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Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern

Vorlagentyp: B
19 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern. Ziel ist es, bis 2030 möglichst viele städtische Dächer mit Solartechnik zu versehen, was durch verbesserte organisatorische Rahmenbedingungen und zusätzliche Ressourcen unterstützt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

I. Einleitung

Dieser Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung des Toilettenkonzepts der Stadt Frankfurt am Main. Der Bericht basiert auf dem im Frühjahr 2022 veröffentlichten Ergebnisbericht zu den öffentlichen Toiletten in Frankfurt am Main sowie auf der Beschlussvorlage M 174 (§ 2950 vom 02.03.2023). Die Beschlussvorlage enthält Zielsetzungen, Abweichungen und Ergänzungen zum ursprünglichen Konzept. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat beauftragt, alle zwei Jahre eine Auswertung vorzunehmen und über den Fortschritt zu berichten.

Das Konzept verfolgt das Ziel, die öffentliche Toiletteninfrastruktur umfassend zu modernisieren, neue Anlagen zu schaffen, bestehende zu sanieren und Barrierefreiheit sowie Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen. Zudem werden innovative Ansätze verfolgt, wie z.B. der probeweise Einsatz von Komposttoiletten, digitale Hilfsmittel wie eine Toilettenfinder-App eingeführt und Kooperationen mit Restaurants und Gaststätten (z. B. "Nette Toilette") angestrebt.

II . Maßnahmenkatalog (seit September 2022)

  1. Realisierte Vorhaben

1.1. Bethmannpark: Im September 2022 wurde eine neue Toilettenanlage fertiggestellt und in Betrieb genommen, die aus hochwertigen Edelstahlmodulen besteht. Diese Anlage bietet moderne, langlebige und hygienische Standards mit hohem Schutz gegen Vandalismus und Brandstiftung.

1.2. Südbahnhof: Am Südbahnhof wurde die bereits bestehende und in die Jahre gekommene Toilettenanlage zu einer neuwertigen Unisex-Toilette im Bahnhofsgebäude umgebaut und im Juli 2023 eröffnet.

Eckdaten der Umbaumaßnahme: Planungszeit: 5 Monate

Bauzeit: 10 Monate

Umbaukosten: ca. 450.000 €, darin enthalten sind die Fördermittel in Höhe von 71.400 € von der Stabsstelle Inklusion für die barrierefreie Ausstattung.

Da es sich bei der Unisex-Toilette um ein Pilotprojekt der Stadt handelt wurde eine online Meinungsumfrage bei den Nutzenden vor Ort via QR-Code durchgeführt.

80 % der ca. 8.000 Nutzer/innen haben die Anlage mit "gut" bewertet, 20 % gaben Hinweise für Verbesserungen.

Die Räumlichkeiten sind von Vandalismus (insbes. durch Graffiti) betroffen, was die Unterhaltskosten in die Höhe treibt.

1.3. Hafenpark: Die bisherige, vom Grünflächenamt betriebene WC Anlage (Containerlösung) am Hafenpark wurde vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) in Abstimmung mit dem Grünflächenamt durch eine langlebige Modultoilette ersetzt und vergrößert, um dem Bedarf vor Ort gerecht zu werden. Die Anlage besteht aus einem kostenpflichtigen Familienmodul (kostenfrei für Schwerbehinderte mit Euroschlüssel) sowie drei kostenfreien Unisex-Toiletten und einer Urinal Anlage. Im Juni 2024 wurde die Anlage eröffnet. Die Anlage wird im Inneren regelmäßig von den Nutzenden (insbes. durch Graffiti) verschmutzt.

1.4. Bendergasse 8: Im Zentrum der neuen Altstadt wurde in der Fläche einer städtischen Liegenschaft eine weitere Anlage, bestehend aus einer Unisex-Toilette und einer behindertengerechten Toilettenanlage, ausgebaut und eröffnet.

1.5. Bahnhofsviertel: Im Bahnhofsviertel wurden 2024 zwei Modultoiletten errichtet. Diese befinden sich in der Kaiserstraße (kostenpflichtiges barrierefreies Familienmodul) und in der Moselstraße (kostenloses Unisex-Einzelmodul). Beide Toilettenanlagen sind stark frequentiert, was den Bedarf im Viertel untermauert, bei gleichzeitig extrem hohen Arbeitsaufwand im Betrieb durch unsachgemäße Nutzung und Verschmutzung der Module. Alle Toiletten im Bahnhofsviertel werden als Teil eines Kunstprojekts "Kunst-Kubus Bahnhofsviertel" mit Aluplatten mit den Siegerentwürfen aus einem Gestaltungswettbewerb verkleidet und damit optisch aufgewertet.

2. Laufende Maßnahmen

2.1. Mobile Anlage Affentorplatz/saisonale Komposttoilette Seehofplatz (OA 329): Wegen starker Verschmutzung des auch als Spielgelände genutzten Affentorplatzes mit Urin und Fäkalien und damit verbundener Belästigung des angrenzenden Kinderhauses hat das Amt für Bau und Immobilien eine Komposttoilette aufgestellt. Aus Platzgründen handelt es sich dabei um ein Einzelmodul.

Für den Seehofpark wurde bereits im Jahr 2024 saisonal eine Komposttoilette eingesetzt, die sehr gut angenommen wurde. Daher plant der Magistrat auch für das Jahr 2025 den Einsatz einer Komposttoilette im Seehofpark. Aufgrund der enormen Vielzahl an gemeldeten Bedarfen und der bereits geplanten Maßnahmen für die Jahre 2025/2026, kann der Magistrat hinsichtlich der gewünschten Errichtung von Systemtoiletten oder festen Toilettenanlagen an den Standorten Seehofpark, Theodor-Stern-Kai im Bereich der Touristenbusse keine zeitliche Auskunft erteilen.

2.2. Westbahnhof: Im Rahmen der geplanten Sanierung und Modernisierung des Bahnhof West durch die Bahnhofbetreiberin Deutsche Bahn AG, wird eine neue öffentliche Toilettenanlage innerhalb des Bahnhofgebäudes vorgesehen. Die Fertigstellung ist nach derzeitigem Stand im Laufe des Jahres 2027 geplant.

Die Toilettenanlage soll ein Behindertenmodul und drei Unisex-Module umfassen.

Gebäudeeigentümerin ist die Deutsche Bahn. Für den Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen ist die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien, verantwortlich.

2.3. Bahnhofsviertel: Eine dritte Modultoilette wird nach aktuellem Planstand kurzfristig in der Elbestraße realisiert werden.

2.4. Hauptwache (B-Ebene): Die bestehende WC-Anlage in der B-Ebene wird ebenfalls vom ABI betrieben. Die Anlage insgesamt weist einen Sanierungsbedarf aus. Das ABI sieht vor, in zwei Bauabschnitten die Räumlichkeiten von Grund auf zu modernisieren.

In einem ersten Schritt wird der Eingangsbereich und der Urinalbereich (dort besteht dringender Sanierungsbedarf) erneuert. Die Planungen hierfür laufen und der Beginn der Maßnahmen erfolgt in 2025, Abschluss der Maßnahmen in 2026.

3. Vorgesehene Teilsanierungen und Neubauten (2025-2027)

3.1. Alte Oper: Das ABI hat mit ersten Machbarkeitsstudien in Bezug auf eine Gesamtsanierung der Anlage begonnen.

3.2. Schweizer Platz: Das ABI hat mit ersten Machbarkeitsstudien in Bezug auf eine Gesamtsanierung der Anlage begonnen.

3.3. U-Bahn-Station Nieder-Eschbach (OA 277): Das ABI nimmt in 2025 Planungen zur Sanierung und Wiedereröffnung der seit Jahren geschlossenen Anlage auf.

3.4. U-Bahn Haltestelle Zoo: Das ABI nimmt in 2025 Planungen zur Sanierung und Wiedereröffnung der seit Jahren geschlossenen Anlage auf.

3.5. Rose-Schlösinger-Anlage: Das ABI eruiert ab 2025 die Realisierungsmöglichkeit zur Errichtung einer dauerhaften WC-Anlage. Um dem dortigen Bedarf gerecht zu werden, wird ab Frühjahr 2025 eine mobile Anlage (Komposttoilette) zum Einsatz kommen.

3.6. Kiosk Ginnheimer Landstraße, Nähe U-Bahn-Station (OA 294)

Der Standort an der Haltestelle Ginnheim ist dem Magistrat bekannt. Zurzeit wird geprüft, ob sich im Zusammenhang mit dem dort ansässigen Kiosk eine öffentliche Toilettenanlage realisieren lässt.

Der Bedarf einer öffentlichen Toilettenanlage am Haus Dornbusch wurde aufgenommen. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert werden kann. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen.

3.7. Konstanzer Straße / Bodenseestraße, Spielplatz (OA 286)

Der Magistrat prüft aktuell den Neubau die Wiederinbetriebnahme der bestehenden Anlage auf dem neu gestalteten Spielplatz an der Ecke Konstanzer Straße/Bodenseestraße in Fechenheim. Der Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum Mainufer und der Endhaltestelle Schießhüttenstraße in Fechenheim und könnte daher den geforderten Bedarf decken. Vor-Ort-Termine mit den Beteiligten haben bereits stattgefunden. Eine Machbarkeitsstudie wird weiteren Aufschluss über die Realisierungschancen geben.

3.8. Rennbahnpark (OA 318)

Der Standort Rennbahnpark wurde bereits in die Liste der Magistratsvorlage M 174 (§ 2950 vom 02.03.2023) aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Bedarfsmeldungen und unter Berücksichtigung der Haushaltsmittel und personellen Kapazitäten kann der Magistrat allerdings nach wie vor keine Auskunft zum Zeitpunkt der Realisierung einer festen Anlage treffen. Derzeit werden weiterhin zunächst die im Toilettenkonzept priorisierten Maßnahmen (u. a. Hauptwache und Schweizer Platz) umgesetzt

Ersatzweise stehen den Besucherinnen und Besuchern des Rennbahnparks seit Anfang 2022 drei Dixi-Module (inkl. einem barrierefreien Modul) zur Verfügung

4. Weitere zu betrachtende Standorte aus dem Magistrats-Vortrag 174

(§ 2950 vom 02.03.2025)

Im Zuge der weiteren Umsetzung des Toilettenkonzepts werden mittel-/langfristig folgende Standorte zwecks Sanierung, Reaktivierung oder Neubau seitens des ABI betrachtet:

  • Hauptwache (Gesamtsanierung)
  • Niddaufer (auf der Insel)
  • Fernbusbahnhof
  • Heddernheim. U-Bahn-Station
  • Deutschherrnufer / Walter-von-Cronberg-Platz
  • Leipziger Straße
  • Taunusanlage
  • Schaumainkai-Untermainbrücke
  • Matthias-Beltz-Platz
  • Innenstadt (Spielplatz Östliche Wallanlage)
  • Schöne Aussicht/Oskar-von-Miller-Straße
  • Stadtpark Höchst
  • Europagarten
  • Museumsufer-Hohlbeinsteig
  • Niddaufer - Blauer Steg
  • Niddaufer - Heddernheim Hadrianstraße
  • Willy-Brandt-Platz
  • Wasserpark
  • Am Grüngürtel, Höhe Schillerdenkmal

4.1. Stadtteil Kalbach-Riedberg berücksichtigen (OA 320)

Der Bedarf an öffentlichen Toiletten im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist dem Magistrat bekannt. In dem verabschiedeten Ergebnisbericht Toiletten (M 174, § 2950 vom 02.03.2023), ist der Standort Kalbach-Riedberg nicht als Sofortmaßnahme aufgeführt worden. Bei der Umsetzung des Konzeptes "Nette Toilette" wird der Magistrat diesen Standort jedoch besonders berücksichtigen und die dort ansässigen Gastronomen in den Prozess einbeziehen, um die Versorgung mit öffentlich nutzbaren WC-Anlagen zu verbessern. Das Konzept "Nette Toilette" wird in 2025 umgesetzt werden. Eine Pressemitteilung zur Bekanntmachung des Konzeptes ist bereits erfolgt.

Die Errichtung neuer Toilettenanlagen ist weiterhin mit den derzeit zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen leider nicht ohne weiteres umsetzbar. Es werden jedoch alternative Lösungen geprüft, um eine Verbesserung zu erreichen

4.2. U-Bahnhaltestelle Enkheim (OA 320)

Die Toilettenanlage an der Haltestelle Enkheim ist bei den Sofortmaßnahmen nicht aufgeführt; der Bedarf bleibt dokumentiert und wird bei den Planungen der zukünftigen Maßnahmen mitberücksichtigt. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem konkreten Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert wird. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen.

5. Innovative Ansätze und Projekte

5.1. Komposttoiletten: Als Pilotprojekt kommt im Seehofpark in Sachsenhausen saisonal eine Anlage zum Einsatz

Einfache Ausstattung:Schüssel, Eimer mit Sägespänen, Waschbecken mit
Frischwasser und Urinal Vorteile:Nachhaltigkeit, natürliche Materialien
Nachteile:sehr hohe Kosten für Miete und Betrieb im
Vergleich zu herkömmlicher Lösung ("Dixi-Toiletten"), ca. 5-fach höher.

Es wird angestrebt, den Einsatz weiterer Komposttoiletten (siehe auch Komposttoilette auf dem Affentorplatz), vor allem auf Spielplätzen und Parkanlagen, weiter zu erproben und die Zukunftsfähigkeit als Alternative zu "Dixi-Toiletten" und über die saisonale Nutzung hinaus, zu prüfen (z. B. im Tiroler Park). Hierzu steht das Amt für Bau und Immobilien mit dem Grünflächenamt im Austausch, um dortige Bedarfe zu eruieren. Zudem werden parallel Möglichkeiten einer Kostenreduzierung eruiert.

5.2. Konzept "Nette Toilette"

Gewinnung von Gewerbetreibenden

Das Konzept "Nette Toilette" beruht auf einer Zusammenarbeit zwischen Stadt und Gewerbetreibenden, insbesondere Gastronomen, die ihre bereits bestehenden (Kunden-) Toiletten, auf Basis einer vertraglichen Regelung mit der Stadt (ABI), auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Die Vorteile liegen in der kurzfristigen Bereitstellung bislang nicht für die Öffentlichkeit nutzbarer Toiletten ohne den langen Vorlauf eines Neubaus oder einer Sanierung.

Zur Umsetzung der "Nette Toilette" befindet sich das Amt für Bau und Immobilien noch in der Akquisephase. Parallel werden organisatorische und juristische Fragestellungen geklärt.

Da die personellen Kapazitäten im ABI keine intensive Akquisetätigkeit zulassen, wurde das Unternehmen Tuluu GmbH im Februar 2024 mit dem Ziel beauftragt, kurzfristig Gastronomiebetriebe zu gewinnen. Die Aufgabe konnte leider nicht zielgerecht erfüllt werden.

Das Amt für Bau und Immobilien hat weitere Maßnahmen zur Erreichung des Ziels in die Wege geleitet, um möglichst zeitnah das Konzept "Nette Toilette" sukzessive umsetzen zu können.

Hierbei werden auch alle im Eigentum der Stadt befindlichen Kioske geprüft - sowohl hinsichtlich der notwendigen baulichen Voraussetzungen als auch hinsichtlich der vertraglichen Gegebenheiten.

5.3. Prüfung des Systems "Oilette"

Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) hat hinsichtlich der Testung einer Kinder-Nottoilette bereits Gespräche mit dem Grünflächenamt und dem Frankfurter Kinderbüro aufgenommen. Für den Einsatz einer solchen Toilette sind neben den Umsetzungsmöglichkeiten, den Unterhaltskosten für Reinigung und Wartung und der passenden Örtlichkeit auch kinder-rechtliche Aspekte zu prüfen und zu berücksichtigen. Das derzeit vorhandene Konzept der Kinder-Nottoilette ist noch nicht vollständig durchdacht und muss für eine sichere Anwendung entsprechend angepasst werden.

Das ABI hat sich mit den beiden Gründerinnen der "oilette" persönlich zu den offenen Fragen ausgetauscht. Im Nachgang muss von beiden Seiten geprüft werden, inwiefern sich die Schwierigkeiten in der Umsetzung lösen lassen. Weiterhin ist unter anderem die Zuständigkeit und Betreuung der Patinnen/Paten für die Organisation der notwendigen Hygienebeutel zu prüfen. Der mit dieser Aufgabe einhergehende Aufwand kann derzeit aus Kapazitätsgründen weder vom ABI noch vom Grünflächenamt übernommen oder sichergestellt werden.

Nach Auskunft der beiden Gründerinnen soll das Konzept der Kinder-Nottoilette zeitnah in umliegenden Gemeinden getestet werden. Das ABI wird sich in diesem Zusammenhang weiterhin mit den beiden Gründerinnen und den betroffenen Kommunen zu den Pilotprojekten und deren Umsetzung austauschen.

5.4. Digitale Erfassung: Alle öffentlichen Toiletten sind mittlerweile in der App "FES Toilettenfinder" sowie im Geoportal Frankfurt am Main erfasst.

6. Empfohlene Sanierungen außerhalb des Toilettenkonzepts / M-Beschluss 174

  • Bolongarostraße
  • Brückenstraße
  • Galluswarte
  • Max-Busch-Straße

7. Abschluss und Ausblick

Die Umsetzung des Toilettenkonzepts hängt wesentlich von den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen ab. Einige der genannten Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, während andere zeitnah umgesetzt oder mittel-/langfristig noch geprüft werden müssen. Der Magistrat wird weiterhin alle zwei Jahre eine Auswertung vorlegen und neue Anregungen in zukünftige Berichte einfließen lassen. Ziel bleibt es, eine nachhaltige, barrierefreie und benutzerfreundliche Toiletteninfrastruktur für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juni 2025 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 318 zurück — Anregung, beschlossen am 27. Januar 2023. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO II, TOP 8
Beraten
Die Vorlage B 241 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneLinke
Ablehnung:
SPDCDULinkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD, CDU, Linke und fraktionslos (= Kenntnis)

OBR 10
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO II, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 02.09.2025
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Farbechte/linkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 40 · 04.09.2025
TO I, TOP 38
Beraten
Die Vorlage B 241 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDBFFFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 89
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO I, TOP 55
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 241 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 08.09.2025
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
WBELinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE und Linke (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 41 · 12.09.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 39 · 23.10.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 39 · 28.10.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

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