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Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote herrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat unterstützt die Anregung des Ortsbeirates und würde das Gebäude inkl. Grundstück unentgeltlich für die beabsichtigte Nutzung zur Verfügung stellen. Die Sanierung und der Betrieb können nicht vom Magistrat übernommen werden und wären durch andere Träger sicherzustellen. Es ist zu beachten, dass das Gebäude als Verwaltungsgebäude mit Wohnnutzung genehmigt wurde und für eine andere Nutzung eine Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht Frankfurt zu beantragen ist. Das Gebäude liegt im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB, so dass es nur einen engen Rahmen möglicher Nutzungen, die im Sinne des Gesetzes privilegiert sein müssen, gibt. An dieser Beschränkung scheiterte auch die beabsichtigte Vermarktung im Erbbaurecht in den Jahren 2021 und 2022.

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