Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die zeitnahe Umrüstung von Notstromanlagen auf erneuerbare Energien, um den Herausforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden. Dies soll durch den Austausch von Diesel- und Benzin-betriebenen Notstromaggregaten sowie durch die Standardisierung von notstromfähigen Stromspeicheranlagen geschehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Zum mehrstündigen Stromausfall im Ortsbezirk 10 am 03.07.2024 bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten:
- In welchem Zeitraum werden in öffentlichen Einrichtungen Diesel/Benzin-betriebene Notstromaggregate durch Stromspeicher mit Notstromfunktion ersetzt?
- Wird eine Nachrüstung von bestehenden Photovoltaikanlagen mit notstromfähigen Stromspeicheranlagen Standard?
- Werden die städtischen Bauleitlinien dahingehend ergänzt, dass Stromspeicher nur noch mit der Funktion "Notstromfähig" eingebaut werden dürfen, nicht nur bei Neuanschaffungen?
Begründung
In naher Zukunft kann die Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe sehr schnell für private, öffentliche, gewerbliche und kommunale Haushalte teuer werden. Notstromanlagen in allen Größen müssen auf klimaschonende Energieerzeugung umgerüstet werden, um den neuen Herausforderungen des Klimaschutz gerecht zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2024Sie sind hierOFOF 884/10Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüstenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2024OMOM 5895Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüstenDirektanregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 228Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüstenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und fraktionslos