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CO2-Kompensation für Dienstreisen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die in I. und II geforderten Regelungen wurden bereits - wie im Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, Nr. 549, dargestellt - in der Stadtverwaltung umgesetzt: In allen städtischen Ämtern und Betrieben wird stets geprüft, ob der angestrebte Zweck einer Dienst- und Fortbildungsreise nicht in anderer Weise (z. B. schriftlich, telefonisch oder durch elektronische Übermittlung erreicht) werden kann. Ist die Durchführung einer Dienstreise erforderlich, so entspricht es einer bereits im Jahr 2017 erlassenen hessischen Verwaltungsvorschrift, dass bei der Auswahl des Beförderungsmittels im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung "auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte zu beachten" sind. Diese Verwaltungsvorschrift wurde in die städtischen Reisekosten-Richtlinien übernommen und ist seither tägliche Praxis. Die Bahnreise ist vor einer Flugreise zu priorisieren. In Umsetzung des Etatantrages E 4 vom 21.02.2020 erfolgt bereits seit 2021 eine CO2-Kompensation von Dienstreisen, die durch unumgängliche Flugreisen entstehen. Die Kompensation erfolgt im Einzelfall dezentral durch die Ämter und Betriebe in eigener Zuständigkeit. Der Magistrat wird die darüberhinausgehend unter III. geforderte Regelung, alle durch Dienstreisen mit einem PKW verursachten Emissionen anhand von CO2-Emissions-Äquivalenten durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation zu kompensieren, ab 01.12.2023 wie folgt umsetzen:

  1. Mit Hilfe des Reisekosten-Moduls des städtischen Gehaltsabrechnungssystems LOGA wird ein für jede mit dem PKW durchgeführte Dienstreise fälliger Kompensationsbetrag ermittelt. a) Im Rahmen der Reisekostenabrechnung werden die Art des Transportmittels und die gefahrenen Kilometer erhoben. b) Durch einen im System hinterlegten Kompensationsfaktor wird der Kompensationsbetrag als Produkt aus gefahrenen Kilometer und dem Kompensationsfaktor ermittelt. Die Höhe des Kompensationsfaktors wird jährlich an den vom Bundesumweltamt empfohlenen Kostensatz für Treibhausgase angepasst, aktuell wird für im Jahr 2022 emittierte Treibhausgase von einem Kostensatz von 237 Euro pro Tonne Kohlendioxid (t CO2e) ausgegangen.
  2. Am Ende des Kalenderjahres wird das Personal- und Organisationsamt durch eine Auswertung die Summe der Kompensationsbeträge ermitteln und diese an eine noch vom Klimareferat festzulegende Klimaschutzorganisation als Ausgleichszahlung überweisen. Das Personal- und Organisationsamt wird die städtischen Ämter und Betriebe über die Umsetzung mittels Rundschreiben informieren. Zu IV. Das Personal- und Organisationsamt wird jährlich über die Anzahl der entsprechend kompensierten Dienstreisen und die Höhe des Kompensationsbetrages berichten. Eine erstmalige Berichterstattung wird nach Umsetzung und Ablauf eines Jahres zum 31.01.2025 möglich sein und erfolgen.