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Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie" umsetzen; Grabsteine der NS-"Euthanasie"-Gräber in Frankfurt korrigieren

Vorlagentyp: B
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant Maßnahmen zur würdigen Erinnerung an die Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie". Dazu gehört die Durchführung von denkmalschutzrechtlichen Anträgen für die Grabanlage sowie die Sanierung der Sandsteinbrüstung. Diese Initiativen sollen dazu beitragen, das Gedenken an die Betroffenen zu optimieren und sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

In der Stadt Frankfurt am Main werden geflüchtete und wohnungslose Menschen grundsätzlich gemeinsam in Not- und Übergangsunterkünften untergebracht (nicht in sog. Flüchtlingsheimen). Wohnungslos sind Einzelpersonen, Paare und Familien, die ihren Wohnraum aufgrund von z.B. Brand, Wasserschaden, Eigenbedarfsmeldung der Eigentümer:in oder Mietzahlungsrückständen verloren haben. Bei dieser Personengruppe handelt es sich nicht um obdachlos lebende Menschen. Für diese hält die Stadt Frankfurt am Main andere bedarfsgerechte Einrichtungen und Angebote vor.

Zu 1.: Liegenschaften, die baurechtlich als "Wohnen" genehmigt sind, können nicht zum Zwecke der Errichtung von Übergangsunterkünften zu "Anlagen für soziale Zwecke" umgewidmet werden. Dies verhindert, dass der Bau von Unterkünften mit als Wohnraum ausgewiesenen Flächen konkurriert. Folglich wurden keine Wohnungen zu Übergangsunterkünften umgewandelt.

Insgesamt wurden seit Ende 2015 acht städtische Liegenschaften für Übergangsunterkünfte genutzt. Drei auf städtischem Grund errichtete Containeranlagen mit insgesamt 496 Plätzen sind bereits zurückgebaut.

Zwei Liegenschaften mit insgesamt 100 Plätzen wurden umgewandelt, Anfang Juni 2025 waren 57 Plätze belegt. Auf drei städtischen Grundstücken wurden temporäre Unterkünfte mit insgesamt 440 Plätzen errichtet, Anfang Juni 2025 waren 406 Plätze belegt.

Einem privaten Investor wurde ein städtisches Grundstück in Erbpacht zur Errichtung einer Übergangsunterkunft und Einheiten für gemeinschaftliches Wohnen zur Verfügung gestellt. Die Übergangsunterkunft hat 100 Plätze, Anfang Juni 2025 waren davon 74 Plätze belegt.

Auf einem weiteren in Erbpacht vergebenen städtischen Grundstück wurde ein Teil einer Seniorenwohnanlage in eine Übergangsunterkunft mit 218 Plätzen umgewandelt. Anfang Juni 2025 waren davon 202 Plätze belegt.

8-10% der Plätze in den Unterkünften bleiben üblicherweise unbelegt, bedingt durch Renovierungsarbeiten oder weil z.B. eine dreiköpfige Familie in einer 4-er-Wohneinheit untergebracht ist. Auch wird eine gewisse Anzahl freier Plätze benötigt und für Notfälle vorgehalten: z.B. für Menschen, die ihren Wohnraum plötzlich verlieren oder für Deutsche, die aus Kriegsgebieten evakuiert werden etc.

Zu 2.: Es wurden keine Wohnungen zu Übergangsunterkünften umgewandelt. Siehe Antwort auf Frage 1.

23 Gewerbeimmobilien wurden zu Übergangsunterkünften mit insgesamt 3.020 Plätzen umgewandelt oder sind derzeit im Umbau. Anfang Juni 2025 waren davon 2.489 Plätze belegt, der Rest sind Vorhalteplätze für Notfälle (s.o.) oder die Unterkünfte sind noch nicht fertiggestellt.

Zu 3.: Die Stadt Frankfurt am Main ist darauf angewiesen, dass ihr neben städtischen Liegenschaften, Liegenschaften von freien Trägern oder Investor:innen angeboten werden. Ein Angebot wird auf folgende Kriterien geprüft: Baurechtliche Zulässigkeit einer Übergangsunterkunft (Anlage für soziale Zwecke), Größe der Liegenschaft, Lage, Erschließung eines Grundstücks und Angemessenheit des Preises.

Seit Ende 2015 wurden insgesamt über 1.600 Liegenschaften in allen Stadtteilen daraufhin geprüft, ob sie für eine Übergangsunterkunft geeignet sind. Die meisten Angebote erwiesen sich als nicht umsetzbar.

Der jeweils zuständige Ortsbeirat wird nach erteilter Baugenehmigung über geplante Unterkünfte informiert. Bürger:innen werden in die Planung einer Unterkunft nicht eingebunden, aber über den Ortsbeirat informiert. Eine Einbindung in die Bauplanung ist nicht möglich, da die Unterbringung wohnungsloser Menschen (zu denen auch Geflüchtete zählen) eine gesetzliche Verpflichtung ist, der Kommunen nachkommen müssen. Erwünscht und wichtig für die Akzeptanz und Integration im Stadtteil sind nach Eröffnung einer Unterkunft das ehrenamtliche Engagement sowie eine Vernetzung mit der Nachbarschaft.

Zu 4.: Der Magistrat erhebt keine Daten, die einen Abgleich von Fluchtgeschichte und Wohnort der in Frankfurt am Main gemeldeten Menschen erlauben; ebenso erhebt er keine Daten über die Anzahl geflüchteter Menschen, die in privatem Wohnraum leben.

Frankfurt am Main ist eine internationale Stadt, deshalb strebt der Magistrat eine inklusive Stadtgesellschaft an. Die Erhebung von Angaben zur Fluchtgeschichte von Bürger:innen zusätzlich zur Migrationsgeschichte verspricht für den Magistrat keinen dienlichen Erkenntnisgewinn.

Zu 5.: Die Prüfung von Liegenschaften erfolgt fortlaufend. Mit Verweis auf Antwort 3 ist keines der Projekte derzeit spruchreif.

Zu 6.: Diese Frage kann nicht beantwortet werden - siehe Antwort auf Frage 4.

Zu 7.: Es ist davon auszugehen, dass Geflüchtete in allen Stadtteilen Frankfurts leben. Insofern profitieren sie - wie alle Bürger:innen - von den zahlreichen und vielfältigen Angeboten der Stadt, wie von Kinderbetreuung und arbeitsmarktrelevanten Angeboten, die im gesamten Stadtgebiet aufzufinden sind.

Speziell für geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche bietet die Stadt Angebote, wie z.B. Intensivklassen zur Sprachförderung. Für erwachsene Geflüchtete und Zugewanderte hält die Stadt z.B. Integrationskurse vor. Auch Angebote von Stadtteilinitiativen, Quartiersmanagements, Familienbildungsstätten, religiösen Gemeinden, Sportvereinen oder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dienen der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten und Zugewanderten.

Zu 8.: Das Stadtschulamt ist sowohl für die Schulplanung als auch für die Kita-Bedarfsplanung zuständig. Hierbei stehen die entsprechenden Abteilungen des Stadtschulamtes in engem Kontakt zur Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete. Sobald bekannt ist, wo eine Unterkunft entsteht, wird diese in die Bedarfsplanung der Kita- und Hortplätze aufgenommen. In den meisten Fällen können die durch die Unterkünfte neu hinzuziehenden Kinder durch das bestehende Kita-Platzangebot versorgt werden.

Mit dem Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main steigt auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen. Daher wurden in den vergangenen Jahren in zahlreichen Stadtteilen zusätzliche Schul-, Kindergarten- und Hortplätze geschaffen.

Zu 9.: Der aufgrund des Bevölkerungswachstuns steigende Bedarf an allgemeinbildenden Schulplätzen ist in den integrierten Schulentwicklungsplänen dokumentiert. Danach sind bis 2036 in der Primarstufe 7.800 zusätzliche Plätze zu schaffen, in der Sekundarstufe sind es 8.350.

Zu 10.: Gesamtstädtisch betrachtet bietet die Summe aller Kindergartenplätze laut Betriebserlaubnisse aller Einrichtungen in Frankfurt am Main ausreichend Plätze für alle Kinder im Kindergartenalter.

Da die Gesamtzahl der Plätze nicht in allen Stadtteilen gleichmäßig verteilt ist, stehen in einzelnen Stadtteilen noch nicht ausreichend Kindergartenplätze wohnortnah in Stadtteileinrichtungen zur Verfügung. Diese können jedoch meist durch eine gute Versorgung in benachbarten Stadtteilen sowie durch das Angebot in den gesamtstädtischen Kitas ausgeglichen werden.

In folgenden Kita-Planungsbezirken fehlen nach Umsetzung aller in der Planung und im Bau befindlichen Maßnahmen noch Kindergartenplätze, die nicht durch benachbarte Bezirke ausgeglichen werden können.

  • Im Gallus wird eine Versorgungsquote von 93% erreicht (1.518 Plätze für 1.626 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch die benachbarten Bezirke Bockenheim, Gutleut und Griesheim aufgefangen werden. Ein weiterer Platzausbau ist notwendig.
  • Im Westend wird eine Versorgung von 79% erreicht (634 Plätze für 807 Kinder). Die benachbarten Bezirke Bockenheim, Nordend und Bahnhof-Gutleut können teilweise ausgleichen. Hier ist zudem ein weiterer Platzausbau notwendig.
  • Im Ostend wird eine Versorgungsquote von 96% erreicht (1.158 Plätze für 1.206 Kinder). Hier können die Nachbarbezirke Nordend und Bornheim teilweise ausgleichen.
  • In Fechenheim wird eine Versorgung von 95% erreicht (665 Plätze für 698 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch Bergen-Enkheim aufgefangen werden.
  • In Unterliederbach wird eine Versorgung von 90% erreicht (633 Plätze für 707 Kinder). Ausgleichend kann hier teilweise der benachbarte Bezirk Höchst wirken.
  • In Rödelheim wird eine Versorgung von 89% erreicht (554 Plätze für 625 Kinder). Die Nachbarbezirke Hausen und Bockenheim können dies teilweise auffangen.
  • In Eschersheim wird eine Versorgung von 69% erreicht (442 Plätze für 645 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch benachbarte Bezirke aufgefangen werden. Hier ist jedoch ein weiterer Platzausbau notwendig.
  • Im Dornbusch wird eine Versorgung von 88% erreicht (440 Plätze für 502 Kinder). Hier können Eckenheim und Nordend die fehlenden Plätze teilweise auffangen.

Zu 11.: Alle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche werden unterstützt, siehe auch Antwort auf Frage 7.

Zu 12.: In Frankfurt am Main stehen geflüchteten Menschen diverse therapeutische Angebote zur Verfügung, sie basieren jedoch - so wie für alle anderen Frankfurter:innen - auf der Freiwilligkeit der Betroffenen. Der Psychosoziale Verbund Rhein-Main bietet in Frankfurt mehrsprachig psychosoziale Beratung für Geflüchtete an. Zum Verbund gehören unter anderem FATRA und das Evangelische Zentrum am Weißen Stein. Zudem gibt es an der Goethe-Universität eine Psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete. Diese Stellen haben z. T. lange Wartelisten und die Finanzierung ist nicht dauerhaft gesichert.

In Übergangsunterkünften unterstützt das Personal des Trägers die Geflüchteten bei der Terminvereinbarung mit psychosozialen oder therapeutischen Fachstellen. Die Fachkräfte bilden sich hierzu stets fort. Zuletzt wurde in 2024 in Kooperation mit Save the Children Deutschland e.V. ein "Training zur psychosozialen Unterstützung geflüchteter Kinder und Familien" durchgeführt.

Empfänger:innen von Asylbewerberleistungen verfügen über keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern erhalten, nach Vorsprache im Jugend- und Sozialamt, einen Krankenschein. Mit diesem können die Betroffenen zwar Therapien in Anspruch nehmen, jedoch erschweren oftmals mangelnde Deutschkenntnisse eine Behandlung. Die Betroffenen müssen sich i.d.R. selbst um eine Übersetzung kümmern.

Zu 13.: Die Hauptherkunftsländer geflüchteter Menschen in Frankfurt am Main waren Mitte 2024: Afghanistan, Ukraine, Eritrea, Syrien, Äthiopien.

Zu 14.: Im Frankfurt Immigration Office sind aktuell etwa 1.200 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren erfasst. Hier kann keine Aussage zu einer Bleibeperspektive getroffen werden, da nicht absehbar ist, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Anträge entscheiden wird.

Ca. 800 Personen sind derzeit im Besitz einer Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung). Bei diesem Personenkreis ist eher von einer schlechten Bleibeperspektive auszugehen. In den letzten Jahren gab es verschiedene rechtliche Regelungen (Chancen-Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen und Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration), die dazu geführt haben, dass sich die Zahl der Personen mit einer Duldung zuletzt bereits deutlich reduziert hat.

Zu 15.: Die Religionszugehörigkeit von Geflüchteten wird in der amtlichen Statistik nicht erhoben.

Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten steht in direktem Kontakt zum Frankfurter Rat der Religionen, der eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften vertritt. Insgesamt zählt Frankfurt ca. 280 Religionsgemeinschaften. Anlassbezogen kann es hier direkte Kontakte zu einzelnen Religionsgemeinschaften geben. Dabei gibt es keinen gezielten bzw. übergreifenden Austausch zum Thema Fluchtmigration.

Zu 16.: Geflüchtete werden bei Ankunft/Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes Hessen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Diese besteht aus der Kontrolle des Gepäcks mittels einer Gepäckdurchleuchtungsanlage und der betroffenen Personen mit Metalldetektoren. Zudem wird mit Abnahme der Fingerabdrücke das sogenannte Asylkonsultationsverfahren angestoßen.

Nach erfolgter Registrierung werden durch das Asylkonsultationsverfahren verschiedene Behörden, darunter das Bundeskriminalamt, konsultiert. Die Behörden überprüfen, ob Asylversagungsgründe, aufenthaltsrechtliche Versagungsgründe oder sonstige Sicherheitsbedenken gegen die Personen vorliegen, anschließend erhält die EAE eine Rückmeldung über das Ergebnis. Je nach Ergebnis werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Das Zusammenleben in den Frankfurter Stadtteilen und auch innerhalb der Unterkünfte funktioniert seit vielen Jahren gut und unauffällig. Dazu tragen die Träger mit ihrer pädagogischen Arbeit, dem geschulten Fachpersonal und mit ihren Gewaltschutzkonzepten in hohem Maße bei (siehe auch Antwort auf Frage 18.)

In den Stadtteilen agieren Präventions- bzw. Regionalräte und die Schutzleute vor Ort des jeweils zuständigen Polizeireviers. Die städtischen Unterkünfte sind mit diesen Stellen gut vernetzt. Dabei geht es grundsätzlich auch um den Schutz der geflüchteten Menschen in den Unterkünften vor Übergriffen von außen.

Bei besonders Schutzbedürftigen (EU-Rahmenrichtline 2024/1346) werden die Menschen zum Teil in speziell auf die Personengruppe ausgerichteten Einrichtungen versorgt (z.B. queere Geflüchtete).

Zu 17.: Nur mit einem Aufenthaltstitel ist geflüchteten Menschen der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt. Während des Asylantragsverfahrens erhalten die Menschen bis zu 36 Monate Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und haben damit nur in bestimmten Fällen Zugang zum Arbeitsmarkt. Sobald ihnen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, erhalten geflüchtete Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und gehen von der Zuständigkeit des Jugend- und Sozialamtes, in die des Jobcenter Frankfurt (JCF) über.

Das JCF verfolgt das Ziel, Geflüchtete und Schutzsuchende in Arbeit zu vermitteln. Hierzu steht das gesamte Maßnahmenportfolio des JCF zur Verfügung. Dieses umfasst eine breite Palette von Angeboten zur beruflichen Qualifizierung, die mit der Agentur für Arbeit realisiert werden - über Coachings bis zu niedrigschwelligen Angeboten zur Unterstützung der Tagesstruktur.

Am Anfang werden im Rahmen eines beruflichen Profilings die berufliche und schulische Bildung, sowie im Ausland erworbene Berufserfahrungen erhoben. Liegen Dokumente über einen schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss vor, wird geprüft, ob diese für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt relevant sein können. Dies ist vor allem bei den reglementierten Berufen und bei Mangelberufen der Fall.

Das JCF unterstützt Leistungsbeziehende im Anerkennungsverfahren und übernimmt z.B. Kosten für Übersetzungen von Dokumenten und für Weiterqualifizierungen zum Erreichen der vollständigen Anerkennung.

Um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Hierzu steht Geflüchteten das Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung. Grundsätzlich können Leistungsbeziehende nach dem SGB II in integrations- und berufsbezogenen Kursen bis zum Sprachniveau C1 gefördert werden. Aufgrund der Einsparungen des BAMF während der vorläufigen Haushaltsführung ist das Angebot jedoch stark reduziert: Die B2-Kurse decken den Bedarf nicht. Zum Sprachniveau C1 werden nur noch Personen im Anerkennungsverfahren für einen reglementierten Beruf gefördert. Personen, die den Integrationskurs unter B1 abgeschlossen haben, erhalten keine weitere Sprachförderung.

Das JCF setzt den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierten "Job-Turbo" fort. Er richtet sich insbesondere an arbeitsmarktnahe Geflüchtete aus der Ukraine und aus 8 weiteren zugangsstarken Herkunftsländern. Sie werden in einem eigenen Team gezielt bei ihrem Auftritt auf dem Arbeitsmarkt unterstützt und in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in Arbeit vermittelt.

Neben dem o.g. Maßnahmenportfolio des JCF können die Leistungsbeziehenden an Angeboten teilnehmen, die von Dritten finanziert werden, solange diese die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Exemplarisch sind hier die Angebote des Netzwerks BEGIN zu nennen, das vom Caritas-Verband geleitet wird.

Das JCF ist mit der Stabstelle Unterkunftsmanagement und Geflüchtete vernetzt und informiert über verschiedene Formate Unterkunftsbetreibende zu den Leistungen des JCF und zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit (z.B. Jobcenter.digital).

Zusätzlich engagiert sich die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Bereitstellung von Mitteln im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) für die Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Zielgruppen, wie z.B. geflüchtete Menschen und Schutzsuchende. Die FRAP betreibt für Personen über 25 Jahren das Beratungs- und Lernzentrum, gut erreichbar in zentraler Innenstadtlage. Dieses bietet auch für geflüchtete und zugewanderte Menschen eine freiwillige, rechtskreisübergreifende und trägerneutrale berufliche Beratung an. Beratungssuchende werden dabei unterstützt, eine individuelle berufliche Perspektive in Frankfurt zu entwickeln, dies umfasst die berufliche Orientierung, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche und mögliche Wege des Spracherwerbs. Im angeschlossenen Lernzentrum können PC-Arbeitsplätze genutzt werden, um Bewerbungen zu schreiben, zu recherchieren oder online für Prüfungen zu lernen.

Die FRAP arbeitet vernetzt mit den Akteur:innen der Geflüchtetenhilfe, der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete, den Migrationsberatungsstellen, dem JCF und zahlreichen sozialen Einrichtungen.

Außerdem fördert die FRAP berufliche Beratungs- und Qualifizierungsangebote und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen bei freien Trägern in Frankfurt, die sich an geflüchtete Menschen richten.

Zu 18.: Das Personal der Träger unterstützt in den Übergangsunterkünften die Bewohner:innen bei bürokratischen Vorgängen, bspw. beim Antrag für eine Arbeitserlaubnis. Die Träger arbeiten mit den Fachstellen für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen (hier v.a. beramí) und der Berufsorientierung zusammen und vermitteln Bewohner:innen zur Beratung dorthin. Bei Bedarf organisieren sie Informationsveranstaltungen vor Ort, zu denen Vertreter:innen von Fachstellen (z.B. FRAP) eingeladen werden.

Die Träger sind verpflichtet, ein unterkunftsspezifisches Gewaltschutzkonzept zu erstellen, in dem Maßnahmen der Prävention und Intervention dargelegt sind. Eine Hausordnung regelt die Grundlagen des Zusammenlebens - ein absolutes Gewaltverbot sowie der Respekt gegenüber Nachbar:innen und Personal ist Bestandteil der Hausordnung und wird mit den Bewohner:innen besprochen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird vonseiten der Träger interveniert und ggf. sanktioniert. Bei Gewaltanwendung wird die Polizei eingeschaltet sowie ggf. das Jugendamt und Frauenberatungsstellen.

Kinderrechte werden, ebenso wie andere Rechte, in Aufnahmegesprächen, aber auch anlassbezogen thematisiert. In den Unterkünften hängen außerdem kindgerechte Aushänge zum Thema. In einigen Unterkünften werden auch Gruppenangebote oder Aktivitäten mit Kindern, z.B. in Kooperation mit dem Kinderbüro, durchgeführt.

Für Eltern finden in vielen Unterkünften Informationsveranstaltungen zur Kindererziehung statt, im Bedarfsfall werden Einzelgespräche geführt. Bei Unterstützungsbedarf oder Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt eingeschaltet.

Im Jobcenter West werden Geflüchtete und Schutzsuchende in einem Sonderteam betreut, da sich im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter West mehrere Unterkünfte befinden. Das Sonderteam ist mit den Sozialdiensten in den Unterkünften vernetzt und unterstützt bei fachlichen Fragen zu den Instrumenten der Arbeitsmarktförderung, sowie zum Anerkennungsverfahren von Bildungsabschlüssen und zur Deutschförderung.

Zu 19.: Ehrenamtlich Interessierte können sich vor Ort in den Übergangsunterkünften an das zuständige Personal des Trägers wenden. Zudem vermittelt Frankfurt hilft (www.frankfurt-hilft.de) Gesuche oder Angebote in diesem Bereich.

Bei konkreten Fragen und Problemanzeigen können die Betreiber direkt angesprochen werden (siehe auch Antwort auf Frage 22.).

Zu 20.: Geflüchtete wenden sich bei Fragen, Konflikten und Problemen im Zugang zu Angeboten der Stadt Frankfurt am Main an die städtische Ombudsstelle Antidiskriminierung. Die Ombudsstelle Antidiskriminierung verfolgt einen vermittelnden Ansatz, durch den Anliegen kommunikativ bearbeitet und Barrieren abgebaut werden. Diskriminierungsmeldungen werden systematisch registriert und geprüft. Über Stellungnahmen und persönliche Gespräche werden Informationen zur Klärung einer Meldung eingeholt.

Zu 21.: Geflüchtete haben die Möglichkeit, eine Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung zu beantragen, sobald ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und ihnen ein dauerhafter Aufenthaltstitel (hierzu zählen auch z.B. humanitäre Aufenthaltsgründe) erteilt wurde.

Zu 22.: Siehe auch Antwort zu Frage 19.

Die verantwortlichen Träger der Übergangsunterkünfte sind im Kontakt mit der direkten Nachbarschaft. Diese kann sich bei Fragen direkt an das Personal vor Ort wenden und wird bspw. zu Festen in die Einrichtung eingeladen.

Wenn im Stadtteil vorhanden, nehmen die Träger an Stadtteilarbeitskreisen teil. Sie arbeiten grundsätzlich vernetzt mit Einrichtungen in der Umgebung.

Die Arbeit der Quartiersmanagements, die zum Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft des Jugend- und Sozialamts gehören, trägt maßgeblich zur Förderung des Zusammenlebens in den Stadtteilen bei. Das Quartiersmanagement ist ein aktiv und integrativ wirkendes soziales Stadtteilmanagement und plant und organisiert Angebote, Projekte und Aktionen mit der Nachbarschaft und führt diese oft in Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus dem Quartier durch.

Auch das zahlreich vorhandene ehrenamtliche Engagement von Anwohner:innen unterstützt das gegenseitige Kennenlernen in den Stadtteilen. Viele Ehrenamtliche engagieren sich gesteuert über die Ehrenamtskoordinator:innen in den Übergangsunterkünften oder sind in Mentoring- und Patenschafts-Programmen, wie "Socius" des Evangelischen Regionalverbands oder "Companion" der Caritas organisiert. Refugee Buddies e.V., Start with a Friend e.V. oder die Malteser Integrationslots:innen leisten mit ihren Angeboten ebenfalls einen Beitrag, um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen und das Miteinander in den Quartieren zu fördern.

Zudem tragen Veranstaltungen wie die Interkulturellen Wochen des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten ebenfalls zur Förderung des Miteinanders im Stadtteil bei.

Zu 23.: Nein. In den vorgenannten Unterkünften werden ausschließlich Geflüchtete und Wohnungslose untergebracht.

Für obdachlos lebende Menschen, d.h. für Personen, die auf der Straße oder im öffentlichen Raum nächtigen, gibt es spezifische Angebote zur Notübernachtung oder Unterbringung. Der Magistrat beabsichtigt nicht, diesen Personenkreis in den vorgenannten Einrichtungen unterzubringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2024AA 321Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmenSTVV-Anfrage · CDU
  2. 7. Februar 2025BB 35Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmenMagistratsbericht
  3. 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    BB 282Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 65
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 94
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO II, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 02.09.2025
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 40 · 04.09.2025
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 98
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 08.09.2025
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO I, TOP 60
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 282 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 41 · 12.09.2025
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 39 · 23.10.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 39 · 30.10.2025
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen