Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass es derzeit kein Programm gibt, um Diesel- und Benzinbetriebene Notstromaggregate durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Eine Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit notstromfähigen Stromspeichern ist nicht geplant, da dies die Kosten und Wirtschaftlichkeit der Anlagen negativ beeinflussen würde.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Derzeit ist im Magistrat kein Programm bekannt, dass die mit Diesel/Benzin betriebenen Notstromaggregate durch Stromspeicher mit Notstromfunktion ersetzen könnte und einen sicheren Betrieb ermöglichen würde.
Zu 2.:
Eine Nachrüstung von bestehenden Photovoltaikanlagen mit notstromfähigen Stromspeicheranlagen ist derzeit nicht geplant. Das würde die Photovoltaikanlagen deutlich verteuern und die Wirtschaftlichkeit entsprechend verschlechtern.
Zu 3.:
Eine Ergänzung der städtischen Bauleitlinien, dass Stromspeicher nur noch mit der Funktion "notstromfähig" eingebaut werden dürfen, ist ebenfalls nicht geplant (Begründung siehe Punkt 2).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2024OFOF 884/10Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüstenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2024OMOM 5895Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüstenDirektanregung
- 7. Februar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 228Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüstenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab