Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigieren

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort20 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.12.2024

Zwischenbericht: Das Gräberfeld der "Euthanasie"-Opfer auf dem Frankfurter Hauptfriedhof ist eine der größten Anlagen dieser Art bundesweit. Jeder der 120 Grabsteine fasst Namen und Daten von drei bis sechs Personen, die unter menschenunwürdigen Umständen im Rahmen der sogenannten NS-"Euthanasie" umgebracht wurden. Insgesamt sind auf diesem Gräberfeld 500 Urnen gebettet. Dass die sich in den Urnen befindliche Asche höchstwahrscheinlich nicht von den auf den Grabplatten Genannten stammt, gründet in dem pietätlosen Umgang der NS-Verbrecher mit dieser Opfergruppe. Die Grabanlage wurde Ende der 1950er Jahre angelegt. Durch eine aktuelle Recherche muss davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der Frankfurter "Euthanasie"-Opfer die geschätzte Zahl von 1.500 Personen überschreitet.

Dies vorausgeschickt kann der Magistrat zum aktuellen Zeitpunkt Folgendes berichten: Zu

  1. Die Erstellung einer Datenbank mit allen Frankfurter Opfern der NS-"Euthanasie" bedarf einer grundlegenden Recherche der Personen inbegriffen der richtigen Schreibweisen der Vor- und Nachnamen, der Geburtsdaten und der Todesdaten und -Orte. Meistens wurden die Daten manipuliert und die Namen nicht sorgfältig übernommen, besonders bei den nicht deutschen Vor- und Nachnamen. Diese Arbeiten sind aktuell weit vorangeschritten. Der Etat-Antrag 90 von 2022 hat die Vergabe eines entsprechenden Forschungsauftrages ermöglicht, der noch bis in den Sommer dieses Jahres laufen und eine Grundlage für die zukünftige Datenbank darstellen wird. Die Konzeption der Datenbank soll zeitnah nach der Übergabe der Materialien erfolgen. Die Finanzierung der Kosten für die Erstellung der Datenbank ist aktuell nicht geklärt. Zu
  2. Im Rahmen der Konzeption der Datenbank soll auch die Möglichkeit der Erstellung eines öffentlich zugänglichen Katasters geprüft werden. Zu
  3. Dem Magistrat liegt es an einer würdigen und gleichzeitig praktikablen Lösung, wie mit dem Umstand der falschen Daten auf dem Gräberfeld umgegangen werden kann. Es gilt hierbei nicht nur die sensible und tragische Thematik und den Friedhof als Ort der Trauer zu berücksichtigen, sondern auch die Nutzbarkeit im Sinne von Zielgruppen und den technischen Voraussetzungen bei der Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen. Unterschiedliche Aspekte spielen hier eine große Rolle, darunter die denkmalpflegerischen Richtlinien, welchen das Gräberfeld unterliegt. Dafür befindet sich das zuständige Amt im engen Austausch mit beteiligten städtischen Ämtern. Eine über die Grenzen Frankfurts gehende Recherche und punktueller Austausch zu einschlägigen Projekten bundesweit hat stattgefunden. Auch ein Hinzuziehen einer Gestaltungsagentur gehört zu den Vorarbeiten des Magistrats. Eine notwendige Grundlage mit Daten aller auf dem Gräberfeld erwähnten Opfer wurde priorisiert im Rahmen des im Punkt 1 genannten Forschungsauftrages erarbeitet. Zu
  4. Die Grabanlage für die Opfer der NS-"Euthanasie" auf dem Hauptfriedhof Frankfurt genießt bereits das ewige Ruherecht, da die hier Beigesetzten als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1273 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 16. September 2020. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 8
Sitzung 26 · 15.02.2024
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 27 · 16.02.2024
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 19.02.2024
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 27 · 19.02.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

OBR 7
Sitzung 26 · 20.02.2024
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 5
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 28 · 04.03.2024
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 26 · 18.04.2024
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 38 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Volt (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 26 · 25.04.2024
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 38 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 29 · 12.09.2024
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 38 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 32 · 23.01.2025
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 38 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen