Klimaneutrale städtische Mobilität bis 2030
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. sicherzustellen, dass in Umsetzung der "Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung" vom 20.09.2019 bei allen Erst- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die Stadtverwaltung Modelle mit klimaneutralem Antrieb ausgewählt werden, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und ein möglicherweise höherer Preis gegenüber Modellen mit fossilem Antrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Falls es keine klimaneutralen Modelle für die erforderliche Nutzung auf dem Markt geben sollte, ist die jeweils klimafreundlichste Variante, die auch wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auszuwählen. Die Anschaffung von nicht-klimaneutralen Fahrzeugen ist einzeln zu begründen. 2. sicherzustellen, dass die für den klimaneutralen bzw. klimafreundlichen Antrieb der städtischen Fahrzeuge erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut wird. 3. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schrittweise auf klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale Treibstoffe umstellen, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden. Gesellschaften, die zu 100% der Stadt gehören, sollen ihren Fuhrpark bereits bis spätestens 2030 klimaneutral stellen. Bei weiteren städtischen Gesellschaften soll sich die Stadt im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte dafür einsetzen, dass sie ihren Fuhrpark bis möglichst spätestens 2035 klimaneutral stellen. 4. die einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuweisen, dass sie prüfen sollen, ob ihr jeweiliger Fuhrpark dem aktuellen und prognostizierten Bedarf entspricht und ob die Einführung von Fahrzeug-Pools oder CarSharing-Arrangements anstelle eigener Fuhrpark-Fahrzeuge eine sinnvolle Option ist. Dabei soll auch die Frage der Mitarbeitermobilität berücksichtigt werden. Die Einführung eines Mobilitätsbudgets anstelle von Dienstwagen ist hierbei grundsätzlich zu prüfen. 5. im Rahmen einer Berichterstattung alle zwei Jahre zu veröffentlichen, zu welchen Anteilen die Fahrzeugflotten der einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften über klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe verfügen und den weiteren Weg zu beschreiben.
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden. Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich außerdem dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieser Ziele ist die Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen aus dem städtischen Fuhrpark bzw. aus der dienstbezogenen Mobilität der städtischen Bediensteten. Der Stadtverwaltung kommt dabei eine Vorbildfunktion für die Stadtgesellschaft zu. Die "Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung" (Mag.-Beschluss Nr. 878 vom 13.05.1994, zuletzt geändert durch Mag.-Beschluss Nr. 953 vom 20.09.2019) zielen in Ziffer 2.3 darauf ab, einen lokal emissionsfreien Fuhrpark zu erreichen. Ziel ist die sukzessive Umstellung des städtischen Fuhrparks auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge, dabei ist unter Nutzung von Fördermöglichkeiten eine schnellstmögliche Umstellung anzustreben. Ausnahmen für besonderen Bedarf müssen begründet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf Schadstoffausstoß und Energieverbrauch dem Stand der Technik entsprechen. Der Fuhrpark ist regelmäßig daraufhin zu prüfen und ggf. sind Ersatzzeitpunkte von Fahrzeugen zu korrigieren.