Klimaneutrale städtische Mobilität bis 2030
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die städtische Mobilität in Frankfurt bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Dies umfasst die schrittweise Umstellung des Fuhrparks der Stadtverwaltung sowie der städtischen Tochtergesellschaften auf klimaneutrale Antriebe. Das erwartete Ergebnis ist eine signifikante Reduzierung der Treibhausgasemissionen und eine Vorbildfunktion der Stadtverwaltung für die Gesellschaft.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Frankfurt verfolgt die Absicht, den Fuhrpark der Stadtverwaltung bereits bis 2030 schrittweise zu einem klimaneutralen Fuhrpark weiterzuentwickeln.
Die Stadt Frankfurt setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schnell klimaneutral gestalten.
Der Magistrat wird beauftragt,
- sicherzustellen, dass in Umsetzung der "Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung" vom 20.09.2019 bei allen Erst- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die Stadtverwaltung Modelle mit klimaneutralem Antrieb ausgewählt werden, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und ein möglicherweise höherer Preis gegenüber Modellen mit fossilem Antrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Falls es keine klimaneutralen Modelle für die erforderliche Nutzung auf dem Markt geben sollte, ist die jeweils klimafreundlichste Variante, die auch wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auszuwählen. Die Anschaffung von nicht-klimaneutralen Fahrzeugen ist einzeln zu begründen.
- sicherzustellen, dass die für den klimaneutralen bzw. klimafreundlichen Antrieb der städtischen Fahrzeuge erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut wird.
- sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schrittweise auf klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale Treibstoffe umstellen, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden. Gesellschaften, die zu 100% der Stadt gehören, sollen ihren Fuhrpark bereits bis spätestens 2030 klimaneutral stellen. Bei weiteren städtischen Gesellschaften soll sich die Stadt im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte dafür einsetzen, dass sie ihren Fuhrpark bis möglichst spätestens 2035 klimaneutral stellen.
- die einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuweisen, dass sie prüfen sollen, ob ihr jeweiliger Fuhrpark dem aktuellen und prognostizierten Bedarf entspricht und ob die Einführung von Fahrzeug-Pools oder CarSharing-Arrangements anstelle eigener Fuhrpark-Fahrzeuge eine sinnvolle Option ist. Dabei soll auch die Frage der Mitarbeitermobilität berücksichtigt werden. Die Einführung eines Mobilitätsbudgets anstelle von Dienstwagen ist hierbei grundsätzlich zu prüfen.
- im Rahmen einer Berichterstattung alle zwei Jahre zu veröffentlichen, zu welchen Anteilen die Fahrzeugflotten der einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften über klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe verfügen und den weiteren Weg zu beschreiben.
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden. Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich außerdem dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieser Ziele ist die Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen aus dem städtischen Fuhrpark bzw. aus der dienstbezogenen Mobilität der städtischen Bediensteten. Der Stadtverwaltung kommt dabei eine Vorbildfunktion für die Stadtgesellschaft zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2023BB 314CO2-Kompensation für DienstreisenMagistratsbericht
- 7. Februar 2025Sie sind hierNRNR 1121Klimaneutrale städtische Mobilität bis 2030STVV-Antrag · fraktionsunabhängig
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Wortlaut ersatzlos gestrichen wird: "und ein möglicherweise höherer Preis gegenüber Modellen mit fossilem Antrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Falls es keine klimaneutralen Modelle für die erforderliche Nutzung auf dem Markt geben sollte, ist die jeweils klimafreundlichste Variante, die auch wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auszuwählen. Die Anschaffung von nicht-klimaneutralen Fahrzeugen ist einzeln zu begründen") und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Ziffern 2., 4. und 5.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgende Wortlaute ersatzlos gestrichen werden: "klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und "möglichst") und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer 1. der Text in der fünften bis achten Zeile ab den Worten "und ein möglicherweise" bis ". . zu begründen" gestrichen wird sowie bei Ziffer 3. zweiter und dritter Absatz die Worte "bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", in der vierten und fünften Zeile die Worte "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und in der letzten Zeile das Wort "möglichst" gestrichen werden) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer 1. der Text in der fünften bis achten Zeile ab den Worten "und ein möglicherweise" bis ". . zu begründen" gestrichen wird sowie bei Ziffer 3., zweiter und dritter Absatz, die Worte "bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", in der vierten und fünften Zeile die Worte "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und in der letzten Zeile das Wort "möglichst" gestrichen werden) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer 1. der Text in der fünften bis achten Zeile ab den Worten "und ein möglicherweise" bis ". . zu begründen" gestrichen wird sowie bei Ziffer 3., zweiter und dritter Absatz, die Worte "bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", in der vierten und fünften Zeile die Worte "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und in der letzten Zeile das Wort "möglichst" gestrichen werden) und