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- Goldstein: Müllcontainer mit kleiner ÖffnungOFOB 210.02.2025 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2025, OF 1166/6 Betreff: Goldstein: Müllcontainer mit kleiner Öffnung Bei einer Ortsbegehung von der FES wurde seitens der FES vor mehreren Jahren zugesagt, dass in der Siedlung Goldstein-Süd die Müllsammelplätze mit Containern ausgestattet werden, die über einen kleineren Deckel verfügen, der sich mit einem nur geringen Kraftaufwand öffnen lässt. Diese Maßnahme ist nicht umgesetzt, sodass Hausmüllbeutel mitunter neben den Müllcontainern abgestellt werden, wo sie von Raben oder Ratten aufgerissen werden und sich der Inhalt in der Umgebung verteilt. Bewegungseingeschränkte Personen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, können die schweren Deckel der Müllcontainer nicht öffnen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH dafür einzusetzen, dass in der Siedlung Goldstein-Süd solche Müllcontainer aufgestellt werden, die in ihrem Deckel eine kleine und leichte Klappe haben, die sich mit geringem Kraftaufwand öffnen lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6619 2025 Die Vorlage OF 1166/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte RiedbergstraßeOFOB 310.02.2025 · ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2025, OF 584/12 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße, Ecke Alte Riedbergstraße, zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6586 2025 Die Vorlage OF 584/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortsbeiratszuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e. V.OIBOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.02.2025, OIB 375 entstanden aus Vorlage: OF 698/11 vom 06.01.2025 Betreff: Ortsbeiratszuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e. V. Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die Erstellung der Festschrift zum 150-jährigen Jubiläum des TV Seckbach 1875 e. V. mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.000 Euro . Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Zur Unterstützung der Vereinstätigkeit des TV Seckbach 1875 e. V. gewährt der Ortsbeirat einen Zuschuss zu den Druckkosten. Für den Druck der Festschrift müssen voraussichtlich 2.850 Euro brutto veranschlagt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1196
OIBOB 11Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Bewerbung für das Landesprogramm „Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt“ für AltSeckbachOIBOB 210.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.02.2025, OIB 376 entstanden aus Vorlage: OF 699/11 vom 26.01.2025 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt" für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat unterstützt die Bewerbung "Bring wieder Leben in die Stadt - 7 Impulse für Seckbachs Mitte!" im Rahmen des Landesprogrammes "Ab in die Mitte - bring wieder Leben in die Stadt" und bezuschusst im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, diese mit zehn Prozent der Gesamtkosten, maximal 1.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie im Werkstattgespräch mit dem Ortsbeirat am 21.01 2025 vorgestellt, möchte das Forum Lebendiges Seckbach auch im Jahr 2025 aktiv die alte Stadtteilmitte Alt-Seckbach mit Aktionen wie "Öffnet das Rathaus", "Hofkultur - Musik öffnet die Hoftore", "Stärkt die Mitte - kauft nebenan", "Mitte macht Markt" und "Kreative Lösungen für die Bauphase" beleben. Details und eine Kostenaufstellung hat das Forum in der Ortsbeiratssitzung vorgestellt. Im Jahr 2024 wurde ein Preis in Höhe von 7.500 Euro (beantragt waren 12.000 Euro) vergeben und der Ortsbeirat hat dementsprechend das Forum mit 750 Euro gefördert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandelnOMOB 610.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Antrag vom 10.11.2025, OF 799/11 Anregung vom 24.11.2025, OA 581 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher StraßeOMOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 682/11 vom 25.01.2025 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, - die drei neu aufgestellten Schilder "Vorfahrt gewähren", Verkehrszeichen (VZ ) 205, an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4 bis 20 (Tempo-30-Zone) wieder zu entfernen; - die immer noch fehlenden Parkwinkel an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4 bis 20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative aus Fechenheim-Nord forderten seit 2017, die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße im Abschnitt nach der Hausnummer 4 bis zur Hausnummer 20 zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Markierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo-30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich immer rechts vor links. Tempo-30-Zonen wurden erst in den Siebzigerjahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt schon seit 1960 rechts vor links. Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo-30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden (erforderlich ist dafür z. B. eine Grundnetz-Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). Im Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschwellen) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt- und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort und zwischen den Häusern noch drei weitere Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo-30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, an dieser Stelle vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch des Ortsbeirats am Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in diesem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig rechts vor links. Dies ist erst erneut durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, die Autos mittels Rechts-vor-links-Regelung zu entschleunigen, weil der Verkehr damals noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubte. Tempo-30-Zonen gab es damals noch nicht. Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine Rechts-vor-links-Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. Es ist nicht nur ein allgemeines Wohngebiet (WA), sondern an dieser Stelle sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen, in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das zuständige Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativen Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere Schilder nebst Masten: - drei Mal VZ 267 "Verbot der Einfahrt", weil es eine Einbahnstraße ist; - drei Mal Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei"; - drei Mal VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"; - drei Mal VZ 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend"; - drei Mal VZ 301 "Vorfahrt"; - drei Mal Zusatzzeichen 1000-32 "Kreuzender Radverkehr von links und rechts". Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und weitere unnötige Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt in die Thematik involviert und hat den Bürgern direkt geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine ausreichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift, an dieser Stelle eine "Hauptstraße" in der Tempo-30-Zone anzulegen. Der Wille der Bürger sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.2025 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1836 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fuß- und Radweg TeufelsbruchOMOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 entstanden aus Vorlage: OF 683/11 vom 14.01.2025 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco-Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, sodass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275, freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Baufeldes (...) zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“OMOB 610.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 entstanden aus Vorlage: OF 685/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Magistrat wird gebeten, die Trassenführung zu dem geplanten Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson-Gelände, welche über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die Stellungnahme ST 2 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685 Aktenzeichen: 60-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im RiederwaldOMOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6465 entstanden aus Vorlage: OF 686/11 vom 23.01.2025 Betreff: Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Kirschenallee im Riederwald im Bereich des Sportparks Riederwaldwiese als Allee wiederherzustellen. Dafür sollen entlang der Kirschenallee wieder Bäume gepflanzt werden, die dann mit den noch bestehenden Bäumen wieder eine Allee bilden. Begründung: Der Wald im Riederwald ist leider in keinem guten Zustand. Immer mehr Bäume sterben ab oder mussten wegen Schädigungen in den letzten Jahren gefällt werden. Darunter hat auch die einseitige Baumallee in der Kirschenallee entlang der Sportplätze gelitten. Weitere Bäume der Allee fielen den Umbauarbeiten bei den Sportplätzen zum Opfer. Momentan sind nur noch drei alte Bäume von der ehemaligen Allee übrig geblieben. Vor dem Umbau der Sportplätze waren die Bäume sehr nah an den Spielfeldern und störten deshalb. Dies ist nach dem Umbau jedoch nicht mehr gegeben, denn die Abstände zum Weg sind nun deutlich größer geworden und eröffnen deshalb die Möglichkeit für die neue Bepflanzung, die einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Waldes leisten soll. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 750 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der WegeführungOMOB 610.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG RiederwaldOMOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6467 entstanden aus Vorlage: OF 691/11 vom 23.01.2025 Betreff: Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Aufforstung der o. g. Fläche vorzunehmen, die durch den Abriss der ehemaligen Umkleide der SG Riederwald frei geworden ist. Begründung: Beim schlechten Zustand des Waldes ist es wichtig, dass selbst kleine, freie Flächen wieder dem Wald zurückgegeben werden. Wenn die Fläche nicht wieder bepflanzt wird, besteht außerdem die Gefahr, dass sie anderweitig genutzt wird und ihren ökologischen Nutzen verliert. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 711 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am ErlenbruchOMOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468 entstanden aus Vorlage: OF 692/11 vom 14.01.2025 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, bei den Platanen in der Straße Am Erlenbruch vor den Häusern mit den Hausnummern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH des Bundes (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehenden Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringenOMOB 1010.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6469 entstanden aus Vorlage: OF 693/11 vom 17.12.2024 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlene Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsgebäuden usw., aber auch an Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 817 Aktenzeichen: 79-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen InternetseiteOMOB 1010.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6470 entstanden aus Vorlage: OF 697/11 vom 23.01.2025 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Magistrat wird gebeten, die Biografie und den Standort der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans und Johanna Tesch auf der Seite der Stadt Frankfurt (https://frankfurt.de/de-de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtg eschichte/stolpersteine/stolpersteine-in-fechenheim) zu ergänzen. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Stadt mit den Eigentümern des Cassella-Chemieparks Frankfurt eine Vereinbarung treffen könnte, dass sichergestellt ist, dass die Stolpersteine am Jahrestag der Auschwitz-Befreiung durch einen sogenannten Putzpaten gereinigt werden können. Begründung: Arthur von Weinberg trat 1881 als Teilhaber und Technischer Leiter in die Farbwerke Cassella in Fechenheim ein, die damals von seinem Onkel Leo Gans geführt wurden. Gemeinsam mit seinem Bruder Carl machte er das Unternehmen Cassella um 1900 zum weltgrößten Hersteller synthetischer Farbstoffe. 1907 übernahmen Arthur und Carl die Gesamtleitung der Cassella-Farbwerke. Alle drei Männer fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. Im Jahr 2023 wurden auf dem Cassella-Gelände drei Stolpersteine zum Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Brüder von Weinberg sowie ihren Onkel Leo Gans verlegt. Bis heute fehlen leider auf der städtischen Seite der Stadt Frankfurt noch die ausführlichen Biografien dazu sowie die Abbildung des genauen Standorts. Zudem ist der Bereich auf dem Firmengelände aktuell leider nicht für Bürger frei zugänglich, sodass die Stolpersteine nicht gereinigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 829 Aktenzeichen: 41
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellenOMOB 1010.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 700/11 vom 30.01.2025 Betreff: Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen Vorgang: B 5/25 Der Magistrat wird gebeten, die o. g. in Abstimmung befindlichen Leitlinien so schnell wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorzustellen und Hinweise des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist in besonders hohem Ausmaß von den städtebaulichen Umständen, den Emissionen und anderen Umweltauswirkungen von Rechenzentren betroffen. Der Ortsbeirat hat daher das dringende Anliegen, an der Formulierung der Leitlinien mitzuwirken. Nachrichtlich ein Auszug aus dem o. g. Bericht B 5: "Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 (§ 1838) eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren. In diesem Zuge wurde der Magistrat damit beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und deren nachhaltigen, ressourcensparenden Bewirtschaftung zu entwickeln. Mit den Leitlinien werden Forderungen und Empfehlungen formuliert, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien weitere Kriterien zum nachhaltigen Handeln bei Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren. Die Leitlinien wurden mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert und befinden sich im städtischen Abstimmungsprozess." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Direkte Verbindung zwischen FechenheimNord und FechenheimSüd per Fahrrad und zu FußVOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.02.2025, V 1113 entstanden aus Vorlage: OF 684/11 vom 22.01.2025 Betreff: Direkte Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fahrrad und zu Fuß Vorgang: V 673/23 OBR 11; ST 2096/23 Die Cassella-Brücke, eine wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, ist seit 2019 gesperrt und wurde im Jahr 2022 komplett abgerissen. Die Wiederherstellung der Verbindung durch eine Brücke oder ebenerdig wurde den Menschen im Stadtteil Fechenheim beiderseits der Hanauer Landstraße zugesichert. Im September 2024 wurde das Cassella-Gelände an die Lugman Group verkauft. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2096, gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat zwischenzeitlich Kontakt zum neuen Besitzer des Cassella-Geländes, der Lugman Group, aufgenommen? 2. Welchen Weg verfolgt die Stadt Frankfurt nun? Wird versucht, eine ebenerdige Verbindung der Stadtteile Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd auf der ehemaligen Trasse der Cassellastraße für Fuß- und Radverkehr zu etablieren, oder bleibt es beim Neubau einer Brücke? 3. Wurde diese Frage bereits mit dem neuen Besitzer des Geländes und der Cassella-Geschäftsleitung erörtert? 4. Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse dieser Gespräche aus? 5. Wann ist mit einer neuen Verbindung der beiden Stadtteile Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fuß und Rad zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 673 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2096 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1157 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt?VOB 410.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.02.2025, V 1114 entstanden aus Vorlage: OF 689/11 vom 23.01.2025 Betreff: Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt? Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, - wann mit der Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharinganbieter zu rechnen ist; - wie der Aufbau der Ladeinfrastruktur für die geforderte Fünf-Prozent-Elektrifizierung der Carsharingflotte umgesetzt werden soll; - wie hoch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Ausbau der elektrischen Infrastruktur ist. Begründung: Die Stadt Frankfurt möchte zur Steuerung der Carsharingstationen sogenannte Stadtteil-Bundles ausschreiben. Diese Bundles bestehen aus attraktiven und weniger attraktiven Stadtteilen, um eine gleichmäßige Ansiedlung und Mobilität über alle Stadteile von Frankfurt zu gewährleisten. Insbesondere in den östlichen Stadtteilen wie beispielsweise Fechenheim besteht aufgrund der schlechten Anbindung an den ÖPVN akuter Bedarf. Die Ausschreibung ist laut Aussage eines Carsharinganbieters jedoch immer noch nicht erfolgt. Dadurch stockt der aktuelle Ausbau weiterer Stadtteile, da die Anbieter nicht wissen, welche Stadtteile sie später mit der Ausschreibung erhalten werden. Zudem wünscht die Stadt Frankfurt eine Elektrifizierung der Carsharingflotte von fünf Prozent, was zu begrüßen ist. Die dafür notwendige Infrastruktur soll laut Anbieter jedoch von diesen selbst aufgebaut und finanziert werden. Dies stellt die Branche, insbesondere nachhaltige Unternehmen, vor große finanzielle Herausforderungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 998 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-3
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der PestalozzischuleVOB 1110.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.02.2025, V 1115 entstanden aus Vorlage: OF 694/11 vom 14.01.2025 Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule Vorgang: OM 1971/22 OBR 11; ST 2232/22; OM 2881/22 OBR 11; ST 579/23; OA 333/23 OBR 11 Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie der derzeitige Sachstand zum Bau einer bauzeitlichen Lärmschutzwand vor dem westlichen Teil der Front der Pestalozzischule ist. Insbesondere wird der Magistrat um Mitteilung darüber gebeten, wie die Ergebnisse der vor zwei Jahren angekündigten Gespräche mit der Autobahn GmbH des Bundes sind. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 579, hat der Magistrat Gespräche mit der Autobahn GmbH in dieser Sache angekündigt: "Der Magistrat bedauert die entstandenen Missverständnisse. Tatsächlich fanden sowohl zum Ende 2021 als auch im Frühjahr 2022 wiederholt Gesprächstermine statt, bei denen die Vertreter der Autobahn GmbH großes Verständnis für den Bedarf an Lärmschutz für die Außengelände - auch außerhalb der nur skizzierten Eintragungen im Planfeststellungsbeschluss hinaus - zeigten und Lösungsvorschläge machten und prüften. Inaugenscheinnahmen sowie Prüfungstermine vor Ort unterstrichen den Eindruck, hier auf einem ‚guten Weg' zu sein. Diese Einschätzung veranlasste die Stellungnahme des Magistrats (ST 2232/22) in Unkenntnis von der erwähnten Informationsveranstaltung sowie vom Ausscheiden des früheren Niederlassungsleiters der Autobahn GmbH, welcher an den zuvor erfolgsversprechenden Gesprächen konstruktiv und kooperativ teilgenommen hatte. Die augenscheinlich abweichende Haltung des neuen Niederlassungsleiters, die sich wohl in entsprechenden Äußerungen anlässlich der Informationsveranstaltung zeigte, muss jetzt erfragt und diskutiert werden. Dafür wird der Magistrat erneut Gespräche mit der Autobahn GmbH aufnehmen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1971 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2232 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2881 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 579 Anregung vom 13.03.2023, OA 333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im RiederwaldVOB 210.02.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.02.2025, V 1116 entstanden aus Vorlage: OF 696/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, 1. welche gewerblich genutzten Räume durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG vermietet werden; 2. wie viele dieser Räumlichkeiten momentan leer stehen; 3. wann das leer stehende Restaurant Am Erlenbruch/Ecke Schäfflestraße wieder vermietet wird und welche Nutzung dafür vorgesehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat als Verantwortlichen für seine städtische Wohnungsgesellschaft. Der Stadtteil Riederwald ist zur großen Mehrheit aufgeteilt zwischen dem Volks-, Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG (VBS) und der städtischen ABG. Deren Politik bei der Vermietung der Räumlichkeiten ist entscheidend für die Entwicklung des Stadtteils. Es besteht die Sorge, dass leer stehende Räumlichkeiten die Entwicklung des Stadtteils behindern. Die Beantwortung oben stehender Fragen soll dazu beitragen, den Sorgen zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 705
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichtenOFOB 1009.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2025, OF 1003/10 Betreff: Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen folgendes umgehend umzusetzen: Vor dem Getränkemarkt auf Höhe der Kreuzung Krälingsweg und Am Dorfgarten ist eine Parkverbotszone einzurichten. Dies kann entweder durch Bodenmarkierungen oder durch die Installation von Pollern geschehen. Die Einrichtung einer Parkverbotszone an dieser Stelle ist aus mehreren Gründen unumgänglich. Zum einen sorgt die aktuelle Parksituation an der Kreuzung häufig für gefährliche Verkehrssituationen und stellt ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere Kinder und ältere Menschen sind durch parkende Fahrzeuge in ihrer Sichtweite eingeschränkt, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Wir bitten den Magistrat, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu prüfen und in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Stellen umzusetzen, damit die Sicherheit der Anwohner und aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Zur Illustration Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6633 2025 Die Vorlage OF 1003/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleOFOB 1009.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2025, OF 1007/10 Betreff: Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese hinter der Liesel-Oestreicher-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine Hundewiese hinter der Liesel-Oestreicher-Schule umzusetzen. Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich, ffm.de" erhielt im September 2024 eine Petition, die eine eingezäunte Hundewiese hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Frankfurter Bogen forderte, die erforderliche Stimmenanzahl. Diese Wiese würde nicht nur das Wohlbefinden unserer vierbeinigen Freunde fördern, sondern auch als sozialer Treffpunkt für Hundebesitzerinnen und -besitzer dienen. Ein sicherer und eingezäunter Bereich würde das geordnete Rennen und Spielen der Hunde ohne Leine ermöglichen und somit zur Lebensqualität der Anwohner beitragen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich positiv über diese Idee geäußert und eine Hundewiese als wichtige Bereicherung für die Gemeinschaft angesehen. Wir bitten den Magistrat, die Umsetzung dieses Anliegens zügig voranzutreiben und die notwendigen Planungen sowie Gespräche mit den verantwortlichen Stellen zu initiieren. Eine Hundewiese würde nicht nur zur Freude der Hunde beitragen, sondern auch den Zusammenhalt in der Nachbarschaft fördern und einen Raum für Austausch und Begegnung schaffen. Wir freuen uns auf eine baldige positive Rückmeldung und ein verbindliches Konzept zur Realisierung dieser wichtigen Einrichtung für den Frankfurter Bogen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6635 2025 Die Vorlage OF 1007/10 wird als Prüfauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und im ersten Satz des Tenors die Ortsangabe "hinter der Liesel-Oestreicher-Schule" durch "in Preungesheim" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerampel an der Otto-Schott-StraßeOFOB 309.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2025, OF 583/12 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Fahrzeuge aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Erstings Family, Brillen& Hörakustik, Reisebüro, etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht hier eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, die sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autos, die in die Tiergarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6585 2025 Die Vorlage OF 583/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Chance nutzen! - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortwicklung durch die Stadt FrankfurtOFOB 309.02.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2025, OF 701/11 Betreff: Chance nutzen! - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortwicklung durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin ungewiss, aufgrund der fehlenden Planungssicherheit. Der Stadt Frankfurt bietet sich hier nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschaft- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen hierfür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land, das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim dort bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 525 2025 Die Vorlage OF 701/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sindlingen: Theater in der Engelsburg fördernOFOB 208.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2025, OF 1163/6 Betreff: Sindlingen: Theater in der Engelsburg fördern Das Theater in der Engelsburg an der Spielstätte Haus Sindlingen möchte sich als wichtiger kultureller Akteur in Frankfurt am Main etablieren und bietet ein vielfältiges Programm, das sowohl lokale Talente als auch etablierte Künstlerinnen und Künstler einbezieht. Sein Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und Teilhabe im Frankfurter Westen zu fördern und ein breites Publikum anzusprechen. Die langfristigen Perspektiven wurden bereits durch die Theatermacher dem Ortsbeirat vorgestellt. Im Jahr 2025 planen die Theatermacher bereits ein besonderes Kulturfest mit dem Titel "Ein Hauch von Engelsburg", das ein abwechslungsreiches Programm mit niedrig-schwelligen Schauspielangeboten und ein buntes Abendprogramm umfasst. Dieses wird am Samstag, den 29.03.2025 für alle Menschen zugänglich sein. Am 10. April soll die erste Inszenierung mit dem Titel "How To Date a Feminist" ihre Premiere feiern. Der Ortsbeirat unterstützt das oben beschriebene Projekt mit Ortsbeiratsmitteln in Höhe von 2.500 € und bittet den Magistrat um Umsetzung. Begründung: Um die Qualität der Produktionen und die Durchführung des Kulturfestes sicherzustellen, ist das Theater in der Engelsburg auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Förderung des Ortsbeirates würde es ermöglichen, die Kosten für die 1. Produktion, die Ausstattung und die Werbung zu decken sowie die Teilnahme von Künstlerinnen und Künstlern zu gewährleisten. Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt, das nicht nur zur kulturellen Bereicherung des Stadtteils beitragen wird, sondern auch die Gemeinschaft zusammenbringt und einen Raum für Austausch und Diskussion schafft. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 379 2025 Die Vorlage OF 1163/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neues Feuerwehr-Gerätehaus für HarheimOFOB 808.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Betreff: Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen. In seiner Stellungnahme ST 1137 vom 07.06.2024 teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll - und falls es keine solche Liste gibt, eine zu erstellen und vorzulegen - bzw. zu begründen, was die in der ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße "Altkönigblick" durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehr-Gerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Digitalisierung Frankfurt-PassB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 34 Betreff: Digitalisierung Frankfurt-Pass Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5277 - E 66/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 322/24 - Für die Digitalisierung des Frankfurt-Passes wurden im Haushalt zweckgebundene Mittel in Höhe von 120.000 € eingestellt. Die Mittel als solche sind zum Jahresabschluss 2023 vollständig zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung der Ausschreibung durch die Unternehmensberatung eingesetzt worden. Die Bewertung der im Vergabeverfahren eingereichten Angebote ist mittlerweile abgeschlossen. Das Projekt zur Digitalisierung des Frankfurt-Passes wird gemeinsam mit einem lokalen IT-Dienstleister in 2025 entwickelt. Offizieller Start des Umsetzungsprojekts ist im Januar 2025. Derzeit werden sämtliche Vorbereitungen im Rahmen der Projektinitialisierung durchgeführt, es wird ein Entwicklungszeitraum von 7 Monaten angesetzt und eine Produktivsetzung zum Jahresende 2025 angestrebt. Im Rahmen der Umsetzung wird betrachtet, ob und auf welche Art eine Verknüpfung des Frankfurt-Passes mit dem Kultur- und Freizeitticket (KuFTi) oder dem ÖPNV-Fahrkartenangebot möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 66 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 322 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF-BIG gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkolinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5866, 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 10-5
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 35 Betreff: Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmen Vorgang: A 321/24 CDU Zwischenbericht: Die Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen ist eine dezernats- und ämterübergreifende Aufgabe, die der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ernstnimmt und in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, der Zivilgesellschaft, Ehrenamtlichen und weiteren Akteur:innen der Stadtgesellschaft begegnet. Auch wenn das Baurecht keine Informationspflicht für geplante oder genehmigte Bauvorhaben vorsieht, informiert der Magistrat Ortsbeiräte und teilweise die Presse über die Errichtung von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen. Nicht jeder Bau von Gebäuden ist mit so vielen Sorgen und besonderen Ängsten von Bürger:innen verbunden, wie der von Unterkünften für schutzsuchende Personen. Deshalb ist der Magistrat bemüht Bewohner:innen in den Stadtteilen möglichst zeitnah über ein solches Bauvorhaben zu informieren und falls nötig, auf öffentlichen Informationsveranstaltungen oder in Ortsbeiratssitzungen direkt auf Fragen der Bürger:innen einzugehen. Der Magistrat betont, dass er bei der Verteilung von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen auf ein möglichst dezentrales Vorgehen setzt. Dies soll verhindern, dass Strukturen einzelner Stadtteile übermäßig beansprucht werden. Gleichzeitig dient die Dezentralisierung der Unterkünfte der Integration geflüchteter und wohnungsloser Menschen, da sie dadurch besser in der breiten Stadtgesellschaft ankommen bzw. dies ihre Teilhabemöglichkeiten im Alltag steigert. Eine konzentrierte Unterbringung am Stadtrand isoliert die Menschen und erschwert Integrationserfolge. Wo genau Unterkünfte errichtet oder verlängert werden hängt unter anderem davon ab, welche Liegenschaften dafür zur Verfügung gestellt werden, denn die Stadt ist darauf angewiesen, dass ihr neben städtischen Liegenschaften auch Flächen und Gebäude von Trägern oder Investor:innen angeboten werden. Eine absolute Gleichverteilung der Unterkünfte in den Stadtteilen ist daher nicht zu gewährleisten. Im Bericht B 449/2024 stellt der Magistrat die Verteilung der Unterkünfte für wohnungslose und geflüchtete Menschen nach Stadtteilen detailliert dar. Da Stadtteile unterschiedlich groß sind und die Bevölkerungsanzahl variiert, ist darin die Anzahl der Bewohner:innen der Unterkünfte relativ zur Einwohner:innenzahl berechnet. Der höchste Anteil von untergebrachten Personen liegt in einem Stadtteil bei 8,43%, wobei der Anteil von geflüchteten Personen in Unterbringung 6,32% ausmacht. Einen abschließenden Bericht zur vorliegenden Anfrage wird der Magistrat einreichen, sobald alle erfragten Informationen detailliert vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.11.2024, A 321 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 35 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 35 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 32-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stationäre Hilfe für Mädchen und junge FrauenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 36 Betreff: Stationäre Hilfe für Mädchen und junge Frauen Vorgang: A 325/24 CDU Dem Magistrat ist das Thema Gewaltschutz von Mädchen und Frauen ein wichtiges Anliegen. Angesiedelt an das Frauenreferat wurde daher die Koordinierungsstelle Istanbul Konvention geschaffen, die sich im Bereich Prävention, Schutz und Verfolgung von geschlechtsspezifischer Gewalt einsetzt und Prozesse initiiert und steuert, um Versorgungslücken im Hilfesystem zu schließen und Unterstützung für Betroffene niedrigschwelliger zugänglich zu machen. 1. Führt der Magistrat Gespräche mit der Landesregierung über eine Veränderung des Betreuungsschlüssels für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (Hessische Rahmenvereinbarung)? Die Hessische Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII / Achten Sozialgesetzbuch wird zwischen dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, den in der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbänden sowie den Vereinigungen der sonstigen Leistungserbringer auf Landesebene geschlossen. Das Land ist keine Vertragspartei, insofern wären Gespräche mit dem Land nicht zielführend. Die Hessische Rahmenvereinbarung, wo auch die Vorgaben des Betreuungsschlüssels festgelegt sind, ermöglicht jedoch die Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten. In diesem Zusammenhang führt der Magistrat (Jugend- und Sozialamt) derzeit eine Überprüfung durch, ob und wie eine mögliche Anpassung oder Berücksichtigung von Frankfurter Besonderheiten erfolgen kann. 2. Was unternimmt der Magistrat, um beim Jugendamt dafür zu sorgen, dass die Fallbearbeitung von Mädchen bei der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) oder bei den Hilfen für junge Volljährige bspw. im Fall von Zwangsverheiratung oder Ehrgewalt (§ 41 SGB VII) zügig abläuft? Die Frage nach spezifischen Maßnahmen in der Fallbearbeitung für Mädchen, die von Zwangsheirat und Ehrgewalt betroffen sind, lenkt den Fokus auf wichtige Schutzbedarfe und eine besonders vulnerable Adressatinnengruppe. In der Bearbeitung von Fällen, die Zwangsverheiratung oder Ehrgewalt betreffen, arbeitet der Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst des Jugend- und Sozialamtes mit verschiedenen spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen zusammen. Beispielhaft sind hier unter anderem die Vereine "Frauenrecht ist Menschenrecht (FiM)" und "Feministische Mädchenarbeit e. V. (FeM)" zu nennen. Sowohl bei Minderjährigen als auch bei jungen Volljährigen handelt sich im Falle von Zwangsverheiratung oder Ehrgewalt um dringliche Gefährdungen. Diese werden bereits mit hoher Priorität und Vorrang bearbeitet. Im Jugend- und Sozialamt gibt es zu den Abläufen verschiedener Interventionen und Hilfeformen klare Vorgaben und Leitfäden, die den Mitarbeitenden Orientierung bieten. Es geht bei immer darum Entscheidungen am Wohl und Interesse des Kindes oder jungen Erwachsenen auszurichten. Im Bereich Prävention von häuslicher und sexueller Gewalt werden die Mitarbeitenden des Jugend- und Sozialamtes für diese speziellen Problemlagen sensibilisiert. Der Schutz der jungen Menschen hat unbedingten Vorrang. Bei befürchteter Ehrgewalt werden den Betroffenen sofort Schutzmaßnahmen angeboten, die eine Unterbringung an einem sicheren Ort beinhalten können. 3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass Mädchen nach kurzer Zeit in einer Inobhutnahmeeinrichtung oder einer anderen Schutzunterkunft einen Platz in einer (therapeutischen) Wohngruppe bekommt. Wird im Rahmen der Hilfeplanung festgestellt, dass eine stationäre Unterbringung in einem Heim oder einer besonderen betreuten Wohnform (nach § 34 SGB VIII/ Achtes Sozialgesetzbuch) erforderlich ist, wird eine im Einzelfall geeignete Einrichtung gesucht, die den Schutz der Betroffenen gewährleistet und dem Bedarf der jungen Menschen entspricht. Hierbei kann es notwendig sein, den Aufenthaltsort geheim zu halten, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Der Magistrat ergreift hierzu alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Beantragung von Sorgerechtsentzügen, um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Bundesweit stehen vielfältige Einrichtungen zur Verfügung, die vom Sozialdienst in Absprache mit der Betroffenen und ggf. den Personensorgeberechtigten genutzt werden können. Sollte im Einzelfall eine Einrichtung in Frankfurt belegt werden, kann unter folgenden Angeboten gewählt werden: · 19 vollstationäre Einrichtungen gem. § 34 SGB VIII · 13 besondere betreute Wohnformen (Gruppe) gem. § 34 SGB VIII · 16 Angebote besondere betreute Wohnformen (Einzel) gem. § 34 SGB VIII · 6 vollstationäre Einrichtungen gem. § 35a SGB VIII · 3 besondere betreute Wohnformen (Gruppe) gem. § 35a SGB VIII Von den insgesamt 57 Angeboten in Frankfurt stehen 48 Angebote für alle jungen Menschen und 4 Angebote speziell ausschließlich für weibliche junge Menschen zur Verfügung. Jeder Platz kann nach Bedarfslage und Angeboten von freien Trägern im Einzelfall frei ausgewählt werden. Generell gibt es bei der stationären Versorgung von jungen Menschen jedoch geschlechtsunabhängig bundesweit eine schlechte Versorgungslage, sodass die Suche nach einer weiteren geeigneten Versorgung herausfordernd ist und viele zeitliche Ressourcen bindet. In Frankfurt bemüht sich das Jugendamt- und Sozialamt in Kooperation mit den Trägern stets um bedarfsgerechte Angebote. Durch ein Controlling-System in Frankfurt werden die Bedarfe ständig überwacht es wird versucht, fehlende Angebote umzusetzen. 4. Was unternimmt der Magistrat, um mit Trägern der beruflichen Qualifizierung Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen für die Arbeit in der (geschlechterspezifischen) stationären Jugendhilfe zu gewinnen? Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, berät die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 45 - 48 SGB VIII (Betriebserlaubnis, Einrichtungsaufsicht), in allen Fragestellungen. Mitarbeitende der Einrichtungsaufsicht orientieren sich bei der Beratung über Personalfragen an den Hessischen Leitlinien des Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI). In der Beratung erhalten Frankfurter Träger Informationen über das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen. Das Verfahren selbst wird im Auftrag des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst durch die Hochschule RheinMain geführt. Sie bieten allen Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen eine umfassende Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung der Anerkennung an. Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den ausländischen und dem deutschen Hochschulabschluss, werden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, die die Person vor der Anerkennung ableisten muss. Das Ministerium (HSMI) hat eine Offensive zum Fachkräftemangel gestartet. Sie bietet allen Trägern in Hessen die Möglichkeit sich über das Landesprogramm Fachkräfteoffensive "Erzieherinnen und Erzieher" zu informieren. Betriebserlaubnispflichtige (teil-)stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können am sogenannten Programmbereich II teilnehmen. Hierüber können Träger Fördermittel vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HSMI) für die Praxisanleitung erhalten, wenn sich die Studierenden bei ihnen in einer der verschiedenen Ausbildungsformen (Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PIvA), in Ausbildung in Vollzeit oder in einer Vollzeitschulischen Ausbildung) befinden. Weitere Information sind auf der Website des HSMI (https://soziales.hessen.de) unter dem Suchbegriff Fachkräfteoffensive zu finden. 5. Was unternimmt der Magistrat, um Mitarbeiterinnen in städtischen und trägereigenen Inobhutnahmen und Schutzwohnungen (Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) in ihrem Berufsalltag zu unterstützen, um eine Abwanderung in andere Jobs zu vermeiden (Erschwerniszulagen, Erleichterungen im Schichtdienst, besseren Personalschlüssel, höhere Eingruppierung)? Der Fachkräftemangel zählt zu den größten und drängendsten Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Besonders deutlich wird dies in den stationären Einrichtungen und Inobhutnahmeeinrichtungen, wo die strukturellen Probleme des Fachkräftemangels wie unter einem Brennglas sichtbar werden. Hier treten die Auswirkungen (wie in allen Bereichen, die für den Kinderschutz verantwortlich sind) als erstes und gravierend zutage: Einerseits ist der Bedarf an qualifiziertem Personal enorm hoch. Die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind häufig die erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen. Diese jungen Menschen benötigen intensive Betreuung, fachliche Expertise und ein stabiles, vertrauensvolles Umfeld, um ihre oftmals traumatischen Erlebnisse verarbeiten und neue Perspektiven entwickeln zu können. Andererseits stehen die Fachkräfte vor besonders herausfordernden Arbeitsbedingungen. Die Arbeit in stationären Einrichtungen ist geprägt von Schichtarbeit, die körperlich und psychisch belastend sein kann, insbesondere da sie mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und einem ständigen Bereitschaftsgefühl einhergeht. Gleichzeitig haben sich die Problemlagen der jungen Menschen, die in solchen Einrichtungen betreut werden, in den letzten Jahren deutlich verändert und verschärft. Immer häufiger handelt es sich um komplexe psychosoziale Probleme, die intensive Unterstützung erfordern. Hinzu kommen unbesetzte Stellen aufgrund des Fachkräftemangels, was wiederum zu einer Mehrbelastung des bestehenden Personals führt und eine zunehmende Fluktuation und einen erhöhten Krankenstand begünstigt. Dem Magistrat ist bewusst, dass die Folgen des Fachkräftemangels in diesem sensiblen Bereich unmittelbar spürbar sind: Wenn Personal fehlt, können nicht alle Plätze belegt werden obwohl die Nachfrage hoch ist. Kinder und Jugendliche, die dringend Schutz und Betreuung benötigen, müssen zum Teil in Einrichtungen außerhalb Frankfurts untergebracht werden. Derzeit ist es üblich, dass in Einrichtungen der Inobhutnahme in Frankfurt ein deutlich verbesserter Personalschlüssel gewährt wird als in anderen Jugendhilfeeinrichtungen. Darüber hinaus ist in den Inobhutnahmeeinrichtungen eine geringere Auslastung vorgesehen, sodass eine verbesserte Betreuung möglich ist. Erschwerniszulagen und Eingruppierungen sind im Tarifvertrag geregelt und sind bindende Grundlage für alle Regelungen für den Jugendhilfebereich. Möglichst gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende werden in Gesprächen des Jugend- und Sozialamtes gemeinsam mit dem Träger bestmöglich verabredet. Zu dem Thema Herausforderungen des Fachkräftemangels in Frankfurt, fand am 29.10.2024 ein Fachforum des Jugendhilfeausschusses unter dem Fokus der "Zukünftigen Personalsituation in der Jugendhilfe" statt. Dieses Veranstaltungsformat findet jährlich ungefähr zwei Mal statt, hierzu sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Unterausschüsse eingeladen, um sich fachlich intensiv mit verschiedenen Themen zu befassen. Um mit dem Fachkräftemangel umzugehen wird eine Vielzahl von verschiedenen, verzahnten Maßnahmen notwendig sein. Die Auseinandersetzung mit dem Thema wird fortgesetzt, denn die Herausforderungen gilt es gemeinsam mit dem Magistrat, den Trägern der Jugendhilfe und der Politik anzugehen. Der Magistrat ist auf vielen Ebenen im Austausch zu dieser Thematik, die jedoch das gesamte Bundesgebiet betrifft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.11.2024, A 325 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5838, 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5334 - OA 454/24 OBR 11 - Zu 1a: Um die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ist es u.a. auch erforderlich, dass Wohnungsgesellschaften die Erzeugung erneuerbarer Energien auf ihren Liegenschaften ausbauen. Dies kann auch durch die Errichtung von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen erfolgen. Im Rahmen der Solaroffensive IV für Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2963 vom 02.03.2023) hat sich die Stadt Frankfurt am Main zum Ziel gesetzt, das erhebliche Potenzial von Solarenergie im Stadtgebiet durch Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dächern der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gezielt, systematisch und schnell zu erschließen. In diesem Rahmen wurde auch die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH + Töchter vom Magistrat im März 2024 angeschrieben, um auf die Potenziale und Verantwortung hinzuweisen. Der Verkauf des auf den Liegenschaften der ABG und NHW erzeugten Solarstroms mittels des Betriebskonzepts "Mieterstrom" kann dem beiderseitigen Nutzen sowohl der Mieter:innen als auch der Wohnungsgesellschaften dienen. Durch den Verkauf des Solarstroms kann die Energiewende sozial gerechter für die Mieter:innen gestaltet und gleichzeitig diese Anlagen durch die Wohnungsgesellschaften wirtschaftlich betrieben werden. Zugleich ergeben sich durch die direkte Nutzung des erzeugten Solarstroms durch Mieter:innen weitere Vorteile, wie ein vermindertes Erfordernis, die Stromnetze für die Energiewende auszubauen, die Möglichkeit für Mieter:innen, E-Fahrzeuge mit dem Solarstrom aufzuladen und bspw. Wärmepumpen zu betreiben. Die NHW erstellt und betreibt bereits seit 2003 Photovoltaikanlagen auf ihren eigenen Beständen. Die Erzeugung regenerativer Energien ist für die NHW von großer Bedeutung, daher soll der Ausbau der Photovoltaik fortgesetzt werden. Die Investitionen in PV-Anlagen müssen für die Unternehmensgruppe wirtschaftlich sinnvoll sein. Dazu gehört auch die sinnvolle Verwendung des erzeugten Stroms möglichst in den eigenen Liegenschaften. Vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgten Verabschiedung des "Solarpaketes I", wird derzeit geprüft, welche Angebote für Mieterstrom den Mietenden der NHW unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gemacht werden können. Hierbei sind die Interessen der Mietenden sowie der wirtschaftliche Betrieb der PV-Anlagen zu berücksichtigen. Die NHW hat bereits 2019 eine "Zielvereinbarung für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050" mit dem Land Hessen geschlossen. Aktuell wird die Klimastrategie zum zweiten Mal fortgeschrieben. Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 ist als wesentliches Konzernziel Teil der Unternehmensstrategie. Zur Unterstützung der Zielerreichung hat die NHW im Jahr 2020 mit der Initiative Wohnen.2050 e.V. eine Know-How-Sharing-Plattform der Wohnungswirtschaft gegründet, die durch Peer-Learning die Erfahrungen von 240 Wohnungsunternehmen bündelt. Zu 1b: Zur Förderung klimafreundlicher Mobilität ist es zu begrüßen, dass auf den Liegenschaften der ABG und NHW Ladepunkte für E-Fahrzeuge errichtet werden, damit Mieter:innen die Möglichkeit erhalten, ihre E-Fahrzeuge an ihrem Wohnort aufzuladen. Wie schon unter 1. a) erwähnt, kann der auf einer Liegenschaften erzeugte Solarstrom auch für das Laden der E-Fahrzeuge von Mieter:innen verwendet werden, was einen wirtschaftlichen Vorteil für beide Seiten bedeutet. Durch die Nutzung eines intelligenten Lastmanagements und von bidirektionalem Laden der E-Fahrzeuge könnten diese zudem als Speicher für die Energiewende benutzt werden und damit auch zur Stabilisierung des Energiesystems beitragen. Die NHW hat die Relevanz des Themas "nachhaltige Mobilität" frühzeitig erkannt und bereits im Jahr 2015 ein integriertes Mobilitätskonzepts inkl. einer Vielzahl an Maßnahmen für Mieter:innen erstellt. Als Ergebnis des Konzeptes erfolgte die Festlegung von fünf Pilotquartieren und dort umzusetzender Maßnahmen; u.a. öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW (mit je 22 kW und zwei Ladepunkte), sowie E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen. Durch die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln des Landes Hessen konnte die Umsetzung dieser Maßnahmen flankiert werden. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieter:innen der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt (Hausen) und Offenbach (Goethequartier). Darüber hinaus sind in Baunatal an einem NHW Standort weitere öffentliche und private Ladepunkte in Betrieb genommen. Für diesen Standort wurde im Januar 2024 eine Kooperation zwischen der NHW bzw. deren Tochter MET und der EAM Natur Energie aus Kassel geschlossen. Ziel der Vereinbarung soll es sein, einen Standard zu etablieren, um Mietenden in Mehrfamilienhäusern einen unkomplizierten und attraktiven Zugang zu Ladeinfrastruktur ermöglichen zu können, der auf die hessenweit etwa 7.400 Wohngebäude der NHW angewendet werden kann. Aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine Rentabilität/Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Nicht zu vernachlässigen bezüglich dieser Maßnahmen sind hohe potenzielle Folgekosten durch notwendige Netzerweiterungen und die Komplexität des rechtlichen Rahmens. Ziel ist es, die Angebote für E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Die ABG FRANKFURT HOLDING rüstet in Kooperation mit der Mainova ihre öffentlichen Parkplätze mit Elektro-Ladeinfrastruktur aus. Über 300 Ladepunkte werden in nächster Zeit geschaffen. Mieter:innen der ABG FRANKFURT HOLDING, die einen festen Stellplatz bei der ABG gemietet haben, können diese kontaktieren, um prüfen zu lassen, ob Ladeinfrastruktur dargestellt werden kann. Zu 2.: E-Fahrzeuge in Parkhäusern aufzuladen, ist im Sinne klimafreundlicher Mobilität zu begrüßen. Dies trifft auch auf das Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu. Die Autobahn GmbH des Bundes baut im Projekt "A66 Verlängerung/Riederwald Tunnel" eine komplett neue AB Anschlussstelle auf Höhe der Kruppstraße, direkt am jetzigen P+R Parkhaus Borsigallee. Im Rahmen dieser Planungen müssen die Zu- und Abfahrten sowie die Rettungswege des Parkhauses neu konzipiert werden. Außerdem prüft der Magistrat zurzeit im Zuge dieses notwendigen Umbaus eine Erweiterung der P+R Anlage. Aus diesem Grund können auch die jetzigen Freiflächen nicht zum Bau von Ladeinfrastruktur vergeben werden. Bei den o.g. Planungen wird die Einrichtung von Ladeinfrastruktur (AC und DC gemäß LIS-Konzept der Stadt) geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 17.03.2025, OA 537 Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.04.2024, OA 454 Antrag vom 26.07.2026, OF 57/11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 537 2025 1. Die Vorlage B 37 dient unter Hinweis auf OA 537 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten vier Absätze gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Geschichtliche Hinweistafel am Palais Thurn und Taxis anbringenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 38 Betreff: Geschichtliche Hinweistafel am Palais Thurn und Taxis anbringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5385 - NR 971/24 CDU - Das Palais Thurn und Taxis dient als verkleinerter, rekonstruierter Neubau des im 18. Jahrhundert erbauten Barockpalastes heute vornehmlich als Veranstaltungsort. Der Magistrat begrüßt grundsätzlich, die historische Bedeutung der in Frankfurt bekannten Lokalität stärker herauszustellen, erachtet es jedoch, auch mit Blick auf die hohe Dichte an bereits vorhandenen Tafeln und Hinweisschildern in der Frankfurter Innenstadt, als sinnvoll, digital an die umfangreiche Historie des Palais zu erinnern. Ein Vorteil digitaler Informations- und Erinnerungsformate liegt darin, Orte ausführlicher, ggf. auch multimedial (mit Bildmaterialien, Übersetzungen in weitere Sprachen, Audiodeskription) darstellen und somit der Komplexität der Orte bzw. der Ereignisse gerecht werden zu können. Dies böte darüber hinaus die Möglichkeit, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den unterschiedlichen historischen Epochen in die digitale Präsentation einfließen zu lassen. Die zuständigen Fachämter werden im konkreten Fall beraten und prüfen, ob und in welchem thematischen Zusammenhang, beispielsweise in der Frankfurt History App, digital an das Palais erinnert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, NR 971 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 262 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FDP (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 38 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und AfD (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6005, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördernB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 39 Betreff: Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5292 - A 302/24 CDU - zu 1-3) Generell ist das Thema des barrierefreien Wohnungsbaus von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und betrifft Personen unterschiedlichen Alters in diversen Lebenslagen. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main, wie auch in anderen Ballungsräumen/Großstädten, ist sehr angespannt. Dies trifft auch auf den Bereich barrierefreier/armer Wohnungen zu. Die Bedarfsgruppe steigt, nicht aber das Angebot. Dies betrifft nicht nur, aber vor allem den bezahlbaren Wohnungsbau im barrierefreien bzw. -armen Segment. Auch im Bereich der öffentlich geförderten Wohnungen übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Im Neubau, wo die Möglichkeit zur Errichtung von vollumfänglich barrierefreien/barrierearmen Wohngebäuden und natürlich auch des Umfeldes besteht, wird sich von Seiten der Wohnungswirtschaft zurückhaltend mit dem Thema auseinandergesetzt. Barrierefreier bzw. -armer Wohnraum wird bisher primär im hochpreisigen Marktsegment umgesetzt. Die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen wird in erster Linie bei Neubauten relevant. Für bestehende Gebäude gilt der Bestandsschutz. Hier müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nur dann erfüllt werden, wenn die Nutzung geändert oder ein Anbau vorgenommen wird. Die hessische Bauordnung regelt dies. Eine Pflicht zur Errichtung barrierefreier Wohnungen besteht demnach bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die konkrete technische Umsetzung ergibt sich aus der DIN 18040. Die HBO legt eine Mindest-, bzw. maximale Anzahl an Wohnungen fest, welche die Kriterien erfüllen sollen. Dies wird im Rahmen des Bauantrages geprüft. Langfristig gilt es besonders im Bereich des Neubaus einen Fokus auf Barrierefreiheit zu fördern. Dazu stärkt der Magistrat das Thema im geförderten Wohnungsbau. Die aktuelle Richtlinienfortschreibung der "Frankfurter Programme für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" sieht eine Zusatzförderung für barrierefreies bzw. -armes Wohnen vor. Dieser Anreiz soll dazu führen, den Bestand stetig zu erhöhen. Neben den finanziellen Anreizen wird der Magistrat im Sommer 2025 eine Fachtagung in Kooperation mit der Frankfurt University of Applied Sciences organisieren. In diesem Rahmen wird ein breites Publikum über strategische Fragen sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen diskutieren. zu 4) Die ABG soll eine Vorreiterrolle einnehmen und gerade auch im Bereich des geförderten Wohnungsbaus diese Thematik stärker in den Fokus nehmen. Dazu ist der Magistrat im kontinuierlichen Austausch mit der ABG Holding. zu 5-8) Die ABG erläutert die Fragen 5-8 wie folgt: Bei der Errichtung von Wohnungen hält sie sich an die Vorgaben der Hessischen Bauordnung. Darüber hinaus werden alle preisfreien Wohnungen nach einem von der ABG festgelegten Standard nahezu barrierefrei ausgebaut. Die Wohnungen sind so konzipiert, dass sich in der Mobilität eingeschränkte Personen - inklusive Hilfspersonen - in der Wohnung aufhalten können und sich die Wohnungen den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter ggf. anpasst; beispielsweise durch den Rückbau einer Badewanne und den Austausch gegen eine bodengleiche Dusche. Bezüglich der Zustimmung zu barrierereduzierenden Maßnahmen verhält sich die ABG rechtskonform. Mieterinnen und Mieter haben gemäß § 554 BGB einen Anspruch auf Barrierereduzierung unter Beachtung der dargelegten Voraussetzungen. Diesem kommt die ABG regelmäßig nach. Rechts- und gesetzeskonform ist, dass der:die betroffene Mieter:in die Umbaukosten zu tragen hat. Rechtskonform ist weiterhin, dass der:die Mieter:in bei Auszug gemäß § 545 BGB dazu verpflichtet ist, von ihm:ihr vorgenommene Umbauten/Einbauten zu entfernen. Darauf kann dann verzichtet werden, wenn es sich um drittverwendungsfähige Umbauten/Einbauten handelt. Dies wird in jedem Einzelfall geprüft. Anträge auf barrierereduzierenden Umbau werden nicht zentral erfasst, da die Vorgabe der ABG die oben beschriebene ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 26.06.2024, A 302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5839, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 64-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749B07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 40 Betreff: Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2024, § 5259 - OA 493/24 OBR 10 - 1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 749 - Eckenheim, Erholungs-u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten) wurde vom 17.09.1997 - 17.10.1997 öffentlich ausgelegt. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten wurde der Bebauungsplan anschließend nicht weiterbearbeitet. 2. Da die bisher in die Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfs eingeflossenen Informationen und Grundlagen nicht mehr aktuell sind, wird eine Überarbeitung der Unterlagen und ein erneuter Beschluss zur Veröffentlichung gemäß § 3 BauGB erforderlich, um das Verfahren fortzuführen. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gegenwärtig nicht weiterbearbeitet, Aussagen hinsichtlich des Abschlusses des Verfahrens sind daher nicht möglich. 4. Für Gebiete, für die ein von den Stadtverordneten beschlossener, rechtkräftiger Bebauungsplan vorliegt, liegt die Zuständigkeit im Rahmen der Genehmigung von baulichen Anlagen oder von Maßnahmen, die einer Anzeigepflicht unterliegen, bei der Bauaufsicht. Die weitere verwaltungsrechtliche Vorgehensweise wird dann behördenintern geprüft und abgestimmt. 5. Nicht genehmigte Gärten stellen widerrechtliche Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, die Wiederherstellung des früheren legalen Zustands von illegal genutzten Flächen anzuordnen. Vor diesem Hintergrund teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirates nicht, dass die Flächen betrachtungsfrei bleiben können, da nicht absehbar ist, wann das Bebauungsplanverfahren und mit welchem Ergebnis abgeschlossen wird. 6. Der Magistrat kann derzeit nicht absehen, wann die das Gebiet der Niederbornstraße betreffenden Verwaltungsverfahren durchgeführt werden können. 7. Der Unteren Naturschutzbehörde liegen keine detaillierten Informationen über die Anzahl der illegalen Eingriffe in Natur und Landschaft im Ortsbezirk 10 vor. Aufgrund einer im Jahr 2020 durchgeführten stadtweiten Luftbildauswertung ist davon auszugehen, dass auch im Ortsbezirk 10 eine drei- bis vierstellige Zahl an natur- und landschaftsschutzrechtlichen Verstößen im Bereich des dortigen Landschaftsschutzgebiets sowie im sonstigen Außenbereichsflächen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.09.2024, OA 493 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 40 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP und AfD gegen SPD und fraktionslos (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 40 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 40 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6006, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 40-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stalburg unter Denkmal- und Ensembleschutz stellenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 41 Betreff: Stalburg unter Denkmal- und Ensembleschutz stellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2025, § 5300 - NR 929/24 Linke - Zu Frage 1: Die Denkmalwertprüfung als auch die Denkmalausweisung eines Objekts liegt gemäß § HDSchG ausschließlich in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Zu Frage 2: Die Untere Naturschutzbehörde hat den Baumbestand im Hof des Gebäudes Stalburg auf die Kriterien für eine Naturdenkmalausweisung geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass der Baumbestand nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 28 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) eines Naturdenkmals als besondere Einzelschöpfung der Natur erfüllt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.04.2024, NR 929 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6007, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeidenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 42 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5346 - NR 1027/24 CDU - Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Dies vorausgeschickt, teilt der Magistrat mit: Etablierung einer Hochwasserkonferenz Die Gefahren und Risiken an den verschiedenen Gewässern unterscheiden sich stark. Daher stimmt sich der Magistrat derzeit gesondert mit den jeweiligen Kommunen der einzelnen Gewässer ab. Mit einer übergeordneten Hochwasserkonferenz können frühzeitig Problemstellungen erkannt und mit den betreffenden Städten und Landkreisen ein einheitliches Konzept entwickelt werden. Der Magistrat prüft dahingehend, wie eine Zusammenarbeit weiter etabliert werden kann. Höhere Reinigungsintervalle/regelmäßige Überprüfung der Sinkkästen Grundsätzlich werden die rund 65.000 Sinkkästen im Stadtgebiet durch den beauftragten Dienstleister FES (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) - zweimal jährlich gereinigt, nach Bedarf auch häufiger. Die FES reinigt mehrere tausend Sinkkästen pro Woche. Die Reinigung von Sinkkästen erfolgt über das gesamte Jahr verteilt und mit bis zu 13 Fahrzeugen gleichzeitig. Die eingesetzte Reinigungsmethodik und maschinelle Entleerung ist Stand der Technik. Das Personal ist flexibel einsetzbar, sodass immer Mitarbeitende verfügbar sind, die Sinkkastenreinigungen durchführen können, um auch bei Urlauben und Personalausfällen einsatzbereit zu sein. Ausgebildet für die Sinkkastenreinigung sind rund 50 Mitarbeitende. Die FES sieht sich allerdings stadtweit mit überparkten Sinkkästen konfrontiert, sodass einige Sinkkästen mehrfach angefahren werden müssen und nicht immer zeitnah gereinigt werden können. Die Vielzahl der augenscheinlich verstopften Sinkkästen im Stadtgebiet ist daher vorrangig auf die vermehrten Starkregenereignisse zurückzuführen. Hierbei spülen die Wassermassen Laub, Blüten, Schlamm und ähnliches unmittelbar in die jeweiligen Sinkkästen. Betroffene Sinkkästen können bereits über den Mängelmelder unter der Kategorie Straßenschäden (www.ffm.de), die FES GmbH (Servicetelefon 0800 2008007-0) oder an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), gemeldet werden. Veröffentlichung einer Karte mit allen Gullys in Frankfurt/"Mängelmelder - FFM" Derzeit gibt es noch keinen Datensatz, der die vorhandenen Gullys im Frankfurter Straßenraum digital abbildet und ins Geoportal übernimmt. Ein solcher Datensatz soll jedoch Bestandteil der neuen Straßenzustandsdatenbank werden, die derzeit im Zusammenhang mit dem Förderprojekt "Straßen für Alle" in zwei Pilotstadtteilen aufgebaut und getestet wird. Die Lage der Gullys wird dabei bei Befahrungen der städtischen Verkehrsflächen durch einen externen Datendienstleister georeferenziert aufgenommen. Dabei hat sich als besondere Herausforderung herausgestellt, dass Gullys überparkt werden und so bei der Befahrung nicht erfasst sind. Diese zeigt sich insbesondere im dicht bebauten Innenstadt-Pilotgebiet mit viel Parkraum im Straßenbereich. Entsprechend wird die Erfassung sämtlicher Gullys im Geoportal noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main gehen bereits regelmäßig Meldungen zu verstopften Gullys nach Regenphasen ein. Bürger:innen nutzen dabei die Kategorien "Straßenschaden" oder "Müll". Generell ist eine eigene Kategorie für verstopfte Gullys möglich und wird derzeit geprüft, um Meldungen unmittelbar an die FES weiterleiten zu können. Ankauf von Gewässerrandstreifen als Retentionsfläche. Der Ankauf von Gewässerrandstreifen ist generell möglich. Im Hinblick auf eine wirksame Hochwasserretention sind diese Flächen meist jedoch nicht ausreichend. Schaffung von Wasserrinnen in Waldgebieten/Taunus. Durch Maßnahmen in bewaldeten Einzugsgebieten lassen sich Hochwasser- und Überflutungsschäden durch Starkregen vermeiden beziehungsweise reduzieren. Neben dem Niederschlagswasserrückhalt sollen auch der Rückhalt von Geröll sowie von ausgeschwemmten Ästen und Pflanzenteilen gefördert werden. Durch die Ableitung des Hang- und Oberflächenwassers über Entwässerungsgräben und Durchlässe ist für eine schadlose Verteilung und Versickerung des Wassers im Wald zu sorgen. Einfache Rechen vor dem Einlauf in Verrohrungen halten Äste und Zweige zurück. Waldwege sind so anzulegen oder zu verändern, dass sie nicht in Falllinie auf Siedlungsbereiche zuführen und dort das Wasser konzentriert in die Bebauung leiten. Der Magistrat ist diesbezüglich im Taunus auch aktiv. Zur Erhöhung des Wasserrückhalts und zum Schutz vor Hochwasser wurden in den Hanglagen des Frankfurter Stadtwalds im Taunus rund 20 Wasserrückhaltebecken (sogenannte Gumpen) künstlich angelegt. Dabei handelt es sich um kleine Mulden seitlich der Wege, die wie ein Auffangtrichter für das hangabwärtsfließende Wasser dienen, das von dort aus in den Wald weitergeleitet wird und versickert. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen die Waldwege saniert und vor allem die seitlichen Wegegräben von Ast- und organischem Materiell befreit. Erstellung eines Förderprogramms zur Hochwasserprävention Zur Prävention vor Starkregen- und Hochwasserereignissen sollen Liegenschaften flächendeckend nach dem Schwammstadt-Prinzip aufgebaut werden. Das Niederschlagswasser soll möglichst lokal versickern, verdunsten oder zurückgehalten werden. Die Stadt Frankfurt am Main fördert mit dem "Klimabonus" Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Dazu zählen auch Maßnahmen die das Schwammstadt-Prinzip betreffen. Finanziell gefördert werden unter anderem Maßnahmen der Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Regenwasserspeicher (Zisternen). Der Förderanteil liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere Informationen sind verfügbar unter: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtkli ma/klimabonus. Das Gebührensplitting bei der Abwassergebühr ist ein Anreiz für die Umsetzung von Versickerungs-, Retentions- und Verdunstungsmaßnahmen. Sofern die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswassers reduzierend anrechnungsfähig ist, können langfristig die Nebenkosten reduziert werden. Für begrünte Dächer, wasserdurchlässige Decken und Zisternen ist eine prozentuale Gebührenreduzierung möglich. Weitere Informationen können in der "Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main" eingesehen werden. Ein städtisches Programm zur finanziellen Förderung von privaten Objektschutzmaßnahmen (beispielsweise für den Einbau von druckwasserdichten Fenstern und Türen) gibt es derzeit nicht. Ein solches Förderprogramm ist auch aktuell nicht vorgesehen. Als Instrument zur Eigenvorsorge und zum Selbstschutz sollen jedoch die bestehenden Informations- und Kommunikationsformate durch die Stadt ausgeweitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6008, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 79-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Planverfahren für ein Gesamtkonzept CampusmeileB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 43 Betreff: Planverfahren für ein Gesamtkonzept Campusmeile Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5223 - EA 114/23 OBR 3, B 284/24 - Zwischenbericht: Der Neubau einer Straßenbahnlinie im Alleenring wurde geprüft und zu Gunsten einer Trassenführung im Straßenzug Wilhelm-Eppstein-Straße - Marbachweg (Ringstraßenbahn) verworfen. Es wird grundsätzlich angestrebt, die Umsteigemöglichkeiten für Pendelnde auf den ÖPNV zu erweitern. Die Schnittstellen zum ÖPNV müssen aber regional beziehungsweise spätestens am Stadtrand verortet werden. Aufgrund der Verbindungsfunktion des Alleenrings zum übergeordneten Straßennetz wird diese Straßenverbindung weiterhin eine wichtige Bedeutung haben. Im Frühjahr 2024 ist auf der Liegenschaft Adickesallee 36-38 ein neues Studentenwohnheim mit rund tausend Wohneinheiten fertiggestellt und in Betrieb genommen worden. Mit dem Bebauungsplan-Nr. 891 -Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion-, der seit 2016 rechtskräftig ist, wurde seitens der Stadt Frankfurt am Main die planungsrechtliche Grundlage dafür geschaffen. Der Bebauungsplan zeigt die städtebauliche Entwicklung für die nördlichen Bereiche der Adickesallee auf und damit für einen wesentlichen Teil der Campusmeile. Der Bauherr, die Commerz Real AG und der Betreiber i-Live haben nach Plänen des Architekturbüros AI-P in Kooperation mit dem New Yorker Büro HWKN ein Gebäude mit 1.021 Studentenappartements errichtet. Davon wurden 135 Wohnungen mit städtischen Mitteln aus dem "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende" gefördert. Die benachbarte Frankfurt School of Finance & Management hat ein Kontingent von 400 Wohnungen für ihre Studierenden gesichert. Das Gebäude umfasst außerdem einen Beherbergungsbetrieb mit 137 Gästebetten und einen Gastronomiebetrieb im Obergeschoss. Zudem stehen Flächen mit unterschiedlichen Angeboten für Begegnung, Sport und Kultur zur Verfügung, wie beispielsweise ein Multifunktionssportfeld, ein Volleyballfeld, ein Fitnessraum, eine Kleinkunstbühne bzw. ein Kino, eine Outdoor-Küche und eine Dachterrasse. Die vorhandenen großkronigen Bäume wurden erhalten und in das Freiflächenkonzept integriert. Es sieht gemäß Bebauungsplan unter anderem begrünte Außenanlagen und mehrere Neupflanzungen von Bäumen vor. Die Frankfurt University of Applied Sciences errichtet derzeit an der Nibelungenallee ein neues Gebäude für die Fachbereiche Informatik und Ingenieurswissenschaften. Eine Besonderheit des neuen Gebäudes ist das verglaste Technikum, das an der Ecke Nibelungenallee und Kreutzerstraße repräsentativ mit einer schaufensterartigen Fassade offen gestaltet ist. Die Dachfläche über dem dritten Obergeschoss ist begehbar und kann für Versuchsaufbauten genutzt werden. Der Magistrat steht mit der Deutschen Nationalbibliothek, der Frankfurt School of Finance & Management und der Frankfurt University of Applied Sciences in engem Austausch, um das Projekt "Campus V" auf dem gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek befindlichen Grundstück zu realisieren. Mit dem Projekt Campus V soll ein neuartiges Lern-, Forschungs- und Begegnungszentrum entstehen, in dem Angebote bzw. Fragestellungen der o.g. Institutionen mit weiteren Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft behandelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 114 Bericht des Magistrats vom 22.07.2024, B 284 Antrag vom 06.05.2025, NR 1230 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 270 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und VOLT gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 43 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 43 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6009, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 44 Betreff: Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5392 - NR 1010/24 CDU - Der Magistrat unterstreicht die Wichtigkeit, Expert:innen für Barrierefreiheit sowie Menschen mit Behinderungen in Planungen einzubeziehen. Dies geschieht üblicherweise durch die Beteiligung des städtischen Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen, der auch Sachverständiger für barrierefreies Bauen ist, und der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG). Bei Planung und Ausführung städtischer Bauvorhaben wird regelmäßig berücksichtigt: Standards für die Barrierefreiheit sind in der Hessischen Bauordnung geregelt, und sind bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sowie bei öffentlich zugänglichen Gebäuden zu beachten. Die konkrete technische Umsetzung ergibt sich aus der DIN 18040. Die Pflicht zum barrierefreien Bauen betrifft in erster Linie Neubauten. Für bestehende Gebäude gilt Bestandsschutz. Hier müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nur dann erfüllt werden, wenn die Nutzung geändert oder ein Anbau vorgenommen wird. Allen städtischen Planungen und Bauvorhaben liegen die städtischen Leitlinien zur Barrierefreiheit zugrunde. Alle städtischen Planungen durchlaufen eine Abstimmungsphase, der auch Experten zur Barrierefreiheit angehören. Schulungen und Maßnahmen zur Weiterbildung werden unterstützt. Bei der Erteilung von gewerblichen Sondernutzungserlaubnissen - zum Beispiel bei der Außengastronomie und bei Warenauslagen - wird die Durchgangsbreite immer auch mit Blick auf mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt. Die Abteilung Planung und Bau im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) bezieht bereits bei Planungen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein. Die Planungsarbeiten basieren bereits seit vielen Jahren auf dem städtischen Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt", der gegenwärtig fortgeschrieben wird, sowie auf den Grundlagen für barrierefreies Planen nach den Richtlinien des Landes Hessen sowie nationalen und internationalen Normen/Richtlinien: · DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum. · DIN 32981 Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen. · DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. · H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.). · Anlage 10 - Musterzeichnungen für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum und der Einsatz von taktilen Elementen im Fuß- und Radverkehr (Land Hessen). Da barrierefreies Planen in einigen Fällen komplex ist und verschiedene Gruppen von Nutzenden sowie Bedürfnisse im öffentlichen Raum miteinander kombiniert werden müssen, überarbeitet das ASE derzeit den "Arbeitsplan Barrierefreiheit für Frankfurt am Main". Dieser Arbeitsplan wird weiterhin klare Richtlinien für die Planung barrierefreier Mobilitätsräume in Frankfurt bieten und die Planung in diesem Bereich standardisieren. Der Arbeitsplan wird an Personen weitergegeben, die an der Planung öffentlicher Verkehrsflächen in der Stadt beteiligt sind (intern und extern). Der Arbeitsplan wird ämterübergreifend in der städtischen Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) mit dem Land Hessen als Fördergeber sowie der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) als einschlägig qualifiziertem Beratungsgremium abgestimmt. Im Hinblick auf die strategische Planung wird die Fußgängerverkehrsstrategie auf der Bürgerbeteiligung basieren und selbstverständlich auch diese wichtige Gruppe berücksichtigen. Auch bei der Planung und dem Bau neuer Erschließungsgebiete werden grundsätzlich die Regelwerke für das barrierefreie Bauen berücksichtigt. Die Baubezirke im ASE haben ebenfalls bereits in der Vergangenheit bei Sanierungsmaßnahmen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen einbezogen. Beispiele sind barrierefreie Querungsstellen und Übergänge. Ebenso sind wir bestrebt, diese Belange bei der Installation von Schilderpfosten und Absperrungen zu berücksichtigen. Gerne nehmen wir jedoch neue Erkenntnisse und Planungsgrundsätze bei unseren Unterhaltungsarbeiten auf. Auch die Abteilung Brücken- und Ingenieurbau des ASE berücksichtigt bei Planungen bereits die angeregten Vorschläge. Hinsichtlich der Hochbauprojekte (Amt für Bau und Immobilien) werden die Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main zu Inklusion und Barrierefreiheit bei allen Neubauten umgesetzt; bei Sanierungen und Umbauten erfolgt die Umsetzung, soweit dies technisch möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.09.2024, NR 1010 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5840, 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 27.03.2025 Aktenzeichen: 30-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 45 Betreff: Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5240 - E 120/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 338/24 - Zwischenbericht: Wir nehmen Bezug auf den Bericht B 338 des Magistrats vom 09.09.2024. Der Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der strukturellen Qualitäten gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte soll im ersten Halbjahr 2025 vorgelegt werden. Daran anknüpfend soll im zweiten Schritt eine Richtlinie erarbeitet werden, mit der die Entwicklung von Bauvorhaben in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gefördert und somit die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 120 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 338 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 45 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5841, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 92-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Akteneinsichtsausschuss „Anmietung Hedderichstraße 108“B07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 46 Betreff: Akteneinsichtsausschuss "Anmietung Hedderichstraße 108" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5443 - NR 1001/24 CDU - Zu Frage 1: Das hängt von dem weiteren Verlauf und vor allem vom Ausgang des derzeit rechtshängigen Zivilverfahrens ab. Daher können weitere Auskünfte aktuell nicht erteilt werden. Ein Schadensrückgriff erfolgt nach § 77 Absatz 1 HGO in Verbindung mit den Städtischen Ausführungsbestimmungen zu § 48 Beamtenstatusgesetz. Zu Frage 2: Nach Abschluss der Angelegenheit kann geprüft werden, ob bei der derzeitigen Vertretungsweise in Bezug auf eine Vertretung der Stadt Frankfurt in Vertragsangelegenheiten Handlungsbedarf besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.09.2024, NR 1001 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 46 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5867, 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.04.2025 Aktenzeichen: 64-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Toiletten im Bahnhof „Frankfurt-Höchst“B07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 47 Betreff: Toiletten im Bahnhof "Frankfurt-Höchst" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5317 - OA 336/23 OBR 6, B 130/24 - Zwischenbericht: Die Toilettenanlage am Höchster Bahnhof steht im Eigentum der Deutschen Bahn und wird weiterhin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch den Magistrat betrieben. Die Toilettenanlage ist demnach weiterhin geöffnet und der Betrieb ist somit sichergestellt. Es konnten bislang keine zielführenden Gespräche mit der Eigentümerin geführt werden. Allerdings steht der Magistrat derzeit im Rahmen der geplanten Sanierungen an der S-Bahn Haltestelle Westbahnhof in regelmäßigem Kontakt mit der Deutschen Bahn. Der Magistrat ist weiterhin an einer dauerhaften Lösung, verbunden mit der Klarstellung der Zuständigkeiten, interessiert und wird diese Bestrebungen weiterverfolgen und in den nächsten Gesprächen mit der Deutschen Bahn thematisieren. Sollten trotz der Bemühungen weiterhin keine zielführenden Ergebnisse erkennbar sein, ist die Mittelverfügbarkeit für die dauerhafte Aufrechterhaltung des Betriebes ggfs. nochmal zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.03.2023, OA 336 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 130 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 47 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 47 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6010, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 91-22
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 48 Betreff: Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5208 - OA 120/22 OBR 11, B 250/24 - Die Autobahn GmbH des Bundes plant beim Bauprojekt "A66 Verlängerung/Riederwald Tunnel" eine komplett neue AB Anschlussstelle auf Höhe der Kruppstraße, direkt am jetzigen P+R Parkhaus Borsigallee, zu bauen. Durch diese Planungen verliert das Parkhaus seinen Anschluss an die Borsigallee und bekommt einen direkten an die Autobahn. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main prüft im Zuge dieses notwendigen Umbaus auch eine Erweiterung der P+R-Anlage. Bei diesen Planungen wird auch die Einrichtung von Ladeinfrastruktur (AC und DC gemäß LIS-Konzept der Stadt) geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6011, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 66-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem InformationsfreiheitsgesetzB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 49 Betreff: Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5210 - OA 438/24 OBR 6, B 253/24 - Die Autobahn GmbH hat die Machbarkeitsstudie mittlerweile veröffentlicht. Eine Klage zur Offenlegung nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz ist damit obsolet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.02.2024, OA 438 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 253 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6012, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Toilettenkonzept RennbahnparkB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 50 Betreff: Toilettenkonzept Rennbahnpark Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5324 - OA 318/23 OBR 5, B 164/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat einen Zwischenbericht zum Toilettenkonzept vorgestellt. Hierin sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Die gewünschte Toilettenanlage im Rennbahnpark wurde bereits aufgenommen und wird ebenfalls mitberücksichtigt. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert werden kann. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.01.2023, OA 318 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 230 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 164 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 209 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 50 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 50 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5842, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 91-22
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Brachliegende Flächen auf Frankfurter FriedhöfenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 51 Betreff: Brachliegende Flächen auf Frankfurter Friedhöfen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5206 - NR 877/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 241/24 - Der Bedarf an Bestattungsfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Damit fallen auf den Friedhöfen mehr Bereiche an, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Im Hinblick auf diese Entwicklung sieht die Friedhofsplanung vor, sich tendenziell aus den Randbereichen der Friedhöfe zurückzuziehen und die Grabflächen auf die Kernbereiche zu konzentrieren. Dadurch entstehen größere zusammenhängende Freiflächen (Überhangflächen), die effektiv und kostengünstig bewirtschaftet werden können. Aufgrund laufender Nutzungsrechte an bestehenden Grabstätten handelt es sich um einen langfristigen Prozess, zumal die Nutzungsrechte an Wahlgräbern immer wieder verlängert werden können. Selbst wenn größere Bereiche auf einem Friedhofsgelände nicht mehr für Bestattungen genutzt werden, handelt es sich um Friedhofsflächen, deren Unterhalt grundsätzlich über den Friedhofsetat finanziert wird. Unter anderem als Ausgleich für diese Sachlage wird der grünpolitische Wert eingerechnet, der die Friedhofsgebühren dementsprechend reduziert. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, bestehende Friedhöfe grundsätzlich zu erhalten und nicht als Grünflächen auszuweisen, um bei entsprechender Entwicklung der Einwohnerzahl von Frankfurt entsprechend reagieren und weitere Bestattungsflächen anbieten zu können. Ferner werden durch die zunehmende Anzahl muslimischer Bestattungen vermehrt zusammenhängende Bereiche gesucht, in denen möglichst noch keine Bestattungen durchgeführt wurden. Friedhofserweiterungsflächen, also Areale außerhalb der bestehenden Friedhöfe, die als solche bereits gewidmet sind und bei Bedarf ohne Weiteres in den Friedhof integriert werden können (beispielsweise am Parkfriedhof Heiligenstock), werden aktuell anderweitig bewirtschaftet, zum Beispiel verpachtet, und verursachen keine Kosten für die Friedhofsgebührenzahler:innen. Insofern wird hier kein Handlungsbedarf gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.02.2024, NR 877 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage B 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6013, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 52 Betreff: Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5325 - NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 166/24 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 12.06.2025 und 15.10.2025 Zwischenbericht: Das Amt für Bau und Immobilien hat in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen und der Wirtschaftsförderung Frankfurt einen Entwurf für einen Magistrats-Vortrag verfasst, der die Vergabe der städtischen Liegenschaften nach Konzeptvergabe zum Inhalt hat. Der Magistrat befindet sich hierzu weiterhin in Abstimmungen und wird die entsprechende Vorlage einreichen, sobald diese Beratungen abgeschlossen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 660 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 166 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 461 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 52 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 52 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 52 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 52 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5868, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 § 6544, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Projektstand, Mitwirkung und Werkstattprojekt bei der Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters im ZoogesellschaftshausB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 53 Betreff: Projektstand, Mitwirkung und Werkstattprojekt bei der Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters im Zoogesellschaftshaus Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5320 - l. B 144/24 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 13.08.2025, 28.11.2025 und 13.04.2026 Der Magistrat befindet sich derzeit in der Endabstimmung, um der Stadtverordnetenversammlung zeitnah den Magistratsvortrag zur Sanierung des Zoogesellschaftshauses und der damit verbundenen Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Schaffung von Räumlichkeiten für Zooverwaltung und Zooschule mit detaillierten Informationen vorzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 144 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 53 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 53 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 53 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und AfD (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 53 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 53 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6014, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 § 6545, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 § 7102, 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 22.01.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-PlatzB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 54 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5215 - OA 380/23 OBR 12, B 258/24 - Zu 1. und 2. Der Magistrat hat inzwischen geprüft, ob auf dem Nelly-Sachs-Platz ein Tiny Forest oder ein Mini-Wäldchen angelegt werden kann. Dabei hat sich ergeben, dass dies aufgrund der vielzähligen unterirdischen Leitungstrassen und Feuerwehrzufahrten - und auch wegen des Wendehammers sowie der Anleiterstellen für die Feuerwehr - nicht realisierbar ist. Da das Projekt nicht umgesetzt wird, kann auch die Josephine-Baker-Gesamtschule nicht einbezogen werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.02.2025, OF 591/12 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.07.2023, OA 380 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 20 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 258 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6588 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6588 2025 1. Die Vorlage B 54 dient unter Hinweis auf OA 380/23 und OM 6588 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 591/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz und die Ziffer 2. des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 54 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 54 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5843, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gestaltung Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt - BarrierefreiheitB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 55 Betreff: Gestaltung Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt - Barrierefreiheit Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5347 - A 281/24 CDU, B 242/24 - Die Platzfolge Rathenauplatz - Goetheplatz - Roßmarkt wurde im Jahr 2009, unter Berücksichtigung der UN-Behindertenkonvention, nach Stadtverordnetenbeschluss hergestellt. Bei der Weiterentwicklung der Platzfolge Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt liegt der Fokus nun auf einer klimaangepassten Gestaltung und Reduzierung der Überhitzung der innerstädtischen Plätze. Damit folgt der Magistrat den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015, § 6436 (M 81) sowie vom 10.06.2016, § 109 (B 11)) zur Weiterentwicklung der Platzfolge. Als erste Maßnahme erfolgt die farbliche Neuausrichtung der wassergebundenen Decke, der Bau eines Pflanzbeetes vor dem Goethedenkmal und die Anordnung von zusätzlichen Sitz-elementen auf dem Goetheplatz. Die Umsetzung der Maßnahme auf dem Goetheplatz wurde im Januar 2025 begonnen. Weitere Bau- und Finanzierungsvorlagen für die Klimaanpassung des Rathenauplatzes und des Roßmarktes sind in Bearbeitung. Für die Klimaanpassungsmaßnahmen dieser beiden Plätze fand im April 2024 eine Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadtverwaltung statt. Dieser hat die Planungen mit dem Sprecher des Fachausschusses Bauen, Wohnen und Freizeit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) erörtert. Die FBAG hatte Anregungen zur Umgestaltung der beiden Plätze gegeben. Anfang September 2024 wurde in der Sitzung der FBAG die Planung der Platzfolge durch das Grünflächenamt erläutert und besprochen. Die Standorte der Bänke werden im Zuge der Bauüberwachung abgestimmt und angepasst. In der weiteren Planung des Rathenauplatzes werden die Abstände der Hochbeete zu vorhandenen Ausstattungselementen (Poller, Fahrradparker etc.) auf Gefahrenquellen erneut untersucht. Der Magistrat prüft darüber hinaus, wie weitere Vorschläge zur Verbesserung der Nutzbarkeit der genannten Plätze für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden können. Einige der Hinweise und Anmerkungen der FBAG sind bautechnischer Art und müssen noch vom zuständigen Fachamt geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.03.2024, A 281 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 242 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 281 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6015, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Unterstützung bei der Vermietung der Alten Seilerei Institutionelle Förderung des Vereins Seilerbahn Kunst & Kultur e. V.B07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 56 Betreff: Unterstützung bei der Vermietung der Alten Seilerei Institutionelle Förderung des Vereins Seilerbahn Kunst & Kultur e. V. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5357 - E 139/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 178 OBR 5 - Der Magistrat hat durch sein für Kulturförderung zuständiges Fachamt, das Kulturamt Frankfurt am Main, bereits in der Vergangenheit intensive Gespräche mit den Vertretern der Alten Seilerei geführt und regelmäßig interessierte und raumsuchende Kulturinitiativen auf die Möglichkeiten in der Alten Seilerei hingewiesen. Dies wird auch zukünftig selbstverständlich weiterhin erfolgen. Eine weitergehende Unterstützung bei der Vermietung von Räumen in der Alten Seilerei als mögliche Einnahmequelle sowie die Umsetzung entsprechender brandschutzrelevanter Maßnahmen zur Ertüchtigung der Räume werden derzeit verwaltungsintern geprüft. Darüber hinaus findet die Alte Seilerei projektabhängig aus der Kulturförderung Unterstützung. Eine dauerhafte finanzielle Unterstützung, die für die fortgesetzte Arbeit des Vereines Seilerbahn Kunst Kultur e.V. erforderlich wäre, ist aus den gegenwärtig verfügbaren Mitteln des Kulturhaushaltes nicht möglich. Insofern ist die Fortsetzung der begrüßenswerten Arbeit des Vereines von einer grundsätzlichen hierfür vorzusehenden Mittelbereitstellung durch die Stadtverordnetenversammlung abhängig. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.03.2025, NR 1170 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 26.04.2024, EA 178 Etatantrag vom 06.06.2024, E 139 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und BFF-BIG (B 56 = Kenntnis) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5984, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und BegrünungB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 57 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5207 - OA 415/23 OBR 11, B 243/24 - Zu 1.: Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind Mittel aus dem Etatantrag EA 23 in Höhe von 138.000,- € enthalten. Im Oktober 2024 fand ein Treffen mit Akteuren aus dem Stadtteil und den beteiligten Ämtern statt, in dem die weitere Vorgehensweise ausgetauscht wurde. Zu 2.: Der ‚Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main' wurde im Jahr 2023 beschlossen. Aus Absatz 5 des Leitfadens ergeben sich Berichtspflichten des Magistrats an die Stadtverordneten. Unter anderem sollen jährlich 10-20 Plätze benannt werden, welche zuerst mit hohem Handlungsbedarf umgestaltet werden sollen. Der erste Zwischenbericht B 288 aus dem Jahr 2024 liegt vor. Zu den ausgewählten ersten 13 Plätzen mit hohem Handlungsbedarf gehört der Atzelbergplatz. Die Plätze sind alphabetisch und nach Dringlichkeitsstufe der Kriterien-Auswertung angeordnet. Die Darstellung unterschiedlicher Grade der Dringlichkeit erfolgt ausschließlich unter Anwendung einer kriterienbasierten Analyse von 203 Stadtplätzen in Frankfurt. Die zu Grunde liegenden Kriterien wurden von den Stadtverordneten gemeinsam mit dem Leitfaden für die klimaangepasste Stadtplatzgestaltung beschlossen. Eine Anpassung einer Prioritätenliste nach Bearbeitungsreihenfolge ist nicht erforderlich, da diese für keinen Platz definiert wurde. Der Atzelbergplatz als dritter großflächiger Platz wird nach dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz beplant und entsiegelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6016, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mobilitätskonzept für das Nordend-WestB07.02.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 58 Betreff: Mobilitätskonzept für das Nordend-West Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5214 - E 248/23 Linke, E 45/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 257/24 - Die stadtinterne Abstimmung zur Gewährleistung eines einheitlichen Vorgehens zwischen den mit der Thematik Superblock beschäftigten Beteiligten hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die vorgesehene Ausweitung der personellen Ressourcen wird in diesem Jahr die Möglichkeit bieten, in die Planung eines Superblocks im Nordend-West vertieft einzusteigen. Es ist vorgesehen, zunächst eine Bestandserhebung zur Identifizierung der Ziel-/Quellverkehre und Durchgangsverkehre im Nordend-West durchzuführen, um eine geeignete Datengrundlage zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 14.06.2023, E 248 Etatantrag vom 16.06.2023, E 45 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 257 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP und Volt gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6017, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 61-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.