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Produktbereiche: 1-99 Alle Produktbereiche CO2-Kompensation für Dienstreisen und Studienreisen

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
31 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß von Dienstreisen städtischer Dezernate und Ämter klimaneutral zu gestalten. Dies soll durch die Prüfung der Notwendigkeit von Dienstreisen und die Kompensation von CO2-Emissionen bei unvermeidbaren Flugreisen erreicht werden. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltigere Reisepolitik der Stadt Frankfurt am Main.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Für alle Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter und von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gelten folgende Regelungen:

  1. Es ist zu prüfen, inwiefern eine Dienstreise unumgänglich ist oder durch den Einsatz moderner Telekommunikationsmittel ersetzt werden kann.
  2. Ist eine Dienstreise notwendig, wird geprüft, ob eine Reise mit der Bahn möglich ist. Im Rahmen der stets erfolgenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte zu beachten.
  3. Kurzstreckenflüge (Distanz unter 600 Kilometer) sind grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen müssen gesondert begründet werden.
  4. Ist eine Flugreise unumgänglich, wird die durch den Flug freigesetzte Menge an CO2-Emissionen durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation kompensiert.
  5. Auch für nicht vermeidbare Flugreisen der Fachausschüsse anlässlich einer Studienreise wird die durch den Flug freigesetzte Menge an CO2-Emissionen durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation kompensiert. Die Kosten für die Ausgleichszahlungen sind aus dem jeweiligen Reisekostenbudget zu decken. Der Magistrat wird gebeten, mindestens für das jeweilige Haushaltsjahr eine Klimaschutzorganisation zu benennen und an alle Dezernate, Ämter und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zu kommunizieren. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Ziel ist es, den CO2-Ausstoß von Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter oder von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung klimaneutral zu stellen. Entsprechend der Regelung, die das Land Hessen beschlossen hat, gilt der Grundsatz vermeiden, verlagern oder kompensieren. Das gilt auch für Studienreisen der Fachausschüsse, die einmal in einer Legislaturperiode durchgeführt werden können. Es ist möglich, die durch die Flugreise erzeugte Menge an CO2-Emissionen zu berechnen. Bei dem Verkehrsmittel Flugzeug sind es 201 Gramm CO2 pro Kilometer und Person (Bundesumweltamt 2017). Verschiedene gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine, sogenannte "CO2-Ausgleicher" (bspw.climatefair.de, klima-kollekte.de oder atmosfair.de) bieten den Kauf von Ausgleichszertifikaten an. Diese bestätigen, dass andernorts durch Klimaschutzprojekte die gleiche Menge an CO2 gebunden wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2020Sie sind hier
    EE 4Produktbereiche: 1-99 Alle Produktbereiche CO2-Kompensation für Dienstreisen und Studienreisen
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 549CO2-Kompensation für Dienstreisen und StudienreisenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 38 · 12.03.2020
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage E 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Sonstige:
Frankfurter (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Ziffern I. bis III. Annahme, Ziffern IV. und V. Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1069) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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