Priorisierung von Bahnreisen
Begründung
Bahnreisen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main stellt keine Mittel für Flugreisen von Mitgliedern des Magistrats sowie städtischer Mitarbeitender innerhalb Deutschlands bzw. unterhalb einer Distanz von 600 Kilometern zur Verfügung. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Begründung. Begründung: Wie im Bericht B 515/2019 dargelegt, haben Mitglieder des Magistrats sowie Mitarbeitende der dezernatszugehörigen Ämter und Betriebe in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit insgesamt 416 Flugreisen innerhalb Deutschlands beziehungsweise unterhalb einer Distanz von 600 Kilometern unternommen. Ein Großteil der im Bericht genannten Destinationen ist jedoch an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn angeschlossen und von Frankfurt erreichbar. Mit dem ICE ohne Umstieg sind dies: Amsterdam, Berlin, Bremen, Brüssel, Dresden, Halle, Hamburg, Leipzig, München, Münster, Wien und Zürich. Mit Umstieg in einen weiteren ICE oder eine Bahn aus dem IC/EC-Netz sind dies: Eindhoven, Innsbruck, Luxemburg, Rotterdam und Salzburg. Lediglich bei den im Bericht genannten Destinationen Bologna, Prag und Venedig scheint eine Flugreise angesichts mangelnder Zuganbindung verhältnismäßig. Angesichts der ökologischen Vorzüge des Bahnverkehrs gegenüber des Flugverkehrs sowie den jüngsten Initiativen der Bundesregierung zur Stärkung des Fernverkehrs mit Zügen der Deutschen Bahn, scheint diese Maßnahme wohl begründet.