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CO2-Kompensation für Dienstreisen, Produktbereich: 10 bis 99, Produktgruppe: 01 bis 10

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
205 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag fordert Maßnahmen zur CO2-Kompensation von Dienstreisen städtischer Behörden, um deren Umweltauswirkungen zu minimieren. Ziel ist es, einen klimaneutralen Ansat zur Dienstreisegestaltung zu schaffen und die Nutzung ökologischer Alternativen zu fördern. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Richtlinien und Beratungen für die städtischen Institutionen zu erstellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Für alle Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter und von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung sollen folgende Regelungen gelten:

  1. Es ist zu prüfen, inwiefern eine Dienstreise unumgänglich ist oder durch den Einsatz moderner Telekommunikationsmittel ersetzt werden kann.
  2. Ist eine Dienstreise notwendig, wird geprüft, ob eine Reise mit der Bahn möglich ist. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden. Im Rahmen der stets erfolgenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte zu beachten.
  3. Alle durch Dienstreisen verursachten Emissionen sind anhand von CO2-Emissions-Äquivalenten durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation zu kompensieren.
  4. Am Ende des Kalenderjahres wird der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert berichtet, ob für jede Dienstreise CO2-Emissionen kompensiert wurden. Die Kosten für die Ausgleichszahlungen sind aus dem jeweiligen Reisekostenbudget zu decken. Der Magistrat wird gebeten, für das jeweilige Haushaltsjahr allen Dezernaten, Ämtern und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung eine Klimaschutzorganisation zu empfehlen. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Ziel ist es, den CO2-Ausstoß von Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter oder von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung klimaneutral zu stellen. Entsprechend der hessischen Regelung gilt der Grundsatz vermeiden, verlagern oder kompensieren. Mit Bericht B 549/2020 nahm der Magistrat letztmals Stellung zu obengenannten Beschlüssen, die bereits zum Haushalt 2020/2021 eingeführt worden. Eine Verstetigung der genannten Ziele scheint geboten und ein aktualisierter Bericht zum Maßnahmenpaket des Magistrats zur Umsetzung der Ziele dieses Etatantrags ist nötig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022Sie sind hier
    EE 2Produktbereich: 10 bis 99 Produktgruppe: 01 bis 10 CO2-Kompensation für Dienstreisen
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 14. August 2023BB 314CO2-Kompensation für DienstreisenMagistratsbericht
  3. 17. März 2025BB 119CO2-Kompensation für DienstreisenMagistratsbericht
  4. 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 205 WochenBB 124CO2-Kompensation für DienstreisenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten

Ausgaben 2025: 32 Mio € · im Antragsjahr 2022 19 Mio € — preisbereinigt +47 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage E 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinke
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffern I. und II. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und VOLT gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern III. und IV. GRÜNE, SPD, FDP und VOLT gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einzahlung der Kompensation in den städtischen Klimafonds erfolgt), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage E 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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