Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
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Bisheriger Verlauf
11.10.2022
13.01.2023
11.02.2025
23.06.2025
10.11.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer Grundschule
Details im PARLIS OM_2890_2022Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer Grundschule
Details im PARLIS ST_172_2023Auskunftsersuchen
Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule
Details im PARLIS V_1117_2025Stellungnahme des Magistrats
Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule
Details im PARLIS ST_985_2025Antrag Ortsbeirat
Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
Details im PARLIS OF_1167-10_202511.10.2022
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer Grundschule
Details im PARLIS OM_2890_202213.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherheit vor der Berkersheimer Grundschule
Details im PARLIS ST_172_202311.02.2025
Auskunftsersuchen
Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule
Details im PARLIS V_1117_202523.06.2025
Stellungnahme des Magistrats
Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule
Details im PARLIS ST_985_202510.11.2025
Antrag Ortsbeirat
Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
Details im PARLIS OF_1167-10_2025 Partei: SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.11.2025, OF 1167/10
Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985 erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten wird der FGÜ markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985 Beratung im Ortsbeirat: 10