CO2-Kompensation für Dienstreisen
Antrag
Für alle Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter und von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung sollen folgende Regelungen gelten: I. Es ist zu prüfen, inwiefern eine Dienstreise unumgänglich ist oder durch den Einsatz moderner Telekommunikationsmittel ersetzt werden kann. II. Ist eine Dienstreise notwendig, wird geprüft, ob eine Reise mit der Bahn möglich ist. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden. Im Rahmen der stets erfolgenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte zu beachten. III. Alle durch Dienstreisen verursachten Emissionen sind anhand von CO2-Emissions-Äquivalenten durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation zu kompensieren. IV. Am Ende des Kalenderjahres wird der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert berichtet, ob für jede Dienstreise CO2-Emissionen kompensiert wurden. Die Kosten für die Ausgleichszahlungen sind aus dem jeweiligen Reisekostenbudget zu decken. Der Magistrat wird gebeten, für das jeweilige Haushaltsjahr allen Dezernaten, Ämtern und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung eine Klimaschutzorganisation zu empfehlen. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Ziffern I. und II. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und VOLT gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten)