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Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-'Euthanasie' umsetzen

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Gräber der Opfer der NS-'Euthanasie' in Frankfurt gemäß dem Gräbergesetz zu kennzeichnen und die Würde der Verstorbenen wiederherzustellen. Dies geschieht durch die Einrichtung einer Datenbank und die Öffentlichkeit der Grablagen, um den Hinterbliebenen und der Gesellschaft den Zugang zu ermöglichen. Ziel ist es, die Geschichtsaufarbeitung und das Gedenken zu fördern.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie schnellstmöglich: 1. eine Datenbank für die Frankfurter Opfer der NS-'Euthanasie' erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden kann, analog der beim Jüdischen Museum in Frankfurt hinterlegten Datenbank für die jüdischen Frankfurterinnen und Frankfurter, unter Einbeziehung der bereits eingeleiteten Forschungsarbeiten des Fritz-Bauer-Instituts basierend auf den Aufgabenstellungen von NR 39/16 und NR 1186/20; 2. ein öffentlich zugängliches Kataster der Grablagen der verschiedenen Bestattungsorte von Frankfurter Opfern der NS-'Euthanasie' erstellt werden kann, um Angehörigen und Nachfahren, wie auch der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Gräber der Ermordeten aufzusuchen; 3. die Grabstätten der im Rahmen der NS-'Euthanasie' ermordeten Frankfurter*innen an den verschiedenen Vernichtungsorten nach dem geltenden Gräbergesetz der Bundesrepublik Deutschland (GräbG) mit den vorgeschriebenen Namen und Daten kenntlich und so für Angehörige und Frankfurter Bürger*innen öffentlich zugänglich gemacht werden können; 4. alle Grabstätten insbesondere von Frankfurter Opfern der NS-'Euthanasie' als Kriegsgräberstätten anzuerkennen, so dies noch nicht oder nicht vollständig geschehen ist, um so das gesetzlich garantierte 'ewige Ruherecht' zu gewährleisten (d.h. die Gräber können nicht aufgelassen werden) und diese NS-Opfer angemessen zu würdigen.

Begründung

In der Zeit von 1940 bis 1945 führten die Machthaber vor dem Hintergrund der rassebiologischen Weltanschauung eine systematische Vernichtungspolitik gegen als 'lebensunwert' stigmatisierte Menschen an verschiedenen Orten in Hessen durch. Im Fokus der Verfolgung standen Menschen mit seelischen und körperlichen Behinderungen, psychisch Kranke, sozial 'unangepasste' und 'nicht arbeitsfähige' Menschen die mehrheitlich in Einrichtungen untergebracht und betreut wurden. Maßgebliche Kriterien der Vernichtung resultierten aus den Diagnosen und der negativen Beurteilung der 'Arbeits-' bzw. bei Kindern der 'Bildungsfähigkeit'. Menschliches Leben sowie das Recht auf Zuwendung und Unterstützung wurden von Faktoren der Nützlichkeit und 'Verwertbarkeit' abhängig gemacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. September 2020 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.10.2020 im OBR 3 angenommen. Der Magistrat antwortete am 18. Dezember 2020 mit dem Bericht B 682. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 13 Wochen.

Weitere Vorlagen in diesem Verfahren

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 29.09.2020
TO I, TOP 19
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1273 auf die Tagesordnung II der 48. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1273 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 1273 = Annahme)
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Ablehnung:
BFFFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1273 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 01.10.2020
TO II, TOP 44
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1273 auf die Tagesordnung II der 48. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1273 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Ablehnung:
BFFFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

OBR 3
Sitzung 2 · 19.10.2020
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage NR 1273 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6470,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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