Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-'Euthanasie' umsetzen und Grabsteine der NS-'Euthanasie'-Gräber in Frankfurt korrigieren
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Grabsteine der NS-'Euthanasie'-Opfer in Frankfurt zu korrigieren und die Geschichte des Ortes durch QR-Codes zu verdeutlichen. Dies soll die Zugänglichkeit für Besucher und Schulklassen verbessern und eine aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte fördern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBericht
Ergänzend zu B 275 vom 24.06.2022 berichtet der Magistrat, dass der angekündigte Termin zwischen dem Denkmalamt, dem Grünflächenamt und dem Kulturamt stattgefunden hat und ergänzt wie folgt:
- Die Grabesplatten aus rotem Sandstein sind weitgehend in einem guten Zustand, einige sind leicht verschoben, eine Platte ist durch eine Baumwurzel angehoben. Die flach geneigte Lage hat jedoch zu einem erheblichen Besatz mit Flechten und Moos geführt. Zudem weisen einige Platten besonders unter dem Nadelbaum erhebliche Schäden auf. Sowohl bezüglich der Reinigung als auch in Bezug auf die Erhaltung sind Maßnahmen erforderlich.
In dem Zusammenhang wird sich das Denkmalamt mit dem Hessischen Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden austauschen und eine Begutachtung der Steinplatten sowie eine folgende Steinkonservierung in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt in die Wege leiten.
- Bezüglich des Wunsches, das Urnenfeld aufzuwerten und die Geschichte zu verdeutlichen, sind in der Vergangenheit verschiedene Möglichkeiten diskutiert worden.
Ziel ist, die Geschichte des Ortes und die Hintergründe der "Euthanasie" deutlich zu machen, aber auch die falschen Angaben zu Sterbedatum und Sterbeort zu berichtigen und den Grund dafür darzustellen. Dazu steht bereits direkt am Feld eine erklärende Tafel. Und für die Grabsteine, die zwischen vier bis sechs Namen tragen, war eine Zusatztafel aus Stein jeweils am unteren Ende der Bestandssteine im Gespräch.
Bei dem oben genannten Termin wurde diesbezüglich Folgendes festgestellt: Die zur Hälfte kleineren ergänzenden Steintafeln würden in sehr viel kleinerer Schrift einzig Raum für korrigierte Daten bieten. Platz für weitere Erklärungen wäre nicht vorhanden. Durch die zusätzlichen Steintafeln wäre die Erreichbarkeit von Personen (darunter besonders ältere Angehörige), die auf eine Gehhilfe (Rollator) angewiesen sind oder im Rollstuhl sitzen, nicht mehr gewährleistet. Die Zuwege wären sehr stark eingeschränkt und die Zugänglichkeit zum Gedenkstein sehr schwierig oder sogar unmöglich. Zudem kann das "Euthanasie"-Feld nur unter Schwierigkeiten gärtnerisch gepflegt werden.
Vor dem Hintergrund des Themas "Euthanasie" und der Wichtigkeit, den Besucherinnen und Besuchern sowie besonders Schulklassen weiterführende Informationen nahezubringen und eine aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte an diesem wichtigen Platz dauerhaft zu gewährleisten, schlägt der Magistrat eine Ergänzung mit einem QR-Code anstelle der zusätzlichen Steintafeln vor.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass nach Erstellung der Datenbank (der erste Schritt für die Anfertigung der Datenbank für die Frankfurter "Euthanasie"-Opfer - die wissenschaftliche Recherche - wurde schon beauftragt) eine Verlinkung angelegt werden kann. Auf diese Weise kann für das wichtige Thema die gebührende Aufmerksamkeit und Fortdauer gewährleistet werden.
So würde ein kleines Edelstahlschild mit dem QR-Code in der oberen rechten Ecke der bestehenden Steinplatten angebracht werden.
Das federführende Kulturamt wird die Maßnahme betreuen und nach Begutachtung der Steinplatten sowie erfolgter Kostenschätzung für die Steinkonservierung einerseits und einer weiteren erfolgten Kostenschätzung für die Produktion bzw. Anbringung der kleinen Edelstahltafeln mit QR-Code andererseits beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag zur Finanzierung stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1273 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 16. September 2020. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 2. vierter Absatz Zurückweisung, Rest der Vorlage Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)