Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung hinter dem Haus Maybachstraße 24, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen. Dies ist notwendig, da der Bereich als unsicher empfunden wird, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
In dem öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der östliche Abgang der Fußgängerbrücke über die Schienen der S6. Es handelt sich hierbei um einen nicht einsehbaren schmalen Weg, der durch die hohe Schallschutzmauer und die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Dieser Ort wird insbesondere in den Abend und Nachtstunden von vielen BürgerInnen als unsicher empfunden. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle durch geringe Nutzung. Diese Faktoren führen dazu, dass sich AnwohnerInnen sowie Passanten unwohl fühlen und die Benutzung der Fußgängerbrücke bei Dunkelheit meiden. Dieses ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, an dieser Stelle für eine Verbesserung der Beleuchtung durch geeignete Maßnahmen zu sorgen.
Begründung
In dem öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der östliche Abgang der Fußgängerbrücke über die Schienen der S6. Es handelt sich hierbei um einen nicht einsehbaren schmalen Weg, der durch die hohe Schallschutzmauer und die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Dieser Ort wird insbesondere in den Abend und Nachtstunden von vielen BürgerInnen als unsicher empfunden. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle durch geringe Nutzung. Diese Faktoren führen dazu, dass sich AnwohnerInnen sowie Passanten unwohl fühlen und die Benutzung der Fußgängerbrücke bei Dunkelheit meiden. Dieses ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, an dieser Stelle für eine Verbesserung der Beleuchtung durch geeignete Maßnahmen zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Februar 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.02.2025 im OBR 9 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme