlossen. Leider hat sich bisher nichts getan, auch gab es noch keine Antwort des Magistrats auf die Ortsbeiratsinitiative. Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt war hingegen kurz nach der Entscheidung des Ortsbeirates zu lesen, dass die Ortsbeiratsinitiative von der Stadt genehmigt worden sei. Nun ist fast schon wieder ein Jahr vergangen und die Straße wurde immer noch nicht umbeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 16.04.2024, OI 51 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 699

  • Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda
    OMOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6504 entstanden aus Vorlage: OF 1158/6 vom 25.01.2025 Betreff: Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda Die Erfahrungen der Renaturierung am Höchster Wehr (Autos, Vermüllung und Grillen im Landschaftsschutzgebiet) berücksichtigend, kann das Ergebnis der Renaturierung am Sossenheimer Wehr vor dem kommenden Frühling und Sommer 2025 geschützt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den nachfolgenden Vorschlag auf dessen Umsetzung zu prüfen: Der Vorschlag sieht vor, mit minimalem Aufwand einen größtmöglichen Schutz zu erreichen. An fünf Stellen kann mit der Installation von abschließbaren Pollern oder ähnlichen geeigneten Maßnahmen die Anfahrt von Pkw direkt an die Nidda verhindert werden. Der Vorschlag sieht mit den fünf Standorten gleichzeitig die größtmögliche Rücksichtnahme auf Landwirtschaft, die Kleingartenvereine und Anwohner*innen vor. Anlieger*innen sollen entsprechende Sicherheitsschlüssel für die abschließbaren Poller erhalten, sodass der Zugang weiter uneingeschränkt möglich bleibt. Die beigefügte Skizze und die Fotos veranschaulichen die fünf vorgeschlagenen Standorte für die Poller. Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 862 Antrag vom 17.05.2026, OF 26/6 Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 24 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der DunantSiedlung vorantreiben
    OMOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6505 entstanden aus Vorlage: OF 1159/6 vom 25.01.2025 Betreff: Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreiben Die Dunant-Siedlung im Frankfurter Stadtteil Sossenheim zählt etwa 3.400 Bewohner in mehr als 1.200 Wohneinheiten, die damit einen erheblichen Anteil der Bevölkerung des Stadtteils ausmachen (rund 20 Prozent). Besonders ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen haben in diesem Gebiet mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs zu kämpfen. Aktuell gibt es im Umfeld der Siedlung keinen adäquaten Nahversorger (außer zwei Kioskgeschäfte), was viele Menschen dazu zwingt, weite Wege mit dem Auto oder dem ÖPNV zurückzulegen, um ihre Einkäufe zu erledigen. Die Möglichkeit einer wohnortnahen Versorgung würde nicht nur die Lebensqualität der Anwohner deutlich steigern, sondern den Autoverkehr verringern und damit die Umweltbelastung reduzieren. In der am anderen Ende Sossenheims gelegenen Carl-Sonnenschein-Siedlung konnte bereits eine Lösung für ein ähnliches Problem gefunden werden: Dort wurde die Errichtung eines Aldi-Markts angekündigt, der den Anwohnern eine wohnortnahe Versorgung ermöglicht. Dieses positive Beispiel zeigt, dass durch die gezielte Unterstützung von Investoren und die Identifikation geeigneter Flächen eine nachhaltige Lösung geschaffen werden kann. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen wird der Magistrat gebeten, folgende Anregungen umzusetzen: 1. Standortprüfung: Es sollen geeignete Flächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Dunant-S iedlung identifiziert werden, die sich für die Ansiedlung eines Nahversorgers eignen. 2. Bedarfsanalyse: Eine detaillierte Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung ist durchzuführen, die die demografische Struktur der Siedlung, die Mobilitätsbedürfnisse der Bewohner und mögliche Betreiberkonzepte berücksichtigt. 3. Förderung privater Investoren: Der Magistrat wird gebeten, Investoren oder Betreiber gezielt anzusprechen und bei der Ansiedlung eines Nahversorgers zu unterstützen, etwa durch städtische Förderprogramme. Das Beispiel der Carl-Sonnenschein-Siedlung zeigt, dass durch gezielte Maßnahmen eine Lösung möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 671 Aktenzeichen: 61-0

  • Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule
    VOB 2
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 entstanden aus Vorlage: OF 979/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23 Aufgrund des fortlaufenden Einsatzes und gemäß Hinweisen der Elternschaft der Berkersheimer Schule, führte der Magistrat (laut Amt 36.32.2) mutmaßlich am 24.07.2023 eine erneute Verkehrszählung durch. In einer Stunde sollen hierbei 251 Fahrzeuge und 61 Fußgänger gezählt worden sein. Dies ergab scheinbar, dass die erforderlichen Voraussetzungen nunmehr als erfüllt erkannt wurden und demzufolge eine Verfügung zum Errichten des geforderten Fußgängerüberweges erteilt wurde. Nachfragen der Elternschaft beim Magistrat (Amt 66.62) im Frühjahr 2024 ergaben, dass von einer entsprechenden Verfügung nichts bekannt sei. Nachdem der vorgenannte Fußgängerüberweg Ende Januar 2025 immer noch nicht vorhanden ist bzw. vorbereitende Maßnahmen erkennbar sind, wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: 1. Wurde im Sommer 2023 eine erneute Verkehrszählung durchgeführt, welche im Ergebnis zu einer Verfügung führen konnte? 2. Wurde eine entsprechende Verfügung für den Fußgängerüberweg In den Gräben erlassen? 3. Liegt diese gegebenenfalls erlassene Verfügung dem ausführenden Amt mittlerweile vor? 4. Wann wird der Fußgängerüberweg vor Ort nutzbar errichtet sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985 Antrag vom 10.11.2025, OF 1167/10 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7760 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden
    VOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1118 entstanden aus Vorlage: OF 1148/6 vom 21.01.2025 Betreff: Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden Von der Jahrhunderthalle kommend befindet sich kurz vor der Stadtteileinfahrt Zeilsheim, wenige hundert Meter vor dem Kellerskopfweg ein verwahrlostes Grundstück. Laut Presseartikel vom 11. Januar 2025 ist dem Magistrat bereits seit Längerem bekannt, dass an dieser Stelle Müll herumliegt und das Grundstück einen extrem unansehnlichen Eindruck macht. Es sei jedoch nicht möglich, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Was spricht dagegen, das Grundstück im Rahmen einer Ersatzvornahme räumen zu lassen, bzw. welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine solche Ersatzvornahme durchgeführt werden kann? 2. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Zustand auf dem Grundstück zeitnah zu verbessern? Begründung: Es ist bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Es wäre jedoch dringend geboten, trotzdem eine Möglichkeit zu finden, die Situation auf dem Grundstück deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 850 Aktenzeichen: 79-0

  • Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts
    VOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1119 entstanden aus Vorlage: OF 1152/6 vom 23.01.2025 Betreff: Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach dem Finanzamt wird nun auch das Amtsgericht aus Höchst abgezogen. Wie verträgt sich das mit einem Bemühen, auch die westlichen Stadtteile als Standorte von wichtigen Anlaufstellen der Bürger zu berücksichtigen? 2. Wie sollen die Gebäude künftig genutzt werden? Begründung: Höchst wurde schon bei der Eingemeindung in die Stadt Frankfurt "mindestens die gleiche Entwicklung" versprochen, "die es bei Erhaltung seiner Selbstständigkeit hätte nehmen können". Der Abzug von wichtigen Institutionen widerspricht dem. Hinzu kommt, dass leer stehende Amtsgebäude die Attraktivität eines Stadtteils schmälern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 802 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1917 Antrag vom 19.04.2026, OF 2/6 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 25 Aktenzeichen: 10-5

  • Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?
    VOB 6
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1120 entstanden aus Vorlage: OF 1154/6 vom 25.01.2025 Betreff: Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts? Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll. Zur angedachten Sanierung des im Jahre 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen durch Herantreten an die Hessische Landesverwaltung zu klären: 1. Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne? 2. Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es dazu bereits Pläne? 3. Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1129 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: Zusammensetzung „Industrieschnee“
    VOB 7
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1121 entstanden aus Vorlage: OF 1161/6 vom 26.01.2025 Betreff: Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee" Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was über die Zusammensetzung des "Industrieschnees" in den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach bekannt ist und wann die letzten Messungen erfolgten. Begründung: In den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach kommt es immer wieder zu einem Phänomen, das als "Industrieschnee" bekannt ist. Dieses künstlich erzeugte Schneephänomen entsteht durch die Emissionen aus Industrieanlagen, die sich bei bestimmten Wetterlagen abkühlen und zu Kondensationsprozessen führen. Das Auftreten von Industrieschnee hat bei vielen Bewohner:innen im Frankfurter Westen Besorgnis ausgelöst, insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. Um Klarheit über mögliche Risiken zu schaffen, erscheint eine Untersuchung der Auswirkungen der Emissionen als sehr sinnvoll. Der Ortsbeirat bittet daher um eine umfassende Prüfung und Berichterstattung durch den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 636 Aktenzeichen: 79-3

  • Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand?
    VOB 4
    11.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 entstanden aus Vorlage: OF 1162/6 vom 18.01.2025 Betreff: Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand? Vorgang: NR 1126/20 CDU/SPD/GRÜNE; OM 2584/22 OBR 6; V 888/24 OBR 6; ST 1339/24 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zu berichten, - ob das Zuteilungsverfahren, wie in der Stellungnahme ST 1339 angekündigt, mittlerweile stattgefunden hat und wie der aktuelle Stand ist; - an welchen Orten in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 die Carsharing-Stellplätze eingerichtet werden; - wann mit der Kennzeichnung (Markierung und Beschilderung) der Stellplätze, bzw. welcher Stellplätze, begonnen wird und wie der zeitliche Ablauf ist. Begründung: Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1339, mitgeteilt wurde, sollte das Zuteilungsverfahren im dritten Quartal 2024 stattfinden. Der Parkdruck in den Siedlungen steigt. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zum eigenen Auto und muss endlich kommen. Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Antrag NR 1126 "Carsharing-Modellregion im Westen" vom Februar 2020 und der Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584, mit Vorschlägen zu Stellplätzen ist viel Zeit vergangen. Im Ausschuss für Mobilität und Smart-City am 19. Februar 2024 wurde das geplante Vorgehen vorgestellt: Je Zuteilungsbereich gibt es 70 Stellplätze an 35 Stationen. Das bedeutet für den Zustellungsbereich der Ortsbezirke 2, 6 und 7 mit zusammen 17 Stadtteilen je Stadtteil ca. zwei Stationen mit je zwei Fahrzeugen. Es muss jetzt endlich zügig umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1125 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1139 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61-1

  • Umsetzung von KAV-Vorschlägen beim Frankfurt Immigration Office
    KA
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 10.02.2025, KA 51 Betreff: Umsetzung von KAV-Vorschlägen beim Frankfurt Immigration Office Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 36. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche der seit 2017 von der KAV gestellten Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit des Frankfurt Immigration Office wurden bereits umgesetzt? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt fand die Umsetzung statt und wie lange hat die Umsetzung des jeweiligen Vorschlags gedauert? 2. Welche Vorschläge wurden bislang nicht umgesetzt und aus welchen Gründen? Begründung: Seit 2017 hat die KAV eine Vielzahl von Anträgen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Arbeitsbedingungen des Frankfurt Immigration Office gestellt (von K 43/2017 bis K 179/2024). Diese Vorschläge umfassen unter anderem: · Die Bereitstellung einer mehrsprachigen Internetseite, um den Zugang zu Informationen für alle Interessenten zu erleichtern. · Die Umbenennung der Behörde um die internationale Orientierung und die moderne Ausrichtung zu verdeutlichen. · Die Verbesserung der Bezahlung und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, um die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft zu erhöhen. · Die Rekrutierung zusätzlicher Fachkräfte, um die Bearbeitung von Anträgen effizienter zu gestalten und Wartezeiten zu reduzieren. · Die Förderung der Digitalisierung, um bürokratische Prozesse zu vereinfachen und den Service für die Vorsprechenden zu verbessern. Diese und viele weitere Vorschläge zielen darauf ab, sowohl die Situation der Vorsprechenden als auch die der Beschäftigten in der Behörde nachhaltig zu verbessern. Es ist uns ein Anliegen, transparent zu erfahren, welche Vorschläge in den letzten Jahren tatsächlich umgesetzt wurden und aus welchen Gründen einzelne Vorschläge bisher nicht realisiert werden konnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 744

  • Führungskräfte mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung
    KA
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 10.02.2025, KA 52 Betreff: Führungskräfte mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 36. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: In den letzten Jahren hat die KAV wiederholt Anfragen an den Magistrat und Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet, mit dem Ziel, den Anteil von Führungskräften mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung zu erhöhen. Was hat der Magistrat in dieser Wahlperiode unternommen, um den Anteil von Führungskräften mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung zu erhöhen? Begründung: Der in der Anfrage genannte Anteil war in den letzten Jahren ausgesprochen gering. Im Bericht B 107/2015 heißt es: "Bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main sind 262 Mitarbeiter/innen mit den Funktionen Amts-/Betriebsleitung und Abteilungsleitung betraut. Davon sind 102 (39%) weiblich. 12 Mitarbeiter/innen (5%) haben einen "Migrationshintergrund" (davon fünf weiblich)." In einer Stellungnahme auf die KAV-Anfrage KA 80 aus 2020 heißt es: "Zum Stand 31.12.2019 sind bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main 290 Mitarbeiter/-innen mit den Funktionen Amts-/Betriebsleitung und Abteilungsleitung betraut. Davon sind 125 (43 %) weiblich. 9 Mitarbeiter/innen (3%) haben einen Migrationshintergrund (davon sechs weiblich), d.h. sind im Ausland geboren oder verfügen über eine andere Nationalität." Von 2015 bis 2020 hat der Anteil demnach sogar von 12 Bediensteten (5 %) auf 9 Bediensteten (3 %) abgenommen. Es ist Zeit für eine erneute Bestandsaufnahme. Dazu möchten wir zunächst wissen, welche Maßnahmen insgesamt ergriffen wurden, um dem Trend entgegenzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 787

  • Räume für migrantische Vereine
    KA
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 10.02.2025, KA 53 Betreff: Räume für migrantische Vereine Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 36. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: In der Stellungnahme ST 846/2024 beschreibt der Magistrat die Möglichkeiten, wie Vereine in Frankfurt am Main Räume anmieten können. Wir fragen den Magistrat: 1. Welche weiteren Optionen haben migrantische Vereine, einen Raum zu mieten? 2. Gibt es weitere Akteure, die Räume an migrantische Vereine vermieten? 3. Sind die Räume auch an Sonntagen verfügbar? Da der Sonntag einer der wenigen Tage ist, an dem viele migrantische Vereine ihre Aktivitäten durchführen können, ist die Frage der Verfügbarkeit an diesem Tag besonders wichtig. Begründung: Die Stellungnahme ST 846/2024 ist sehr kurz gefasst und lässt wichtige Fragen offen. Zudem beschreibt die Stellungnahme eine zusätzliche Hürde für migrantische Vereine: Sie müssen Überlassungsanträge stellen, deren Ausgang ungewiss ist. Zudem müssen sie die Räume zunächst aus eigenen Mitteln bezahlen und anschließend eine Förderung beantragen - ebenfalls mit ungewissem Ausgang. Dies stellt für viele Vereine, insbesondere solche mit geringen oder keinen finanziellen Mitteln, eine unüberwindbare Barriere dar. Unsere Anfrage bezieht sich daher auch auf kostenlose Räume für migrantische Vereine. Es ist dringend erforderlich, migrantische Vereine umfassend zu beraten und sie über weitere kostenlose Raumangebote zu informieren, die für sie zugänglich sind. Eine klare und verlässliche Lösung ist notwendig, um die Arbeit der Vereine zu unterstützen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1751

  • Anfrage zu den Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    KA
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 10.02.2025, KA 54 Betreff: Anfrage zu den Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 36. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Fremdsprachenkenntnisse liegen bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor? 2. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um dieses wichtige interkulturelle Merkmal zu ermitteln? 3. Hält die Stadt es für wichtig, über die Fremdsprachenkenntnisse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Bescheid zu wissen? Wenn ja, aus welchen Gründen? 4. Warum sollte eine anonymisierte Umfrage, die nur der städtischen Belegschaft zugänglich wäre, nicht zu verwertbaren Ergebnissen hinsichtlich der Verteilung und des Umfangs der Sprachkenntnisse führen? 5. Wäre es nicht so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an einer anonymen Umfrage teilnehmen, auch bereit wären, ihr Fachwissen zur Verfügung zu stellen, um den interkulturellen Austausch und die Kommunikationsfähigkeit innerhalb der Stadtverwaltung zu verbessern? Begründung: Fremdsprachenkenntnisse sind ein wichtiges interkulturelles Merkmal, das zur Verbesserung der Kommunikation und des Serviceangebots in einer vielfältigen Stadt wie Frankfurt beiträgt. Diese Kenntnisse könnten sowohl die Effizienz der städtischen Verwaltung als auch die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger fördern, insbesondere wenn es um die Betreuung von Menschen aus verschiedenen sprachlichen und kulturellen Hintergründen geht. Die Frage nach der Erhebung und Dokumentation von Fremdsprachenkenntnissen unter den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist von hoher Relevanz, um den interkulturellen Austausch und die Qualität der Dienstleistungen weiter zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 708

  • Anfrage zum Gastarbeiterdenkmal in Frankfurt
    KA
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 10.02.2025, KA 55 Betreff: Anfrage zum Gastarbeiterdenkmal in Frankfurt Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 36. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche deutschen Städte haben bereits ein Gastarbeiterdenkmal errichtet? 2.Wie wichtig ist das Thema der Anerkennung der Gastarbeitergeneration für die Stadt Frankfurt? 3.Wann sollen die Bauarbeiten am Hauptbahnhof abgeschlossen sein, und inwieweit könnte ein Gastarbeiterdenkmal in den Kontext dieser Bauarbeiten integriert werden? 4.Wie viele Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter wird es voraussichtlich noch erleben, dass das Gastarbeiterdenkmal in Frankfurt errichtet wird, und welche Schätzungen gibt es hierzu? 5.Welche Maßnahmen wurden bisher in Frankfurt ergriffen, um den Beitrag der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter sowie ihrer Nachkommen zu würdigen? Begründung: Die Stadt Dortmund plant die Errichtung eines Gastarbeiterdenkmals, um die Leistungen der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter sowie ihrer Nachkommen anzuerkennen. Wir schließen uns dieser Forderung an und appellieren an die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt, sich ebenfalls für die Beschleunigung der Errichtung eines Gastarbeiterdenkmals in Frankfurt einzusetzen. Frankfurt war und ist ein bedeutendes Ziel der Einwanderung, insbesondere seit den 1950er Jahren, als Menschen aus Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei und anderen Ländern nach Frankfurt kamen, um hier zu arbeiten und zu leben. Mit ihrer Arbeitskraft und ihrem Engagement haben sie maßgeblich zum Wiederaufbau und Wirtschaftswunder Deutschlands beigetragen und die Kultur sowie das Leben in Frankfurt nachhaltig geprägt. Ein Denkmal als Zeichen der Anerkennung und Erinnerung an diese Generation von Einwanderern wäre ein angemessenes Zeichen der Wertschätzung. Es würde nicht nur die Bedeutung der Migration für die Entwicklung Frankfurts verdeutlichen, sondern auch zu einem toleranten und weltoffenen Stadtklima beitragen. Eine temporäre Installation während der Bauarbeiten am Hauptbahnhof, die später umgesetzt werden könnte, stellt eine passende und umsetzbare Alternative dar. Wir erhoffen uns durch diese Anfrage eine Einschätzung, wie Frankfurt diese wichtige Thematik angehen möchte und welche Schritte bereits unternommen wurden, um den Beitrag der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter gebührend zu würdigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 867

  • Mobile Ausländerbehörde - Beratung und Unterstützung in Unterkünften für Geflüchtete
    K
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 10.02.2025, K 151 Betreff: Mobile Ausländerbehörde - Beratung und Unterstützung in Unterkünften für Geflüchtete Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 36. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ausländerbehörde in Unterkünften für Geflüchtete regelmäßig Beratungs- und Informationstermine anbieten kann. Ziel ist es, die Kommunikation sowie den Zeitaufwand für die Betroffenen wesentlich zu verbessern. Dieses Modell könnte lange Wartezeiten erheblich reduzieren und Missverständnisse direkt vor Ort klären. Eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis ist essenziell, da sie die Grundlage für einen gültigen Arbeitsvertrag darstellt. Läuft der Aufenthaltstitel ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die betroffene Person zu entlassen, was für alle Beteiligten schwerwiegende Folgen hat. Begründung: Die Ausländerbehörde steht regelmäßig im Fokus der Medien, insbesondere seit der Pandemie. Doch trotz des erhöhten Bedarfs hat sich die Situation nicht verbessert. Zum Vergleich: Das Bürgeramt bietet beispielsweise zweimal wöchentlich offene Sprechstunden ohne Terminvereinbarung an. Eine solche Regelung fehlt bei der Ausländerbehörde vollständig. Geflüchtete stehen vor enormen Herausforderungen: Es gibt keine offenen Sprechstunden. Online-Terminvergaben sind oft nicht möglich, und vor Ort werden sie häufig von Sicherheitskräften abgewiesen. Schriftlich vereinbarte Termine scheitern beispielsweise an nicht funktionierenden QR-Codes, wodurch Betroffene nach monatelanger Wartezeit erneut einen Termin beantragen müssen. Es gibt weder eine telefonische Hotline noch klare Ansprechpartner. Das Ergebnis: Die Betroffenen können ihre Aufenthaltsgenehmigung oft nicht rechtzeitig verlängern, obwohl sie sich rechtzeitig darum bemühen. Dies führt zu gravierenden Konsequenzen wie Jobverlust, Verlust der Wohnung und weiteren aufenthaltsrechtlichen Problemen. Eine mobile Ausländerbehörde mit Beratungsangeboten in den Unterkünften könnte die Bearbeitungszeit verkürzen und den Betroffenen den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen erheblich erleichtern. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage K 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Beratung) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage K 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: Die Beratung der Vorlage K 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage K 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); Linke, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage K 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Beratung der Vorlage K 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); Linke, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 151 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 02.06.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 151 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) IBF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage K 151 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 5992, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6144, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6275, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 80-1

  • Arbeit statt Abschiebung: Chancen für Geflüchtete
    K
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 10.02.2025, K 152 Betreff: Arbeit statt Abschiebung: Chancen für Geflüchtete Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 36. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.02.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Pilotprojekt analog zu den Städten Wiesbaden und Köln durchzuführen, das darauf abzielt, Geflüchtete in Arbeit zu bringen. Die Stadt Köln hat dadurch in den Jahren 2018 bis 2023 rund 6 Millionen Euro gespart. Begründung: Die Stadt Köln hat im Jahr 2018 ein Projekt gestartet, Flüchtlinge durch Beratung, Jobvermittlung und Hilfen beim Behördenverkehr gezielt in Arbeit zu vermitteln. Dadurch konnten pro Person im Jahr rund 9000 Euro eingespart werden und man hat das Projekt mittlerweile in ein unbefristetes Projekt umgewandelt. Die Stadt Wiesbaden startet nun ein ähnliches Pilotprojekt, dass zunächst etwa 200.000 Euro kosten wird. Die Stadt verspricht sich dadurch Einsparungen in ähnlicher Höhe wie in Köln. In der Stadt Köln umfasst das Projekt u.a.: • Beratung (u.a. aufenthaltsrechtliche Fragen, Arbeitsmarktzugang) • Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Schule • Vermittlung in Qualifizierungskurse (sprachlich, beruflich) • Vermittlung in die "IQ-Anerkennungsberatung" zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse • Vermittlung in Praktika und Arbeitserprobungen In Wiesbaden klären die Mitarbeiter auch mit verschiedenen Behörden die rechtlichen Möglichkeiten, damit die Flüchtlinge überhaupt arbeiten dürfen. Denn im Regelfall wird das dauerhafte Aufenthaltsrecht dann erteilt, wenn die Menschen selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 1135 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 1135 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage K 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 1135 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5993, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 51

  • Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main
    NR
    10.02.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2025, NR 1175 Betreff: Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Implementierung eines Jugendparlaments einen genauen Zeitplan und ein Konzept vorzulegen. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss erachtet die Implementierung eines Jugendparlaments als strukturell notwendig, um der Stimme junger Menschen in politischen Entscheidungsprozessen ein stärkeres Gewicht zu verleihen. Nach §12 der Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche das Recht auf Anhörung in allen sie betreffenden Angelegenheiten, was durch ein Jugendparlament auf lokaler Ebene konkret umgesetzt werden kann. Kinder und Jugendliche haben gar kein oder kein vollumfängliches Wahlrecht, gleichzeitig sind sie von politischen Entscheidungen und von multiplen Krisenlagen besonders, betroffen. Junge Menschen sind, insbesondere mit Blick auf die demografischen Veränderungen also in einer alternden Gesellschaft, als Bevölkerungsgruppe strukturell benachteiligt. Aktuelle Studien belegen zudem, dass das Interesse der Jugendlichen an politischer Partizipation und Mitgestaltung zunimmt, und sie sich gleichzeitig mit ihren Positionierungen nicht ausreichend gehört fühlen. Ein kommunales Jugendparlament stärkt die demokratische Kultur und damit die Gesellschaft insgesamt. Mit Blick auf die bundesweiten Wahlergebnisse und wachsende antidemokratische Strömungen ist die Implementierung eines Jugendparlaments genau jetzt ein wichtiges Signal. In Frankfurt hat bereits ein umfangreicher Prozess stattgefunden, in dem auch junge Menschen, im Rahmen der Projektgruppe jugendmachtfrankfurt, sich engagiert eingebracht und Vorschläge zur Implementierung eines Jugendparlaments, erarbeitet haben. Über einen Etatantrag werden Gelder für ein Jugendparlament bereits vorgehalten. Der Jugendhilfeausschuss bittet daher, um genaue Informationen zu den konkreten Plänen des Magistrats und einen Zeitplan für die Umsetzung und Implementierung. Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 303 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 452 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage NR 1175 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung der Delegation); AfD (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1175 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 1175 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6251, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 00-34-29

  • Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen
    OAOB 11
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1042 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt
    OAOB 11
    10.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-11

  • Goldstein: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
    OFOB 6
    10.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2025, OF 1164/6 Betreff: Goldstein: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle Waldfriedhof-Goldstein von dem Weg "Am Försterpfad" zu schaffen. Begründung: Die Rampe von dem Weg "Am Försterpfad" zur Haltestelle Waldfriedhof-Goldstein hat eine Steigung von 8-8,5%. Barrierefrei ist die Rampe aber nur, wenn Sie eine Steigung von 6% aufweist(DIN 18040-3). Dem Antrag des Ortsbeirates 6 vom 16.08.2019 (OF 1106/6) ist nicht abgeholfen worden mit Hinweis, dass die Haltestelle Waldfriedhof selbst barrierefrei zugänglich sei. Das ist zwar zutreffend, berücksichtigt aber nicht, dass der Zugang "Am Försterpfad" der Bevölkerung auch als Zugang zum Waldfriedhof dient. Da es sich hierbei vornehmlich um betagte und daher häufig altersgemäß bewegungseinschränkte Personen handelt, wird der 200 Meter längere Zugang über "Zum Eiskeller" und Unterschweinstiegschneise nicht genutzt. Aus der Bevölkerung ist der nach wie vor bestehende Wunsch an die Antragstellenden herangetragen worden, dafür zu sorgen, den antragsgegenständlichen Zugang barrierefrei auszugestalten. Es wird berichtet, dass Passant*innen mit Gehwagen oder Rollstuhl die Steigung nicht bewältigen können, was durch die Vorgaben der DIN 18040-3 bestätigt wird. Anlage Bild Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6617 2025 Die Vorlage OF 1164/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Goldstein: Regenmulde am Parkplatz Waldfriedhof
    OFOB 2
    10.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2025, OF 1165/6 Betreff: Goldstein: Regenmulde am Parkplatz Waldfriedhof "Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, nehmen sie Entenfutter mit!" So wird es von einer Anwohnerin in Goldstein-Süd geschildert, um den Zustand des Parkplatzes vor dem Waldfriedhof in Goldstein zu beschreiben. Eine Besichtigung vor Ort bestätigt, dass dort eine riesige Mulde ist, die sich mit Regelwasser füllt, sodass sich eine mehrere 100qm großer Teich bildet, der auch aus dem Weltall zu sehen ist. Quelle: Google Earth vom 09.02.2025 Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Parkplatz vor dem Waldfriedhof Goldstein mit Schotter so aufzufüllen, dass sich dort nicht nach Regelfällen ein Teich bildet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6618 2025 Die Vorlage OF 1165/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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