Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 221 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Titel der Anregung zielt auf einen Erlass der Grundsteuerschuld für Hochwasserbetroffene ab, wohingegen die Anregung selbst auf eine Zuwendung in Höhe der Grundsteuerschuld der von Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer:innen abzielt. Zu diesen beiden Varianten wird daher separat Stellung genommen. Der Magistrat nimmt zum Erlass der Grundsteuerschuld für Hochwasserbetroffene wie folgt Stellung: Im Steuerrecht gilt, wie in allen anderen Rechtsbereichen auch, der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Er verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden. Er wendet sich sowohl an den Gesetzgeber als auch an die Finanzbehörden und Gerichte. Vor diesem Hintergrund kann die Grundsteuer nur im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung erlassen werden. Das Steuerrecht kennt für die Grundsteuer keine pauschale Erlassvorschrift aufgrund von Naturkatastrophen, so dass ein allgemeiner Grundsteuererlass der Geschädigten am Eschbach ausscheidet. Dennoch ist in Einzelfällen ein Erlass der Grundsteuer möglich, sofern die steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das Kassen- und Steueramt kann auf Antrag Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen oder niedriger festsetzen, wenn deren Einziehung oder Festsetzung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre (§§ 163, 227 Abgabenordnung (AO)). Sowohl § 163 AO als auch § 227 AO setzen Unbilligkeit voraus. Der Begriff der Unbilligkeit wird eingeteilt in Unbilligkeit aus sachlichen und persönlichen Gründen. Bei dem durch das Hochwasser geschädigten Personenkreis kommt gegebenenfalls eine persönliche Unbilligkeit in Betracht. Diese liegt allerdings nur dann vor, wenn die Steuereinziehung oder die Verweigerung eines Steuererlasses die Existenz des Steuerpflichtigen ernsthaft gefährden würde. Bei der Frage, ob sachliche oder persönliche Unbilligkeit vorliegt, ist nur auf die Auswirkungen der Steuer bei dem jeweiligen Steuerpflichtigen abzustellen und lässt eine pauschale Betrachtung auf Naturereignisse nicht zu. Darüber hinaus kennt das Grundsteuerrecht in § 33 Grundsteuergesetz (GrStG) eine weitere Erlassvorschrift bei wesentlicher Ertragsminderung. Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 Prozent gemindert und hat der Steuerpflichtige die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten, so wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Beträgt die Minderung des normalen Rohertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent zu erlassen. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken wird der Erlass nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre. Normaler Rohertrag ist bei bebauten Grundstücken die nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums geschätzte übliche Jahresrohmiete. Bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken gilt als Minderung des normalen Rohertrags die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks. Der Erlass nach § 33 GrStG wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen (§ 34 Abs. 2 GrStG). Der Magistrat nimmt zu einer Zuwendung für von Hochwasserschäden betroffene Eigentümer:innen wie folgt Stellung: Der aktuelle Haushaltsplan beinhaltet keine Zuweisungen und Zuschüsse, die im Sinne der Anfrage in Anspruch genommen werden könnten. Die Einrichtung eines solchen Zuschusses sowie die organisatorische Verortung können im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2026/2027 im Magistrat diskutiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5951

  • Jugendräume in der Sporthalle einplanen
    STOB 6
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 222 Betreff: Jugendräume in der Sporthalle einplanen Die niedrigschwelligen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind für die soziale Infrastruktur in Frankfurt unverzichtbar. Dem Magistrat ist der Erhalt von diesen Angeboten ein wichtiges Anliegen. Dies gilt auch für die Einrichtung in Nieder-Erlenbach. Über eine mögliche Schließung des Gemeindehauses in Nieder-Erlenbach hat der Magistrat erst durch die Anregung durch des Ortsbeirats 13 erfahren. Der Magistrat hat darüber Kenntnis erlangt, dass die Evangelische Kirche eine Erhebung zum baulichen Zustand der vorhandenen Immobilien plant und durchführt. Hierbei soll entschieden werden, in welche Immobilien investiert werden bzw. welche ggf. ausgegliedert werden sollen. Ob die Liegenschaften der Kirche in Nieder-Erlenbach und somit auch die Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendclubs betroffen sein werden, kann derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Seit dem 01.01.2025 ist die Trägerschaft der Einrichtung von der Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach auf den Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit e.V. übertragen worden. Das Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, steht mit dem Träger im Austausch und konnte so erfahren, dass eine Begehung der Örtlichkeiten für die erste Jahreshälfte 2025 geplant ist. Der Kinder- und Jugendclub deckt den Bedarf an offener Kinder- und Jugendhilfe im Stadtteil seit Jahren ab. Außerhalb der Sportvereine gibt es im Stadtteil Nieder-Erlenbach wenig Angebote für junge Menschen. Der Magistrat begrüßt die Anregung daher und greift diese gerne auf. Das frühzeitige Prüfen alternativer Liegenschaften ist geboten, um den Erhalt des Angebotes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auch zukünftig sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6207

  • Aufzug im Wiesenhüttenstift
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 223 Betreff: Aufzug im Wiesenhüttenstift Das Jugend- und Sozialamt hat die aktuelle Situation sorgfältig geprüft. Da keine weiteren Hintergrundinformationen vorlagen, wurde ein Fragenkatalog entwickelt um die Situation im Betreuten Wohnen in der Gundelandstraße 8 (Neubau) einschätzen zu können. Folgende Fragen wurden der Einrichtungsleitung gestellt: 1. Gab es kürzlich Störungen und Ausfälle des Aufzugs? 2.1 Wenn ja, wie lange dauerte die Reparatur? Wie lange dauert eine Revision oder Wartung? 2.2 Wurde ein barrierefreier Zugang geschaffen? Gibt es alternative Zugänge für die Bewohner:innen? 3. Gab es Beschwerden der Bewohner:innen im betreuten Wohnen? 4. Wie ist die Situation vor Ort? Ist das Erfordernis für einen zweiten Aufzug vorhanden? Die Einrichtungsleitung / Direktorin hat alle Fragen plausibel beantwortet. Die Antworten haben wir nachstehend zusammengefasst 1. Gab es kürzlich Störungen und Ausfälle des Aufzuges? In 2024 konnten bislang insgesamt 3 Störungen verzeichnet werden. Die letzte Störung trat am 07.10.2024 um ca. 16:54 Uhr auf. 2.1 Wenn ja, wie lange dauerte die Reparatur? Wie lange dauert eine Revision oder Wartung? Die Störungen im Jahr 2024 wurden innerhalb von 1-3 Stunden behoben. Die Reparaturarbeiten der letzten Störung vom 07.10.2024 nahmen ca. 1 1/2 Stunden in Anspruch. Grundsätzlich benötigt die Aufzugsfirma für reguläre Wartungen/ Revisionen eine halbe bis eine Stunde. Diese Zeitspanne kann bei festgestellten Unregelmäßigkeiten während der Prüfung variieren. In der Regel werden die Wartungstermine morgens, um ca. 07:00/07:15 Uhr, vereinbart. Die Bewohner:innen werden rechtzeitig über die anstehenden Wartungsarbeiten informiert. Bei plötzlich auftretenden Störungen reagiert die Aufzugsfirma zeitnah nach Erhalt der Meldung. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass der Aufzug während der regulären Wartungsarbeiten innerhalb kürzester Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann, sollte sich ein Notfall ereignen. Zudem besteht eine 24/7 Stunden Bereitschaft der Aufzugsfirma zur Befreiung von festsitzenden Personen in defekten Fahrstühlen. Man versicherte, dass die Aufzugsfirma verpflichtet ist, in solchen Fällen sofort und zu jeder Zeit zu handeln. 2.2 Wurde ein barrierefreier Zugang geschaffen? Gibt es alternative Zugänge für die Bewohner:innen? Ein barrierefreier Zugang ist nur im Erdgeschoss gegeben. Die Mieter:innen im 1. bis 4. Obergeschoss haben die Möglichkeit über das Treppenhaus den Ausgang zu erreichen. An diesem Punkt wurde angemerkt, dass das Personal vor Ort während der kurzfristigen Außerbetriebnahme des Aufzuges aufgrund der Wartungsarbeiten den Bewohner:innen des Betreuten Wohnens bei Bedarf gerne unterstützend zur Seite steht (z.B. Lieferung des Mittagessens von der Cafeteria zur Wohnung). Zudem helfen sich die Bewohner:innen des Betreuten Wohnens in solchen Situationen zusätzlich untereinander 3. Gab es Beschwerden der Bewohner:innen im betreuten Wohnen? Neben dem neuen Betreuten Wohnen in der Gundelandstraße 8, besitzt das Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift seit 2006 betreute Wohnungen im Gravensteiner-Platz 1, die ebenfalls nur mit einem Aufzug ausgestattet sind. Bislang gab es in dieser Angelegenheit keine Beschwerden seitens der Bewohner:innen. Ebenso können etwaige Anliegen oder Beschwerden in den regelmäßigen Sitzungen des Betreuten Wohnens kommunizieren werden. Das Fehlen eines zweiten Aufzuges wurde bisher nicht bemängelt. 4. Wie ist die Situation vor Ort? Ist das Erfordernis für einen zweiten Aufzug vorhanden? Die Situation vor Ort wird von der Einrichtungsleitung als optimal erachtet. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Neubau in der Gundelandstraße 8 nach dem DIN- Standard für das Betreute Wohnen errichtet wurde, gemäß dessen ein zweiter Aufzug nicht vorhanden sein muss. Die baulichen Gegebenheiten lassen es darüber hinaus nicht zu, einen zusätzlichen Aufzug nachträglich im bzw. an dem Gebäude zu installieren. Den Bewohner:innen sind beim Einzug die räumlichen Verhältnisse und damit auch das Vorhandensein von lediglich einem Aufzug bekannt. Es ist der Einrichtungsleitung wichtig zu betonen, dass es sich im vorliegenden Fall um ein Betreutes Wohnen und nicht um ein Altenpflegeheim oder eine Seniorenresidenz handelt. Das Betreute Wohnen unterscheidet sich vom Grundsatz her nicht von einer regulären Mietwohnung. Ein gewisser Grad an Selbstständigkeit bzw. Mobilität wird daher bei den Bewohner:innen vorausgesetzt. Das Jugend- und Sozialamt kann aufgrund der aktuell geschilderten Situation vor Ort, keinen Bedarf für einen zweiten Aufzug im bzw. am Neubau des Betreuten Wohnen des Wiesenhüttenstiftes in der Gundelandstraße 8 erkennen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Es lässt sich ableiten, dass die Einrichtungsleitung selbst, als auch die Mitarbeitenden des Wiesenhüttenstiftes, Sorge dafür tragen, alle möglichen Problemlagen von den Bewohner:innen abzuwenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6049

  • Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 224 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Es handelt sich um eine dreiteilige Figurengruppe aus Bronze der Künstlerin Karin Bohrmann-Roth. Auftraggeberin der Skulpturen war 1987 die Deutsche Post AG. Insofern dürfte die Deutsche Post(bank) AG oder deren Rechtsnachfolgerin auch die heutige Eigentümerin sein. Der Magistrat und hier das zuständige Kulturamt haben keine Befugnisse, über den weiteren Verbleib der Skulpturen zu entscheiden. Das Kulturamt ist jedoch grundsätzlich gerne bereit, Recherchen anzustellen, um in Erfahrung zu bringen, wer für das private Bauvorhaben an der Hügelstraße 181 zuständig ist und ob bekannt ist, wie mit den Skulpturen weiter verfahren werden soll. Solche Recherchen sind allerdings regelmäßig zeitintensiv und aufwändig. Insofern wird die Recherche voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte es dem Kulturamt gelingen, weitere Informationen zu erhalten, wird unaufgefordert erneut Stellung genommen. Zu berücksichtigen ist außerdem: der Erwerb und das Versetzen der Skulpturen wäre mit erheblichen Kosten verbunden, für die im Haushalt des Kulturdezernates keine Mittel vorhanden sind. Als zukünftige Eigentümerin der Skulpturen wäre, sofern ein Ankauf und eine Umsetzung in den öffentlichen Raum erfolgen sollen, auch das Fachamt, in dessen Eigentum die entsprechende Aufstellfläche liegt, einzubeziehen. Das Kulturamt ist im Falle einer Umsetzung gerne fachlich beratend und unterstützend tätig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1090

  • Kapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 225 Betreff: Kapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach Die Schule am Erlenbach ist eine dreizügige Grundschule in der Bildungsregion Nord, d.h. sie wurde für insgesamt 300 Schüler*innen in vier Jahrgängen konzipiert. Bislang bildete die Schule weniger Klassen als vorgesehen. Im Schuljahr 2021/22 bildete sie lediglich zwei Klassen pro Jahrgang. Zurzeit bildet die Grundschule in den Jahrgängen 1-3 jeweils drei Klassen und im 4. Jahrgang zwei Klassen mit insgesamt 195 Schüler:innen und 7 Kindern im Vorlaufkurs. Im kommenden Schuljahr könnte die Schule wieder durchgängig dreizügig in allen Jahrgängen sein. Die Anzahl der gemeldeten schulpflichtigen Kinder für die kommenden Jahre sieht keine Bildung von Mehrklassen voraus. Aktuelle Begehungen der Flächen durch das Stadtschulamt haben darüber hinaus ergeben, dass durch die Optimierung der Raumnutzung bei Bedarf Kapazitäten zu gewinnen wären. Vor diesem Hintergrund bietet die Schule am Erlenbach auch in den kommenden Jahren in allen Jahrgängen Platz und es bestehen Kapazitäten, um potenzielle Bedarfsanstiege zu versorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6033

  • Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile
    ST
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Betreff: Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Wie im Bericht des Magistrats vom 05.05.2023 (B 191) bereits dargelegt, begrüßt der Magistrat grundsätzlich Bauvorhaben mit Belegungsbindung für Seniorinnen und Senioren in Kalbach. Entsprechender Bedarf ist sicherlich auch weiterhin vorhanden. In Frankfurt am Main besteht ein hoher Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Engagierte Bürger:innen sowie Fachorganisationen weisen nicht nur anhaltend auf diese Bedarfe, sondern in diesem Zusammenhang auch auf die Ansätze und Potenziale des gemeinschaftlichen Wohnens hin. Zahlreiche bestehende Wohnprojekte in Frankfurt am Main sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Senior:innen sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Diese Projekte fördern Gemeinschaft, ermöglichen ein aktives Leben und Engagement im Alter und bieten zugleich eine bedürfnisorientierte Einbindung von Pflegeangeboten. Wohnprojekte in gemeinwohlorientierter Trägerschaft sind ein geeignetes Format um innovative Lösungen für generationenübergreifendes Wohnen bzw. Wohnen im Alter zu entwickeln, welche die soziale Interaktion und Partizipation der Bewohner:innen mitdenken. Das Grundstück Am Wingert 2-6 ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altengerechtes Wohnen mit 30 Wohneinheiten bebaut. Die im Antrag benannten Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Sofern die privaten Eigentümer die Grundstücke bebauen möchten, müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans beachtet werden. Der Magistrat wird dabei auch auf die Potenziale von Gemeinschaftlichem Wohnen hinweisen und entsprechend beraten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884

  • Heinrich-Seliger-Schule
    STOB 5
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 227 Betreff: Heinrich-Seliger-Schule Die Prüfung des Atriums des Heinrich-Seliger-Schule durch das Statik-Büro wurde abgeschlossen. Demzufolge ist auch unter der Verwendung von entsprechend hohen Mitteln die Sanierungsfähigkeit nicht gegeben. Daher ist geplant, das Atrium abzureißen und dort eine Holzmodulanlage zu errichten. Zusätzlich werden weitere Optionen geprüft - so soll entweder ein zusätzlicher Container gestellt werden oder die bestehende Containeranlage durch ein weiteres Modul erweitert werden. Die Abstimmungsgespräche dauern hierzu noch an. Aufgrund des Raumbedarfs wurden der Heinrich-Seliger-Schule mittlerweile zwei bisher durch die Wöhlerschule genutzte Klassenräume wieder zur eigenen Nutzung zur Verfügung gestellt. Zudem können Räume im Keller genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5851

  • Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
    STOB 1
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 228 Betreff: Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten Zu 1.: Derzeit ist im Magistrat kein Programm bekannt, dass die mit Diesel/Benzin betriebenen Notstromaggregate durch Stromspeicher mit Notstromfunktion ersetzen könnte und einen sicheren Betrieb ermöglichen würde. Zu 2.: Eine Nachrüstung von bestehenden Photovoltaikanlagen mit notstromfähigen Stromspeicheranlagen ist derzeit nicht geplant. Das würde die Photovoltaikanlagen deutlich verteuern und die Wirtschaftlichkeit entsprechend verschlechtern. Zu 3.: Eine Ergänzung der städtischen Bauleitlinien, dass Stromspeicher nur noch mit der Funktion "notstromfähig" eingebaut werden dürfen, ist ebenfalls nicht geplant (Begründung siehe Punkt 2). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5895

  • Illegale Ablagerungen verhindern - Zufahrten zum Ried begrenzen
    STOB 2
    07.02.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 229 Betreff: Illegale Ablagerungen verhindern - Zufahrten zum Ried begrenzen Die Zufahrten zum Wald und zum Enkheimer Ried umfassen eine große Anzahl verschiedener Flächeneigentümer, unter anderem eine Vielzahl an Kleingartenanlagen. Allein die Zufahrt zum Berger Hang umfasst über 100 Flächeneigentümer. Das Aufstellen von Schranken und Absperrpfosten ist aufgrund des unüberschaubaren Konglomerats an Eigentumsverhältnissen in diesen Bereichen aus der Erfahrung heraus keine Lösung, um die dauerhafte Abriegelung der Zufahrtswege zu gewährleisten. Über die Mängelmelder-App ist eine zügige Weitergabe von Informationen zu illegalen Müllablagerungen an die zuständigen Behörden gewährleistet. Der Müll wird dann schnellstmöglich geräumt. Sollte der Verursachende dabei festgestellt werden, wird Anzeige bei der Polizei erstattet. Aus den genannten Gründen sieht der Magistrat keine Möglichkeit, die Zufahrten mit Schranken oder Absperrpollern auszustatten. Gerne kann dies bei einem Ortstermin mit den beteiligten Ämtern erörtert werden. Der Ortsbeirat kann mit Terminvorschlägen auf das Grünflächenamt/Abteilung Stadtforst zukommen, das dann die Terminkoordination übernimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6032

  • Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern
    OFOB 6
    06.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 1324/5 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Straßenverkehrsamt und der Stadtentwässerung in Kontakt zu treten und zu veranlassen, dass die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße "Am Mühlkanal" kontrolliert und die defekten Bereiche schnellstmöglich erneuert werden. Begründung: In der Straße "Am Mühlkanal" verläuft eine Abwasserrinne, die zum Teil durch Erosion und Verkehr defekt ist. Für Radfahrer sowie und Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da diese Steine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus "Am Mühlkanal 23"defekt. Durch starken Frost dürften diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6599 2025 Die Vorlage OF 1324/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Straßenmarkierung für den Bücherbus Kalbach
    OFOB 3
    06.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 590/12 Betreff: Straßenmarkierung für den Bücherbus Kalbach Vorgang: OM 3290/22 OBR 12; ST 676/23 Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierung für die ehemalige Bücherbus-Haltestelle im Kalbacher Stadtpfad zu entfernen. Begründung: Mit der OF 334 hatte der OBR die Wiedereinführung des Bücherbusses in Kalbach gefordert. Dieser Antrag wurde mit der ST 676 abgelehnt. Doch die Straßenmarkierung wurde nicht entfernt. Das Fatale an dem Versäumnis des Straßenverkehrsamtes ist, die PKW, die auf dieser Markierung parken, wohlwissend, daß der Bücherbus diese Stelle nicht mehr anfährt, erhalten regelmäßig einen Strafzettel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 590/12 wurde zurückgezogen.

  • Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
    OFOB 9
    06.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 830/3 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg über die Rothschildallee auf Höhe der Günthersburgallee einschließlich der Grünfläche auf dem Alleenring neu zu gestalten. Im Einzelnen wünscht der Ortsbeirat: - Zielorientierte Wegeführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen. - Neueinsaat der Rasenfläche bzw. Einsaat einer Wildblumenwiese. Begründung: Der Übergang ist derzeit in einem Zustand, der sehr unbefriedigend ist. Die Grünflächen der Allee werden am bezeichneten Übergang immer spärlicher, weil sie aufgrund einer Zickzack-Führung des befestigten Weges durch FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei der Überquerung der Grünfläche mitbenutzt werden. Die Folge ist die stetige Verringerung der begrünten Rasenfläche. Abhilfe kann eine Wegeführung bringen, die den Bedürfnissen des Verkehrs entspricht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6581 2025 Die Vorlage OF 830/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen
    OFOB 9
    06.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 832/3 Betreff: Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Tracking von Kindern mit GPS-Trackern oder Smartphones in städtischen Kitas zu verbieten. Begründung: Seit Dezember dürfen Kinder, die in einer Kindertagesstätte der Stadt Hanau betreut werden, nicht mehr mit GPS-Trackern, Smartwatches, Handys oder anderen Geräten, die ihren Standort erfassen können, ausgerüstet werden. Als Gründe wurden genannt, die Kinder zu mehr Eigenständigkeit zu ermutigen. Darüber hinaus ist ein Tracking auch überflüssig, da sich die Kinder in Kitas entweder in einem geschützem Raum befinden oder unter Aufsicht von Betreuungspersonal stehen. Die Stadt Frankfurt sollte dem Vorbild der Stadt Hanau folgen und dieses Verbot ebenfalls in Frankfurt einführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6582 2025 Die Vorlage OF 832/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 2 GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
    OFOB 9
    06.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 928/9 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg und parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon straffierten Bereichen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6563 2025 Die Vorlage OF 928/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

  • Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V.
    OFOB 10
    06.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 996/10 Betreff: Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V. Vorgang: OIB 178/22; ST 102/24 Leider wurde dem Verein Frankfurter Tafel e.V. aus hygienischen Gründen der Einsatz, der in der OIB 178 beschriebenen Art von Kühlboxen verweigert. Deshalb wurden die zur Verfügung gestellten Mittel bislang noch nicht abgerufen. Um die Bedürftigen in den Ausgabestellen Bonames und Preungesheim mit kühlungspflichtigen Artikeln versorgen zu können gibt es mittlerweile eine zugelassene Alternative. Ein so zugelassener Tieflader-Kühlanhänger hat einen Anschaffungspreis von über 14.000 EUR. Der Ortsbeirat unterstützt die Frankfurter Tafel bei diesem Vorhaben zugunsten der beiden Ausgabestellen im Ortsbezirk 10 weiterhin. Der Magistrat wird gebeten die OIB 178, vom 08.11.2022 wie nachfolgend als geändert zu betrachten: Streichen: Je Ausgabestelle ist die Anschaffung von bis zu drei Kühlboxen angedacht. Setzen: Für die beiden Ausgabestellen ist die Anschaffung eines Tieflader-Kühlanhängers angedacht. Ersatzlos streichen: ... jeweils bis zu 3.600 Euro, insgesamt also ... Der Magistrat wird gebeten, die bis zu 7.200 EUR Budgetmittel auf Basis der so geänderten OIB 178 an den Verein weiterzugeben und das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 178 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 378 2025 Die Vorlage OF 996/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "1. Die Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 178, wird aufgehoben. 2. Der Verein Frankfurter Tafel e. V. leistet im Frankfurter Stadtgebiet rein ehrenamtlich und spendenbasiert einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von bedürftigen Menschen. Beginnend in 2002 wurden seitdem sukzessive weitere Lebensmittelausgabestellen eingerichtet, die mit verschiedensten Lebensmittelarten bestückt werden. Hierzu gehören auch kühlungsbedürftige Lebensmittel. Zur Verbesserung der logistischen Verteilstrukturen bzw. aufgrund der örtlichen Belange in den Ausgabestellen ist der Einsatz eines hygienisch zugelassenen Tieflader-Kühlanhängers geboten, welchen der Verein dringend anschaffen müsste. Der Anschaffungspreis liegt bei über 14.000 EUR. Der Frankfurter Tafel e.V. betreibt aktuell die Ausgabestellen Bonames und Preungesheim für die Bedürftigen im Ortsbezirk 10. Für diese beiden Ausgabestellen ist die Anschaffung eines Tieflader-Kühlanhängers angedacht. Der Ortsbeirat unterstützt die Frankfurter Tafel bei diesem Vorhaben zugunsten der beiden Ausgabestellen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 7.200 EUR aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gymnasium Süd: Endstandort sichern und Risiken minimieren
    NR
    05.02.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, NR 1120 Betreff: Gymnasium Süd: Endstandort sichern und Risiken minimieren Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Ankauf des Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an der Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 für das Gymnasium Süd (Magistratsvortrag M 13 vom 24.01.2025) die folgenden Punkte und strikten Maßgaben umzusetzen: 1. Finanzierungskonzept Es wird ein konkretes Finanzierungskonzept vorgelegt, das die Deckung der Investitionskosten und laufenden Zahlungen sicherstellt. Dabei ist darzulegen, · welche Mittel für die Umsetzung des Projekts tatsächlich bereitstehen; · aus welchen Haushaltsstellen die Maßnahme finanziert wird; · welche Projekte im Haushalt dadurch gegebenenfalls verzögert oder beeinträchtigt werden. 2. Aktualisierung der Gesamtkosten Ø Die Gesamtkosten des Projekts werden auf Basis aktueller Daten berechnet. Diese Berechnung umfasst folgende Punkte: · Preissteigerungen seit 2022 bei Kaufpreis, Ausstattungskosten und Controllingkosten, · Erbbauzins unter Berücksichtigung der Wertsicherung, · Entsorgungskosten für Altlasten. Ø Es ist darzulegen, wie diese Mehrkosten finanziert werden und welche anderen Projekte im Haushalt dafür gegebenenfalls zurückgestellt werden müssen. 3. Klärung der Vertragsstruktur und Optimierung der Grunderwerbssteuer Um die Grunderwerbssteuer nicht doppelt anfallen zu lassen und damit Beträge in Millionenhöhe einzusparen, wird geprüft, ob das Erbbaurecht direkt mit dem Eigentümer abgeschlossen und die ABG als Generalübernehmer mit den Baumaßnahmen beauftragt werden kann. 4. Altlastensanierung der Flächen B und C Die Flächen B und C werden unverzüglich auf Altlasten untersucht und es wird sichergestellt, dass sich die betreffenden Flächen bedenkenlos für eine schulische Nutzung eignen. 5. Nutzung der überschüssigen Fläche Ø Es wird ein Nutzungskonzept für die 2.700 m² überschüssige Fläche entwickelt, die über den Bedarf von 16.513 m² hinausgeht. Ø Es wird geprüft, ob dort eine weitere Schule dringend benötigte Räume erhalten kann oder städtische Ämter oder Teile des Bildungsdezernats untergebracht werden können, um Mietkosten an anderen Standorten einzusparen. 6. Multifunktionale Sporthallennutzung Es wird dafür Sorge getragen, dass bei der Errichtung der Sporthalle sowohl den Anforderungen des Gymnasium Süd für den Sportunterricht als auch den Platz- und Ausstattungsbedarfen der örtlichen Sport- und Turnvereine Rechnung getragen wird, um so eine vielseitige Hallennutzung zu ermöglichen. 7. Berichtspflicht Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2025 einen detaillierten Bericht vor, in dem die Fortschritte bei der Klärung der Vertragsstruktur, der Flächennutzung, der Kostenoptimierung und der Finanzierung dokumentiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd braucht dringend Klarheit zu seinem endgültigen Standort. Der Magistratsvortrag M 13 weist jedoch erhebliche strukturelle, finanzielle und inhaltliche Mängel auf. Insbesondere die unklare Vertragsstruktur und die hohen Kosten erfordern eine grundsätzliche Überarbeitung, ohne damit den Zeitplan des Umzugs der Schule zu gefährden. Insgesamt entstehen der Stadt für die Sanierung und die Erbpacht über die gesamte Laufzeit Kosten in Höhe von mehr als 446 Mio. €. Preissteigerungen seit der ersten Kalkulation, Grunderwerbssteuer sowie Entsorgungskosten für Altlasten sind darin nicht einmal enthalten. Der seitens des Bildungsdezernats verhandelte Vertrag ist äußerst ungünstig. Die Stadt verpflichtet sich mit der Vorlage über 99 Jahre zur Finanzierung eines Erbbauzinses, der dreimal so hoch ist, wie der von der Stadt für gewerblich genutzte Flächen erhobene. Im Haushalt sind für das Projekt lediglich je 1 Mio. € Planungsmittel für die Jahre 2025 und 2026 hinterlegt. Die Finanzierung ist damit weder für den Umbau noch die hohen Pachtkosten gesichert. Ein aktualisiertes Kosten- und Finanzierungskonzept ist unabdingbar, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts zu gewährleisten und Transparenz gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und der Schulgemeinde sicherzustellen. Zudem birgt die Altlastensituation auf den Flächen B und C erhebliche Risiken, die - auch im Sinne der Schulgemeinde- unverzüglich geprüft werden müssen. Mögliche Entsorgungskosten für Altlasten auf dem Gelände, das aufgrund vorher dort angesiedelter Tankstellen als belastet gelten kann, gehen vollständig zulasten der Stadt und sind nicht kalkulierbar. Wenn die Flächen B und C als Schulstandort verwendet werden sollen, muss zunächst die Eignung des Geländes auch im Hinblick auf Altlasten überprüft werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 13 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.02.2025, TO I, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (M 13 = Annahme, NR 1120 = Ablehnung) Linke (M 13 und NR 1120 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 13 = Annahme) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 13 wird unter Hinweis auf die NR 1120 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1120 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion die Vertraulichkeit der Vorlagen M 13 und NR 1120 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 13 = Ablehnung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 13 und NR 1120 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. a) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion die Vertraulichkeit der Vorlagen M 13 und NR 1120 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5810, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 40-2

  • Parkraummanagement im Umfeld des Flughafens
    NR
    05.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, NR 1123 Betreff: Parkraummanagement im Umfeld des Flughafens Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Parkdruck in den Stadtteilen rund um den Flughafen Frankfurt durch folgende Maßnahmen zu reduzieren: 1. Begrenzung der Parkdauer auf den öffentlichen Flächen, auf denen aktuell die Parkzeit bereits auf 24 Stunden begrenzt ist, mit Parkscheibe auf sechs Stunden. 2. Erhöhung der Kontrolldichte, um die Einhaltung der Parkregelungen sicherzustellen und Dauerparken zu verhindern. Begründung: Im Umfeld des Flughafens Frankfurt steigt der Parkdruck auf öffentliche Flächen stetig an. Viele Flugreisende nutzen die Stadtteile, um die hohen Parkgebühren in den offiziellen Flughafenparkhäusern zu umgehen. Alternativ parken sie auf privaten, günstigen Flächen, die durch Shuttle- oder Valet-Services bedient werden. Leider gibt es hierbei immer mehr Anbieter, die sich nicht an faire Standards halten. Besonders betroffen sind Flächen wie die Schwanheimer Bahnstraße, auf denen Fahrzeuge oft über Wochen abgestellt werden. Selbst bestehende zeitliche Beschränkungen wie die Einführung eines 24-Stunden-Parkens konnten das Problem nicht lösen, da einige Anbieter durch tägliches Umparken die Regelungen umgehen. Eine Begrenzung der Parkdauer auf sechs Stunden bietet folgende Vorteile: · Entlastung der betroffenen Stadtteile: Die Reduzierung der Parkzeit erschwert das langfristige Abstellen von Fahrzeugen durch Flugreisende und private Parkdienstleister. · Sicherung der Nutzung durch Anwohnerinnen und Anwohner und Vereine: Die Nutzerinnen und Nutzer von Freizeit- und Vereinsanlagen behalten Zugang zu Parkplätzen. · Prävention von Missbrauch: Durch häufigere Kontrollen können illegale Praktiken schneller erkannt und sanktioniert werden. Eine Reduzierung der maximalen Parkdauer auf sechs Stunden ist ein notwendiger Schritt, um berechtigte Interessen der Vereine zu schützen und die negativen Auswirkungen des illegalen Treibens auf die umliegenden Stadtteile zu begrenzen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 244 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1123 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage NR 1123 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5817, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 32-3

  • B 1 „Bündnis gegen Kinderarmut“ vom 06.01.2025
    OFOB 11
    05.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 527/8 Betreff: B 1 "Bündnis gegen Kinderarmut" vom 06.01.2025 Vorgang: B 1/25 Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat zum o.g. Bericht: - kann das "Bündnis" oder kann eine der Arbeitsgruppen (nach der Armutskonferenz vom 21.09.2024 oder aus der Strategiegruppe vom 25.11.2024) Fakten oder Analysen zur Kinderarmut im Frankfurter Norden (Stadtbezirk 8) an den Ortsbeirat weitergeben? Im Bericht B1 wird dargelegt, dass es eine Wissensbasis und "Steckbriefe" zu den untersuchten Lebenslagen (S.6.) gibt und eine Strategiegruppe bereits Lösungsansätze erarbeitet. Dazu hat der Ortsbeirat folgende Fragen: - Wie viele Alleinerziehende und wie viele Familien gibt es, die vom Jobcenter oder Sozialamt unterstützt werden? - Wie viele Kinder/Jugendliche im OBZ verlassen die Schule ohne Abschluss? Wie viele werden erfolgreich durch die Schule in eine Lehrstelle vermittelt? - Gibt es eine Statistik zum Gesundheitszustand der Kinder im Ortsbezirk (chronische Erkrankungen, körperliche oder psychische Behinderung, Gewalterfahrung)? - Wie viel Prozent der im Ortsbezirk lebenden Kinder sind in Sport- oder kulturellen Vereinen, wie viel Prozent nehmen die städtischen Angebote in den Ferien in Anspruch? Begründung: Von den im Ortsbezirk ansässigen Kinder-Einrichtungen gibt es immer wieder die Information, dass es manchen Familien oder Alleinerziehenden schwerfällt, die (niedrigen) Verpflegungskosten oder Nachhilfekosten zu bezahlen, das Geld sei knapp und z.B. die sogn. Weihnachtsbeihilfe wird gern entgegengenommen. Auch sind die Kleiderkammer der Kirche und die Tafel stark besuchte Hilfsangebote. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 1 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1139 2025 Die Vorlage OF 527/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beleuchtung U-Bahnhof Heddernheim
    OFOB 11
    05.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 529/8 Betreff: Beleuchtung U-Bahnhof Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Verkehrsverbund Rhein-Main und traffiQ eine andere Beleuchtung für den Heddernheimer U-Bahnhof zu vereinbaren. Die neue Nacht-Beleuchtung sollte einfarbig sein, das abgebende Licht soll so weit gedimmt sein, dass kein grelles Licht auf die Umgebung abstrahlt. Begründung: Durch die farbige Beleuchtung der Überdachung wirkt der Heddernheimer U-Bahnhof wie ein "Fremdkörper" zwischen Sportplatz, Maybachbrücke und Unterführung zur Dillenburger Straße. Die hier aus der City übernommenen Leuchtreklame-Farben heben die hässliche Überbauung durch die Maybachbrücke und die Unterführung für Fußgänger deutlich hervor. Außerdem behindern sie den Blick auf den Sportplatz daneben, der schon in frühen dunklen Abendstunden von Sportler:innen genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)

  • Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen
    OFOB 8
    05.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 530/8 Betreff: Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen Vorgang: OM 5867/24 OBR 8; ST 1985/24 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und traffiQ für alle Ersatzhaltestellen, die nach und aus Richtung Ginnheim von/bis Heddernheim eingerichtet werden müssen, schon jetzt, d.h. vorab genügend Sitzbänke, eine Überdachung und Tafeln mit Fahrthinweis-Anzeigen bereit zu stellen. Wie im Januar bekannt gegeben wurde, wird die U1 Strecke (Ginnheim-Heddernheim) wegen Bauarbeiten spätestens vom Frühsommer an gesperrt. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, die provisorischen Haltestellen des ÖPNV benutzer:innenfreundlich auszustatten. Dies gilt insbesondere für den Sommer, wenn mit Hitzeperioden zu rechnen ist. Leider hatte der OBR mit der ST 1985 vom 02.12.2024 eine aufschiebende Antwort (betreffend U-Bahn Ausfall und Unfall) erhalten. Umso dringlicher ist es jetzt, vorausschauend auf den nächsten Ersatzverkehr für die U1 die Ausstattung für die Ersatzhaltestellen bereit zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 17 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, den ersten Satz des Tenors in zwei Sätze aufzuteilen und über diese getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6607 2025 1. Der erste Satz der Vorlage OF 530/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dieser wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und traffiQ für alle Ersatzhaltestellen, die nach/aus Richtung Ginnheim von/bis Heddernheim eingerichtet werden müssen, schon jetzt, d. h. vorab, genügend Sitzbänke bereitzustellen." 2. Der zweite Satz der Vorlage OF 530/8 lautet wie folgt: "Auch eine Überdachung als Wetterschutz und eine Tafel mit Fahrthinweisen zur Orientierung wären wünschenswert". Er wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, 2 SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= abwesend) Aktenzeichen: 92-13

  • Verkehrsführung RiedwieseMertonviertel
    OFOB 11
    05.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Betreff: Verkehrsführung Riedwiese-Mertonviertel Vorgang: OM 5703/24 OBR 8; ST 1988/24 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den Vorschlag aus dem Amt/Betrieb Straßenverkehrsamt in der St 1988 vom 02.12.2024 zu den "Schutzstreifen für Fahrradfahrende..." umzusetzen, d.h. die Hessestraße ab Dillenburger Straße Richtung Olof-Palme Straße in eine sogenannte unechte Einbahnstraße umzugestalten. An der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße wird ein sichtbares Schild angebracht, das auf den Fahrweg zur A 661 über die Marie-Curie-Straße hinweist. Ferner soll die Olof-Palme-Straße ab Zufahrt von der Marie-Curie Straße bis zur Lurgiallee zur Einbahnstraße Richtung Lurgiallee umgewidmet werden. Zur Abwicklung des Stadtteilverkehrs und des Kundenverkehrs Aldi soll die Olof Palme Straße zwischen Kupferhammer und Lurgiallee zweispurig befahrbar bleiben. Begründung: Diese Maßnahme wurde bereits vor der Wohnbebauung im Mertonviertel vom OBR vorgeschlagen. Die Olof-Palme Straße sollte ausschließlich der Quartierserschließung dienen. Inzwischen hat sich die Hessestraße/Olof-Palme Straße als schnellster Weg zur Autobahn (sowohl über Heddernheim als auch über Eschersheim) etabliert und das KfZ-Verkehrsaufkommen ist um ein Vielfaches höher. Dies hat erstens eine größere Verunsicherung und Gefährdung der Radfahrenden und der querenden Fußgänger:innen zur Folge und führt zweitens zwischen den U-Bahn Schranken in der Hessestraße und der Kreuzung Kupferhammer/Sandelmühle/Hessestraße täglich zum Stau in allen Richtungen. Mit dem Bezug weiterer fertig gestellter Wohnungen in der Sandelmühle muss der Zweirichtungsverkehr geändert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 533/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 533/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 533/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 533/8 wurde zurückgezogen.

  • Nachfrage zum Bericht 464/24 Umrüstung Gaslaternen
    OFOB 9
    05.02.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 827/3 Betreff: Nachfrage zum Bericht 464/24 Umrüstung Gaslaternen Der gesamtstädtische Anteil der Straßen im Nordend liegt bei 17%, der Anteil der im letzten Jahr umgerüsteten Straßen im Nordend jedoch mit 8 Straßen im gesamtstädtischen Vergleich (abgeschlossene Maßnahmen und Ausblick auf vorauss. Maßnahmen in 2024) lediglich bei 8%. Bei diesem Tempo mit 8 Straßen pro Jahr, würde die Umrüstung im Nordend noch knapp 7 Jahre dauern. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, a) Im Bericht 464 vom 16.12.2024 werden unter der Rubrik "Maßnahme abgeschlossen "Ausblick vorauss. Maßnahmen in 2024" 58 Straßen aufgeführt. Sind diese Maßnahmen in 2024 abgeschlossen worden? b) Lediglich 35 der umzurüstenden Straßen wurden unter der Rubrik "Maßnahme abgeschlossen" für 2024 erfasst. Bei insgesamt 501 umzurüstenden Straßen entspricht das nur 7%. Welchen Prozentsatz hat sich die Verwaltung für die jährliche Umrüstung von Gaslaternen ursprünglich vorgenommen? Wann sollte damit die Maßnahme planmäßig beendet sein? Begründung: Ein am 16.12.2024 erstellter Bericht führt 58 Maßnahmen, 61% der Gesamtmaßnahmen als "Voraussichtliche Maßnahmen in 2024" auf. Das verwundert und wirft die Frage auf, ob damit eventuell noch in 2025 Kapazitäten mit der Abarbeitung der nicht erfolgten Maßnahmen aus 2024 gebunden sind und es damit zu einer weiteren Zeitverzögerung bei der Umrüstung kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464 Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2025, OF 835/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 535 2025 Anregung an den Magistrat OM 6579 2025 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 827/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende von Punkt b) folgender Wortlaut angefügt wird: "Wann im Nordend?" 3. Die Vorlage OF 835/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Tischtennisplatten für den Spielplatz im Holzhausenpark
    OFOB 3
    05.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 828/3 Betreff: Tischtennisplatten für den Spielplatz im Holzhausenpark Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle im Holzhausenpark, oder direkt angrenzend, Tischtennisplatten aufgestellt werden können, die durch eine vorhandene Lichtquelle auch in den Nachmittagsstunden in den Herbst- und Wintermonaten nutzbar sind. Begründung: Die Schulkinder kommen immer später aus der Schule und brauchen dementsprechend auch Angebote, die dann genutzt werden können. Die vorhandenen Platten sind leider aufgrund ihrer Lage und ohne zusätzliche Beleuchtung in den Herbst- und Wintermonaten wochentags kaum nutzbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2025, OF 836/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6580 2025 1. Die Vorlage OF 828/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eine oder zwei" das Wort "zusätzliche" eingefügt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

  • Tischtennisplatten für den Spielplatz Nordendplatz
    OFOB 9
    05.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 829/3 Betreff: Tischtennisplatten für den Spielplatz Nordendplatz Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Wo können im Bereich des Nordendspielplatzes Tischtennisplatten aufgestellt werden, die aufgrund dort vorhandener Lichtquellen auch in den Nachmittagsstunden in der Herbst- und Winterzeit genutzt werden können? Begründung: Der Nordendspielplatz ist ein beliebter Treffpunkt für Familien. Oftmals haben Familien Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen. Im Anschluss an den Nordendspielplatz befindet sich ein verkehrsberuhigter Bereich, deshalb wäre es hier sicherlich möglich einen Platz zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2025 Die Vorlage OF 829/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen
    OFOB 10
    05.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 831/3 Betreff: Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen Der Presse war zu entnehmen, dass das Mobilitätsdezernat alle Frankfurter Schulen zum Thema "Schulstraßen" befragt hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wurde alle Schulen im Nordend befragt? b) Welche Schulen haben sich beteiligt? c) Welche Fragen wurden den Schulen in dieser Befragung gestellt? Ging es nur um Schulstraßen, oder wurden auch andere Fragen zum Thema "Mobilität" gestellt? (z.B. Situation von Fahrradabstellmöglichkeiten) d) Wie war die Rückmeldung der Schulen? Begründung: Das Thema Mobilität der Schülerinnen und Schüler, u.a. Schulstraßen, Fahrradabstellmöglichkeiten hat den Ortsbeirat 3 schon mehrfach beschäftigt, deshalb interessiert das Gremium die Rückmeldung der Schulen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2025 Die Vorlage OF 831/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025
    OFOB 9
    05.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 833/3 Betreff: Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Schulhoföffnung der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 386 2025 Die Vorlage OF 833/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße
    OFOB 10
    05.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 834/3 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Vorgang: V 840/24 OBR3; ST 791/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Bebauungsplanes 903? Welche Bebauung wird künftig auf dem Grundstück realisierbar sein? In der ST 791 aus 2024 wurde eine ausstehende Stellungnahme des Hessischen Sozialministeriums erwähnt, die sollte mittlerweile vorliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 791 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6583 2025 Die Vorlage OF 834/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
    OFOB 9
    05.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 930/9 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde - trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und - trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem 2.Obergeschoß ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem 2. Obergeschoß errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem 2. Obergeschoß in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirat 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgebrochen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit nicht bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgebrochenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins betraut war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten Frankfurts. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe u.a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Insoweit ist seither nicht geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die ganzüberwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem 2. Obergeschoß errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6564 2025 Die Vorlage OF 930/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung) Aktenzeichen: 63-0

  • Einladung zur Vorstellung des Gemeinschaftsprojekts „Tiny Forest“ auf der Bertramswiese
    OFOB 9
    05.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 932/9 Betreff: Einladung zur Vorstellung des Gemeinschaftsprojekts "Tiny Forest" auf der Bertramswiese Zur Steigerung des ökologischen Wertes der Fläche, hat der Verein Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e.V. gemeinsam mit der Initiative MainWäldchen das Gemeinschaftsprojekt Tiny Forest auf der Bertramswiese entwickelt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, VertreterInnen der Initiativen herzlich einzuladen, das Gemeinschaftsprojekt "Tiny Forest auf der Bertramswiese" in einer unserer nächsten Sitzungen vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 932/9 wurde zurückgezogen.

  • Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24
    OFOB 9
    05.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 934/9 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 In dem öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der östliche Abgang der Fußgängerbrücke über die Schienen der S6. Es handelt sich hierbei um einen nicht einsehbaren schmalen Weg, der durch die hohe Schallschutzmauer und die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Dieser Ort wird insbesondere in den Abend und Nachtstunden von vielen BürgerInnen als unsicher empfunden. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle durch geringe Nutzung. Diese Faktoren führen dazu, dass sich AnwohnerInnen sowie Passanten unwohl fühlen und die Benutzung der Fußgängerbrücke bei Dunkelheit meiden. Dieses ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, an dieser Stelle für eine Verbesserung der Beleuchtung durch geeignete Maßnahmen zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 934/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 948 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen
    OFOB 10
    05.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 937/9 Betreff: Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, Radfahrer frei. Sehr häufig kommen Radfahrer schnell von hinten zu den Fußgängern und klingeln wohl, doch die Fußgänger wissen nicht ob sie nach rechts oder links ausweichen sollen. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - statt mit Verkehrszeichen 250 Durchfahrt verboten mit Verkehrszeichen 239 Fußweg ausgestattet werden kann. Alternativ mit VZ 241-30 bzw. aus der anderen Richtung mit VZ 241-31 Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 937/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 937/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

  • Landwehrgraben
    OFOB 9
    05.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 938/9 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es z.Z. keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6673 2025 Die Vorlage OF 938/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

  • Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim
    OFOB 10
    05.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 939/9 Betreff: Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim Das polygonale Mansardendach des Wasserturms ist stark einsturzgefährdet, was eine akute Gefahr für das Bauwerk selbst sowie für die umliegende Umgebung bedeutet. Aufgrund der bestehenden Risiken wurde das Betreten des Turms sowie des angrenzenden Geländes bereits untersagt. Der historische Turm stellt ein bedeutendes kulturelles Erbe dar und ist ein wesentliches Wahrzeichen des Stadtteils. Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, umgehend Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim einzuleiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 939 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6569 2025 Die Vorlage OF 939/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

  • Sachstandsauskunft Sanierungsarbeiten Höllbergspielplatz
    OFOB 2
    05.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 940/9 Betreff: Sachstandsauskunft Sanierungsarbeiten Höllbergspielplatz Auf dem Höllbergspielplatz finden seit geraumer Zeit Sanierungsarbeiten statt, die mit einer Absperrung großer Bereiche einhergehen. Seit Wochen ist kein Fortschritt der Baumaßnahmen mehr zu erkennen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Zweck und des voraussichtlichen Endes der Baumaßnahmen auf dem Höllbergspielplatz zu erteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1131 2025 Die Vorlage OF 940/9 wird als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, Linke und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

  • Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil
    OFOB 9
    05.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 941/9 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Die aktuelle Ampelschaltung erlaubt es RadfahrerInnen aus der Nußzeil kommend, entgegen der Fahrtrichtung in die Dehnhardtstraße einzufahren, während gleichzeitig die FußgängerInnen zum Queren der Dehnhardtstraße ebenfalls Grün erhalten, wodurch es zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit sich bringen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der Sicherheit an dieser Querung zu sorgen und die zuständigen Ämter mit der Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu beauftragen. 1. Überprüfung der Ampelschaltung mit dem Ziel, eine zeitliche Entzerrung der Grünphasen für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen zu erreichen. 2. Zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6570 2025 Die Vorlage OF 941/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße
    OFOB 9
    05.02.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 942/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung einen Vertreter des ASE einzuladen, der zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der Kurhessenstraße in Höhe des geplanten Kreisverkehrs in Höhe der Straße "Am Schwalbenschwanz" Stellung nimmt. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner entlang der Baustraße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 942 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 942/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

  • Multifunktionsarena nur mit Absicherung
    NR
    04.02.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, NR 1118 Betreff: Multifunktionsarena nur mit Absicherung Die Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: 1. Die Planungen für die Multifunktionsarena werden nur weiter vertieft geprüft, wenn der B 880 aufgehoben wird, also die Grüne Lunge gerettet und abgesichert wird. 2. Die Planungen für die Multifunktionsarena werden nur weiter vertieft geprüft, wenn der KGV Riederwald am jetzigen Ort gerettet und abgesichert wird. (Versprechen von OB Josef einhalten, https://www.instagram.com/p/CxfU6mjusFO/ ) 3. Die Planungen für die Multifunktionsarena werden nur weiter vertieft geprüft, wenn der Rebstockwald gerettet und abgesichert wird. https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_1095_2025.pdf 4. Die Planungen für die Multifunktionsarena werden nur weiter vertieft geprüft, wenn weitere Grünflächen aus www.anlage4.de/stadtruen.pdf gerettet und abgesichert werden. 5. Die Planungen für die Multifunktionsarena werden nur weiter vertieft geprüft, wenn Josef die folgende Aussage zurücknimmt, da jede Versiegelung, hier ca. 5,5 Hektar, das Grundwasser beeinträchtigt im Trinkwasserschutzgebiet bzw. Grüngürtel. Josef: "Bei den Anforderungen wird im Zuge der Projektumsetzung Rechnung getragen werden, wodurch eine negative Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeschlossen wird. Begründung: Die Brandgefahr steigt und der Grundwasserspiegel sinkt, wenn wir weiter Flächen versiegeln, als gäbe es kein Morgen mehr. Siehe Los Angeles. Dem Oberbürgermeister müssen klar Grenzen aufgezeigt werden, da diese Auswüchse immer wieder vorkommen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 9 und NR 1118 = Ablehnung) Gartenpartei (M 9 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126), FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer 3. wie folgt neu gefasst wird: "3. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden" wird ersetzt durch "3. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt wird. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen") sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 9 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126, NR 1118 = Ablehnung, NR 1126 = Annahme) Gartenpartei (M 9 und NR 1126 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) FRAKTION (M 9 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Halle "Markus-Frank-Halle" heißen soll, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 9 = Annahme, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG(= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126) sowie FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass a) die neu zu errichtende Halle den Namen "Markus-Frank-Halle" tragen wird und dass b) Punkt 3 wie folgt neu gefasst wird: "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden." wird ersetzt durch "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen."") zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) Gartenpartei (M 9 und NR 1126 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 9 = Annahme, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Thoma, Müller, Zieran, Friedrich, Dr. Schulz, Eberz, Schwichtenberg, Yilmaz, Wollkopf und Görres sowie von Oberbürgermeister Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126) sowie FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass a) die neu zu errichtende Halle den Namen "Markus-Frank-Halle" tragen wird und dass b) Punkt 3 wie folgt neu gefasst wird: "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden." wird ersetzt durch "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen.") zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5778, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 41

  • Café im Holzhausenpark - Weg frei machen
    NR
    04.02.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, NR 1119 Betreff: Café im Holzhausenpark - Weg frei machen Die Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: 1. Das Grünflächenamt soll den Betrieb des Cafes nicht weiter behindern, sondern umgehend frei machen. Begründung: Die Aussage einer Mitarbeiterin vom GFA mit "Unser höchstes Ziel ist es, den Baum zu schützen" orientiert sich nicht an der Realität. Es gibt nichts zu schützen. Der Baum wird nicht durch das Gebäude geschädigt. Selbst wenn er nach 5 bis 10 Jahren Kontakt mit dem Gebäude hat, wird nur die Außenhülle des Cafés leicht weggedrückt, und das ist sowohl für das Gebäude als auch den Baum völlig ungefährlich. Das hat man auch an dem bereits gefällten Baum auf der anderen Seite gesehen. Der wuchs zwanzig Jahre an das Gebäude heran und hätte noch weitere zwanzig Jahre wachsen können ohne Schaden zu nehmen oder zu verursachen. Das hätte auch weiterhin sehr naturverbunden ausgesehen, wie er sich an das Gebäude anschmiegt. Er wurde gefällt, weil er einen Pilz hatte und umsturzgefährdet war. Das Risko besteht jetzt allerdings in der Versetzung des Gebäudes, wie es auch in dem FR-Artikel beschrieben ist. Aus: https://www.fr.de/frankfurt/ein-neues-cafe-fuer-den-holzhausenpark-93547232.html "Seit November liege der Familie ein unterschriftsfertiger Vertrag von der Stadt für die Pacht des Grundstücks vor, sagt Rudolf Walther. Ein weiteres Papier für den Kauf des Pavillons. "Lediglich die plötzlich hinzugekommene Forderung der Versetzung des Gebäudes hat die Abschlüsse verhindert." Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1119 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1119 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und AfD gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei und Stv. Yilmaz (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1119 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5943, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Verbessertes Mobilitätskonzept zur Entscheidungsfindung über eine Multifunktionshalle
    OFOB 5
    04.02.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 1316/5 Betreff: Verbessertes Mobilitätskonzept zur Entscheidungsfindung über eine Multifunktionshalle Vorgang: M 9/25 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu beauftragen zur Entscheidungsfindung über die Multifunktionshalle in der Nähe des Waldstadions ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorzulegen. Insbesondere das Parkplatzkonzept ist zu vertiefen. Begründung: Die Bericht B 431/2024 ist nicht geeignet, um eine so weit reichende Vorabfestlegung des Standortes einer Multifunktionsarena in der Nähe des Waldstadions zu beschließen. Der Ortsbeirat nimmt in der weiteren Begründung Bezug auf seine zur Magistratsvorlage M 9/2025 eingereichten OA-Antrag mit gleicher Intention. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1316/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, Linke und AfD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Verbessertes Mobilitätskonzept zur Entscheidungsfindung über eine Multifunktionshalle
    OFOB 6
    04.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 1336/5 Betreff: Verbessertes Mobilitätskonzept zur Entscheidungsfindung über eine Multifunktionshalle Vorgang: B 431/24 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu beauftragen zur Entscheidungsfindung über die Multifunktionshalle in der Nähe des Waldstadions ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorzulegen. Insbesondere das Parkplatzkonzept ist zu vertiefen. Zu jeder Parkierungsanlage sind die im Bestand genutzten Parkplätze und der erwartete Zuwachs darzulegen. Es ist darzustellen, welche Bauwerke dazu ggfls. errichtet werden müssen. Da der Parkplatz Isenburger Schneise aufzuforsten ist, muss er in der Parkplatzbilanz mit einer entsprechenden negativen Zahl berücksichtigt werden. Es ist ferner darzulegen, wie der Verkehr zu den vergrößerten Parkierungsanlagen in den bei Veranstaltungen üblichen Anfahrtzeiten abgewickelt werden kann, ohne dass es zu chaotischen Stausituationen kommt. Der Magistrat wird ferner beauftragt, dafür zu sorgen, dass schon beim jetzigen Stadionbetrieb der Parksuchverkehr aus den Niederräder Wohngebieten herausgehalten wird. Begründung: Die Magistratsvorlage und der dazugehörige Bericht B 431/2024 sind nicht geeignet, um eine so weit reichende Vorabfestlegung des Standortes einer Multifunktionsarena in der Nähe des Waldstadions zu beschließen. Insbesondere für die zu erwartenden Verkehrsprobleme ist kein ausreichender Lösungsansatz erkennbar. Schon jetzt kommt es immer wieder zu chaotischen Verkehrssituationen, weil mit dem Auto anreisende Gäste keinen Parkplatz in der Nähe finden. Das in der Vorlage B 431 enthaltene Mobilitätskonzept ist als Entscheidungsgrundlage ungeeignet. Anscheinend haben die Planer in einer Powerpointpräsentation lediglich zu bestehenden Parkplätzen Zuwachszahlen eingetragen, ohne darzulegen, woher der Zuwachs kommt. Der aufzuforstende Parkplatz Isenburger Schneise ist mit einem Zuwachs von 300 Parkplätzen aufgelistet. Hier sind offenbar falsche Vorgaben bei der Projektvergabe gemacht worden. Viele Niederräder erwarten, dass sich die Verkehrssituation mit dem Bau der Mehrzweckhalle weiter verschlimmert. Es ist daher sinnvoll, das Vertrauen zu schaffen, dass der Magistrat mit geeigneten Maßnahmen die Verkehrssituation beherrschen kann und soll dies in der jetzigen Situation unter Beweis stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 9 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1336/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • Verkehrsinseln Nieder-Erlenbach
    OFOB 7
    04.02.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 193/13 Betreff: Verkehrsinseln Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrsinseln an den Einfahrten Nieder-Erlenbachs entlang der L3008 neu zu gestalten. Eine Bepflanzung mit niedrigen Bodendeckern würde den Einfahrten zu unserem Stadtteil ein freundlicheres Gesicht geben als das mit Unkraut überwucherte Betonpflaster. Begründung: Die Einfahrten sind Nieder-Erlenbachs Visitenkarte wenn man in den Ort fährt. Die derzeitige Gestaltung mit Unkraut überwachsenen Betonsteinen ist nicht schön anzusehen. Der Ortsbeirat fordert eine ansprechendere Gestaltung dieser sehr sichtbaren Verkehrsinseln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 193/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF gegen 1 GRÜNE, SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (=Enthaltung)

  • Glasfasernetz Nieder-Erlenbach
    OFOB 4
    04.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 194/13 Betreff: Glasfasernetz Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich bei dem beauftragten Glasfaserunternehmen dafür einzusetzen, dass der Netzausbau auch in Nieder-Erlenbach endlich startet. Begründung: Nieder-Erlenbach ist beim Ausbau des Glasfasernetzes abgehängt. Hausanschlüsse mit mehr als 1 GB/s Bandbreite sind ohne Fernsehkabel nicht zu bekommen. Zudem sind nicht alle Haushalte an das TV-Kabelnetz angeschlossen. Das mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Frankfurt beauftragte Unternehmen muss auch endlich einen Zeitplan für den Anschluss unseren Stadtteils vorlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6559 2025 Die Vorlage OF 194/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung der Organisation der Bernemer Kerb 2025
    OFOB 12
    04.02.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 472/4 Betreff: Unterstützung der Organisation der Bernemer Kerb 2025 Der Ortsbeirat stellt der Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e. V. für die Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) bei der Bernemer Kerb 2025 einen Betrag in Höhe von maximal 5.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen ist die Bernemer Kerb als Stadtteilfest nicht mehr ausschließlich über Standmieten zu finanzieren. Um u. a. den Bernemer Mittwoch weiterhin als ein Bornheimer Stadtteilfest veranstalten zu können, bedarf es finanzieller Zuschüsse. Der Ortsbeirat wurde gebeten, sich u. a. an den durch Straßenreinigung, Beschilderung, Entfernen von Pollern, Rettungsdiensten entstehenden Kosten zu beteiligen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 380 2025 Die Vorlage OF 472/4 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU und Volt in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung dFfm und ÖkoLinX-ARL

  • Endlich weniger Verpackungsmüll
    OFOB 11
    04.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 528/8 Betreff: Endlich weniger Verpackungsmüll Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer Verpackungssteuer (27.11.2024, 1 BvR 1726/23), möglichst schnell die rechtlichen Vorbereitungen zur Erhebung dieser Steuer in den Schnellrestaurants im Frankfurter Norden einzuleiten. Die Vorlage soll dann umgehend der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Zu den Schnellrestaurants zählen alle Anbieter im OBZ 8, in Niederursel, Heddernheim, dem NWZ, die Essen zum sofortigen Verzehr in nicht wieder verwendbaren Einwegverpackungen (Teller, Boxen, Geschirr, Besteck, Becher) verkaufen. Das Verfassungsgericht hat die Steuer-Erhebung sowohl für Speisen und Getränke, die an Ort und Stelle konsumiert werden, als auch für solche Speisen und Getränke, die im Gemeindegebiet "auf die Schnelle" konsumiert werden, für zulässig erklärt. Begründung: Im Gebiet des Ortsbeirates fallen große Mengen an "Verpackungsmüll" an. Dabei bieten die Verkäufer zwar oft die "Entsorgung" an, trotzdem sammelt sich an/in den U-Bahnhöfen und auf manchen Straßenabschnitten (Heddernheims) die Verpackung der "take-away" Gerichte und Getränke als Müll im öffentlichen Raum an. Die Aufräumarbeiten müssen mit städtischen Reinigungs- und Müllfahrzeugen und durch städtische Bedienstete erfolgen, deren Kosten auch jene Bürger:innen mittragen, die diese Nahrungsmittel und Getränke nicht nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 528/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • WLAN an der U-BahnHaltestelle „Uni Campus Riedberg“
    OFOB 3
    04.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 585/12 Betreff: WLAN an der U-Bahn-Haltestelle "Uni Campus Riedberg" Der Presse Journal Frankfurt https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Stadtleben-2/Internet-im-OEPNV-Fra nkfurter-Strassen-und-U-Bahnstationen-bekommen-WLAN-43146.html war zu entnehmen, dass es als Pilotprojekt einen nahtlosen Übergang zwischen WLAN-Netzwerken der Verkehrsanbieter gibt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die U-Bahnhaltestelle Campus Riedberg in das Pilotprojekt des nahtlosen Übergangs zwischen WLAN-Netzwerken der Verkehrsanbieter aufzunehmen. Begründung: Die WLAN Nutzung ist im Rahmen des Pilotprojektes an sechs Haltestellen (Hauptwache (B-Ebene), Konstablerwache (Straßenbahn- und Bushaltestelle), Hauptbahnhof (Straßenbahnhaltestelle), Römer/Paulskirche (Straßenbahnhaltestelle), Alte Oper (U-Bahnsteig), Weißer Stein (U-Bahnsteig)) des ÖPNV kostenlos möglich. Da gerade im Hinblick auf die ständig wachsende Universität auf dem Riedberg eine zeitgemäße und zuverlässige Internetnutzung möglich sein sollte, bietet sich die Erweiterung dieses Pilotprojekt für die U-Bahnstation Campus Riedberg an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6587 2025 Die Vorlage OF 585/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Leerstand von Gewerbeimmobilien im Bereich Riedberg reaktivieren
    OFOB 3
    04.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 586/12 Betreff: Leerstand von Gewerbeimmobilien im Bereich Riedberg reaktivieren Der Presse war zu entnehmen, FR vom 24.01.2025, dass die Stabstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung gebeten hat "Bedarfe und Angebotslücken in ihrem Ortsteil mitzuteilen und diese bei der Ansprache von Flächeneigentümern zu unterstützen". Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stabstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung möge sich u. a. der seit Ende 2023 freien Fläche im Riedbergzentrum annehmen, um gemeinsam mit den Eigentümern eine Reaktivierung der Flächen zu erreichen. Begründung: Eine vollständige Ausnutzung von Gewerbeimmobilien dient allen Kunden und Gewerbetreibenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 586/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, Volt und Linke (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

  • Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach
    OFOB 3
    04.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 587/12 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule in Frage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist? 2. Ob auf dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für so genannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann? Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag der Stadt Frankfurt am Main für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 578/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6584 2025 1. Die Vorlage OF 578/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 587/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 587/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Reinigung oder Erneuerung der Hinweisschilder am Kätcheslachweiher
    OFOB 3
    04.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 588/12 Betreff: Reinigung oder Erneuerung der Hinweisschilder am Kätcheslachweiher Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wolle einen Brief an das zuständige Amt für Stadtentwässerung schreiben mit folgendem Inhalt: Es wird um Reinigung oder Erneuerung der Hinweisschilder gebeten, damit z. B. die Inhalte wie "Baden verboten" wieder lesbar sind. Begründung: Nach 15 Jahren Witterungs- und Beschädigungseinflüssen erfüllen die Hinweisschilder in diesem Zustand nicht mehr ihren Zweck. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 588/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen FDP (= Ablehnung)

  • Blühstreifen am Rande der bewirtschafteten Felder
    OFOB 3
    04.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 589/12 Betreff: Blühstreifen am Rande der bewirtschafteten Felder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit Hilfe seiner zuständigen Ämter mit den Landwirten, die die Bewirtschaftung der Ackerflächen zwischen Kalbach und Riedberg betreiben, Gespräche dahin zu führen, ob dort die Anlage von Blühstreifen möglich ist. Begründung: Der große Nutzen von angelegten Blühstreifen liegt in einer hohen Biodiversität, die nicht nur Bienen, sondern Schmetterlingen und artverwandten Insekten bieten. Eine einheimische standortgerechte Blühstreifenauswahl bietet den einheimischen Acker- und Wiesenpflanzen einen Standort, der ihre Existenz sichert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 589/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 589/12 wurde zurückgezogen.

  • Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße
    OFOB 9
    04.02.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 929/9 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechthildstraße zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Dies ist grade für dann von Bedeutung, falls keine nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die dem besonderen Character des Viertels angemessen wäre und es für nicht akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2025 Die Vorlage OF 929/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) Aktenzeichen: 63-0

ZurückSeite 308 Weiter