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PAR_5944_2025 § 5944 WAHL

Klimaneutrale städtische Mobilität bis 2030

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die städtische Mobilität in Frankfurt bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Dies umfasst die schrittweise Umstellung des Fuhrparks der Stadtverwaltung sowie ihrer Tochtergesellschaften auf klimaneutrale Antriebe. Die erwarteten Ergebnisse sind eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen und eine Vorbildfunktion für die Stadtgesellschaft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Stadt Frankfurt verfolgt die Absicht, den Fuhrpark der Stadtverwaltung bereits bis 2030 schrittweise zu einem klimaneutralen Fuhrpark weiterzuentwickeln. Die Stadt Frankfurt setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schnell klimaneutral gestalten. Der Magistrat wird beauftragt, 1. sicherzustellen, dass in Umsetzung der "Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung" vom 20.09.2019 bei allen Erst- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die Stadtverwaltung Modelle mit klimaneutralem Antrieb ausgewählt werden, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und ein möglicherweise höherer Preis gegenüber Modellen mit fossilem Antrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Falls es keine klimaneutralen Modelle für die erforderliche Nutzung auf dem Markt geben sollte, ist die jeweils klimafreundlichste Variante, die auch wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auszuwählen. Die Anschaffung von nicht‐klimaneutralen Fahrzeugen ist einzeln zu begründen. 2. sicherzustellen, dass die für den klimaneutralen bzw. klimafreundlichen Antrieb der städtischen Fahrzeuge erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut wird. 3. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schrittweise auf klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale Treibstoffe umstellen, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden. Gesellschaften, die zu 100 % der Stadt gehören, sollen ihren Fuhrpark bereits bis spätestens 2030 klimaneutral stellen. Bei weiteren städtischen Gesellschaften soll sich die Stadt im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte dafür einsetzen, dass sie ihren Fuhrpark bis möglichst spätestens 2035 klimaneutral stellen. 4. die einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuweisen, dass sie prüfen sollen, ob ihr jeweiliger Fuhrpark dem aktuellen und prognostizierten Bedarf entspricht und ob die Einführung von Fahrzeug-Pools oder CarSharing-Arrangements anstelle eigener Fuhrpark-Fahrzeuge eine sinnvolle Option ist. Dabei soll auch die Frage der Mitarbeitermobilität berücksichtigt werden. Die Einführung eines Mobilitätsbudgets anstelle von Dienstwagen ist hierbei grundsätzlich zu prüfen. 5. im Rahmen einer Berichterstattung alle zwei Jahre zu veröffentlichen, zu welchen Anteilen die Fahrzeugflotten der einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften über klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe verfügen und den weiteren Weg zu beschreiben.

Verknüpftes Dokument

NR_1121_2025