Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, detaillierte Informationen zu leer stehenden städtischen Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2 bereitzustellen. Wichtig ist die Erfassung aller relevanten Daten, um Transparenz zu schaffen und die Gründe für den Leerstand zu klären.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Aufgrund des fortlaufenden Einsatzes und gemäß Hinweisen der Elternschaft der Berkersheimer Schule, führte der Magistrat (laut Amt 36.32.2) mutmaßlich am 24.07.2023 eine erneute Verkehrszählung durch. In einer Stunde sollen hierbei 251 Fahrzeuge und 61 Fußgänger gezählt worden sein. Dies ergab scheinbar, dass die erforderlichen Voraussetzungen nunmehr als erfüllt erkannt wurden und demzufolge eine Verfügung zum Errichten des geforderten Fußgängerüberweges erteilt wurde.
Nachfragen der Elternschaft beim Magistrat (Amt 66.62) im Frühjahr 2024 ergaben, dass von einer entsprechenden Verfügung nichts bekannt sei.
Nachdem der vorgenannte Fußgängerüberweg Ende Januar 2025 immer noch nicht vorhanden ist bzw. vorbereitende Maßnahmen erkennbar sind, wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten:
- Wurde im Sommer 2023 eine erneute Verkehrszählung durchgeführt, welche im Ergebnis zu einer Verfügung führen konnte?
- Wurde eine entsprechende Verfügung für den Fußgängerüberweg In den Gräben erlassen?
- Liegt diese gegebenenfalls erlassene Verfügung dem ausführenden Amt mittlerweile vor?
- Wann wird der Fußgängerüberweg vor Ort nutzbar errichtet sein?
Begründung
Es besteht Informationsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2022OFOF 407/10Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Oktober 2022OMOM 2890Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer GrundschuleDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 172Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
- 27. Januar 2025OFOF 979/10Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025Sie sind hierVV 1117Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer SchuleAnfrage
- 23. Juni 2025STST 985Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 10. November 2025OFOF 1167/10Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025OMOM 7760Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer SchuleDirektanregung
- 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 180 WochenSTST 435Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1