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CO2-Kompensation für Dienstreisen

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtete über die CO2-Kompensation von Dienstreisen, die im Jahr 2024 für 1.516 Reisen in Höhe von 10.191,51 € stattgefunden hat. Der Betrag soll dem Klimafonds der Stadt zufließen, um Umweltschutzmaßnahmen zu unterstützen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Dies vorausgeschickt, teilt der Magistrat mit: Etablierung einer Hochwasserkonferenz

Die Gefahren und Risiken an den verschiedenen Gewässern unterscheiden sich stark. Daher stimmt sich der Magistrat derzeit gesondert mit den jeweiligen Kommunen der einzelnen Gewässer ab. Mit einer übergeordneten Hochwasserkonferenz können frühzeitig Problemstellungen erkannt und mit den betreffenden Städten und Landkreisen ein einheitliches Konzept entwickelt werden. Der Magistrat prüft dahingehend, wie eine Zusammenarbeit weiter etabliert werden kann.

Höhere Reinigungsintervalle/regelmäßige Überprüfung der Sinkkästen

Grundsätzlich werden die rund 65.000 Sinkkästen im Stadtgebiet durch den beauftragten Dienstleister FES (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) - zweimal jährlich gereinigt, nach Bedarf auch häufiger.

Die FES reinigt mehrere tausend Sinkkästen pro Woche. Die Reinigung von Sinkkästen erfolgt über das gesamte Jahr verteilt und mit bis zu 13 Fahrzeugen gleichzeitig. Die eingesetzte Reinigungsmethodik und maschinelle Entleerung ist Stand der Technik. Das Personal ist flexibel einsetzbar, sodass immer Mitarbeitende verfügbar sind, die Sinkkastenreinigungen durchführen können, um auch bei Urlauben und Personalausfällen einsatzbereit zu sein. Ausgebildet für die Sinkkastenreinigung sind rund 50 Mitarbeitende. Die FES sieht sich allerdings stadtweit mit überparkten Sinkkästen konfrontiert, sodass einige Sinkkästen mehrfach angefahren werden müssen und nicht immer zeitnah gereinigt werden können.

Die Vielzahl der augenscheinlich verstopften Sinkkästen im Stadtgebiet ist daher vorrangig auf die vermehrten Starkregenereignisse zurückzuführen. Hierbei spülen die Wassermassen Laub, Blüten, Schlamm und ähnliches unmittelbar in die jeweiligen Sinkkästen.

Betroffene Sinkkästen können bereits über den Mängelmelder unter der Kategorie Straßenschäden (www.ffm.de), die FES GmbH (Servicetelefon 0800 2008007-0) oder an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), gemeldet werden.

Veröffentlichung einer Karte mit allen Gullys in Frankfurt/"Mängelmelder - FFM"

Derzeit gibt es noch keinen Datensatz, der die vorhandenen Gullys im Frankfurter Straßenraum digital abbildet und ins Geoportal übernimmt. Ein solcher Datensatz soll jedoch Bestandteil der neuen Straßenzustandsdatenbank werden, die derzeit im Zusammenhang mit dem Förderprojekt "Straßen für Alle" in zwei Pilotstadtteilen aufgebaut und getestet wird. Die Lage der Gullys wird dabei bei Befahrungen der städtischen Verkehrsflächen durch einen externen Datendienstleister georeferenziert aufgenommen. Dabei hat sich als besondere Herausforderung herausgestellt, dass Gullys überparkt werden und so bei der Befahrung nicht erfasst sind. Diese zeigt sich insbesondere im dicht bebauten Innenstadt-Pilotgebiet mit viel Parkraum im Straßenbereich. Entsprechend wird die Erfassung sämtlicher Gullys im Geoportal noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main gehen bereits regelmäßig Meldungen zu verstopften Gullys nach Regenphasen ein. Bürger:innen nutzen dabei die Kategorien "Straßenschaden" oder "Müll". Generell ist eine eigene Kategorie für verstopfte Gullys möglich und wird derzeit geprüft, um Meldungen unmittelbar an die FES weiterleiten zu können.

Ankauf von Gewässerrandstreifen als Retentionsfläche.

Der Ankauf von Gewässerrandstreifen ist generell möglich. Im Hinblick auf eine wirksame Hochwasserretention sind diese Flächen meist jedoch nicht ausreichend.

Schaffung von Wasserrinnen in Waldgebieten/Taunus.

Durch Maßnahmen in bewaldeten Einzugsgebieten lassen sich Hochwasser- und Überflutungsschäden durch Starkregen vermeiden beziehungsweise reduzieren. Neben dem Niederschlagswasserrückhalt sollen auch der Rückhalt von Geröll sowie von ausgeschwemmten Ästen und Pflanzenteilen gefördert werden. Durch die Ableitung des Hang- und Oberflächenwassers über Entwässerungsgräben und Durchlässe ist für eine schadlose Verteilung und Versickerung des Wassers im Wald zu sorgen. Einfache Rechen vor dem Einlauf in Verrohrungen halten Äste und Zweige zurück. Waldwege sind so anzulegen oder zu verändern, dass sie nicht in Falllinie auf Siedlungsbereiche zuführen und dort das Wasser konzentriert in die Bebauung leiten.

Der Magistrat ist diesbezüglich im Taunus auch aktiv. Zur Erhöhung des Wasserrückhalts und zum Schutz vor Hochwasser wurden in den Hanglagen des Frankfurter Stadtwalds im Taunus rund 20 Wasserrückhaltebecken (sogenannte Gumpen) künstlich angelegt. Dabei handelt es sich um kleine Mulden seitlich der Wege, die wie ein Auffangtrichter für das hangabwärtsfließende Wasser dienen, das von dort aus in den Wald weitergeleitet wird und versickert. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen die Waldwege saniert und vor allem die seitlichen Wegegräben von Ast- und organischem Materiell befreit.

Erstellung eines Förderprogramms zur Hochwasserprävention

Zur Prävention vor Starkregen- und Hochwasserereignissen sollen Liegenschaften flächendeckend nach dem Schwammstadt-Prinzip aufgebaut werden. Das Niederschlagswasser soll möglichst lokal versickern, verdunsten oder zurückgehalten werden. Die Stadt Frankfurt am Main fördert mit dem "Klimabonus" Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Dazu zählen auch Maßnahmen die das Schwammstadt-Prinzip betreffen. Finanziell gefördert werden unter anderem Maßnahmen der Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Regenwasserspeicher (Zisternen). Der Förderanteil liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere Informationen sind verfügbar unter: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtkli ma/klimabonus.

Das Gebührensplitting bei der Abwassergebühr ist ein Anreiz für die Umsetzung von Versickerungs-, Retentions- und Verdunstungsmaßnahmen. Sofern die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswassers reduzierend anrechnungsfähig ist, können langfristig die Nebenkosten reduziert werden. Für begrünte Dächer, wasserdurchlässige Decken und Zisternen ist eine prozentuale Gebührenreduzierung möglich. Weitere Informationen können in der "Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main" eingesehen werden.

Ein städtisches Programm zur finanziellen Förderung von privaten Objektschutzmaßnahmen (beispielsweise für den Einbau von druckwasserdichten Fenstern und Türen) gibt es derzeit nicht. Ein solches Förderprogramm ist auch aktuell nicht vorgesehen. Als Instrument zur Eigenvorsorge und zum Selbstschutz sollen jedoch die bestehenden Informations- und Kommunikationsformate durch die Stadt ausgeweitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2024NRNR 1027Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeidenSTVV-Antrag · CDU
  2. 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 42Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 5
Sitzung 36 · 21.02.2025
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 36 · 21.02.2025
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 37 · 17.03.2025
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 36 · 18.03.2025
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 37 · 20.03.2025
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 36 · 20.03.2025
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 21.03.2025
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 37 · 24.03.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 35 · 24.04.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung)

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