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  • Falkschule endlich fertig sanieren
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 59 Betreff: Falkschule endlich fertig sanieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5309 - OA 364/23 OBR 1, B 374/23 - Der Magistrat verweist auf seinen Bericht B 374 vom 02.10.2023 (§ 4350 vom 29.02.2024): Dem Magistrat sind die benannten Bedarfe an der Falkschule bekannt. Um eine adäquate Essensversorgung zu ermöglichen, sind die notwendigen Umbaumaßnahmen im Haupt- sowie Nebengebäude bereits projektiert. Ein konkreter Ausführungszeitraum kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Die Ausschreibung sowie der Zuschlag für ein Catering-Unternehmen kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Räumlichkeiten für das Mittagessen hergerichtet sind. Das Kellergeschoss ist von eindringender Feuchtigkeit betroffen und bis auf Weiteres nicht nutzbar. Der Schule wurden 2019 als Kompensation des feuchten Kellergeschosses zwei Klassenraumcontainer zur Verfügung gestellt. Hier sind umfassende Sanierungsmaßnahmen im Innen- sowie Außenbereich erforderlich, welche sorgfältig im Voraus zu planen sind. Im Zuge der kürzlich vereinbarten Kooperation wird die ABG diese Sanierungsarbeiten übernehmen, und zwar sowohl die Feuchteschäden im Keller als auch die Fassadensanierung. Für eine Bearbeitung und Einschätzung der Feuchteschäden ist allerdings zunächst eine bauphysikalische Untersuchung notwendig. Sobald der Arbeitslehrerfachraum im Kellergeschoss wieder zur Verfügung gestellt werden kann, wird der Magistrat eine adäquate Ausstattung dessen priorisieren. Der Magistrat gibt zudem zur Kenntnis, dass die Falkschule für das STARTCHANCEN-Programm der Bundesregierung in der ersten Vergaberunde ausgewählt wurde. Details können hier nachgelesen werden: Startchancen-Programm - BMBF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.06.2023, OA 364 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 374 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 59 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und Die Partei gegen 2 SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie 1 SPD (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 59 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6018, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 60 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5436 - B 288/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat in seinem Bericht B 288 vom 29.7.24 anhand der Kriterien des "Leitfadens Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" 13 Plätze mit besonders hoher Priorität identifiziert und die jeweiligen Projektsachstände dargestellt. Der Bericht benennt keine Prioritäten im Sinne einer Bearbeitungsreihenfolge. Die Darstellung unterschiedlicher Grade der Dringlichkeit (Vordringlich/besonders dringlich/sehr dringlich/dringlich) erfolgt ausschließlich unter Anwendung der kriterienbasierten Analyse von 203 Stadtplätzen in Frankfurt. Da der Bericht keine Bearbeitungsreihenfolge darstellt, ist eine Anpassung nicht erforderlich. Der Atzelbergplatz ist im Bericht als einer von 13 Plätzen mit hohem Handlungsbedarf genannt. Er wird als dritter großflächiger Platz nach dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz beplant und entsiegelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 60 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 60 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 309/25) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6019, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schulen für Bekleidung und Mode
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schulen für Bekleidung und Mode Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5335 - OA 457/24 OBR 2 - Das Bestandsgebäude Bauteil B der Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung, ehem. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, wurde nach Feststellung der Befunde untersucht. Ein Sanierungskonzept wurde entwickelt, welches auch seitens des Denkmalamts genehmigt wurde. Die Kosten- und Terminplanung erfolgt zurzeit durch ein vom Amt für Bau und Immobilien beauftragtes Architekturbüro, eine belastbare Aussage kann hierzu noch nicht getroffen werden. Derzeit werden die Container für die Praxisräume auf dem Schulhof in der Hamburger Allee errichtet, die Fertigstellung ist zum Februar 2025 geplant. Weiterhin ist ein Mietvertrag für eine Liegenschaft in der Beethovenstraße abgeschlossen worden, die als Außenstelle genutzt wird. Der Standort in Höchst wird weiter beibehalten. Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht möglich, die Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung an zwei Standorten zusammenzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.04.2024, OA 457 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 6 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6020, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 62 Betreff: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5326 - A 129/22 ÖkoLinX-ELF, B 168/24 - Zwischenbericht: Die Insolvenzverwalterin hat mitgeteilt, dass der Abschlussbericht zum Ende des 3. Quartals 2024 beim Gericht eingereicht wurde. Im Dezember 2024 wurde zunächst eine besondere Gläubigerversammlung anberaumt. Die Verfahrenseinstellung erfolgt voraussichtlich frühestens im 2. Quartal 2025. Im Anschluss an die Verfahrenseinstellung und nach Einsicht des Abschlussberichts können die Fragen des Anfragestellers auch inhaltlich beantwortet werden. Die angesprochene Webpräsenz existiert inzwischen nicht mehr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.07.2022, A 129 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 168 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 62 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5853, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025

  • Teilnahme am geplanten bundesweiten Städtewettbewerb „Lass die Steine hüpfen“
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 63 Betreff: Teilnahme am geplanten bundesweiten Städtewettbewerb "Lass die Steine hüpfen" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5398 - NR 979/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, NR 1018/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Die Stadt Frankfurt am Main stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels. Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort sind wichtige Handlungsfelder der städtischen Klimaanpassung und dringend geboten. Stadtseitig werden im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen stets Möglichkeiten der Entsiegelung und Begrünung von Straßenräumen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. In Erschließungsgebieten wird die Versiegelung von nicht für den Verkehr erforderlichen Flächen weitestgehend vermieden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Partizipation am Projekt "Mikrobeete/Minibeete" Mikrobeete | Stadt Frankfurt am Main. Hier können Bürger:innen aktiv bei Entsiegelungen und Begrünungen mitmachen. Ein formloser Antrag an das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) über gestattungen.amt66@stadt-frankfurt.de führt zu einer Prüfung der beantragten Fläche. Bei einem positiven Ergebnis der Prüfung kümmert sich das ASE um die Entsiegelung der Fläche. Die Mikrobeete werden von ehrenamtlichen Pat:innen betreut. In Frage kommen öffentliche Flächen auf Gehwegen. Um die Anpassung der Stadt an den Klimawandel voranzutreiben, fördert der Magistrat seit 2018, zunächst mit dem Förderprogramm "Frankfurt frischt auf", seit November 2023 mit dem Förderprogramm "Klimabonus" Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Im Bereich der Klimaanpassung unterstützt die Stadt private Hauseigentümer:innen und Grundstückseigentümer:innen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, die mehr Grün auf, an und hinter das Haus bringen wollen. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung und Begrünung von (Hinter-)Höfen, Grundstückseinfahrten und ähnlichem wie beispielsweise vorbereitende Maßnahmen wie der genehmigungsfreie Abbruch von Gebäuden, das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen, Bodenaufbereitung beziehungsweise Bodenaustausch, Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen einschließlich Rankhilfen, Schaffen von öffentlichen Zugängen, Anlegen von Hochbeeten und Anschaffen von Pergolen inklusive der jeweils erforderlichen Planung. Die Förderquote bei Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen liegt bei 50 %. Allein im Jahr 2024 wurden über 100 Maßnahmen im Bereich Entsiegelung und Begrünung durch den Klimabonus gefördert. Für 2025 ist geplant, das Förderprogramm intensiver zu bewerben, um die Antragszahlen noch weiter zu steigern. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob besonders gelungene Maßnahmen, die versiegelte Flächen in grüne Oasen verwandelt haben, eine Auszeichnung erhalten könnten. Mit dem Anreiz durch eine Prämierung könnten die Bürger:innen für das Thema sensibilisiert und zum Mitmachen angeregt werden. Ein weiteres stadtweites Förderprogramm besteht mit dem "Geschenkten Baum". Hierbei können Privatpersonen eine Förderung von bis zu 500 € bekommen, wenn im Siedlungsbereich Bäume gepflanzt werden - ein vielfach praktizierter Anreiz, um damit auch Versiegelungen zurückzunehmen. Auch der von der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz geplante Städtewettbewerb unter dem Titel "Lass die Steine hüpfen" könnte das Thema Entsiegelung und Begrünung vorantreiben, allerdings sieht der Magistrat aufgrund gebundener Personalkapazitäten derzeit keine Möglichkeit, teilzunehmen. Von einer Auszeichnung vorbildlicher Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Klimabonus werden allerdings ähnliche Effekte erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.07.2024, NR 979 Antrag vom 10.10.2024, NR 1018 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6021, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Sperrung der Brücke am Nordwestzentrum aufgrund von Sicherheitsmängeln
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 64 Betreff: Sperrung der Brücke am Nordwestzentrum aufgrund von Sicherheitsmängeln Vorgang: A 322/24 BFF-BIG Zu 1. Durch den Einsturz der Carolabrücke kann und muss die (frühere) Bewertung von spannungsrisskorrosionsgefährdeten Bauwerken nach Auffassung des Magistrats überdacht werden. Expertinnen und Experten stellen die Ergebnisse, die nach der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion erzielt worden sind, mittlerweile in Frage. Die Stadt Frankfurt am Main stellt daher alle Bauwerke mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl noch einmal auf den Prüfstand. Dabei haben erste Ergebnisse zum Bauwerk (BW) 122/05, Straßenbrücke über die Rosa-Luxemburg-Straße/Ausfahrt NWZ, gezeigt, dass sich ein Bauwerksversagen nicht zwangsläufig durch Risse im Beton ankündigen würde. Das Defizit ist zwar lediglich rein rechnerisch vorhanden, jedoch wurde aufgrund der genannten Vorzeichen (Carolabrücke) vorsorglich entschieden, die Brücke bis zur Errichtung einer Notunterstützung nicht weiter durch Verkehr zu belasten. Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an dieser Notunterstützung, die die Freigabe der Brücke für den Verkehr ab voraussichtlich Frühjahr 2025 wieder ermöglicht. Die grundhafte Instandsetzung des BW 122/05 umfasste seinerzeit die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich einer Instandsetzung der Betonoberflächen. Auch der Austausch von Einbauten, Übergangskonstruktionen, Kappen und Geländern sowie das Aufbringen eines Oberflächenschutzsystems gehörten dazu. Ziel der Sanierung war es, das Eindringen von Wasser und Tausalzen zu verhindern und die im Bauwerk gegebenenfalls enthaltende Feuchtigkeit nach außen abzugeben, damit kein korrosives Medium im Bereich der Beton- und Spannstähle entsteht. Zu 2. Wie erläutert, ist das für die Sperrung ursächliche Problem die besondere Empfindlichkeit des bereits 1972 bei Errichtung in das Bauwerk eingebauten Spannstahls für Spannungsrisskorrosion unter besonderen Randbedingungen. Es ist nicht möglich, bei der vorliegenden Spannbetonbauweise mit nachträglichem Verbund einzelne Spanndrähte oder ganze Spannglieder auszutauschen. Die ebenfalls bereits erwähnte Instandsetzungsmaßnahme, deren Erfolg zurzeit außer Frage steht, steht nicht in Verbindung mit dem rechnerischen Defizit. Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer gibt es also nicht. Zu 3. Wie eingangs beschrieben, hat der spontane Einsturz der Carolabrücke zu einer Neubewertung des Themas Spannungsrisskorrosion geführt. Der Magistrat entschied daher, alle Nachrechnungen spannungsrisskorrosionsgefährdeter Bauwerke durch Ingenieurinnen und Ingenieure nach dem Vieraugenprinzip prüfen zu lassen. Dass im Bauwerk ein als spannungsrisskorrosionsgefährdet eingestufter Spannstahl verbaut wurde, geht aus einer Auswertung der Bauwerksbücher hervor. Der Vollständigkeit halber möchte der Magistrat betonen, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für eine tatsächlich stattgefundene Korrosion oder daraus resultierende Risse gibt. Es ist lediglich das bereits angesprochene Ankündigungsverhalten "Riss vor Bruch" nach den einschlägigen Berechnungsverfahren rechnerisch nicht nachweisbar. Zu 4. Die in der Anfrage beschriebene Häufung des Auftretens statischer Mängel bei Brückenbauwerken in Frankfurt kann der Magistrat so nicht bestätigen. Bei der Omegabrücke Griesheim wurde innerhalb kurzer Zeit eine signifikante Rissentwicklung beobachtet. Aufgrund der Geometrie und weiterer örtlicher Gegebenheiten war eine Notunterstützung nicht möglich. Bei der Maybachbrücke wiederum rührt die Einspurigkeit aus rechnerischen Defiziten im Quertragsystem, nicht aus der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion. Wie ebenfalls eingangs erwähnt, liegt beim Bauwerk 122/05 lediglich ein rechnerisches Defizit vor. Am Bauwerk selbst sind keine standsicherheitsrelevanten Mängel erkennbar. Die Nachrechnungsrichtlinie dient dazu, Bestandsbauwerke auf die Eignung zur Aufnahme des gestiegenen und steigenden Verkehrsaufkommens, die Erhöhung des Schwerlastanteils und die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Lkw hin zu untersuchen. Die heutigen Verkehrsbelastungen konnten im Zuge der jeweiligen Planungen der überwiegenden Bestandsbauwerke nicht berücksichtigt werden. Demnach führen Nachrechnungen nach aktuellen Anforderungen in Einzelfällen zwangsweise dazu, dass mit rechnerischen Defiziten umgegangen werden muss, zum Beispiel durch Ablastung, Fahrspureinziehung und früher oder später eben durch einen Ersatzneubau. Stahl- und Spannbetonbrücken werden nach DIN 1076 alle drei Jahre geprüft, Haupt- und Nebenprüfung im Wechsel, wobei die Hauptprüfung handnah und mit größerer Detailtiefe erfolgt. Für Bauwerke mit festgestellten oder rechnerischen Defiziten gibt es darüber hinaus Sonderprüfanweisungen, nach denen zum Beispiel die Hauptprüfung in einem verkürzten Intervall erfolgen kann und bestimmte Bauteile oder Bereiche auf Risse untersucht werden, sodass Mängel, die die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit oder Verkehrssicherheit betreffen, rechtzeitig erkannt werden. Die Bauwerksprüfungen vergibt die Stadt an qualifizierte Ingenieurbüros. Die festgestellten Bauwerkszustände werden in einer Datenbank hinterlegt. Diese wird zur Aufstellung des Bauprogramms und zur Priorisierung der Maßnahmen herangezogen. Zu 5. Die Umleitung wurde bereits kurz nach der Sperrung optimiert. Durch die Verkehrsfreigabe der instandgesetzten Brücke "In der Römerstadt" (Kalenderwoche 49) hat sich die Verkehrssituation noch einmal entspannt. Aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens in der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen", die auf der Umleitungsstrecke der Brückensperrung liegt, wurde ein signalisierter Überweg angeordnet. Hintergrund ist die Inbetriebnahme der S6-Haltestelle Ginnheim, wegen der deutlich mehr querende Fußgängerinnen und Fußgänger erwartet werden. Der Magistrat tauscht sich fortwährend ämterübergreifend und auch mit dem Nordwestzentrum aus, sodass die Umleitung bei Bedarf nachgesteuert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 12.11.2024, A 322 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6022, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 66-2

  • Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 65 Betreff: Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5249 - NR 714/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 376/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Zwischenbericht: Der Magistrat nimmt zu allen Fragen wie folgt Stellung: Eine externe Stelle hat eine rechtswissenschaftliche Beurteilung des Satzungsentwurfs vorgenommen. Die Rechtskonformität wurde in allen wichtigen Punkten bestätigt. Bezüglich einzelner Aspekte der Satzung muss eine Überarbeitung erfolgen. Nach der Überarbeitung wird der Satzungsentwurf erneut vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2023, NR 631 Antrag vom 10.07.2023, NR 714 Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 211 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 376 Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 403 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 65 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 65 dient zur Kenntnis. 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 65 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5844, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 § 6546, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof?
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 66 Betreff: Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5225 - A 252/23 BFF-BIG, B 293/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat die vorstehenden Fragen in den Berichten B 46 vom 26.01.2024 und B 293 vom 29.07.2024 bereits beantwortet. Zur Begutachtung wird die Mauer, vor dem Beginn der Vogelbrutzeit, vom Bewuchs befreit werden. Diesbezügliche Angebote werden aktuell eingeholt. Nach Entfernung des sehr üppigen Bewuchses kann eine konkretere Einschätzung des Schadbildes sowie des Denkmalwertes erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 31.10.2023, A 252 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 293 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 311 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 66 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 66 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 311/25) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6023, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025

  • Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Betreff: Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5227 - E 86/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 297/24 - Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 21.03.2024, § 4504 (B 472), wurden alle Träger angeschrieben und über die Projektförderung "Gesundes Frühstück in der Kita" und das damit verbundene Antragsverfahren informiert: Für Kinderbetreuungseinrichtungen mit besonderen sozialen Bedarfslagen stehen für das Haushaltsjahr 2024 zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Ziel ist der Auf- und Ausbau einer gesundheitsfördernden Verpflegung, insbesondere der Ausbau eines möglichst flächendeckenden Frühstücksangebots. Es war angedacht, dass bei der Priorisierung der Mittelverwendung Kinderbetreuungseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen eine besondere Berücksichtigung finden. Demzufolge wären Kitas berechtigt, die entweder · Mittel des Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten oder · Teil eines Kinder- und Familienzentrums sind oder · Kitas, in denen mindestens 51% der betreuten Kinder Unterstützungsleistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten. Träger haben die Möglichkeit, gesammelt für die Kitas in ihrer Trägerschaft, die zusätzlichen Mittel zu beantragen. Das Stadtschulamt erhielt eine gebündelte Rückmeldung durch die Träger, dass das Antragsverfahren mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei, der nicht im Verhältnis zum Förderbetrag stehe. Die Träger gaben zudem an, dass eine einmalige Förderung von ca. 1.000 € pro Einrichtung nicht ausreiche, um langfristig ausreichend Lebensmittel für ein ausgewogenes Frühstück einzukaufen. Auch die Entlastung der Eltern wäre marginal. Ebenso wiesen sie darauf hin, dass sie aufgrund des geänderten Verfahrens Bildung und Teilhabe (BUT) nicht wissen, welche Kinder Unterstützungsleistungen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erhielten. Daraufhin wurden am 15.04.2024 bei einem gemeinsamen Termin zwischen Frankfurter Trägern und Stadtschulamt unterschiedliche mögliche Verfahren erörtert und den Trägern angeboten, die Verfahren so zu verändern, dass der Verwaltungsaufwand für sie akzeptabel sei. Die Träger wiesen weiterhin darauf hin, dass die Summe von 500.000 € nicht auskömmlich sei, um ein flächendeckendes Frühstücksangebot weiterzuentwickeln. Dieses Problem bestehe, unabhängig vom Antragsverfahren des Stadtschulamtes. Deshalb wollten sich die Träger im Nachgang zu dem Termin nochmal intern abstimmen und nach möglichen Lösungen suchen. Bestandteil des Etat-Antrags war zudem, dass insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Dies ist aus pädagogischer Sicht und in der Organisation einer Kita nicht umsetzbar. Den pädagogischen Fachkräften vor Ort ist es nicht möglich die Bedarfslagen bzw. die finanziellen Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei) ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei, chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Die Träger teilen ausdrücklich die im Antrag E 86 formulierten Ziele, Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine Teilhabe an einem gesunden Frühstück zu ermöglichen. Bislang werden Frühstücks- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Daher vertreten die Träger den Standpunkt, dass die Mittel im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gesteuert werden sollten. Somit könnten die Mittel zielgenau eingesetzt werden. Nach unserem Kenntnisstand waren in der Vergangenheit 6.000 Kinder betroffen, die über BuT ein Kita-Mittagessen in Anspruch genommen haben. Bislang gibt es für die Frankfurter Kindertagesbetreuung keinen (städtischen) Beschluss, der ein Frühstücksangebot einfordert. Bezüglich der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen existieren jedoch gesetzliche Vorgaben. Hiernach ist die Erteilung der Betriebserlaubnis an die Anforderung geknüpft, ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in Krippe, Kindergarten und Hort zu unterstützen (§45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). In diesem Rahmen setzen sich Träger mit dem Thema "Gesunde Ernährung" auseinander. Über die Form der Verpflegung im jeweiligen Angebot (Krippe, Kindergarten, Hort) entscheiden die Träger. Hinsichtlich der bestehenden Frühstücksangebote bzw. -konzepte, liegt dem Stadtschulamt keine systematische Erhebung des IST-Zustandes vor. Gleichwohl bieten einige Frankfurter Träger bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt ist beabsichtigt im Jahr 2025 eine Einführung von Frühstück anzubieten (in den bestehenden Einrichtungen, in denen es die Mehrheit der Eltern wünscht). Ansonsten erhalten die Kinder in den Kitas, die entsprechend mit Mittagsversorgung angemeldet wurden, ein Mittagessen. Es wird auch ein kleiner Nachmittagssnack für diese Kinder angeboten. Beim Eigenbetrieb entrichten Eltern bspw. für das Mittagessen einen Beitrag, der sich an den jeweiligen Kosten für Kochen oder Cook-und Chillverfahren bemisst. Die Qualität des Essens ist bei Kita Frankfurt (gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat) für entsprechende Ausschreibungen und Umsetzungen definiert und ist an den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Ernährung orientiert. Alle Akteure sind sich einig, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung entscheidend für die Gesundheit und das Wohlempfinden von Kindern und Jugendlichen ist. Mit dem Angebot "Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen" wurde durch die Verbraucherzentrale Hessen e. V eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen Kindertagesbetreuung eingerichtet. Fachliche Grundlagen und wissenschaftliche Basis für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung bilden der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas sowie der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren. Der "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas" bietet für die Gestaltung eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Speiseplans praktische Hinweise sowie konkrete Empfehlungen, wie die Verpflegung konzipiert und in einen pädagogischen Rahmen gebettet werden kann. Gleichwohl bedeutet eine gesundheitsförderliche und nachhaltigere Verpflegung einen erheblichen organisatorischen und pädagogischen Mehraufwand. Unabhängig davon werden für die Auswahl und Zubereitung der Mahlzeiten insbesondere hauswirtschaftliche Fachkräfte mit Kenntnissen und Kompetenzen benötigt. Häufig sind die Hauswirtschaftskräfte - wie z.B. bei Kita Frankfurt - im Rahmen ihrer Arbeitszeit und Gehälter nicht für die Zubereitung eines Frühstücks vorgesehen. Darüber hinaus bedarf es auch bei den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen an zusätzlichen Qualifizierungen, da das Thema "Ernährungsbildung" nur ein Randthema im Rahmen der Ausbildung darstellt. Zusammenfassend reicht nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft die einmalige Förderung in Höhe von 500.000 € nicht aus, um ein Frühstücksangebot in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen flächendeckend einzuführen. Die Träger wiesen darauf hin, dass damit das Angebot nach einer gewissen Zeit wieder eingestellt werden müsse, da die Mittel des Etatantrags dann aufgebraucht seien. Dies würde Erwartungshaltungen bei Eltern wecken, die nicht erfüllt werden könnten. Dies könne Diskriminierungsgefühle und Ungerechtigkeit herstellen und alle Beteiligten in ein Dilemma versetzen. Nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft braucht es ein entsprechendes Verfahren bzw. eine dauerhafte Finanzierung, um in (allen) Kindertageseinrichtungen ein Frühstück, für alle Kinder diskriminierungsfrei anbieten zu können. Unabhängig davon haben zwei Träger ihre Anträge für insgesamt 6 Kindertageseinrichtungen beim Stadtschulamt gestellt. Insgesamt wurden 6.000 € ausgeschüttet. Eine Auswertung über die konkrete Umsetzung sowie wie viele Kinder jeweils eingebunden wurden, kann erst im 1. Quartal 2025 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2025, OF 709/11 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 86 Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 298 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6616 2025 1. Die Vorlage B 67 dient unter Hinweis auf OM 6616 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 67 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 298) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6024, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Griesheim: Mensa an der Eichendorffschule
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 68 Betreff: Griesheim: Mensa an der Eichendorffschule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5261 - OA 489/24 OBR 6 - Die Sanierung des Untergeschosses inklusive Erweiterung der Essensversorgung ist eine notwendige Maßnahme im Rahmen der Brandschutzsanierung, welche 2025 durchgeführt werden soll. Durch die Sanierung des Souterrains mit Vergrößerung des Flurbereiches entsteht ein großer Raum für die Essensausgabe. Ein direkter Ausgang erfolgt über bodentiefe Fenster auf einen neugestalteten Lichthof, hierdurch wird eine ausreichende Belichtung des Essensbereichs erzielt. Im Souterrain wird damit ein großzügiger Essensbereich entstehen, in dem die Kinder im Rahmen des Ganztages an der Essensversorgung teilnehmen können. Für die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen des Ganztages wird momentan eine Machbarkeitsstudie für den Abriss der Turnhalle und Neubau mit Mensa erarbeitet. Hierbei wird der fehlende Bedarf an Gruppenräumen und Inklusion mitberücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2024, OA 489 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6025, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-3

  • Mehr Tagesfamilien durch bessere Unterstützung und Entlohnung
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 69 Betreff: Mehr Tagesfamilien durch bessere Unterstützung und Entlohnung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5257 - NR 631/23 CDU, B 394/24 - Der Magistrat nimmt zu allen Fragen wie folgt Stellung: Eine externe Stelle hat eine rechtswissenschaftliche Beurteilung des Satzungsentwurfs vorgenommen. Die Rechtskonformität wurde in allen wichtigen Punkten bestätigt. Bezüglich einzelner Aspekte der Satzung muss eine Überarbeitung erfolgen. Nach der Überarbeitung wird der Satzungsentwurf erneut vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2023, NR 631 Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 212 Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 394 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5845, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 70 Betreff: Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5425 Ziffer 2 - NR 1034/24 CDU - Die VHS ist seit Bekanntwerden des Herrenberg-Urteils und seiner möglichen Konsequenzen im laufenden Austausch mit dem Personal- und Organisationsamt (POA), dem Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei, dem Dezernat XI, anderen großstädtischen VHS´en und den zuständigen Verbänden Hessischer Volkshochschulverband (hvv) und Deutscher Volkshochschulverband (DVV). Darüber hinaus wurden externe Rechtsexpertise und die Expertise des städtischen Rechtsamtes eingeholt, um Risiken beispielsweise bei der Gestaltung von Honorarverträgen zu minimieren. Die Risikoeinschätzung wird permanent den aktuellen Informationen im Rahmen der Vorgaben des Public Corporate Governence Codex angepasst und mit den zuständigen Wirtschaftsprüfern, zuletzt für den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2024, erörtert. Im Wirtschaftsplan 2026/27 wurde die Festanstellung der heute arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden berechnet und als Risikoposition im Wirtschaftsplan als Mehrbedarf ausgewiesen. In unserer Risikoeinschätzung im Rahmen des Risikomanagements wurden verschiedene Szenarien berechnet und bewertet. Die Bestrebungen auf Bundesebene eine rechtssichere Situation zum Erhalt der Freiberuflichkeit zu schaffen, werden als hoch eingestuft. Wie diese Bemühungen letztendlich ausfallen werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Aktuelle Informationen werden frühestens zur Mitte des Jahres 2025 erwartet. Die im Jahresvergleich steigenden Mietkosten sind insbesondere der Neuanmietung von Räumen für das TUMO-Lernzentrum geschuldet und im mittelfristigen Wirtschaftsplan der VHS budgetiert. Miet- und Nebenkostensteigerungen sind im mittelfristigen Wirtschaftsplan mit einer 2%-igen Steigerung berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2024, NR 1034 Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 196 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 17.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 70 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 70 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 70 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5869, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 90-4

  • Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 71 Betreff: Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5330 - E 154/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 183/24 - Zwischenbericht: Die Abstimmungen zwischen dem Amt für Bau und Immobilien und dem Klimareferat dauern an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 154 Bericht des Magistrats vom 13.05.2024, B 183 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 71 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 71 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5852, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025

  • Öffentliche Toilettenanlagen
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    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 72 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5319 - OA 329/23 OBR 5, B 132/24 - Für den Seehofpark wurde bereits im Jahr 2024 saisonal eine Komposttoilette eingesetzt, die sehr gut angenommen wurde. Daher plant der Magistrat auch für das Jahr 2025 den Einsatz einer Komposttoilette im Seehofpark. Aufgrund der enormen Vielzahl an gemeldeten Bedarfen und der bereits geplanten Maßnahmen für die Jahre 2025/2026, kann der Magistrat hinsichtlich der gewünschten Errichtung von Systemtoiletten oder festen Toilettenanlagen an den Standorten Seehofpark, Theodor-Stern-Kai im Bereich der Touristenbusse und dem Affentorplatz noch keine Auskunft erteilen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.02.2023, OA 329 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 233 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: a) Die Vorlage B 72 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 72 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6026, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • - Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 73 Betreff: - Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5266 - NR 630/23 CDU, OM 4691/23 OBR 3, B 285/24 - Die städtisch betreuten Sportanlagen und Großsporthallen sind bereits mit AEDs ausgestattet. Für die vereinsbetreuten Sportanlagen, die noch nicht über eigene AEDs verfügen, übernimmt das Sportamt die Anschaffung der Geräte. Für die Betreiberpflichten nach der Medizinprodukt-Betreiberverordnung sind die Sportvereine verantwortlich. Die Bedarfe wurden zwischenzeitlich bei den betreuenden Vereinen abgefragt. Eine Ausschreibung ist auf Basis der zurückgemeldeten Bedarfe angestoßen, die Sportvereine wurden hierüber informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2023, NR 630 Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4691 Bericht des Magistrats vom 23.02.2024, B 79 Bericht des Magistrats vom 22.07.2024, B 285 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 25.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntns) Beschlussausfertigung(en): § 6027, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 52-2

  • Vielfalt im Sport - Handlungsempfehlungen aus dem Projekt „In Bewegung - Transformation und Sportorganisationen in migrationsgesellschaftlichen Kontexten“
    B
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 74 Betreff: Vielfalt im Sport - Handlungsempfehlungen aus dem Projekt "In Bewegung - Transformation und Sportorganisationen in migrationsgesellschaftlichen Kontexten" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5268 - A 154/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 357/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.06.2025 Zwischenbericht: Auf die vorangegangenen Zwischenberichte zu diesem Thema wird verwiesen. Der Magistrat steht im Austausch mit dem Sportkreis Frankfurt, um weitere Maßnahmen aus dem Projektbericht zu eruieren. Aktuell decken der Sportkreis und die Sportjugend Frankfurt das Thema bereits sehr gut über konkrete Aktionen und z.T. offene Angebote, z.B. die Beteiligung an dem Landesprogramm Sport integriert Hessen, ab. Seit 2016 setzt der Sportkreis sog. Sportcoaches als Multiplikatoren ein, um niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote zu koordinieren und so Menschen mit Migrationshintergrund oder Gruppen mit sozialer Benachteiligung in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Seit Jahren nutzen zahlreiche junge Erwachsene mit Migrationshintergrund die Angebote im Nachtsport, Boxcamp Gallus, BasKIDball und Galluspark Bolzplatz. Darüber hinaus gibt es eine rege Beteiligung an Projekten und Veranstaltungen wie dem Interkulturellen Fußballturnier oder der Frankfurter Bolzplatzliga F43+. Weiterhin gibt es in Frankfurt zehn Vereine, die über das Bundesprogramm "Integration durch Sport" gefördert werden. Sie haben sich die Themen Integration und interkulturelle Öffnung auf die Agenda geschrieben und bemühen sich intensiv um diese Zielgruppe. Darüber hinaus gibt es viele weitere Vereine, die sehr divers aufgestellt sind (z.B. Makkabi Frankfurt), z.T. spezifische Angebote in ihrem Portfolio haben (Frauen in Bewegung e.V.) oder Migrantensportvereine sind (z.B. SV Eritrea). Die Vielfalt in Frankfurter Vereinen ließ sich auch im Rahmen der 14. Auszeichnung der Sportjugend Frankfurt (SJF) für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre und deren besonderes Engagement im Jugendbereich des Sportkreises Frankfurt am 3. Dezember 2024 im Römer beobachten. Trotzdem lässt sich nicht bestreiten, dass im Themenfeld Integration auch bei Vereinen noch Handlungsbedarf besteht, vor allem im Hinblick darauf, dass die Zielgruppe weiterwächst und der gesellschaftliche und politische Diskurs dynamisch ist. Daher ist es zu begrüßen, dass sich Vereine intensiv und über eine reine Maßnahmenebene hinaus mit ihrer interkulturellen Öffnung auseinander zu setzen. Im Rahmen der Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung wird das Thema Integration/ interkulturelle Öffnung der Sportvereine in den Fokus rücken. Auch das Thema Ehrenamt, das viele Sportvereine aktuell umtreibt, wird dabei verstärkt eine Rolle spielen. Es ist geplant eine Bestandsaufnahme sowie eine Bedarfsanalyse zu erstellen, um dann weitere Maßnahmen umzusetzen. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die Studie und Handlungsempfehlungen "Vielfalt im Sport - In Bewegung- Transformation von Sportorganisationen in migrationsgesellschaftlichen Kontexten" aus dem Jahr 2021 noch dem aktuellen Verständnis von Assimilation und Integration entspricht. Die Einschätzung des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten bestätigt das: "Der Bericht geht von Anfang an von einer "Integrationsbedürftigkeit" von Migrant*innen in den Sport aus, ohne die Kriterien einer "gelungenen Integration" oder eine Ausgangslage zu spezifizieren, welche diese Hypothese unterstützt. In Zusammenhang zu der Ausgangslage wäre z. B. interessant gewesen, ob in Frankfurt am Main überhaupt eine unterschiedliche Beteiligungsquote von Migrant*innen am Vereinssport zu beobachten ist. Ein Ergebnis der Bürger*innenbefragung wie auch des Integrations- und Diversitätsberichtes der Stadt Frankfurt am Main ist z.B., dass Einwohner*innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sogar häufiger Sportplätze/-hallen besuchen als Einwohner*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 14.10.2022, A 154 Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 148 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 357 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 293 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 74 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 74 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5870, 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 27.03.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten Entpflichtung als Sozialpfleger und gleichzeitige Ernennung zum Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 140, 261, Ortsbeirat 4
    M
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 22 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten Entpflichtung als Sozialpfleger und gleichzeitige Ernennung zum Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 140, 261, Ortsbeirat 4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Herrn Gerhard Sieber, Scheidswaldstraße 8, 60385 Frankfurt am Ma in als Sozialpfleger (Ehrenbeamter) für den Sozialbezirk 140, 261, Ortsbeirat 4 zu entpflichten und für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Sozialbezirksvorsteher (Ehrenbeamter) für den Sozialbezirk 140, 261, Ortsbeirat 4 zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiter:innen für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5967, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 00-33-1

  • Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren vom 21.03.2024
    M
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 Betreff: Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren vom 21.03.2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2024, § 4566 (M 16) Auf Antrag des Magistrats vom 07.02.2025 I. Das in der Anlage beigefügte Gebührenverzeichnis der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren wird beschlossen. Folgende Gebührentatbestände werden angepasst: 3.1 Außengastronomie in Fußgängerzonen, Bereich 1, sowie auf bewirtschafteten Parkflächen an der Berger Straße, Leipziger Straße und Schweizer Straße Jährlich monatlich 48,00 € 4,00 € Erweiterung der Gebührenziffer mit einer Regelung zu bewirtschafteten Parkflächen und Ergänzung der Gebühr bei kürzerer Beantragung 7.1 Weihnachtsbaum-verkaufslagerflächen pro angefangene m² täglich 0,27 € 0,27 € Bisherige Regelung: täglich 1,50 € in Bereich 1 und 2 12.1 Nichtkommerzielle Bannerwerbung an Brücken, pro Stück Sonstige Bannerwerbung pro Stück wö-chent-lich wö-chent-lich 60,00 € 300,00 € 60,00 € 300,00 € Bisher 30,00 € Bisher 50,00 € 12.4 Kundenstopper, je Stück monat-lich jährlich 80,00 € 960,00 € 50,00 € 600,00 € Bisherige Regelung: Bereich 1: 10,00 €, mind. 200,00 € / Bereich 2: 5,00 €, mind. 150,00 € 17.4 Elektro - Ladestationen für Elektrofahrzeuge, je Ladepunkt ENTFÄLLT Bisherige Regelung: Bereich 1 und 2: 750,00 € bis 2.000,00 € 20 Aufschlag für Sondernutzungen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, je Stellplatz ohne Außengastronomie und Warenauslagen täglich 12,00 € 5,00 € Klarstellung, dass der Aufschlag nicht für Außengastronomie und Warenauslagen angewendet wird. Bisherige Gebühr: Bereich 1: 15,00 €/Bereich 2: unverändert. II. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 5 (3) HGO durchzuführen. III. Auf die Eintreibung der bis zur Neufassung der Satzung ausgesetzten Gebühren auf bewirtschafteten Parkflächen wird verzichtet. Begründung: 1. Allgemeine Begründung Im Rahmen der Umsetzung der derzeit gültigen Satzung hat sich gezeigt, dass einige Gebührensätze/-tatbestände angepasst werden müssen. Insbesondere Gebührensätze, deren Erhöhung derart hoch ist, dass diese nicht verhältnismäßig sind und so unter Umständen dazu führen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb eines Unternehmens nicht aufrechterhalten werden kann. Durch die Änderung soll sichergestellt werden, dass zukunftssicher die Vielfalt der Möglichkeiten, die sich im öffentlichen Raum widerspiegeln sollen, auch tragfähig umgesetzt werden können. Neue Regelungserfordernisse: · Konkretisierung der Tatbestände und damit mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung · Anpassung der Gebühren im Einklang mit dem betreffenden Tatbestand · effektivere Steuerung der steigenden Nutzung und Ausweitung auf der öffentlichen Fläche durch Baumaßnahmen, Außengastronomie, Gewerbe, neue Werbeformen und Veranstaltungen 2. Begründung der neuen Gebührentatbestände/-beträge des Gebührenverzeichnisses Zur detaillierten Übersicht wird auf das Gebührenverzeichnis verwiesen (Gebührenverzeichnis siehe Anlage). Im weiteren Verlauf werden deshalb nur die geänderten Gebührentatbestände erläutert. Zu Gebührenziffer 7.1 Weihnachtsbaumverkaufsstellen Hier wurde eine Gebühr für einen saisonalen Verkaufsstand in Höhe von 1,50 € täglich pro m² festgelegt. Mit dieser Gebührenhöhe werden Quadratmeterpreise von 45,00 € im Monat erreicht. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist unter diesen Umständen nur erschwert möglich. Die Satzungsüberarbeitung erfolgte über 4 Jahre hinweg, in denen immer wieder Optimierungen erfolgten. Vor Jahren war die Intention dieser hohen Gebühr, eine Flächenreduzierung und somit eine Entlastung des öffentlichen Raumes, zu erreichen. Aus heutiger Sicht überwiegt die Erhaltung dieser Verkaufsstände während der Weihnachtszeit ohne jedoch eine Flächenreduktion außer Acht zu lassen. Bereits mit der letzten Satzungsänderung wurde hier von einer Pauschale auf eine flächenbezogene Erhebung umgestellt, sodass die Inanspruchnahme von größeren Flächen auch zu höheren Kosten führt. Hierbei wurden dieselben Kosten je Quadratmeter wie bei Spargelständen angesetzt. Die überwiegende Fläche der Verkaufsstände dient jedoch der Ausstellung der Weihnachtsbäume. Die eigentliche Verkaufsfläche ist hierzu im Verhältnis gering. Bei der jetzigen Gebührenberechnung wurde die gesamte Fläche berechnet. Das führt zu einer nicht mehr im Verhältnis stehenden Gebühr. Eine Anpassung ist daher erforderlich. Die Gebühr unter Ziffer 7.1 wird unter Betrachtung dieses Sachverhaltes an die Gebühr der Warenauslage, Ziffer 5, angeglichen. Zu Gebührenziffer 12.1 Werbung Nicht kommerzielle Werbung In der früheren Satzung gab es hierzu keine Gebührenregelung. Die nichtkommerzielle Bannerwerbung wurde über den damaligen Auffangtatbestand des § 10 abgerechnet und aufgrund einer internen Verfügung auf 60,00 € wöchentlich festgelegt. In die neue Satzung wurde dieser Gebührentatbestand dann direkt aufgenommen. Irrtümlicherweise wurde der jetzige Betrag auf 30,00 € /wöchentlich festgesetzt und stellt damit eine Verringerung von 50% dar. Das stammt noch aus den ersten Satzungsentwürfen in 2018 und wurde bei der Überarbeitung in 2023 nicht evaluiert. Eine derartige Verringerung der Gebühr ist jedoch nicht gerechtfertigt. Sie steht nicht im Verhältnis zum Werbenutzen an Brücken. Bei der nicht kommerziellen Werbung, die vorrangig von Vereinen erfolgt, wird aus Gründen der Förderung und Unterstützung von Vereinen auf eine Erhöhung verzichtet. Die Gebührenhöhe, die bereits über die vorherige Sondernutzungssatzung berechnet wurde, wird hier wieder mit 60 € wöchentlich festgelegt. Sonstige Bannerwerbung (kommerziell) Auch hierzu gab es in der alten Satzung keine Gebührenziffer. Für die Gebührenberechnung wurde die Liste der DSM zugrunde gelegt. Die DSM war vormals für diese Art der Werbung zuständig und deren Berechnung wurde dann übernommen. Geht man nach dieser Liste, richtet sich der Preis nach dem Standort der Brücke. Je nach Lage der Brücke wurde unterschiedlich berechnet. Diese Vorgehensweise wurde bis zum in Krafttreten der neuen Satzung angewandt. Mit der neuen Satzung sollte es keine Differenzierung der Brücken mehr geben. Dies auch aus Gleichbehandlungsgründen und unter verwaltungsökonomischer Sicht. Bei Ermittlung eines Mittelwertes aller Brücken - um zu einem Betrag und keiner Staffelung mehr zu kommen - ist eine Gebührenhöhe von mindestens 300,00 € pro Stück/wöchentlich zu berechnen. Hieraus ergibt sich für die Premiumbrücken eine Verringerung der Gebühr von bis zu 150,00 €. Bei den nicht Premiumbrücken, die laut Tabelle zwischen 295,00 € und 75,00 € liegen, erhöht sich die Sondernutzungsgebühr entsprechend um 5,00 € bis 225,00 €. Mit dieser Regelung soll die Verwaltung von Prüfaufträgen entlastet werden. Zu Gebührenziffer 12.4 Kundenstopper: Die Festlegung der Gebühr für Kundenstopper in Höhe von 10,00 € bzw. 5,00 €/täglich erfolgte aus dem Bestreben heraus, dass Kundenstopper im Rahmen der neuen Werberichtlinie als nicht mehr genehmigungsfähige Sondernutzung klassifiziert werden sollten. Die Gebühr wäre dann für unerlaubte Aufstellungen herangezogen worden, um die illegale Aufstellung von Kundenstopper zu sanktionieren und so die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Werbekonzept im Februar 2024 wurden Kundenstopper als Werbemaßnahme im öffentlichen Raum wieder zugelassen. Eine Anpassung der Gebühren für Kundenstopper auf ein vertretbares Maß, welches für genehmigungsfähige Werbeträger gilt, ist daher erforderlich. Zu Gebührenziffer 17.4 Elektroladestationen für Elektrofahrzeuge: Wird gestrichen. Die Genehmigung von Elektroladestationen sollen zukünftig wieder über Gestattungsverträge erfolgen. Im Rahmen von Gestattungen können weitere Vereinbarungen mit den Gestattungsnehmern getroffen werden, welche die Besonderheiten eines spezifischen Ortes berücksichtigen. Darüber hinaus werden Ladesäulen meist längerfristig (ca. 10 Jahre) genehmigt. Deshalb ist die Abwicklung von Ladesäulen über Gestattungen im Interesse der Stadt Frankfurt am Main, um Elektroladestationen möglichst gut in die Stadtgestaltung einzupassen und längerfristig zu sichern. Zu Gebührenziffer 3.1. und 20 Aufschlag für Sondernutzungen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen: Diese Gebühr wurde erstmals mit der neuen Satzung eingeführt. Mit dieser Regelung sollte das öffentliche Interesse an der Stadtgestaltung und der Leichtigkeit des Fußverkehrs durch Verlagerung der Gastronomieflächen weg vom Gehweg erreicht werden. Eine Gebühr von 15 € täglich steht jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen eines möglichen gastronomischen Außenbereichs. Darüber hinaus besteht seit Anfang 2024 die Möglichkeit eines 24-Stunden-Tagestickets für bewirtschaftete Parkplätze für nur 12 €. Weiterhin plant der Magistrat alle Anwohnerparkzonen zu bewirtschaften, was eine Unterscheidung von Anwohnerparkflächen und bewirtschafteten Parkplätzen nicht mehr zulässt. Somit werden alle Parkflächen in diesen Gebieten zukünftig bewirtschaftete Parkflächen. Bereits bestehende außengastronomische Angebote auf Parkflächen würden damit um ein Vielfaches erhöht. Das Ziel, gastronomische Flächen vom Gehweg weg zu verlagern, kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn die Parkflächen nicht unverhältnismäßig teurer sind, als auf dem Gehweg. Deshalb verzichtet die neue Satzung auf eine Zusatzgebühr für bewirtschaftete Parkflächen mit Ausnahme der Berger-, Leipziger- und Schweizer Straße (Stadtteileinkaufszentren). Bewirtschaftete Parkflächen auf der Berger-, Leipziger und Schweizer Straße: Der Magistrat hält den Erhalt eines gewissen Bestandes von Parkflächen für den Einzelhandel in den Stadteileinzelhandelszentren für notwendig. Deshalb sind die Gebühren so festzulegen, dass ein gebührenpflichtiger Parkplatz nur dann in Anspruch genommen wird, wenn keine Möglichkeit auf dem Gehweg besteht und die Flächen auch notwendig sind. 3. Kosten und Erträge Im Vergleich zur gültigen Satzung werden im geringen Umfang weniger Einnahmen erwartet. Anlage 1_Gebuehrenverzeichnis_Synopse (ca. 795 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 536 Antrag vom 20.02.2025, OF 837/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.1998, M 171 Vortrag des Magistrats vom 21.12.2001, M 275 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 16 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 23 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit BFF 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 536 2025 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 536 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage M 23 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und Linke (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 536 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 23 und OA 536 = Ablehnung) Gartenpartei (M 23 = Ablehnung, OA 536 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5804, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 21-12

  • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Unterstützung notwendiger Kapitalmaßnahmen der Mainova AG - 2. Tranche
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    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 24 Betreff: Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Unterstützung notwendiger Kapitalmaßnahmen der Mainova AG - 2. Tranche Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5191 (M 110) Auf Antrag des Magistrats vom 07.02.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der SWFH gemäß Grundsatzbeschluss (§ 4715 vom 02.05.2024, M 28/2024) die SWFH finanziell im Rahmen der Kapitalerhöhung der Mainova AG in Form von genehmigtem Kapital unterstützt, sofern dies erforderlich ist. Auf Basis des Stadtverordnetenbeschlusses § 5191 vom 19.09.2024 (M 110/2024) wurde das Eigenkapital der SWFH im November 2024 durch Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 170,00 Mio. € zur Durchführung der 1. Tranche aufgestockt. II. Es wird zugestimmt, dass der Magistrat die SWFH anweist, alles Notwendige zu veranlassen, damit die SWFH gemeinsam mit der Thüga AG bei der in 2025 folgenden 2. Tranche der Kapitalerhöhung teilnimmt und die von der Mainova AG herausgegebenen neuen Aktien im notwendigen Maße erwirbt, damit die Kapitalausstattung der Mainova AG für die Klimawende sichergestellt wird. III. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin in 2025 im Sinne des Grundsatzbeschlusses § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) eine weitere Zuführung in die Kapitalrücklage der SWFH in Höhe von 190,00 Mio. € leistet. Die Mittel stehen im Investitionsprogramm 2024-2027, im Planjahr 2025, in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter der Projektdefinition 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH" zur Verfügung. Die Finanzierung wird im Rahmen der Investitionskreditaufnahme der Stadt Frankfurt am Main sichergestellt. IV. Der Magistrat, vertreten durch das Dezernat VI Finanzen, Beteiligung und Personal, wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main und Thüga AG unterstützen die von Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG initiierte Schaffung eines genehmigten Kapitals nach §§ 202 ff AktG, welches in der Hauptversammlung am 30.08.2023 durch die Aktionäre mittels Satzungsänderung beschlossen wurde. Mit dem Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) hat die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die notwendigen Kapitalmaßnahmen der Mainova AG zu unterstützen. Ferner wurden mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 5044 vom 11.07.2024 (M 85/2024) die formalen Voraussetzungen und die gesellschaftsrechtlich erforderlichen Strukturen geschaffen, damit sich die beiden Hauptaktionäre an den anstehenden Kapitalerhöhungen beteiligen. Durch weiteren Beschluss § 5191 vom 19.09.2024 (M110/2024) haben die Stadtverordneten der Teilnahme an der 1. Tranche der Kapitalerhöhung zugestimmt und zur Finanzierung des SWFH-Konzerns eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 170,00 Mio. € bewilligt. Die Platzierung der neuen Aktien der 1. Tranche wurde im November 2024 erfolgreich abgeschlossen und das neue Kapital am 18. November 2024 im Handelsregister der Mainova AG eingetragen. Hierfür hat die SWFH insgesamt rund 300 Mio. € investiert. Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG wollen im 3. Quartal 2025 beschließen, vom genehmigten Kapital eine 2. Tranche auszuüben und neue Inhaber- und neue Namensaktien auszugeben. Unter Berücksichtigung des Ausgabepreises erhöht sich das Eigenkapital der Mainova AG um voraussichtlich ca. 200 Mio. €. Damit muss die SWFH zur Beibehaltung ihres prozentualen Eigentumsanteils an der Mainova AG rund 150 Mio. € investieren. B. Alternativen Keine C. Lösung Wie im Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) dargelegt, ist es sinnvoll, dass die SWFH die für die Kapitalerhöhung der Mainova AG notwendigen Finanzmittel nicht dauerhaft fremdfinanziert. Mithin wird das Eigenkapital der SWFH durch erneute Zuführung in die Kapitalrücklage - wie im Haushalt 2025 veranschlagt - mit einem Betrag von insgesamt 190,00 Mio. € aufgestockt. Die SWFH hatte vorab 130,00 Mio. € in 2024 fremdfinanziert und aus betriebswirtschaftlicher Optimierung wird diese Kreditaufnahme zurückgeführt, so dass im April 2024 eine erste Zahlung erfolgt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Die Investition in das mittelbare Finanzanlagevermögen entspricht der mit § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) beschlossenen finanziellen Unterstützung der SWFH bei der Umsetzung der Kapitalmaßnahme i. H. v. bis zu 750,00 Mio. € Im Finanzhaushalt 2024/2025 sind in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter der Projektdefinition 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH" folgende Mittelabflussraten veranschlagt: 2024 170,00 Mio. € (realisiert Nov. 2024) 2025 190,00 Mio. € 2026 180,00 Mio. € 2027 180,00 Mio. € 2. Jahresfolgekosten Im Finanzplanungszeitraum werden hieraus Finanzierungskosten in Form von Zinsaufwendungen für aufzunehmende Refinanzierungsdarlehen entstehen, welche auch künftige Ergebnishaushalte und Jahresergebnisse der Stadt Frankfurt am Main belasten werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 28 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2024, M 85 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 110 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2026, M 33 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.02.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5805, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 92-0

  • Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB
    M
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 25 Betreff: Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5553 (M 169) Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der HGO die Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -, wie in der vorgelegten Karte abgegrenzt, mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass - Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen, - erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Die vorgelegte Karte ist Bestandteil der Satzung. Begründung: Übersichtskarte Die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den im folgenden beschriebenen Bereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird im Westen von der Bundesautobahn A5 und im Norden von der Lorscher Straße begrenzt. Die Grenze von Nordost nach Südwest verläuft entlang der Bahngleise, der Eschborner Landstraße, des Graf-Vollrath-Wegs, des Schultheißenwegs inklusive des Flurstücks 23/4 (Schultheißenweg 107) bis zum Zentmarkweg (Flurstück 60/12). Der weitere Verlauf folgt mit dem Zentmarkweg nach Osten bis zur Straße Am Seedamm, der Gaugrafenstraße entlang in Richtung Süden zur Westerbachstraße und nach Westen zur Bundesautobahn A5. Die Abgrenzung entspricht damit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -, welcher sich mit Aufstellungsbeschluss § 5553 vom 12.12.2024 im Aufstellungsverfahren befindet. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 folgt dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main (GEP) aus dem Jahr 2021 sowie dessen Aktualisierung von 2022. Das Programm dient als Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk und als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Zur Sicherung und Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten identifiziert das Programm stadtweit Aufmerksamkeitszonen und Entwicklungsräume. Für die Flächen des Geltungsbereichs und über diesen hinaus stellt das Programm einen Entwicklungsraum (Anlage 2 des GEP 2021) mit hohem Handlungsbedarf dar. Das GEP wurde 2022 mit einer gesamtstädtischen Standortsteuerung zu unternehmensunabhängigen Rechenzentren aktualisiert. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich zukünftig auf geeignete räumlich definierte Eignungsgebiete konzentrieren. Für alle außerhalb der Eignungsgebiete liegenden Gewerbeflächen sollen unternehmensunabhängige Rechenzentren ausgeschlossen werden, um diese Flächen für die übrigen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Ziel des Bebauungsplans Nr. 946 ist es, die aktuellen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu erhalten. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich im nordöstlichen Plangebiet gemäß dem räumlich definierten Eignungsgebiet des GEP gebündelt ansiedeln können und in den übrigen Bereichen ausgeschlossen werden. Die Nachfrage konkurrierender Nutzungen nach den wenigen verfügbaren, aber noch einem klassischen Gewerbestandort entsprechenden Grundstücken ist ungebrochen. Für die Erweiterung oder Errichtung neuer Rechenzentren ist die Nachfrage nach verfügbaren Flächen, insbesondere in der direkten Nachbarschaft oder Umgebung von Rechenzentren, sowie nach großen Flächen, die noch klassisch gewerblich genutzt werden, so groß, dass ansässige und zukünftige gewerbliche Nutzungen dadurch verdrängt werden. Bisher können Baugesuche von unternehmensunabhängigen Rechenzentren, die außerhalb des definierten Eignungsgebiets liegen und damit der geplanten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen, auf Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht bezüglich der Art der Nutzung abgelehnt werden. Aktuell besteht außerhalb des geplanten Eignungsgebiets für Rechenzentren die Gefahr einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung durch ein an die Festsetzungen des geltenden Planungsrechts angepasstes Baugesuch mit zwei unternehmensunabhängigen Rechenzentren und durch eine Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in ein Rechenzentrum. Mit den geplanten, unternehmensunabhängigen Rechenzentren werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 946 und die damit verbundene Umsetzung der Entwicklungsziele des GEP zur Sicherung und Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete mit einer Standortsteuerung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren wesentlich erschwert. Der Beschluss der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wird somit zur Sicherung der planerischen Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 erforderlich. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen. Auf die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs anzurechnen. Es ist absehbar, dass innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert. Anlage 1_Satzung_Karte (ca. 3,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 169 Vortrag des Magistrats vom 09.02.2026, M 29 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 25 im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau votiert wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 25 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird) Beschlussausfertigung(en): § 5968, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 61-01

  • Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Sport-Club Frankfurt 1880 e. V. b) SV Blau-Gelb Frankfurt e. V.
    M
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 26 Betreff: Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Sport-Club Frankfurt 1880 e. V. b) SV Blau-Gelb Frankfurt e. V. 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 69.020,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Das Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in der Feldgerichtstraße liegt unter Kanalniveau. Das anfallende Wasser der Duschen und Toiletten sowie das Regenwasser werden in das Kanalsystem des Clubs geleitet und von dort in den Kanal der Feldgerichtstraße mit Hilfe einer Hebeanlage gepumpt. Eine der zwei Pumpen ist nicht mehr funktionsfähig. Zudem sind die Rohrleitungen, Absperrschieber und Rückschlagklappen komplett marode. Eine Sanierung der Hebeanlage ist daher unbedingt erforderlich, um Überschwemmungen im Clubhaus zu verhindern. Auf dem Sportgelände des SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. fand eine Überprüfung durch den TÜV statt. Dort wurde festgestellt, dass auf den Flutlichtanlagen und dem Umkleidegebäude Blitzschutzanlagen errichtet werden müssen. B) Alternativen Keine C) Lösungen Durch die Sanierung der Hebeanlage beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. wird das Abpumpen des anfallenden Wassers in das Kanalsystem der Feldgerichtstraße gewährleistet und somit Überschwemmungen im Clubhaus vermieden. Durch die Errichtung der Blitzschutzanlagen auf dem Vereinsgelände des SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. werden die Auflagen des TÜV erfüllt und die Sicherheit für die Nutzer der Sportanlage erhöht. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 69.020,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Bei einem Jugendanteil von 58,6 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 95.006,19 €, beläuft sich der städtische Zuschuss für die Sanierung der Hebeanlage des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. auf 47.503,00 €. Für die Errichtung der Blitzschutzanlagen auf dem Vereinsgelände des SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. beträgt der städtische Zuschuss 21.517,00 € bei einem Jugendanteil von 61,7 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 43.033,61 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 69.020,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine Kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage Vorschlagsliste (ca. 89 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF- BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5858, 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 27.03.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie hier: Berufung von Mitgliedern für das Kuratorium
    M
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 27 Betreff: Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie hier: Berufung von Mitgliedern für das Kuratorium Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4872 (M 44) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 10.02.2025 Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit § 4872 vom 13.06.2024 (M 44) beschlossen hat, a. den "Europäischen Paulskirchenpreis für Demokratie" auszuloben. Damit soll an die Ereignisse von 1848/1849 und an diejenigen erinnert werden, die sich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat einsetzen. Der Preis soll herausragendes Wirken für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat würdigen und die Teilhabe aller an einer vielfältigen, diversen Demokratie fördern. Er ist mit 50.000,00 Euro dotiert und wird zweijährig durch den/die Oberbürgermeister:in und den/die Stadtverordnetenvorsteher:in in der Paulskirche verliehen. b. ein Kuratorium einzusetzen, das über die Verleihung des Preises entscheidet. Das Kuratorium setzt sich aus 6 Mitgliedern qua Amt - der/die Stadtverordnetenvorsteher:in, der/die Oberbürgermeister:in, der/die Kulturdezernent:in, der/die Diversitätsdezernent:in, der/die Präsident:in des Hessischen Landtages sowie der/die Präsident:in des Deutschen Bundestages zusammen. Darüber hinaus sollen sechs Persönlichkeiten berufen werden, darunter vier Personen aus den Bereichen der Zivilgesellschaft und/oder dem öffentlichen Leben: Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Medien sowie zwei Persönlichkeiten mit Ehrenträgerschaft (Stadt, Land, Bund, Europa). c. die berufenen Mitglieder des Kuratoriums durch die Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage eines Vorschlages des Magistrats gewählt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die Preisverleihungen möglichst am 18. Mai stattfinden sollen, also am oder um den ersten Tag der Paulskirchenversammlung 1848. BESCHLUSS Folgende Persönlichkeiten werden in das Kuratorium berufen: - Prof. Dr. Ulrike Ackermann, Soziologin und Publizistin - Prof. Dr. Nicole Deitelhoff, Politologin und Friedens- und Konfliktforscherin - Sebastian Krumbiegel, Musiker - Düzen Tekkal, Autorin, Menschenrechtlerin und Journalistin - Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle, Jurist und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D. - Prof. Dr. Michael Wolffsohn, Historiker und Autor Begründung: A. Zielsetzung Grundlage der namentlichen Vorschläge des Magistrats bilden die im M 44 genannten Eckdaten. Damit bildet das Kuratorium insgesamt die geforderte Vielfalt und Diversität der Gesellschaft ab. Unter den Kuratoriumsmitgliedern finden sich Persönlichkeiten aus den relevanten Bereichen der Zivilgesellschaft und dem öffentlichen Leben sowie Personen mit Ehrenträgerschaft, i.d.R. des Bundes. Informationen zu den vorgeschlagenen Personen (Quelle: Wikipedia, im Januar 2025) Prof. Dr. Ulrike Ackermann (geb. 1957) Prof. Dr. Ulrike Ackermann ist Politikwissenschaftlerin und Soziologin. Sie studierte Politik, Soziologie und Neuere Deutsche Philologie an der Universität Frankfurt am Main. Seit vielen Jahren forscht und publiziert Ackermann über die Herausforderungen und Fallstricke der Freiheit und die Krise der Demokratie. Seit 2022 leitet und moderiert sie das Forum Demokratie in der Frankfurter Bürgerstiftung Holzhausenschlösschen. 2009 gründete sie das John Stuart Mill Institut für Freiheitsforschung und leitet dieses seitdem. 2008 wurde sie als Professorin berufen und lehrte Politische Wissenschaften mit dem Schwerpunkt "Freiheitsforschung und Freiheitslehre" an der SRH Hochschule in Heidelberg. 2002 gründete und leitete sie das Europäische Forum an der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Zuvor arbeitete sie am Hamburger Institut für Sozialforschung. Zu ihren Buchpublikationen zählen u.a. "Die neue Schweigespirale. Wie die Politisierung der Wissenschaft unsere Freiheit einschränkt" (2022) und "Das Schweigen der Mitte. Wege aus der Polarisierungsfalle" (2020). Prof. Dr. Nicole Deitelhoff (geb. 1974) Prof. Dr. Nicole Deitelhoff studierte Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Darmstadt und Political Science an der State University of New York at Buffalo. Sie promovierte 2004 an der Technischen Universität Darmstadt und war Mitarbeiterin an der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) sowie der Goethe-Universität Frankfurt. Deitelhoff hatte Forschungsaufenthalte und Gast- sowie Forschungsprofessuren an der Universität Bremen, der Hebräischen Universität in Jerusalem, der Harvard University sowie an der University of Hawaii. Seit 2009 ist sie Professorin für Politikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt und leitet seit 2016 das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung (PRIF). Sie ist außerdem gegenwärtig Co-Sprecherin des Frankfurter Teilinstituts des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) sowie der Forschungsinitiative "ConTrust: Vertrauen im Konflikt - Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit". Sebastian Krumbiegel (geb. 1966) Sebastian Krumbiegel, geb. in Leipzig, ist Solokünstler, Autor Sänger und Frontmann der Band "Die Prinzen", eine der erfolgreichsten Popbands aus Deutschland. Er kommt aus einer Musikerfamilie, war Mitglied des Thomanerchors in Leipzig und gründete noch als Schüler seine erste Rockband. Sein letztes Buch "Meine Stimme zwischen Haltung und Unterhaltung" erschien in 2024. Krumbiegel engagiert sich seit vielen Jahren für gesellschaftliche Themen, u.a. für das Musikfestival "LEIPZIG ZEIGT COURAGE - Musiker gegen Gewalt und Rassismus", als Unterstützer der Amadeu Antonio Stiftung und als Schirmherr der Ökumenischen Friedensdekade. Er war Mitglied der 13. Und 14. Bundesversammlung, nominiert von der SPD-Fraktion des Sächsischen Landtages nominiert. Krumbiegel engagiert sich öffentlich für Demokratie, Frieden und Menschenrechte und positioniert sich gegen Rechtsextremismus, rassistische und nationalistische Ideologien. Für sein kulturelles und soziales Engagement erhielt Krumbiegel zahlreiche Auszeichnungen, u.a. den Humanismus-Preis des Deutschen Altphilologenverbandes für sein Eintreten für Bürgerrechte und Zivilcourage und für sein soziales Engagement insbesondere im Umgang mit Jugendlichen sowie das Bundesverdienstkreuz am Bande. Düzen Tekkal (geb. 1978) Düzen Tekkal ist Autorin, Journalistin, Filmemacherin und Menschenrechtsaktivistin. Zusammen mit ihren Schwestern gründete sie 2015 die Menschenrechtsorganisation HÁWAR.help e.V., die sich vor allem für die Rechte und die Verbesserung der Lebensrealitäten von Mädchen und Frauen in (post-)Konfliktzonen Irak, Afghanistan, aber auch in Deutschland, sowie für die Freiheitsbewegung in Iran stark macht. Tekkals Buch "#GermanDream. Wie wir ein besseres Deutschland schaffen" stieß eine breite Debatte über Werte und Zugehörigkeit in Deutschland an. Es sensibilisiert dafür, dass Deutschland ein modernes Einwanderungsland ist - mit allen Herausforderungen, aber auch den zahlreichen Vorteilen, die dies mit sich bringt. Mit der gleichnamigen Bildungsbewegung GermanDream setzt sich Tekkal für ein wertebasiertes Deutschland und gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit ein. Für ihr Engagement erhielt sie zahlreiche Preise und Ehrungen, u.a. das Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland am Bande. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle (geb. 1963) Andreas Voßkuhle hat Jura an den Universitäten Bayreuth und München studiert, an der Uni München promoviert und sich an der Universität Augsburg habilitiert. Er ist Hochschullehrer an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen u.a. im Verfassungsrecht sowie in der Staats- und Rechtstheorie. Er ist Mitherausgeber von juristischen Fachzeitschriften und Standardwerke und hat selbst zahlreiche und Monographien Fachbeiträge veröffentlicht. Voßkuhle war Präsident des Verfassungsgerichtes und gehört zu den einflussreichsten deutschen Rechtswissenschaftlern seiner Generation. Er ist u.a. Vorsitzender des Vereins "Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V." Voßkuhle ist Träger zahlreicher Auszeichnungen, u.a. wurde er mit Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Prof. Dr. Michael Wolffsohn (geb. 1947) Michael Wolffsohn studierte Geschichte, Politikwissenschaft und Volkswirtschaft an der Freien Universität Berlin, der Universität Tel Aviv und der Columbia University in New York City. Er promovierte in Geschichte an der FU Berlin und habilitierte sich zweifach an der Universität des Saarlandes. Er lehrte an der Hochschule der Bundeswehr Hamburg und der Universität der Bundeswehr München als Professor für Neuere Geschichte und gründete die Forschungsstelle Deutsch-Jüdische Zeitgeschichte. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen sowie der Neueren Geschichte. Wolffsohn ist Autor zahlreicher Bücher und schreibt für Zeitungen im In- und Ausland, u.a. für Die Welt, Bild, Neue Zürcher Zeitung. Er ist Träger zahlreicher Auszeichnungen, u.a. wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2025, NR 1124 Antrag vom 16.02.2025, NR 1130 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 44 Antrag vom 26.03.2025, NR 1174 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 27, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) FRAKTION (M 27 = Annahme, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG; ÖkoLinX ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Yilmaz (M 27 = Annahme) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 27, NR 1124 und NR 1130 = Ablehnung) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 1124 und NR 1130 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1130 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlagen NR 1124 und NR 1130 werden abgelehnt, da die Vorlage M 27 in Gänze abgelehnt wird. Beschlussausfertigung(en): § 5780, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Klimaneutrale städtische Mobilität bis 2030
    NR
    07.02.2025 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2025, NR 1121 Betreff: Klimaneutrale städtische Mobilität bis 2030 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt verfolgt die Absicht, den Fuhrpark der Stadtverwaltung bereits bis 2030 schrittweise zu einem klimaneutralen Fuhrpark weiterzuentwickeln. Die Stadt Frankfurt setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schnell klimaneutral gestalten. Der Magistrat wird beauftragt, 1. sicherzustellen, dass in Umsetzung der "Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung" vom 20.09.2019 bei allen Erst- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die Stadtverwaltung Modelle mit klimaneutralem Antrieb ausgewählt werden, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und ein möglicherweise höherer Preis gegenüber Modellen mit fossilem Antrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Falls es keine klimaneutralen Modelle für die erforderliche Nutzung auf dem Markt geben sollte, ist die jeweils klimafreundlichste Variante, die auch wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auszuwählen. Die Anschaffung von nicht-klimaneutralen Fahrzeugen ist einzeln zu begründen. 2. sicherzustellen, dass die für den klimaneutralen bzw. klimafreundlichen Antrieb der städtischen Fahrzeuge erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut wird. 3. sich im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ihre Fuhrparke schrittweise auf klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale Treibstoffe umstellen, sofern es auf dem Markt Modelle gibt, welche den technischen Anforderungen genügen und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden. Gesellschaften, die zu 100% der Stadt gehören, sollen ihren Fuhrpark bereits bis spätestens 2030 klimaneutral stellen. Bei weiteren städtischen Gesellschaften soll sich die Stadt im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte dafür einsetzen, dass sie ihren Fuhrpark bis möglichst spätestens 2035 klimaneutral stellen. 4. die einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuweisen, dass sie prüfen sollen, ob ihr jeweiliger Fuhrpark dem aktuellen und prognostizierten Bedarf entspricht und ob die Einführung von Fahrzeug-Pools oder CarSharing-Arrangements anstelle eigener Fuhrpark-Fahrzeuge eine sinnvolle Option ist. Dabei soll auch die Frage der Mitarbeitermobilität berücksichtigt werden. Die Einführung eines Mobilitätsbudgets anstelle von Dienstwagen ist hierbei grundsätzlich zu prüfen. 5. im Rahmen einer Berichterstattung alle zwei Jahre zu veröffentlichen, zu welchen Anteilen die Fahrzeugflotten der einzelnen Dezernate, Ämter und städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften über klimaneutrale bzw. klimafreundliche Antriebe verfügen und den weiteren Weg zu beschreiben. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden. Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich außerdem dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieser Ziele ist die Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen aus dem städtischen Fuhrpark bzw. aus der dienstbezogenen Mobilität der städtischen Bediensteten. Der Stadtverwaltung kommt dabei eine Vorbildfunktion für die Stadtgesellschaft zu. Die "Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung" (Mag.-Beschluss Nr. 878 vom 13.05.1994, zuletzt geändert durch Mag.-Beschluss Nr. 953 vom 20.09.2019) zielen in Ziffer 2.3 darauf ab, einen lokal emissionsfreien Fuhrpark zu erreichen. "Ziel ist die sukzessive Umstellung des städtischen Fuhrparks auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge, dabei ist unter Nutzung von Fördermöglichkeiten eine schnellstmögliche Umstellung anzustreben. Ausnahmen für besonderen Bedarf müssen begründet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf Schadstoffausstoß und Energieverbrauch dem Stand der Technik entsprechen. Der Fuhrpark ist regelmäßig daraufhin zu prüfen und ggf. sind Ersatzzeitpunkte von Fahrzeugen zu korrigieren." Die Stadt Frankfurt kann bei der schrittweisen Umstellung auf einen klimaneutralen Fuhrpark auf die sehr erfolgreichen Erfahrungen in verschiedenen städtischen Ämtern und Gesellschaften aufbauen (siehe B 462 vom 11.12.2023). Der Fuhrpark des Gesundheitsamts umfasst beispielsweise mittlerweile fünf E-Autos sowie Fahrräder, die für den dienstlichen Einsatz zur Verfügung stehen. Das Amt für Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe verzichtet nach Möglichkeit schon jetzt auf Anschaffungen von Kraftfahrzeugen und nutzt stattdessen Car-Sharing. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) und ihre Tochter FFR haben mit sechs E-Müllfahrzeugen und vier E-Sattelzugmaschinen aktuell Deutschlands größte Flotte an vollelektrisch angetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Einsatz. Die Busflotte der "In-der-City-Bus GmbH" (ICB) umfasst im Frühjahr 2024 bereits über 63 E-Busse und 23 H2-Busse, wodurch der Anteil der klimafreundlichen Busse an der gesamten Flotte bei ca. 40% liegt. Die ICB verfolgt dabei das Ziel, die gesamte Busflotte bis zum Beginn der 2030er Jahre auf alternative Antriebe umzustellen und berichtet über den Umsetzungsstand in ihrem Nachhaltigkeitsbericht. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat bereits beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob aus biogenen Rest- und Abfallstoffen hergestellter paraffinischer Dieselkraftstoff für städtische Fahrzeuge sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden kann (§ 4555 vom 01.03.2024). Falls dieser Kraftstoff technisch und wirtschaftlich eingesetzt werden kann, könnten damit die städtischen Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb, die noch eine längere Lebensdauer aufweisen oder für welche es noch keine adäquaten Modelle mit klimaneutralem Antrieb gibt, ohne teure Umrüstung klimaneutral betrieben werden. Ergänzend dazu hat die Stadt Frankfurt bereits beschlossen, dass die Treibhausgasemissionen, die durch nicht zu vermeidende Dienstreisen von städtischen Bediensteten verursacht werden, vollständig kompensiert werden müssen (siehe B 314 "CO2-Kompensation für Dienstreisen" vom 14.08.2023). In Bezug auf Mitarbeitermobilität liegen in Frankfurt auch erste Erfahrungen mit der Einführung von "Mobilitätsbudgets" vor, die zur Nachhaltigkeit des Mobilitätssektors beitragen und nebenbei ein attraktives Angebot für Beschäftigte darstellen. Die Mainova AG bietet beispielsweise bereits seit Bestehen allen ihren Tarifbeschäftigten ein zuzahlungsfreies Jobticket für die Arbeitsstrecke innerhalb des Gebiets des Rhein-Main-Verkehrsverbunds an und seit 2022 allen außertariflich angestellten Führungskräften ein "Mobilitätsbudget" mit einem Katalog an Mobilitätsangeboten, aus welchen ausgewählt werden kann (u.a. Dienstwagen mit E-Antrieb, Carsharing, Jobfahrrad, Bahnfahrten im Fernverkehr). Frankfurt kann bei der schrittweisen Umstellung des Fuhrparks möglicherweise von den praktischen Erfahrungen in den anderen Städten und Bundesländern profitieren, die in den vergangenen Jahren ebenfalls Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Stadt- bzw. Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist darin die schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks von fossil betriebenen Antrieben (Benzin und Diesel) auf Antriebe durch erneuerbare Energiequellen (insbesondere Elektrobatterie-Antrieb mit Ökostrom, teilweise auch Wasserstoffantrieb oder auch der Einsatz von klimafreundlichen Treibstoffen/E-Fuels). Städte wie Gent oder Mannheim haben gezeigt, welche Vorteile es bringt CarSharing als Option für die dienstlichen Wege der städtischen Mitarbeitenden zu etablieren und einen Rahmenvertrag mit einem CarSharing Anbieter zu schließen: Das passende PKW-Modell kann nach dem Zweck der Fahrt gewählt werden, kurzzeitige Mehrbedarfe können dargestellt werden und niemand muss sich intern um Wartung und Säuberung der Flotte kümmern. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 314 Bericht des Magistrats vom 08.12.2023, B 462 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Wortlaut ersatzlos gestrichen wird: "und ein möglicherweise höherer Preis gegenüber Modellen mit fossilem Antrieb wirtschaftlich vertretbar ist. Falls es keine klimaneutralen Modelle für die erforderliche Nutzung auf dem Markt geben sollte, ist die jeweils klimafreundlichste Variante, die auch wirtschaftlich verhältnismäßig ist, auszuwählen. Die Anschaffung von nicht-klimaneutralen Fahrzeugen ist einzeln zu begründen") und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Ziffern 2., 4. und 5.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgende Wortlaute ersatzlos gestrichen werden: "klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und "möglichst") und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer 1. der Text in der fünften bis achten Zeile ab den Worten "und ein möglicherweise" bis ". . zu begründen" gestrichen wird sowie bei Ziffer 3. zweiter und dritter Absatz die Worte "bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", in der vierten und fünften Zeile die Worte "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und in der letzten Zeile das Wort "möglichst" gestrichen werden) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer 1. der Text in der fünften bis achten Zeile ab den Worten "und ein möglicherweise" bis ". . zu begründen" gestrichen wird sowie bei Ziffer 3., zweiter und dritter Absatz, die Worte "bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", in der vierten und fünften Zeile die Worte "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und in der letzten Zeile das Wort "möglichst" gestrichen werden) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer 1. der Text in der fünften bis achten Zeile ab den Worten "und ein möglicherweise" bis ". . zu begründen" gestrichen wird sowie bei Ziffer 3., zweiter und dritter Absatz, die Worte "bzw. klimafreundliche Antriebe bzw. klimaneutrale", in der vierten und fünften Zeile die Worte "und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis angeboten werden" und in der letzten Zeile das Wort "möglichst" gestrichen werden) und Beschlussausfertigung(en): § 5944, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
    OFOB 6
    07.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2025, OF 1085/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns (siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbert-/Schloßstraße - Westbahnhof 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse - Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird. 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen. 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben, oder ob sie unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schlossstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6526 2025 1. Die Vorlage OF 1057/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1085/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1085/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Auskunftsersuchen über die geplanten Umbaumaßnahmen in der Bruchfeldstraße in Niederrad
    OFOB 5
    07.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2025, OF 1327/5 Betreff: Auskunftsersuchen über die geplanten Umbaumaßnahmen in der Bruchfeldstraße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft wie es mit den geplanten Umbaumaßnahmen der Bruchfeldstraße in Niederrad steht. - Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? - Wie werden die Haltestellen der Straßenbahn verlegt? - Wann wird die Bevölkerung in die Pläne eingebunden? - Wie kann sich die Bevölkerung mit Kritik und Wünschen äußern? - Wann ist mit dem Umbau der Bruchfeldstraße frühestens zu rechnen? Begründung: Vor längerer Zeit stand der Umbau der Bruchfeldstraße sowie die Verlegung der Straßenbahnhaltestellen der Linie 15 im Raum. Grobe Pläne wurden schon vorgestellt. Seitdem ist nichts mehr passiert und deshalb interessiert sich der Ortsbeirat 5 für den aktuellen Stand und auch dafür wie die Bevölkerung in die Pläne einbezogen werden kann. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1136 2025 Die Vorlage OF 1327/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weitere Kinderarztpraxis in Niederrad
    OFOB 6
    07.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2025, OF 1328/5 Betreff: Weitere Kinderarztpraxis in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass in Niederrad eine weitere Kinderarztpraxis zur Verfügung steht. Die aktuelle einzige Praxis platzt aus allen Nähten und kann keine Patient:innen mehr aufnehmen. Begründung: In Niederrad gibt es derzeit nur eine Kinderarztpraxis. Diese kann der stetig wachsenden Bevölkerung und dem Bedarf nach einer Versorgung für Kinder und Jugendliche nicht mehr gerecht werden. Es benötigt dringend eine weitere Kinderarztpraxis in Niederrad. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6602 2025 Die Vorlage OF 1328/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zuschuss statt Einbindung des Ordnungsamtes gemäß OIB 534/2021
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 197 Betreff: Zuschuss statt Einbindung des Ordnungsamtes gemäß OIB 534/2021 Der Magistrat stellt dem Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V." finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro für den Kauf von 3.000 Gipseiern zur Verringerung der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.04.2024, OIB 313

  • Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen: Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 198 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen: Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Magistrat stellt der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Max-Beckmann-Schule e. V. finanzielle Mittel in Höhe von jeweils maximal 2.000,00 Euro für die Recherche sowie die Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/Westend sowie in der Schloßstraße/Bockenheim zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 303

  • Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 150-jährigen Bestehen des TSV 1875 Bonames e. V.
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 199 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 150-jährigen Bestehen des TSV 1875 Bonames e. V. Der Magistrat stellt dem Turn- und Sportverein 1875 Bonames e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Unterstützung für die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum 150-jährigen Bestehen des Vereins zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.11.2024, OIB 357

  • Turngerät im Grünzug Feldscheidenstraße
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 200 Betreff: Turngerät im Grünzug Feldscheidenstraße Eine Erweiterung der Reckstange mit Ketten im Grünzug Feldscheidenstraße stellt ein erhebliches Problem dar, da dies sowohl den Verlust des TÜV-Zertifikats als auch die Garantie des Spielgeräteherstellers zur Folge hätte. Der Magistrat bedauert, dass der Anregung nicht entsprochen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.11.2024, OIB 358

  • Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 201 Betreff: Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim Das zuständige Fachamt begrüßt den Kinderrechte-Lehrpfad und damit die Aufstellung von zehn Lerntafeln im Heinrich-Kraft-Park. In diesem Zusammenhang werden aktuell die Nutzungsvereinbarungen des Kinderhilfswerks geprüft. Danach kann die Aufstellung der Schilder erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.06.2024, OIB 329

  • Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt Tourist-Information
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 202 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt Tourist-Information Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Es wird um Fristverlängerung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5996

  • Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen
    STOB 7
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 203 Betreff: Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat fragt aktuell bei den einzubeziehenden Ämtern die künftigen Möglichkeiten im Hinblick auf eine Planung für den Quartiersplatz und die Umsetzung ab. Anschließend kommt der Magistrat auf den Ortsbeirat zu, um im Rahmen eines Planergesprächs dem Ortsbeirat die Grundlagen und Leitlinien für eine spätere Planung zu erörtern. Eine konkretisierende Planung für eine finale Platzgestaltung kann angegangen werden, wenn sich die Realisierung des Hochbauvorhabens am Platz abzeichnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Etatanregung vom 25.11.2025, EA 13

  • Grundschulbau im Mertonviertel
    ST
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Diese Option ist Teil der Überlegung zur beschleunigten Deckung der Bedarfe im Bereich Heddernheim. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Antrag vom 03.03.2025, OF 537/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749

  • „EURO-Denkmal“ erhalten und finanzieren
    STOB 4
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 205 Betreff: "EURO-Denkmal" erhalten und finanzieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist noch keine Stellungnahme abgeben zu können. Weiterhin befindet sich der Magistrat hierzu sowohl intern als auch mit dem Frankfurter Kultur Komitee e.V. in Gesprächen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4578

  • Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
    ST
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Zu 1. Die Übergänge aus den Grundschulen des Ortsbezirks 8 in weiterführende Schulen sind tabellarisch dargestellt. Gut 40 % der Kinder wechselten in Schulen innerhalb des Ortsbezirks, vornehmlich zur Ernst-Reuter-Schule II. Abgebende Grundschule Erich Kästner Schule Heinrich-Kromer-Schule Robert-Schumann-Schule Römerstadt-schule Ortsbezirk 8 Ernst-Reuter-Schule II 43 21 17 35 Geschwister-Scholl-Schule 2 5 3 8 Anderer Ortsbezirk/ Anderer Schulträger Adorno-Gymnasium 3 1 Anna-Schmidt-Schule 2 Anne-Frank-Schule 2 7 2 3 Bertha-von-Suttner-Schule 1 Bettinaschule 1 Elisabethenschule 1 Fürstenbergerschule 1 1 Gymnasium Nord 12 9 7 5 Gymnasium Riedberg 2 4 3 3 IGS Eschersheim 2 2 Johanna-Tesch-Schule 2 2 Josephine-Baker-Gesamtschule 5 14 4 Lessing-Gymnasium 4 Liebigschule 6 1 1 10 Maria-Ward-Schule 1 Neues Gymnasium Frankfurt 7 2 6 Otto-Hahn-Schule 3 2 2 Rackow-Schulen Frankfurt GmbH 1 Stadtgymnasium Frankfurt 7 1 Taunusschule 1 Wöhlerschule 1 1 1 Ziehenschule 23 11 4 Gesamt 84 96 71 80 Quelle: Landesschulstatistik 2024 Zu 2. An der Erich-Kästner-Schule gibt es zum Schuljahr 2024/2025 fünf neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 119 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./112 Schüler*innen). An der Heinrich-Kromer-Schule sind es vier Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 86 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./89 Schüler*innen). An der Robert-Schumann-Schule sind es vier neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 80 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./118 Schüler*innen). In der Römerstadtschule gibt es keine 1. Klasse, sondern das Konzept des Flexiblen Schulanfangs. Hierbei sind die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst. Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden ohne Feststellung der Schulfähigkeit in die Schule aufgenommen und in alters- und entwicklungsgemischten Gruppen unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 auch in einem Schuljahr oder in drei Schuljahren zu durchlaufen. Im Schuljahr 2024/2025 werden 190 Kinder im Flexiblen Schulanfang unterrichtet, im Vorjahr waren es 186. Die Neuaufnahmen werden bei diesem Konzept in der Landesschulstatistik nicht ausgewiesen. Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder im Schulbezirk Römerstadtschule lag zum Schuljahr 2024/2025 bei 105 und im Vorjahr bei 85. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155

  • Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 207 Betreff: Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke Vorläufige Stellungnahme: Die ämterübergreifende Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Eine belastbare Aussage darüber, ob die gewünschte Beleuchtung möglich ist, kann daher noch nicht getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816

  • Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 208 Betreff: Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad Im Rahmen des Bauantragsverfahrens und einem dazu vorgelegten Baumgutachten sollen 17 Bäume für die Errichtung der Kita gefällt werden. Von den 17 Bäumen unterstehen zehn der Baumschutzsatzung, der Stammumfang der übrigen Bäume liegt unter der Mindestgröße. Es sollten 14 Bäume neu gepflanzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine endgültige Entscheidung erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6188

  • Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote herrichten
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 209 Betreff: Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote herrichten Der Magistrat unterstützt die Anregung des Ortsbeirates und würde das Gebäude inkl. Grundstück unentgeltlich für die beabsichtigte Nutzung zur Verfügung stellen. Die Sanierung und der Betrieb können nicht vom Magistrat übernommen werden und wären durch andere Träger sicherzustellen. Es ist zu beachten, dass das Gebäude als Verwaltungsgebäude mit Wohnnutzung genehmigt wurde und für eine andere Nutzung eine Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht Frankfurt zu beantragen ist. Das Gebäude liegt im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB, so dass es nur einen engen Rahmen möglicher Nutzungen, die im Sinne des Gesetzes privilegiert sein müssen, gibt. An dieser Beschränkung scheiterte auch die beabsichtigte Vermarktung im Erbbaurecht in den Jahren 2021 und 2022. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5934

  • Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 210 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat begrüßt das erinnerungskulturelle Engagement des Ortsbeirats 5, mit einer Stolperschwelle an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße zu erinnern, verweist aber mit Blick auf die übliche Vorgehensweise bei Stolpersteinen und Stolperschwellen auf die Notwendigkeit einer OIB. Gleichwohl der Magistrat inhaltlich ausdrücklich die Verlegung von Stolpersteinen und Stolperschwellen befürwortet und deren Sichtbarkeit nicht zuletzt mit einer digitalen Plattform unterstützt, liegt die Ausführung und Finanzierung dieser Gedenkform nicht in städtischer Hand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6104

  • Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut?
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 211 Betreff: Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut? Zu 1.): Für die Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 wurde am 31.05.2024 ein Bauantrag zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 44 Wohneinheiten auf einer Tiefgarage gestellt. Die Baugenehmigung wurde am 30.07.2024 erteilt. Zu 2.) und 3.): Die ABG FRANKFURT Holding plant den Baubeginn derzeit für Ende 2025. Die Fertigstellung des Bauvorhabens wird voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1057

  • Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 212 Betreff: Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad) Die Gespräche mit den BäderBetrieben Frankfurt über eine eventuelle Kooperation, die zwischen dem Angelsportverein Schwanheim und dem Höchster Schwimmverein bezüglich des Geländes zur Debatte steht, sind weitergeführt worden. Mit einer gemeinsamen Nutzung können angelsportliche mit schwimmsportlichen Belangen verbunden werden und man kann künftig einer vergrößerten vereinsspezifischen Interessenlage hinsichtlich der Widmung des fraglichen Geländes entsprechen, was unter Daseinsvorsorgegesichtspunkten von Vorteil ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5985

  • Hauptwache I: Beteiligung ohne Ende?
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 213 Betreff: Hauptwache I: Beteiligung ohne Ende? Beantwortung Frage 1: Die Aktionen des "Wohnzimmers Hauptwache" waren keine Passantenbefragung und keine Bürgerbeteiligung. Das "Wohnzimmer Hauptwache" war in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Architekturmuseum eine Aktionsphase im Rahmen des Bundesförderprogramms "Post Corona Innenstadt" und damit Teil bundesweiter Pilotprojekte. Der Zuwendungszweck des Förderprogramms "Post Corona Stadt" galt der Überwindung der akuten Corona-Krise, die ab März 2020 auch Deutschland erreichte. Der Projektaufruf stellte die Entwicklung neuer Lösungsansätze für eine Integrierte Stadtentwicklung in Innenstädten unter Berücksichtigung von Resilienzaspekten in den Mittelpunkt. Als Pilotprojekt mit Praxisbezug und Forschungselementen zielte die Stadt Frankfurt am Main darauf ab, sich in der vorgegebenen Laufzeit (knapp 3 Jahre von März 2021 bis Dezember 2023) und im finanziellen Rahmen (550.000 €) des je zu 50 Prozent aus bundeseigenen und städtischen Mitteln finanzierten Projekts, mit den Folgen der Corona-Krise für die Innenstadt auseinanderzusetzen. Als zentrale Aufgabe beschrieb die Stadt in ihrer Bewerbung "Post Corona Innenstadt Frankfurt" den Aufbau eines interdisziplinären Akteursnetzwerks. In einem breit angelegten, kooperativen Dialogprozess mit diversen Akteurinnen und Akteuren sollte untersucht werden, mit welchen Defiziten und Chancen die Innenstadt momentan und zukünftig konfrontiert ist und wie innovative Lösungen für die zukunftsfähige Umgestaltung der Innenstadt gefunden werden können. Beantwortung Frage 2: Der Bürgerbeteiligungsprozess #HauptwacheZukunft ist darauf ausgelegt, gemeinsam mit den Bürger:innen von Frankfurt ein Nutzungsbild für die Zukunft der Hauptwache zu entwickeln, dass langfristig trägt und in den Planungsprozess der VGF so frühzeitig wie möglich mit einfließen kann. Weiterhin wird auf die Leitlinie für Bürger:innenbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main verwiesen. Zu finden unter www.ffm.de - Beteiligung - Stabstelle Die Honorarkosten für den Beteiligungsprozess belaufen sich auf ca. 168.000,- Euro brutto. Darüber hinaus wird zur Kenntnis gegeben, dass eine Passantenbefragung im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eine effektive Möglichkeit ist, um die Meinung von Bevölkerungsteilen einzuholen, die sich üblicherweise nicht eigeninitiativ an Beteiligungsumfragen beteiligen. Aus Sicht des Stadtplanungsamts ist dies essentiell für ein breites Meinungsbild zu unseren öffentlichen Räumen. Beantwortung Frage 3: Der laufende Beteiligungsprozess wird in der Öffentlichkeit im September 2025 beendet sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1038

  • Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 214 Betreff: Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7 Zu 1.), 2.) und 5.): Die Gründe für die Verzögerung der Bauarbeiten liegen im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft und sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten die Fertigstellung der Baumaßnahmen repressiv zu beschleunigen. Er beabsichtigt jedoch mit den am Bau Beteiligten Kontakt aufzunehmen, um sich für den Abschluss der Maßnahmen einzusetzen. Zu 3.) und 4.): Für die Liegenschaft Kleine Seestraße 5 wurde vom Magistrat eine Sondernutzungserlaubnis für die Bauzaunfläche erteilt. Die Fläche wurde mittlerweile abgenommen und der Gehweg wiederhergestellt. Für die Liegenschaft Kleine Seestraße 7 wurde jedoch keine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Der Eigentümer wird vom Magistrat aufgefordert, den Bauzaun von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Der Magistrat geht davon aus, dass die Fläche der Allgemeinheit kurzfristig wieder zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2024, V 1047

  • Leerstand in der Burgstraße 56 beenden
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 215 Betreff: Leerstand in der Burgstraße 56 beenden Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1468, mitgeteilt, dass er mit den am Bau Beteiligten in Kontakt steht. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Eigentümerin, sondern um den Bauleiter und die beteiligten Sachverständigen. Leider war es dem Magistrat bisher nicht möglich, direkt mit der luxemburgischen Eigentümergesellschaft zu sprechen, um nähere Informationen über die weiteren Planungen zu erhalten. Der Magistrat wird sich jedoch weiterhin aktiv um eine Kontaktaufnahme mit den Eigentümern bemühen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080

  • Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 216 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Nach aktuellem Stand bestehen weder ein konkreter Bedarf noch eine Planung seitens der Stadt Frankfurt. Für den Erwerb von Grundvermögen ist gem. § 108 HGO Voraussetzung, dass das Grundstück zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich ist. Dies ist derzeit nicht ersichtlich. Auch stehen für einen Erwerb im derzeitigen Doppelhaushalt keine Mittel zur Verfügung, da die verfügbaren Mittel bereits anderweitig verplant sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5977

  • Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 217 Betreff: Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten Mit der Vergabe von Erbbaurechten überlässt die Stadt dem Erbbaunehmer gemeindliches Eigentum zur privaten Nutzung. Die Stadt räumt dem Erbbaunehmer das Recht ein, auf einem städtischen Grundstück sein eigenes Gebäude zu haben. Für diese Nutzung erhält sie als Gegenleistung den Erbbauzins, der einer üblichen Verzinsung des Bodenwertes entspricht. Das Erbbaurecht ist unkündbar und kann, wie Eigentum, vererbt, verkauft oder verschenkt werden. Während seiner Laufzeit von üblicherweise 99 Jahren wird der Erbbaunehmer erfahrungsgemäß mehrmals wechseln. Der Erbbauausgeber hat keinen Einfluss darauf, an wen das Erbbaurecht übertragen wird. Jeder Übernehmer tritt in den laufenden Vertrag ein. Bei der Vergabe gewährte Vergünstigungen würden für jeden Nachfolger weitergelten. Im Hinblick auf die lange Laufzeit ist der Erbbauzins wertgesichert und die Höhe des Betrages passt sich, zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes, in regelmäßigen Abständen an. Dabei ist der Erbbauausgeber an die Kappungsgrenze nach § 9a Erbbaurechtsgesetz gebunden, nach der die Anpassung nicht über die Steigerung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgehen darf. Bei Anpassungen berücksichtigt das Amt für Bau und Immobilien (ABI) bereits, dass derzeit die Steigerung der Bruttoverdienste hinter der Steigerung des Verbraucherpreises (VPI) zurückbleibt. Es wird daher der Mittelwert aus diesen beiden Faktoren herangezogen, somit liegt die errechnete Höhe der Erbbauzinssteigerung im Moment unter dem Anstieg des Verbraucherpreises. Nach einem BGH-Urteil sind darüber hinaus bei der vertraglichen Anpassung des Erbbauzinses persönliche Verhältnisse des Erbbaunehmers (wie Alter, Krankheit und Einkommensverhältnisse) nicht zu berücksichtigen, weil die wechselseitigen Rechte und Pflichten von vornherein für beide Vertragsparteien kalkulierbar zu halten sind. Wie bei einem Verkauf von Grundstücken ist auch beim Abschluss eines Erbbauvertrages die Stadt an die gemeindlichen Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden. Eine Unterwertüberlassung des Grundstücks ist nach § 109 Abs. 1 S. 2 HGO und auch nach dem europäischen Beihilfegesetz nicht zulässig. Erbbaurechte, die ab 1902 bis Mitte des letzten Jahrhunderts zu den damaligen Wertverhältnissen vergeben wurden und nun verlängert werden müssen, können nicht beispielhaft für den Preisanstieg städtischer Erbbaurechte angeführt werden. Erbbaunehmer solcher Erbbaurechte haben viele Jahrzehnte von ihrem "Altvertrag" profitiert. Der Ablauf dieser vorteilhaften Konditionen steht vertraglich fest und ist kalkulierbar. Die Fortsetzung dieser Vertragsbedingungen oder auch die Einräumung von erneuten Vergünstigungen widerspricht sowohl dem Haushaltsrecht als auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz und privilegiert den Personenkreis der bereits besitzenden Erbbauberechtigten. Die Mieten solcher Objekte orientieren sich nicht am niedrigen Erbbauzins, sondern an den aktuellen Marktwerten. Auch in Siedlungsbereichen, in denen überwiegend noch Altverträge gelten, sind die durch den Erbpachtnehmer vereinnahmten Mietpreise überwiegend an den üblichen Mietspiegel der Stadt angepasst. Die hohen Kaufpreise sind für den Normalverdiener die größte Hürde beim Erwerb eines Erbbaurechts. Erfahrungsgemäß werden Erbbaurechte mit niedrigem Erbbauzins zu höheren Kaufpreisen auf dem Immobilienmarkt angeboten und verkauft. Für Neuvergaben von Erbbaurechten stehen momentan keine Grundstücke zur Bebauung mit Reihen- und Einfamilienhäusern zur Verfügung. Die Stadt konzentriert sich auf die Konzeptvergabe an gemeinschaftliche Wohninitiativen. Um zu gewährleisten, dass Erbbaurechte mit Mehrfamilienhäusern, die zu fairen Preisen vermietet sind, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterhalten und finanziert werden können, wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2022, OA 258

  • Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 218 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Gemäß NR 693 vom 16.06.2023 ist der Magistrat aufgefordert, die Neuregelungen, bezogen auf die Vergabe von Erbbaurechten, möglichst auch den Kirchen und Stiftungen nahezubringen. Sobald sich die Beschlussfassung der Neuregelung abzeichnet, wird die Verwaltung, bzw. werden die jeweils angesprochenen Magistratsmitglieder gerne auf die Stiftungen und Kirchen zugehen. Ob dies dazu führen kann, dass dort Änderungen der Satzung herbeigeführt werden können, lässt sich jedoch nicht absehen. Vielmehr sind die Stiftungen üblicherweise dazu verpflichtet, ihr Vermögen zu mehren, keinesfalls zu schmälern, damit die Erfüllung der Stiftungsaufgabe, des Stiftungszwecks keinesfalls gefährdet wird. Immobilienbestand ist meist wesentlicher Bestandteil des Vermögens und nur die Erträge daraus ermöglichen die Stiftungsarbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2024, OA 494

  • Chinesisches Hotel The Diaoyutai Mansion in Niederrad
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 219 Betreff: Chinesisches Hotel The Diaoyutai Mansion in Niederrad Die Stadt Frankfurt am Main hätte im Falle eines Heimfalls mindestens 16 Mio. € zahlen müssen. Da der Heimfall nicht innerhalb der 2-jährigen Frist nach dem Erbbaurechtsgesetz ausgeübt wurde, ist die Frist zur Ausübung des Heimfalls abgelaufen. Dem Magistrat ist daran gelegen, dass der Stillstand bei diesem Projekt schnellstmöglich beendet wird. Es bleibt jedoch dabei, dass der Magistrat es aus bereits erläuterten Gründen für nicht zielführend hält, das Erbbaurecht mit dem nicht fertigen Hotel zurückzunehmen. Insofern kann die Stadt aus Sicht des Magistrats lediglich dabei unterstützen, einen neuen Investor für das Objekt zu finden, der es der Huarong Gruppe abkauft und so der Leerstand beseitigt wird. Hierfür kommen eine Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung und eine Kontaktaufnahme zu dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer, der nach Informationen des Magistrats Verbindungen zur Huarong Gruppe hat, in Betracht. Die Prüfung, welche Unterstützungsmaßnahmen tatsächlich möglich und zielführend sind und ob es noch bauordnungsrechtliche Eingriffsmittel gibt, ist noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2024, V 973

  • Gastronomie Drosselbart
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 220 Betreff: Gastronomie Drosselbart Der Magistrat wird die Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates gemeinsam mit der Bauherrschaft zu einem direkten Austausch in das Dezernat III - Planen und Wohnen - einladen. Das Dezernat wird sich in Kürze mit dem Ortsbeirat in Verbindung setzen, um einen geeigneten Termin zu vereinbaren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6141

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