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Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen ist eine dezernats- und ämterübergreifende Aufgabe, die der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ernstnimmt und in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, der Zivilgesellschaft, Ehrenamtlichen und weiteren Akteur:innen der Stadtgesellschaft begegnet. Auch wenn das Baurecht keine Informationspflicht für geplante oder genehmigte Bauvorhaben vorsieht, informiert der Magistrat Ortsbeiräte und teilweise die Presse über die Errichtung von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen. Nicht jeder Bau von Gebäuden ist mit so vielen Sorgen und besonderen Ängsten von Bürger:innen verbunden, wie der von Unterkünften für schutzsuchende Personen. Deshalb ist der Magistrat bemüht Bewohner:innen in den Stadtteilen möglichst zeitnah über ein solches Bauvorhaben zu informieren und falls nötig, auf öffentlichen Informationsveranstaltungen oder in Ortsbeiratssitzungen direkt auf Fragen der Bürger:innen einzugehen. Der Magistrat betont, dass er bei der Verteilung von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen auf ein möglichst dezentrales Vorgehen setzt. Dies soll verhindern, dass Strukturen einzelner Stadtteile übermäßig beansprucht werden. Gleichzeitig dient die Dezentralisierung der Unterkünfte der Integration geflüchteter und wohnungsloser Menschen, da sie dadurch besser in der breiten Stadtgesellschaft ankommen bzw. dies ihre Teilhabemöglichkeiten im Alltag steigert. Eine konzentrierte Unterbringung am Stadtrand isoliert die Menschen und erschwert Integrationserfolge. Wo genau Unterkünfte errichtet oder verlängert werden hängt unter anderem davon ab, welche Liegenschaften dafür zur Verfügung gestellt werden, denn die Stadt ist darauf angewiesen, dass ihr neben städtischen Liegenschaften auch Flächen und Gebäude von Trägern oder Investor:innen angeboten werden. Eine absolute Gleichverteilung der Unterkünfte in den Stadtteilen ist daher nicht zu gewährleisten. Im Bericht B 449/2024 stellt der Magistrat die Verteilung der Unterkünfte für wohnungslose und geflüchtete Menschen nach Stadtteilen detailliert dar. Da Stadtteile unterschiedlich groß sind und die Bevölkerungsanzahl variiert, ist darin die Anzahl der Bewohner:innen der Unterkünfte relativ zur Einwohner:innenzahl berechnet. Der höchste Anteil von untergebrachten Personen liegt in einem Stadtteil bei 8,43%, wobei der Anteil von geflüchteten Personen in Unterbringung 6,32% ausmacht. Einen abschließenden Bericht zur vorliegenden Anfrage wird der Magistrat einreichen, sobald alle erfragten Informationen detailliert vorliegen.