Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Stand der Realisierung eines Fußgängerüberwegs vor der Berkersheimer Schule zu überprüfen. Ziel ist es, eine klare Einschätzung über den Zeitrahmen der Abschlussarbeiten zu bekommen, da die notwendige Infrastruktur bislang nicht vorhanden ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
In den Gräben — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Nutzung von Räumlichkeiten der alten Berkersheimer Grundschule in der Berkersheimer Untergasse als Bürgertreff und Familienzentrum für jung und alt04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu In den Gräben per E-MailAnregung
In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985, erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, würde das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut werden. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten würde der Fußgängerüberweg markiert werden.
Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet.
Begründung
Gräben - vor der Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985, erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, würde das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut werden. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten würde der Fußgängerüberweg markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2022OFOF 407/10Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Oktober 2022OMOM 2890Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer GrundschuleDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 172Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
- 27. Januar 2025OFOF 979/10Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025VV 1117Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer SchuleAnfrage
- 23. Juni 2025STST 985Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 10. November 2025OFOF 1167/10Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7760Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer SchuleDirektanregung
- 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 180 WochenSTST 435Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats