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Teilnahme am geplanten bundesweiten Städtewettbewerb "Lass die Steine hüpfen"

Vorlagentyp: B
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, am bundesweiten Städtewettbewerb "Lass die Steine hüpfen" teilzunehmen, um die Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung in Frankfurt am Main zu fördern. Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten wird jedoch derzeit keine Teilnahme empfohlen. Stattdessen wird die Auszeichnung vorbildlicher Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Klimabonus als effektive Alternative betrachtet.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Die Stadt Frankfurt am Main stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels. Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort sind wichtige Handlungsfelder der städtischen Klimaanpassung und dringend geboten. Stadtseitig werden im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen stets Möglichkeiten der Entsiegelung und Begrünung von Straßenräumen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. In Erschließungsgebieten wird die Versiegelung von nicht für den Verkehr erforderlichen Flächen weitestgehend vermieden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Partizipation am Projekt "Mikrobeete/Minibeete". Hier können Bürger:innen aktiv bei Entsiegelungen und Begrünungen mitmachen. Ein formloser Antrag an das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) über gestattungen.amt66@stadt-frankfurt.de führt zu einer Prüfung der beantragten Fläche. Bei einem positiven Ergebnis der Prüfung kümmert sich das ASE um die Entsiegelung der Fläche. Die Mikrobeete werden von ehrenamtlichen Pat:innen betreut. In Frage kommen öffentliche Flächen auf Gehwegen. Um die Anpassung der Stadt an den Klimawandel voranzutreiben, fördert der Magistrat seit 2018, zunächst mit dem Förderprogramm "Frankfurt frischt auf", seit November 2023 mit dem Förderprogramm "Klimabonus" Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Im Bereich der Klimaanpassung unterstützt die Stadt private Hauseigentümer:innen und Grundstückseigentümer:innen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, die mehr Grün auf, an und hinter das Haus bringen wollen. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung und Begrünung von (Hinter-)Höfen, Grundstückseinfahrten und ähnlichem wie beispielsweise vorbereitende Maßnahmen wie der genehmigungsfreie Abbruch von Gebäuden, das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen, Bodenaufbereitung beziehungsweise Bodenaustausch, Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen einschließlich Rankhilfen, Schaffen von öffentlichen Zugängen, Anlegen von Hochbeeten und Anschaffen von Pergolen inklusive der jeweils erforderlichen Planung. Die Förderquote bei Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen liegt bei 50 %. Allein im Jahr 2024 wurden über 100 Maßnahmen im Bereich Entsiegelung und Begrünung durch den Klimabonus gefördert. Für 2025 ist geplant, das Förderprogramm intensiver zu bewerben, um die Antragszahlen noch weiter zu steigern. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob besonders gelungene Maßnahmen, die versiegelte Flächen in grüne Oasen verwandelt haben, eine Auszeichnung erhalten könnten. Mit dem Anreiz durch eine Prämierung könnten die Bürger:innen für das Thema sensibilisiert und zum Mitmachen angeregt werden. Ein weiteres stadtweites Förderprogramm besteht mit dem "Geschenkten Baum". Hierbei können Privatpersonen eine Förderung von bis zu 500 € bekommen, wenn im Siedlungsbereich Bäume gepflanzt werden - ein vielfach praktizierter Anreiz, um damit auch Versiegelungen zurückzunehmen. Auch der von der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz geplante Städtewettbewerb unter dem Titel "Lass die Steine hüpfen" könnte das Thema Entsiegelung und Begrünung vorantreiben, allerdings sieht der Magistrat aufgrund gebundener Personalkapazitäten derzeit keine Möglichkeit, teilzunehmen. Von einer Auszeichnung vorbildlicher Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Klimabonus werden allerdings ähnliche Effekte erwartet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juli 2024NRNR 979Entsiegeln wie in den NiederlandenSTVV-Antrag · Linke
  2. 10. Oktober 2024NRNR 1018Teilnahme am geplanten bundesweiten Städtewettbewerb „Lass die Steine hüpfen“STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    BB 63Teilnahme am geplanten bundesweiten Städtewettbewerb „Lass die Steine hüpfen“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 5
Sitzung 36 · 21.02.2025
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 36 · 21.02.2025
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 37 · 17.03.2025
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeFDPBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 36 · 18.03.2025
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 37 · 20.03.2025
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 36 · 20.03.2025
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 21.03.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 37 · 24.03.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüneSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 35 · 24.04.2025
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung)

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